Ingolstadt
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Ingolstadt gründet „Gesundheitsregionplus“.
(ir) Die Stadt Ingolstadt hat zur Optimierung der wohnortnahen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung die Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt gegründet.
Als regionales und sektorenübergreifendes Netzwerk im Gesundheitsbereich soll die Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt die Zusammenarbeit beim Thema Gesundheit vor Ort stärken und die Entwicklung bedarfsgerechter und nachhaltiger präventiver, kurativer, rehabilitativer und palliativer Angebote fördern.
Die Stadt Ingolstadt baut damit die Aktivitäten zum Erhalt und zur Verbesserung der Gesundheit und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität in allen Lebensphasen, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten und der Mitwirkung lokaler Akteure, weiter aus.
Zentrales Management- und Steuerungsgremium der Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt ist das Gesundheitsforum unter der Leitung von Oberbürgermeister Christian Scharpf. Das Gesundheitsforum setzt sich dabei aus den relevanten lokalen Akteuren des Sozial- und Gesundheitswesens zusammen. Das Gesundheitsforum soll regionale Gesundheitsziele definieren, Themen priorisieren und Handlungsempfehlungen sowie Stellungnahmen formulieren.
Daneben sollen sich zielgruppen- und themenbezogene Arbeitsgruppen vertieft mit den vor Ort drängenden Fragen zu Gesundheitsförderung, Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege befassen und passgenaue Lösungen entwickeln. Die qualitätsgesicherte und zielgerichtete Implementierung von Maßnahmen soll sich dabei stets am Bedarf und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Darüber hinaus übernimmt eine Geschäftsstelle die Organisation und Koordination innerhalb der Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt. Diese wird auch Projekte begleiten und evaluieren, Informationen bündeln und die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Die Geschäftsstelle trägt daher maßgeblich zur Professionalisierung der Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt bei. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Gesundheitsamt unter der Leitung von Klaus Friedrich im Referat V Soziales, Jugend und Gesundheit zugeordnet und wird von Andreas Michel geleitet.
Zu den ersten Maßnahmen der seit 1. Oktober 2021 tätigen Geschäftsstellenleitung zählt die Vorbereitung des Gesundheitsforums sowie die Planung einer regionalen Bestands- und Bedarfsanalyse. Diese soll bestehende Versorgungs- und Gesundheitsprobleme identifizieren sowie regionale Besonderheiten und zukünftige gesundheitliche Herausforderungen feststellen. Im Fokus steht dabei auch das Thema gesundheitliche Chancengleichheit.
Perspektivisch sollen funktionsfähige Kooperations- und Koordinierungsstrukturen auf kommunaler Ebene aufgebaut und weiterentwickelt werden, um mehr Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen zu erreichen und auch auf mögliche neue Krisen vorbereitet zu sein.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege fördert mit dem Konzept der „Gesundheitsregionenplus“ Städte und Landkreise und unterstützt bei der Umsetzung durch fachliche Beratung. Die Stadt Ingolstadt ist die 57. Gesundheitsregionplus in Bayern.
Die Vorbereitung und Antragsstellung wurden in enger Abstimmung zwischen Klaus Friedrich, Isfried Fischer (Sozialreferent) und Babara Plötz (Sozialplanung) vorgenommen. Diese werden auch weiterhin zusammen mit der Geschäftsstelle in der Gesundheitsregionplus Stadt Ingolstadt unterstützend mitwirken.
Mit der Übergabe der Förderplakette durch den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek an Oberbürgermeister Christian Scharpf am 8. Oktober 2021 wurde die Arbeit nun auch offiziell aufgenommen.
Eine Liste mit allen geförderten Gesundheitsregionenplus und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesundheitsregionenplus.bayern.de/
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Das Bürgerhaus ist mit seinen beiden Häusern Alte Post und Neuburger Kasten ein Ort der Begegnung für alle Altersgruppen und Generationen unterschiedlichster Kulturen.
(ir) Das Programm lebt von der Vielfalt der Bürgerhausgruppen und Vereine, die sich hier treffen. Genau diese Vielfalt macht es jedoch unmöglich eine einheitliche Coronaregelung für alle Angebote festzulegen, da die gesetzlichen Vorgaben für die einzelnen Bereiche unterschiedlich sind.
Für alle Angebote in den beiden Bürgerhäusern gilt immer die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2/KN95) auf den Fluren und die Nachweispflicht über die Einhaltung der Zugangsbeschränkungen.
Bei den Einzelberatungen im Rahmen des Angebots des Pflegestützpunktes, des Seniorenbüros oder auch durch die Selbsthilfegruppen oder die Rentenversicherung muss man weder geimpft, genesen noch getestet sein. Es besteht jedoch dauerhafte Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2/KN95).
Seniorengemeinschaften/ Seniorensport/ Senioren ins Netz
Die ältere Generation ist besonders durch Covid-19 gefährdet, deshalb hat sich das Team des Bürgerhauses gemeinsam mit diesen Gruppen entschieden hier die 3G-plus-Regel anzuwenden. Für die Teilnahme müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geimpft oder genesen sein beziehungsweise einen gültigen PCR-Test vorweisen.
Die Konzerte in der Gaststätte diagonal sind bekannt für besondere Atmosphäre. Durch die 3G-plus-Regelung entfällt die Maskenpflicht, der Sitzplatz kann frei gewählt werden und eine größere Anzahl an Personen kann das Konzert genießen.
Eltern & Kind / Selbsthilfe / Kreativ- und Freizeit / Kultur / Gesellschaft
Für alle anderen Gruppen gilt im Bürgerhaus die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder gültiger Schnelltest). Den Gruppen steht es jedoch frei, ihre Veranstaltungen auch unter 3G-plus durchzuführen.
Wer neu zu einer Gruppe im Bürgerhaus kommen möchte, kann sich im Bürgerhaus unter den Telefonnummern (08 41) 3 05-28 00 und (08 41) 3 05-28 30 gerne zu den gültigen Regelungen der jeweiligen Gruppe informieren. Weitere Informationen auch unter www.ingolstadt.de/buergerhaus.
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Das Schuljahr 2020/2021 war für Schülerinnen und Schüler geprägt von Homeschooling und Lockdown.
(ir) Über eine lange Dauer hinweg geschlossene Bildungseinrichtungen hatten nicht nur negative Auswirkungen im sozialen Bereich, sondern ließen auch Lerndefizite entstehen bzw. verstärkten diese.
Das Bürgerhaus Ingolstadt möchte dem entgegenwirken und bietet ab Freitag, 12. November 2021 freitags von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr ein Lerncafé für Grundschulkinder an. Der offene Treff der „Lernlöwen“ richtet sich vor allem an diejenigen, die deutliche Wissenslücken aufweisen und im familiären, bzw. schulischen Umfeld keine ausreichende Unterstützung erfahren können. Um den Druck auf die Kinder zu reduzieren, handelt es sich bei den wöchentlichen Terminen weder um eine reine Nachhilfestunde, noch um eine Hausaufgabenbetreuung.
Der „Lernlöwen-Treff“ soll Spaß machen, motivieren und spielerisch Wissen vermitteln. Gearbeitet wird gemäß den Bedarfen und Lernfenstern, die die Kinder vorgeben. Zum Einsatz kommen dabei diverse Grundschul-Materialien, beispielsweise Rätsel- und Arbeitsblätter, Kinder-Tablets mit Lern-Apps, Brett- und Kartenspiele, Themenpuzzles sowie interaktive Lehr- und Lernbücher. Der Fundus wird fortwährend weiterentwickelt und angepasst. Zur Steigerung der Motivation und um den Zugang zu kultureller Bildung zu ebnen, wird jede fünfte Anwesenheit mit einem Gutschein für ein Bürgerhaus-Angebot wie Töpferkurse oder Puppentheater belohnt. Begleitpersonen verbringen die Wartezeit in der Cafeteria und dem liebevoll ausgestatteten Spielbereich vor Ort. Auch sie erfahren dort ein niederschwelliges Bildungsangebot.
Angeleitet wird das Projekt von mehreren ehrenamtlichen Lehrkräften und Freiwilligen mit Vorerfahrung. Das Lerncafé findet im Neuburger Kasten, Fechtgasse 6, im Raum 24 statt. Die Anmeldung der Kinder ist erforderlich und ab sofort per E-Mail an
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Den eigenen Steuerbescheid verstehen oder die Einkommenssteuererklärung selbst anfertigen.
(ir) Wie das geht, erklärt Dipl.-Kaufmann und Steuerfachwirt Volker Riechert in einem Tagesseminar am Samstag, 13. November 2021 an der Volkshochschule Ingolstadt.
Der Kurs bereitet auf die vielfältigen Herausforderungen vor, wie etwa die Behandlung von Kurzarbeitergeld oder die Übermittlung der Steuererklärung per „ELSTER“. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Eine vorherige Anmeldung bei der vhs ist unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-18 54 oder per E-Mail an
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Grundstückseigentümer müssen für Verkehrssicherheit sorgen.
(ir) Das Tiefbauamt von Ingolstadt macht darauf aufmerksam, dass die Schonzeit vorbei ist und somit wieder größere Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern erfolgen dürfen.
Bäume, Hecken und Sträucher aus Privatgrundstücken wachsen oft in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Dadurch kann es zu Behinderungen und Gefährdungen kommen.
Besonders kritisch ist es, wenn Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßenschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden oder die Sicht an Eckgrundstücken stark eingeschränkt wird, sodass eine gefahrlose Abwicklung des Verkehrs nicht mehr möglich ist.
Auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze ist für die Fußgänger nicht nur eine Belästigung, sondern oft auch eine Gefährdung.
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss in einer lichten Höhe von mindestens 4,5 Metern und über Rad- und Gehwegen in einer Höhe von mindestens 2,5 Metern von Bewuchs freigehalten werden. Diese Mindestmaße müssen auch gegeben sein, wenn Bäume und Sträucher wegen Früchten oder auch durch Nässe oder Schnee stärker belastet sind. Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer, die erforderlichen Arbeiten so oft wie notwendig durchzuführen, da ansonsten kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen möglich sind. Grundlage dazu ist das Bayerische Straßen- und Wegegesetz Art. 29.
Dürre Bäume und Äste bedeuten ebenfalls eine erhebliche Gefahr, sobald öffentlicher oder privater Verkehr im Bereich dieser Bäume stattfindet. Besonders unangenehm und teuer kann es für einen Grundstücksbesitzer werden, wenn derartige Gefahrenstellen in der Nähe von öffentlichen Straßen und Wegen nicht rechtzeitig beseitigt werden.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, alle auf ihrem Grundstück stehenden Bäume regelmäßig auf dürre Äste zu überprüfen und diese ebenso wie morsche Bäume, die in den Straßenraum stürzen könnten, zu entfernen. Sie müssten sonst, insbesondere bei Unfällen, mit erheblichen strafrechtlichen Forderungen infolge Mitverschuldens rechnen.
Beim Rückschnitt sind allerdings folgende naturschutzrechtliche Vorgaben zu beachten:
Gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind danach schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Müssen aus zwingenden Gründen in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze entfernt oder stark zurückgeschnitten werden, ist die Untere Naturschutzbehörde (Mail:
Vorzugsweise sollten die Maßnahmen zum Erhalt beziehungsweise zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar erfolgen.