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Die Silvesternacht von 2023 auf 2024 bescherte den Einsatzkräften der Ingolstädter Feuerwehren einen ereignisreichen Start ins neue Jahr.
(ir) Mehrere Kleinbrände, ein Brand an einem Gebäude und ein gemeldeter Zimmerbrand mit Menschen in Gefahr, galt es für die Floriansjünger abzuarbeiten.
Die Kleinbrände wurden von den alarmierten Feuerwehreinheiten schnell abgelöscht. Länger dauerten die Lösch- beziehungsweise Nachlöscharbeiten bei dem im Ingolstädter Stadtgebiet gemeldeten Zimmerbrand an.
Dort brannte der Balkon einer Hochparterrewohnung in voller Ausdehnung, die Flammen hatten bereits auf das Innere der Wohnung übergegriffen.
Die Bewohner konnten sich zum Glück selbst aus dem Gebäude retten, sodass sich die Feuerwehrkräfte primär auf die Brandbekämpfung konzentrieren konnte.
Nachdem das Feuer unter Kontrolle gebracht worden war, bemerkten die Einsatzkräfte, dass sich die Flammen unter das Wärmedämmverbundsystem gefressen hatten, sodass aufwendige Nachlösch- beziehungsweise Kontrollarbeiten notwendig waren.
Im Einsatz waren zahlreiche Freiwillige Feuerwehren aus dem Stadtgebiet Ingolstadt, sowie die Berufsfeuerwehr Ingolstadt und auch die Freiwillige Feuerwehr aus Wettstetten.
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe richten weitere Sammelstelle ein.
(ir) Die Ingolstädter Kommunalbetriebe (INKB) haben auf dem Parkplatz des Volksfestplatzes an der Ingolstädter Dreizehnerstraße einen Papierpresscontainer aufgestellt. Der Aufenthalt auf dem Parkareal ist bis zu 30 Minuten kostenfrei. Sie stellen damit versuchsweise eine sechste dezentrale Sammelstelle für Papierabfälle und Kartonagen zur Verfügung.
Diese können unabhängig von den Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und den Leerungsterminen der Müllabfuhr angefahren werden. Weitere Papiercontainer ohne Pressfunktion stehen an den Wertstoffinseln Gustav-Mahler-Straße, Liegnitzer Straße, Martin-Hemm-Straße, Hindemithstraße und Schultheißstraße.
Damit wollen die Ingolstädter Kommunalbetriebe den Bürgerinnen und Bürger die Altpapiersammlung erleichtern. Der orangefarbige Container mit einem Fassungsvermögen von zwölf Kubikmetern steht an der nördlichen Seite der Parkeinrichtung der IFG Ingolstadt AöR.
Für die Zufahrt muss ein Parkplatzticket gezogen werden, das für die Ausfahrt benötigt wird. Im kostenfreien Zeitraum ist keine Entwertung am Kassenautomat notwendig. Mit dem Funketikett „parkIN connected“ entfällt die Ticketnutzung.
Die INKB appellieren an alle Nutzenden, keine Fremdstoffe einzuwerfen. Es dürfen keine weißen Kassenzettel aus Thermopapier, Aktenordner, Hygienepapier, Einweghandtücher, Servietten, Papiertaschentücher, Getränkekartons, Tapeten, gewachste Wurst- und Käsepapiere sowie Versandtaschen mit Plastikpolsterung darüber entsorgt werden. Sie würden den Recyclingprozess des „richtigen“ Altpapiers beeinträchtigen.
Weitere Fragen beantworten die Abfallberater der INKB gerne unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-37 21. Die Standorte der Wertstoffinseln sind zudem in der INKB Abfall Planer-App und im Internet zu finden.
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Informationsabend für Betroffene, Angehörige und Interessierte am 11. Januar 2024.
(ir) Viele Menschen verbinden ADHS mit einer Kinderkrankheit, die sich im Erwachsenenalter zurückbildet. Diese Einschätzung trifft jedoch nicht immer zu, etwa 20 bis 30 Prozent der Erwachsenen haben auch später mit den Symptomen einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung im Alltag zu kämpfen.
ADHS ist aber nicht die Ursache für alle Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme im Alltag.
In ihrem Vortrag wird Felizitas Schweitzer, Bereichsleitende Psychologin im Zentrum für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt, am Donnerstag, 11. Januar 2024 um 18:00 Uhr über Diagnostik, Verlaufsformen und Therapieoptionen von ADHS im Erwachsenenalter referieren.
Die Veranstaltung ist kostenlos und findet vor Ort im Konferenzraum des Zentrums für psychische Gesundheit, Raum 2950 (Nähe Notfallzentrum), im Klinikum Ingolstadt statt.
Die Anmeldung für den Vortrag erfolgt per E-Mail an
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Kaminkehrer gelten als Glücksbringer, eine Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht.
(ir) Durch das regelmäßige Reinigen von Schornsteinen wurden Brände verhindert und so die Häuser und ihre Bewohner geschützt. Diese Schutzfunktion übertrug sich symbolisch auf das Glück – ein sauberer Schornstein sorgte auch für Wohlstand, da er das reibungslose Funktionieren des Haushalts gewährleistete.
