Ingolstadt
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Kontaktfreier Sport in Gruppen für Kinder unter 14 Jahren.
(ir) Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, dass es nun doch zulässig ist, dass Kinder unter 14 Jahren (gemäß § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Halbsatz 2 IfSG) ab 28. April 2021 kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben dürfen.
Anleitungspersonen müssen ein negatives Ergebnis eines innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mitführen. Diese sind gegebenenfalls auf Anforderung vorzulegen.
Die anderen Vorschriften gelten unverändert weiterhin. Die Regelungen für den Outdoor-Sport richten sich nach den Inzidenzwerten:
1. bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 erlaubt; die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt (Ausnahme: kontaktfreien Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kindern unter 14 Jahren);
2. bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt;
3. bei einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 ist nur kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Die für den neuen Inzidenzbereich maßgeblichen Regelungen gelten dann, wenn der Inzidenzwert drei aufeinander folgenden Tage in Folge überschritten oder fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde, ab dem zweiten Tag nach Veränderung des Inzidenzwerts beziehungsweise frühestens am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung durch die Stadt Ingolstadt (Veröffentlichung unter https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/Newsticker-Coronavirus/).
Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler (Kaderathleten) ist weiterhin zulässig. Schulsport darf nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus stattfinden. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und deren Änderungen gelten insgesamt bis einschließlich Sonntag, 9. Mai 2021.
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Für eine letzte Sonder-Impfaktion stehen in Ingolstadt nochmals 5.000 Impfdosen von AstraZeneca zur Verfügung.
(ir) Die 10.000 Termine im Rahmen des am vergangenen Donnerstag freigeschalteten Sonderkontingents AstraZeneca sind inzwischen vergeben. Wie bereits am 15. April 2021 angekündigt, stehen darüber hinaus nochmals 5.000 Dosen AstraZeneca für eine letzte Sonder-Impfaktion zur Verfügung. Eine Anmeldung für diese Impftermine ist ab Donnerstagvormittag möglich.
Auch in diesem Kontingent können die Ingolstädter Betriebe eingebunden werden: Weiterhin können sich daher auch Personen für eine Impfung mit AstraZeneca anmelden, die in Ingolstadt arbeiten.
Oberbürgermeister Christian Scharpf: „Je mehr Personen durch eine Impfung geschützt sind, desto besser! Deshalb freue ich mich, dass das Impfzentrum im Rahmen des Sonderkontingents AstraZeneca auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ingolstädter Betriebe ein Impfangebot machen kann. Jede Impfung kommt unserer Impfkampagne zugute und leistet einen Beitrag zur Eindämmung der Infektionen.“
Für die Sonder-Impfaktion mit AstraZeneca können sich alle Interessierten ab einem Alter von 18 Jahren anmelden – unabhängig von den sonst weiterhin geltenden Priorisierungen.
Selbstverständlich können sich dafür aber auch Personen aus den aktuellen Priorisierungsgruppen 2 und 3 anmelden.
Die Anmeldung für das Sonderkontingent AstraZeneca ist möglich über die Terminvereinbarungssoftware auf der Seite der Stadt Ingolstadt (siehe unten).
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Die Bereitschaft, eine Impfung mit AstraZeneca durchzuführen,
2. ein Mindestalter von 18 Jahren,
3. Wohnsitz oder Arbeitsort in Ingolstadt (mit Nachweis des Arbeitgebers)
4. so noch nicht geschehen, eine Registrierung auf dem bayernweiten Impfportal https://impfzentren.bayern/ mit Wohnort oder Arbeitsort Ingolstadt
5. eine Anmeldung über das Terminbuchungsportal der Stadt unter www.ingolstadt.de/impfen
Unabhängig von dieser Sonder-Impfaktion AstraZeneca werden für die regulären Impflieferungen weiterhin im Rahmen des bekannten Verfahrens Impftermine vergeben, die anhand der derzeit gültigen Priorisierung durchgeführt werden.
Die regulären Impfungen laufen ohne Einschränkungen planmäßig weiter.
Allgemeine Informationen zum Thema Impfen sind auf der Seite www.ingolstadt.de/impfen dargestellt.
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Die Inzidenz für die Schanz beträgt am Mittwoch laut RKI 191,4.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Mittwoch, 28. April 2021 für die Einwohner Ingolstadts 456 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 4.885 Menschen genesen und 99 Erkrankte verstorben.
Beim heute neu gemeldeten Todesfall handelt es sich um eine 91-jährige Frau aus Ingolstadt. 44 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Darunter ein Schüler einer Mittelschule.
Für Ingolstadt sind in bislang insgesamt in 887 Fällen Mutationen nachgewiesen worden: 875-mal die britische Variante, siebenmal die brasilianische Variante und einmal die südafrikanische Variante. Vier Differenzierungen sind ausstehend. Mutationsnachweise treffen aufgrund zusätzlicher Untersuchungsschritte im Labor meist zeitverzögert, das heißt, nicht zusammen mit der Positivmeldung ein.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 199,4 (Stand Mittwoch, 28. April 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 191,4 (Stand Mittwoch, 28. April 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 74 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. 17 Patienten liegen auf der Intensivstation, sieben davon müssen beatmet werden. Stand Mittwoch, 28. April 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Kommunale Antigen-Schnelltests: In den Schnellteststationen Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz), Theater (Foyer Stadttheater, Schlosslände) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30. Weitere Testmöglichkeiten bieten verschiedene örtliche Apotheken und Ärzte sowie das BRK auf dem Gelände des Westparks und auf dem Gelände des Hornbach-Baumarkts.
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Die Anbindung der Luca-App an das EDV-System des Ingolstädter Gesundheitsamtes ist geschaffen.
(ir) Mit der Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die heute in Kraft getreten ist, hat der Freistaat die Rechtsgrundlage für den Einsatz der „Luca-App“ geschaffen, die eine Abfrage und Speicherung der entsprechenden Daten vorsieht, um die Kontaktaufnahmemöglichkeiten der Gesundheitsämter zu verbessern.
Die technischen Voraussetzungen, also die Anbindung der Luca-App an das EDV-System des Ingolstädter Gesundheitsamtes sind bereits geschaffen. Damit kann die App zur Kontaktnachverfolgung jetzt auch in Ingolstadt von Betreibern, Gästen und Bürgern genutzt werden, wozu die Stadt Ingolstadt aufruft.
Die „Luca-App“ kann die bisherige (analoge) Kontaktdatenerfassung in Betrieben ersetzen und vereinfacht im Bedarfsfall die Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt. Durch die direkte Anbindung an das Gesundheitsamt wird mehrdimensionales Tracing und schnellere Clustererkennung möglich, Infektionsketten werden so schnell erkannt und gestoppt.
Betreiber und Gäste profitieren von einer bequemeren Handhabung durch QR-Codes. Durch eine datenschutzkonforme, dezentrale Verschlüsselung der Daten behalten die Nutzer immer die Datenhoheit.
Und so funktioniert‘s:
1. „Luca-App“ kostenfrei in den gängigen App-Stores downloaden.
2. Nach einmaliger Angabe der Kontaktdaten erstellt die App permanent ändernde, persönliche QR-Codes für die Nutzer und verschlüsselt diese.
3. Veranstalter und Betreiber scannen den QR-Code und verschlüsseln ihn zusätzlich mit dem Veranstalterschlüssel. Sie können die Daten ihrer Gäste nicht auslesen.
4. Der Datensatz wird unlesbar und doppelt verschlüsselt auf einem sicheren Server gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht.
5. Im Fall einer Infektion können die Nutzer ganz einfach ihre Historie in der App mit dem Gesundheitsamt teilen. Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-Ins im „Luca“-System freizugeben. Ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt kann die QR-Codes entschlüsseln und Kontaktpersonen informieren.
