Ingolstadt
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Frühzeitige Schließung des Freibades beim Halbmarathon.
(ir) Wegen des Ingolstädter Halbmarathons am Samstag, 4. Mai 2019, schließt das Freibad an diesem Tag bereits um 17:00 Uhr. Der letzte Einlass ist eine Stunde vor Schließung, also um 16:00 Uhr.
Ab Sonntag, 5. Mai 2019, hat das Freibad wieder wie gewohnt von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr im eingeschränkten Sommerbetrieb, das heißt, nur das Sportbecken und die Umkleiden am Sportbecken stehen zur Verfügung, geöffnet.
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Am kommenden Sonntag findet eine kostenlose Führung im Museum des Ersten Weltkriegs im Reduit Tilly statt.
(ir) Der Erste Weltkrieg ist eine Zäsur in der Geschichte Europas und weit darüber hinaus. Die Vernichtungskraft der Armeen erreichte eine bis dahin unvorstellbare Dimension und erschütterte die Grundfesten der Alten Welt. Das Bayerische Armeemuseum zeigt die größte Dauerausstellung zu diesem Thema in Europa. Die Führung durch das Museum gibt einen Überblick über Ursachen und Verlauf dieser Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts und veranschaulicht anhand ausgewählter Exponate den zermürbenden Alltag an der Front sowie das Leiden der Bevölkerung in der Heimat.
Die abwechslungsreiche Ausstellung zeigt die vielen Facetten dieses Konfliktes, der Millionen von Menschenleben forderte und zu einer tiefgreifenden Veränderung in der europäischen Gesellschaft führte.
Die Führung am Sonntag, 5. Mai 2019 von 14:00 Uhr bis zirka 15:30 Uhr ist kostenlos. Es ist nur der Museumseintritt zu entrichten. Treffpunkt ist an der Museumskasse im Reduit Tilly.
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Am Sonntag, 26. Mai 2018 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
(ir) Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
a) Deutsche Staatsangehörige
Jeder wahlberechtigte Deutsche mit Wohnsitz im Inland ist im Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt automatisch eingetragen, in der er am 14. April 2019 mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 15. April 2019 bis 5. Mai 2019 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 5. Mai 2019 beantragt werden. Alternativ können in diesem Fall auch Briefwahlunterlagen bei der alten Wohnsitzgemeinde angefordert werden.
b) Unionsbürger
Unionsbürger können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsstaat an der Wahl teilnehmen. In Deutschland sind sie deshalb nicht automatisch wahlberechtigt.
Wenn sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland entscheiden, müssen sie bis zum 5. Mai 2019 beim Bürgeramt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Entsprechende Formulare für Unionsbürger sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de abrufbar.
Unionsbürger, die bereits bei der letzten Europawahl auf Antrag in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht in das Ausland verzogen waren, müssen keinen neuen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen werden, erhalten im Regelfall bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Karte nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Alle Wahlberechtigten können voraussetzungslos Briefwahlunterlagen beantragen.
Dazu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, auf der sich ein amtliches Antragsformular befindet. Anträge können aber auch ohne die Verwendung des amtlichen Musters schriftlich, nicht telefonisch, gestellt werden. Bei der Beantragung sind immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, zugesandt werden. Er kann aber auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder beim Briefwahlamt abgegeben werden.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl auch online beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenfrei an die im Antrag angegebene Anschrift zugesandt.
Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, 2. Stock, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
Die Briefwahlunterlagen können persönlich mit einem vollständig ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen.
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Mit schriftlicher Vollmacht der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wegen der steigenden Beliebtheit der Briefwahl ist im Briefwahlamt mit starkem Andrang zu rechnen. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, sich die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zusenden zu lassen. Bitte machen Sie möglichst von diesem Angebot Gebrauch.
Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Briefwahlamt abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis: Wahlbriefe können an den Wahlsonntagen nicht in den Allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden.
Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, tun.
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 26. Mai 2019 um 18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere mit dem Versand durch die Post. Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 24. Mai 2019, beantragt werden.
An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr.
Für Rückfragen ist das Briefwahlamt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar
Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.
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20 Jahre Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten der Weltkriege.
(ir) Zu einer Diskussionsveranstaltung lädt das Ingolstädter Stadtmuseum am Sonntag, 5. Mai 2019, um 15:00 Uhr in den Barocksaal ein. Dabei geht es um das Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten der Weltkriege, das vor 20 Jahren von der Stadt Ingolstadt errichtet wurde; künstlerisches Konzept: Dagmar Pachtner.
Die Diskussionsveranstaltung erinnert zunächst an die Einweihung der Mahn- und Gedenkstätte im Jahr 1999, die aus dem Mahnmal für die Opfer des Nationalsozialismus und dem historische Ehrenmal besteht, dessen Teile in einer neuen Konzeption wiederaufgebaut wurden. Das Ensemble umfasst die im Luitpoldpark aufgestellten blauen Stelen sowie weitere Stelen, die wichtige Erinnerungsorte im Stadtgebiet kennzeichnen, und einem Raum im Stadtmuseum. Pierre Nora prägte diesen Begriff in den 1980er Jahren. Erinnerungsorte bezeichnen ein spezifisches Forschungsparadigma, das symbolische Repräsentationen meint, die in bestimmten Identitätsdiskursen eine signifikante Rolle spielen.
Zwanzig Jahre nach der Einweihung des Mahnmals findet ein Symposium statt, das sich mit der Frage nach der Positionierung von Mahnmalen beschäftigt.
Nach den Impulsreferaten von Prof. Micha Brumlik, Prof. Stefanie Endlich und Dr. Charlotte Knobloch stehen die Künstlerin Dagmar Pachtner, die Direktorin des Reuchlin-Gymnasiums, Edith Philipp-Rasch, und Sopio Avaliani, Schülerin des Reuchlin-Gymnasiums, für eine Diskussion über den Umgang der Gesellschaft mit Minderheiten, Außenseitern und sogenannten Staatsfeinden zur Verfügung.
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Am Freitag, 3. Mai 2019, um 16:30 Uhr trifft sich im Deutschen Medizinhistorischen Museum wieder die Gruppe „Deutsch als Zweitsprache“.
(ir) Dieses Angebot richtet sich an Zugereiste aus nicht-deutschsprachigen Ländern. Vor den Gemälden der Ausstellung „radikal analog“ wird unter Leitung der Kunsthistorikerin Maren Biederbick 30 Minuten gemeinsam spielerisch Deutsch geübt – ohne Schulbücher und ohne Prüfungen. Die Sprache der Bilder ist international, sie kann von jedem gelesen werden. Daher eignen sich Bilder sehr gut für den Einstieg in ein Gespräch.
Die DaZ-Gruppe ist für jeden offen und findet immer freitags statt. Der Eintritt ist frei. Jedes Mal stehen ein anderes Gemälde, eine andere Methode und neue Begriffe auf dem Programm. Die Treffen bauen nicht aufeinander auf, vereinzelte Teilnahme ist daher möglich.
Die Gruppe ist auf 15 Personen begrenzt. Eine vorherige Anmeldung an der Kasse wird empfohlen. Telefonnummer (08 41) 3 05-28 60 und E-Mail: