Pfaffenhofen
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Im Landkreis Pfaffenhofen haben fast 40.000 Bewohner die Erstimpfung erhalten.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag, 7. Mai 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 22 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 20 Personen gelten dagegen seit gestern als genesen. Eine weitere Person im Alter von über 80 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben.
Aktuell sind damit 339 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 733 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.422 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.926 als genesen. 157 Infizierte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik sieben bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Drei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei zwei Personen besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
Im Landkreis Pfaffenhofen haben bisher 39.273 Personen, das entspricht 30,6 Prozent der Landkreisbevölkerung, eine Erstimpfung und 8.831 Personen, das sind 6,9 Prozent der Landkreisbevölkerung, ihre Zweitimpfung erhalten. Nächste Woche werden insgesamt 3.656 Impfdosen an die beiden Impfzentren im Landkreis geliefert.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 120,9 (Stand Freitag, 7. Mai 2021 um 3:11 Uhr)
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Die Bundesnotbremse gilt im Landkreis Pfaffenhofen weiterhin.
(ir) Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt am heutigen Freitag laut RKI bei 120,9. Er bewegt sich damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke der Bundesnotbremse. Die bisherigen Regelungen, unter anderem zum Einzelhandel, die nächtliche Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr, die Kontaktbeschränkungen sowie die Regelungen für die Gastronomie gelten damit weiterhin, bis im Landkreis Pfaffenhofen an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tag-Inzidenz von 100 unterschritten wird. Erst dann treten am übernächsten darauffolgenden Tag diese verschärften Regelungen außer und gelockerte Regelungen in Kraft. Der Landkreis wird dies entsprechend bekannt geben.
Es gibt aber auch einige Änderungen:
Schulen und Kitas:
Für die Schulen wurde nun auch für Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 165 eine teilweise Anpassung an die bundesweiten Regelungen beschlossen. So findet ab Montag, 10. Mai 2021 im Landkreis Pfaffenhofen auch für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule Präsenzunterricht (mit Mindestabstand von 1,5 Metern) oder Wechselunterricht statt.
Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen gilt diese Regelung bereits seit einiger Zeit und besteht zunächst auch weiterhin. An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen im Wechselunterricht sowie an der Not- und Mittagsbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen bleiben weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich.
Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten
Seit 6. Mai 2021 werden in Bayern vollständig Geimpfte und Genesene negativ getesteten Personen gleichgestellt. Erleichterungen gibt es für diese Personengruppen nun bei Geboten und Verboten insbesondere beim Einkaufen mit Click & Meet in Ladengeschäften oder beim Friseur, im Bereich von Zusammenkünften, der allgemeinen Kontaktbeschränkungen, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports.
Vollständig Geimpfte müssen über einen Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff verfügen und seit der abschließenden Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zu den vollständig geimpften Personen zählen auch diejenigen, die nach Genesung von einer SARS-CoV-2-Infektion eine singuläre Impfdosis erhalten haben.
Für die Genesenen gilt als Nachweis der Infektion das Ergebnis eines PCR-Tests oder die Isolationsbescheinigung. Die Infektion muss dabei mindestens 28 Tage, aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Zudem müssen die Personen symptomfrei sein. Wer ein Duplikat des positiven PCR-Tests oder der Isolationsbescheinigung benötigt, kann sich per E-Mail (
Hundeschulen
Hundeschulen dürfen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 ab Montag, 10. Mai 2021 ebenfalls wieder öffnen.
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Die Plöckl Media Group aus Pfaffenhofen nimmt am Umwelt- und Klimapakt Bayern teil.
(ir) Kerstin Schnapp (links), die weitere Stellvertreterin des Pfaffenhofener Landrats und Abteilungsleiterin Katharina Baschab vom Landratsamt (rechts) überreichten Geschäftsführer Roman Plöckl (Mitte) jetzt die entsprechende Urkunde.
Im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern hat sich die Plöckl Media Group zu qualifizierten, freiwilligen Umweltleistungen verpflichtet und wurde somit vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Teilnehmer bestätigt.
Mit dem aktuellen Umwelt- und Klimapakt arbeiten die Bayerische Staatsregierung und ihre Partner, die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie der Bayerische Handwerkstag (BHT) daran, Lösungen im Umgang mit herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln, um damit Umwelt- und Klimaschutz in Unternehmen und Betrieben voranzubringen. Wesentliches Standbein des Umwelt- und Klimapaktes sind die teilnehmenden Unternehmen und Betriebe, die, teilweise speziell für ihre Branche, bestimmte Umweltschutzmaßnahmen umsetzen.
Die Plöckl Media Group arbeitet seit Jahren erfolgreich an ihrer eigens initiierten „Green Label Strategie“ hin zu einer nachhaltigen industriellen Kennzeichnung. Diese schließt die komplette Wertstromkette mit ein, welche schon beim Produktdesign beginnt. Angefangen von der Beschaffung der Rohmaterialien von zertifizierten Lieferanten, die selbst eine nachhaltige Strategie verfolgen, weiter über die klimaneutrale Produktion am Standort Pfaffenhofen bis hin zur qualifizierten Entsorgung wird hier alles bewertet. Von der Stromversorgung, die zu einem wesentlichen Teil von der firmeneigenen PV-Anlage kommt, bis zur Gebäudeklimatisierung bleibt nichts unberücksichtigt.
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern steht allen bayerischen Unternehmen und Betrieben, gleich welcher Größe offen. Die Teilnahme erfolgt nach Antragstellung für zunächst drei Jahre, mit Option auf Verlängerung und ist kostenfrei.
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Wegen Felsensicherungsmaßnahmen muss die Kreisstraße EI 13 zwischen Wasserzell und Ochsenfeld gesperrt werden.
(ir) Aufgrund Felssicherungsmaßnahmen am Bahntunnel ist die Kreisstraße EI 13 zwischen Wasserzell und Ochsenfeld am Montag, 10. Mai 2021 gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert und verläuft für den Pkw-Verkehr von Ochsenfeld kommend über die Kreisstraße EI 7 bis zur Waldhütte und von dort auf die Bahnhofstraße in Richtung Wasserzell und umgekehrt.
Für den LKW-Verkehr verläuft die Umleitung von Ochsenfeld kommend über die Kreisstraße EI 7 in Richtung Weißenkirchen auf die St 2035. Von dort über die B13 nach Eichstätt. In Eichstätt auf die St 2230 nach Rebdorf und von dort über die Brückenstraße nach Wasserzell.
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Bei Hettenshausen-Webling muss die Gemeindeverbindungsstraße gesperrt werden.
(ir) Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Hettenshausen und Scheyern muss bei Webling am Freitag, 14. Mai 2021 aufgrund der Aufstellung eines Krans auf Höhe Webling 1 für rund einen halben Tag gesperrt werden.
Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über Scheyerer Straße – Hettenshausen – Hauptstraße – Hettenshausener Straße – Ilmmünster – Scheyerer Straße – St 2084 – Gemeindeverbindungsstraße – Webling und umgekehrt.