Zum Jahreswechsel haben die Kaminkehrer eine besondere Bedeutung: Sie fegen das alte Jahr mit seinen Sorgen fort und schaffen so Platz für Glück und das neue Jahr.
Die traditionellen Neujahrswünsche überbrachten jetzt Kaminkehrerinnen und Kaminkehrer aus Ingolstadt und der Region stellvertretend Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf. Auf dem Dach des Neuen Rathauses, mit Blick auf die Altstadttürme, stellten sie sich für ein gemeinsames Foto auf.
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Wie schon in den vergangenen Jahren wird es auch heuer kein Silvesterfeuerwerk in der Ingolstädter Altstadt geben.
(ir) Diese Regelung ist nicht neu, erstmals 2019 hatte der Stadtrat das Abbrennen von Silvesterraketen und an anderen Feuerwerkskörpern verboten. In erster Linie geht es dabei um den Schutz der historischen Gebäude. Hinzu kommt, dass insbesondere durch die enge Bebauung der Innenstädte eine geringere Luftzirkulation vor allem bei Inversionswetterlagen und ein geringerer Luftaustausch stattfindet, so dass sich schädlicher Feinstaub – je nach Wind- und Wetterverhältnissen – über viele Stunden in der Luft hält und in den unteren Atmosphärenschichten anreichert, was vor allem bei kranken und älteren Personen zu Atemwegsbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Problemen führen kann (Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes für Feinstaub um mehr als das 20-fache allein in der Silvesternacht!).
Durch die starke Rauch- und Qualmentwicklung („Dunstglocke“) des Feuerwerks, könnte sich bei einem eventuellen Brand in der eng bebauten historischen Ingolstädter Innenstadt zusätzlich eine erschwerte Brandidentifizierung ergeben, wodurch sich unter Umständen für die Einsatzkräfte verzögerte Eingriffszeiten ergeben und somit wertvolle Zeit bis zur zielgerichteten Brandbekämpfung vergeht.
Aus Gründen des Brandschutzes hat der Stadtrat erstmalig 2019 beschlossen, mittels Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung, das Abschießen, Abbrennen und Mitführen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember bis 1. Januar in der Innenstadt zu untersagen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde auch für den bevorstehenden Jahreswechsel im Innenstadtbereich erlassen.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt und der Kommunale Ordnungsdienst werden das Abschuss-, Abbrenn- und Mitnahmeverbot in der Innenstadt überwachen. Dies wird durch selektive Kontrollen unter Hinweis auf das Verbot sowie das konsequente Einschreiten gegen Personen, die sich nicht an das Verbot halten, geschehen. Die Polizei zählt dabei aber auch auf die Einsicht der Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger.
Auf das Feuerwerksverbot wird unter anderem an den Zugängen zur Innenstadt mit entsprechenden Schildern und Bannern hingewiesen. Zusammenfassend sei angemerkt, dass die Freude der Bürgerinnen und Bürger am Silvesterfeuerwerk nicht unterbunden werden soll.
Sicherheits- sowie weitere Aspekte wie Umweltverschmutzung, Gesundheit, Müllvermeidung und nicht zuletzt auch die Minimierung der Verletzungsgefahr sowie vor allem der Brandschutz sind aber genauso zu beachten. Danach erscheint ein Verbot in der Altstadt nach allem sinnvoll. Der entscheidende Impuls dafür muss von der Stadt ausgehen: Stadtverwaltung gemeinsam mit Feuerwehr, Polizei und Rettungskräften sensibilisieren die Bürgerschaft für Gefahren und Belastungen durch Feuerwerkskörper. Die Stadt kann Öffentlichkeit herstellen, eine Anerkennungskultur etablieren, die Motivation stärken und Vorbildfunktion ausüben.
Insofern soll hiermit eine Empfehlung an die Bürgerschaft ergehen, auf das Silvesterfeuerwerk im ganzen Stadtgebiet zukünftig zu verzichten und stattdessen zu überlegen, das eingesparte Geld, zum Beispiel für anerkannte soziale Zwecke zu spenden.
Für das übrige Stadtgebiet, wo das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erlaubt ist, ist natürlich wieder größte Vorsicht im Umgang mit Feuerwerks- und Knallkörpern empfohlen. Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile; dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.
Der Verkauf der Feuerwerkskörper ist an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr erlaubt. In diesem Jahr also ab Donnerstag, 28. Dezember 2023. Raketen und Böller (Feuerwerk der Kategorie 2) dürfen nur an Volljährige abgegeben werden; auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und am Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.
Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke etc. ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brandrisiko. Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen. Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen möchte, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden.
Generell gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten (§ 23 Abs. 1 1.SprengV).
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:
• Nur geprüfte Qualität mit CE-Kennzeichnung und einer Registriernummer verwenden (zum Beispiel 0589-F2-0001).
• Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
• Feuerwerkskörper nur im Freien, nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
• Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 überlassen werden.
• Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
• Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
• Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen – Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus strafbar.
• Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden.
Für zusätzliche Auskünfte steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-15 19 zur Verfügung.
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