Neuburg
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Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten ab Donnerstag, 11. November 2021.
(ir) Die KJF Klinik Sankt Elisabeth passt die Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Entwicklung der Infektionszahlen (Corona-Ampel „Rot“) und auf Basis der „Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom Dienstag, 9. November 2021“ wie folgt an:
• Für den gesamten Klinikbereich gilt die 2-G-Regel. Nichtgeimpfte Besucher dürfen die Klinik nicht betreten.
• Besuche sind für alle Abteilungen erlaubt, auch auf Intensiv- und Isolierstation.
• Die Erfassung der Kontaktdaten ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
• Besucher dürfen die Klinik nur mit einer FFP2-Maske betreten.
• Geimpfte und genesene Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-verordnung benötigen kein negatives Testergebnis, wenn ein entsprechender Nachweis und ein Personalausweis vorgelegt wird
• Es darf pro Patient nur ein Besucher am Tag kommen,
• Die Besuchszeit von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr bleibt unverändert.
• Von der strikten 2-G-Regel kann bei folgenden Personenkreisen abgesehen werden:
• Väter von Neugeborenen bei der Geburt. An den Folgetagen greift die 2-G-Regel.
• nahe Angehörige von Patientinnen und Patienten in der palliativmedizinischen Betreuung
• in medizinisch begründeten Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung
• bei minderjährigen oder hilfsbedürftigen Patientinnen und Patienten bei Notfallbehandlung
Die KJF Klinik möchte hier nochmals auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Besucherin und jedes einzelnen Besuchers hinweisen und bittet, die Hygiene- und Abstandsregelungen im Haus unbedingt zu beachten.
Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die Pflicht, auch im Patientenzimmer eine FFP2-Maske zu tragen und die Abstandsregelungen möglichst einzuhalten. Während des Besuchs sind auch die Patientinnen und Patienten verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen (sofern möglich).
Bitte desinfizieren Sie sich die Hände bei Betreten und Verlassen der Klinik sowie des Patientenzimmers. Eine Überprüfung der Regelung und Anpassung an die aktuelle Situation erfolgt regelmäßig durch die Klinikleitung.
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Ausweitung des Quarantänezeitraums für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen sowie deren Kontaktpersonen.
(ir) Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen herrscht aktuell ein regional hohes Ausbruchsgeschehen. Der Inzidenzwert liegt bei 428,7 und damit erheblich über dem landes- und bundesweiten Durchschnitt. Aufgrund der am gestrigen Mittwoch gemeldeten Zahlen erreicht die Inzidenz knapp die Grenze von 500.
Dies bedeutet eine Steigerung der Inzidenz um 200 innerhalb von drei Tagen. Die Lage in den Kliniken der Region ist bereits angespannt. Die Infektionsketten sind nicht länger ausnahmslos nachvollziehbar. Es herrscht vielmehr allgemein ein diffuses Infektionsgeschehen im gesamten Landkreis vor.
Um das örtlich bereits besonders belastete Gesundheitssystem wirksam zu schützen, ist eine Unterbrechung aller bekannten und möglichen Infektionsketten dringend geboten. Deshalb weitet der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Quarantänezeitraum für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen sowie deren Kontaktpersonen aus. Dazu erlässt der Landkreis eine Allgemeinverfügung.
Damit endet die häusliche Quarantäne für enge Kontaktpersonen erst dann, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall zehn Tage zurückliegt, ein frühestens zehn Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter PCR-Test oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt und während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.
Für asymptomatische, mittels PCR-Test positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestete Personen, die vollständig geimpft sind, endet die Quarantäne frühestens nach zehn Tagen und nur dann, wenn ein frühestens am zehnten Tag der Isolation durchgeführter PCR-Test oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt und während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind.
Der PCR-Test oder der Antigentest muss jeweils durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, durchgeführt werden. Die Möglichkeit zur Freitestung nach sieben Tagen besteht nicht. Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 11. November 2021 in Kraft und gilt vorerst einschließlich bis zum Mittwoch, 24. November 2021.
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Der Landrat appelliert an die Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Infektionszahlen steigen auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rasant an. Heute haben wir bereits eine 7-Tage-Inzidenz von 428,7 erreicht. Der Wert ist so hoch wie noch nie zuvor in dieser Pandemie. Corona nimmt wieder Fahrt auf und wir stecken mitten in der vierten Welle.