Die „Luca-App“ kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Wo eine Dokumentationspflicht vorgeschrieben ist, ersetzt die App die analoge, handschriftliche Kontaktdatenerfassung. Die App kann aber auch von Firmen, Geschäften, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und Dienstleistern eingesetzt werden. Auch für private Treffen kann die App als Gedächtnisstütze genutzt werden (private Treffen werden nicht mit dem Gesundheitsamt geteilt).
Die Vorteile:
• Betreiber, Firmen, Einrichtungen, Veranstalter, Vereine und Dienstleister können mit der „Luca“-App eine einfache und sichere digitale Kontaktdatenerfassung anbieten.
• Gäste und Bürger können ihre Anwesenheit einfach, bequem und anonym dokumentieren.
• Gesundheitsämter können Infektionsketten sicher und mit wenigen Klicks lückenlos nachverfolgen, das spart Zeit und entlastet das Personal.
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Aktuelle Risikobewertung für das Auftreten der Geflügelpest in Bayern.
(ir) „Nach der Ausbreitung des Erregers der Geflügelpest (HPAIV) seit Januar 2021 in der Wildvogelpopulation in Bayern sowie in einigen Haus- und Nutzgeflügelbeständen, nimmt die Zahl der festgestellten HPAI-Fälle in Bayern seit Anfang April 2021 wieder deutlich ab“, teilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit.
In der Mitteilung heißt es weiter: „Nachdem die Hauptphase des Frühjahrsvogelzugs durchschritten ist und die Außentemperaturen ebenso wie die Sonneneinstrahlung deutlich zunehmen, wodurch es zu einer schnellen Inaktivierung des Erregers kommt, hat sich die Infektionsgefahr für Wild- und Hausgeflügel entsprechend verringert. In der Folge wurden seit ca. zwei Wochen in ganz Bayern keine HPAIV Infektion bei Wildvögeln oder in Hausgeflügelbeständen mehr nachgewiesen.
Auch bundesweit, besonders aber im süddeutschen Raum, sind die Zahlen der Neumeldungen seit Anfang April stark rückläufig (TSN; Risikobewertung FLI vom 26.04.2021). Dies gilt im Hinblick auf Wildvögel auch für unsere europäischen Nachbarn, die zuletzt ebenfalls nur noch wenige Fälle zu verzeichnen hatten.
Allerdings wurden in den letzten Wochen aus Polen und Tschechien noch eine Reihe von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und gehaltenen Vögeln bekannt (ADNS, FLI). Obwohl das Geflügelpestgeschehen 2020/2021 aktuell offensichtlich rückläufig ist, sind einzelne HPAI-Fälle auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Grundsätzlich muss daher nach wie vor mit dem Vorkommen der Aviären Influenza bei Wildvögeln auch in Bayern gerechnet werden. Daher sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände die gesetzlich vorgeschriebenen Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Besondere Vorsicht ist bei Tieren mit Auslauf beziehungsweise in Freilandhaltung walten zu lassen. Auch außerhalb größerer Seuchengeschehen ist der direkte Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel zu Wildvögeln, vor allem Wassergeflügel, zu verhindern.
Große Vorsicht ist zudem beim Handel mit Lebendgeflügel im Reisegewerbe und innergemeinschaftlichem Verbringen in Bezug auf Länder mit ausgeprägtem Geschehen angezeigt (FLI). Unter Einhaltung der für Geflügelhaltungen vorgeschriebenen grundlegenden Sicherungsmaßnahmen stufen wir das Risiko einer direkten oder indirekten HPAIV-Einschleppung ausgehend von Wildvögeln in Geflügelbestände in Bayern entsprechend der genannten Gründe derzeit nur noch als mäßig bis gering ein.
Sollten weitere Geflügelpestfälle auftreten, sind abhängig von den Gegebenheiten um den Ausbruchsort geeignete weitergehende Schutzmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu ergreifen.“ Die Allgemeinverfügung der Stadt Ingolstadt wird entsprechend geändert.