Unser Gesundheitssystem im Landkreis und in der Region kann diese Situation derzeit zwar noch stemmen. Jedoch ist es jetzt höchste Zeit, das System zu entlasten. Es ist unsere Bürgerpflicht, dass jeder einzelne von uns seinen Beitrag dazu leistet. Daher bitte ich insbesondere auch alle impffähigen Erwachsenen, falls noch nicht geschehen: Nehmen Sie das Angebot der kostenfreien Corona-Schutzimpfungen wahr. Bei uns im Landkreis haben Sie dazu bei niedergelassenen Ärzten, in den Impfsprechstunden des Landkreises in Neuburg und Schrobenhausen-Mühlried die Gelegenheit dazu. Erfreulich ist, dass die Staatsregierung beschlossen hat, die Impfzentren wieder hochzufahren.
Das bedeutet, dass wir nach dem raschen Aufbau der Impfzentren wieder mehr Impfkapazitäten zur Verfügung haben und Ihnen mehr Zeitfenster für die Impfungen anbieten können. Darüber hinaus werden wir das Testangebot in den Landkreis-Testzentren ausweiten, damit wir auch dadurch mehr Sicherheit bekommen. Zudem gelten weiterhin die bisher bekannten Hygieneregeln, die wir bitte nicht aus den Augen verlieren dürfen. Ich weise aber nochmals nachdrücklich darauf hin, dass die Impfungen der effektivste Weg sind, der Pandemie die Stirn zu bieten: Mit der Impfung schützen Sie sich selbst und Sie schützen andere, gerade Kinder und diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Zeigen Sie sich solidarisch und verantwortungsbewusst. Jeder einzelne von uns kann und muss seinen Beitrag zum Einbremsen der Pandemie leisten. Nur durch unser eigenes Handeln können wir das seit vielen Monaten auf Anschlag arbeitende Gesundheitssystem und das Personal im Gesundheitswesen entlasten und dazu beitragen, Intensivbetten für schwerkranke Menschen und Notfälle freizuhalten.“
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703 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Mittwoch, 10. November 2021 um 14:30 Uhr 106 Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. 22 Personen gelten wieder als genesen. Aktuell sind 703 Landkreisbürgerinnen und -bürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 5.868 Personen mit SARS-Cov-2 infiziert. Davon gelten 5.077 als bereits genesen. 88 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand 10. November 2021 um 14:30 Uhr.)
Die Krankenhaus-Ampel in Bayern steht seit Dienstag, 9. November 2021 auf Rot. In den letzten sieben Tagen sind in Bayern 843 mit SARS-CoV-2 infizierte Personen in ein Krankenhaus aufgenommen worden. Die bayernweite so genannte Hospitalisierungs-Inzidenz beträgt 6,4. Die Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Fällen liegt bei 650 (Stand Dienstag, 9. November 2021).
Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt sind. Maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit sieben Coronaviruspatienten behandelt. (Stand Mittwoch, 10. November 2021 um 6:45 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg werden derzeit 15 Coronaviruspatienten behandelt. Davon werden vier Patienten intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Mittwoch, 10. November 2021 um 13:45 Uhr.)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 428,7 (Stand Mittwoch, 10. November 2021 um 3:12 Uhr)
Im Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sind bislang 54.180 Personen (55,44 Prozent) als erstgeimpft gemeldet. 55.786 Personen (57,6 Prozent) haben ihre Zweitimpfung erhalten. (Die Impfung mit Johnson & Johnson ist als Zweitimpfung registriert.) Die Auffrischungsimpfung haben bisher 1987 Personen (2,03 Prozent) wahrgenommen.
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Die Kreisstraße ND 10 in Waidhofen muss gesperrt werden.
(ir) Aufgrund der Erneuerung der Asphaltdeckschicht nach einem Wasserrohrbruch ist die Kreisstraße ND10 im Waidhofener Ortsteil Rachelsbach von Montag, 15. November 2021 bis Freitag, 19. November 2021 komplett für den Verkehr gesperrt.
Der Verkehr wird über Grundäcker und Am Wolfshofer Weg umgeleitet.