Pfaffenhofen
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Palliativmedizinische Betreuung und Besuche Sterbender an den Ilmtalkliniken sind gewährleistet.
(ir) Seit über einem Jahr hält die Corona-Pandemie die Welt in Atem. Viele Schwerkranke und ihre Angehörigen sind seitdem stark verunsichert: Besonders die Frage, ob bei einer Palliativversorgung auch Besuche der Angehörigen im Krankenhaus in Zeiten von Corona möglich sind, treibt sie um. Elisabeth Haimerl, Ärztliche Leiterin des Palliativmedizinischen Dienstes an den Ilmtalkliniken, erzählt wie sie die palliativmedizinische Versorgung während der Corona-Zeit erlebt, und hat beruhigende Nachrichten: „An den Ilmtalkliniken muss keiner alleine sterben. Glücklicherweise haben wir nicht so viele Corona-Patienten. So können wir allen Sterbenden, auch sterbenden Corona-Patienten, Besuche von Angehörigen ermöglichen.“
„Jetzt sind wir schon ein ganzes Jahr damit beschäftigt, mit dem Virus zu leben. Gerade anfangs herrschte große Angst vor einer vernichtenden Infektionswelle. In den Krankenhäusern durften die Patienten von niemandem mehr besucht werden. Täglich gab es neue Regularien. Einige Patienten wurden wochenlang nicht nach Hause entlassen, weil ihr Abstrich positiv blieb. Unsere Patienten fühlten sich sehr einsam und wurden teilweise ganz depressiv. Später wurde mit der Geschäftsführung die Ausnahme vereinbart, die palliativmedizinisch betreuten Patienten Besuche von nahen Angehörigen erlaubte“, berichtet die Ärztin.
Maßnahmen belasten Personal und Patienten – trotzdem wird vieles möglich gemacht
Heute sind Besuche bei Palliativ-Patienten generell erlaubt. Die Maßnahmen beim Patientenbesuch während der Pandemie erfordern aber sowohl vom Pflegepersonal als auch von den Besuchern viel Disziplin und sind oft belastend. Sterbende Corona-Patienten dürfen nur in kompletter Schutzausrüstung besucht werden. Berührungen, Umarmungen sind nicht erlaubt. Andere Begleitungs- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel durch ehrenamtliche Hospizmitarbeiter oder Seelsorger sind aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Aufgabe der psychosozialen Unterstützung schwerstkranker und sterbender Menschen mit ihrer Not und Angst lastet somit größtenteils und zusätzlich zu allen anderen Aufgaben auf den Schultern der Pflegekräfte. „Wir machen möglich, was nur irgendwie geht. Keiner wird allein gelassen. Trotzdem ist das Abschiednehmen anders als in Nicht-Corona-Zeiten“, erklärt Haimerl.
Palliativmedizin ist mehr als Sterbebegleitung
Der Palliativmedizinische Dienst der Ilmtalkliniken betreut jährlich rund 150 Patienten. Elisabeth Haimerl empfiehlt, den Palliativmedizinischen Dienst möglichst frühzeitig konsiliarisch dazu zu holen. „So können wir gemeinsam mit den Patienten und ihren Angehörigen die individuell beste Betreuung und Versorgung für die noch verbleibende Zeit gestalten.“
Palliativmedizin wird häufig auf Sterbebegleitung in den letzten Stunden reduziert. Dabei geht es um wesentlich mehr. Das spezialisierte Team aus Ärzten und Pflegekräften betreut die Patienten bereits weit vor dem Sterbeprozess, zum Beispiel wenn schwere Symptome wie Schmerzen, Atemnot, Angst, Übelkeit und andere die Patienten belasten. Hier gibt es viele Behandlungsmöglichkeiten, die individuell mit dem betreuenden medizinischen Personal abgesprochen werden. Weitere Disziplinen wie Seelsorge, Physikalische Therapie und Sozialdienst können hinzugezogen werden. Laut Haimerl enthält die „palliativmedizinische Schatztruhe“ aber auch Aromatherapie, Reflexzonenmassagen, Klangschalentherapie und Musik.
Elisabeth Haimerl stellt fest, dass in unserer Gesellschaftsform das Thema Tod und Sterben häufig verdrängt wird. „Daher sehen wir unsere größte Aufgabe darin, in diesen Ausnahmesituationen mit entsprechend aufgewühlten Gefühlen, eine Stütze und empathische Begleitung zu sein. Es sind oft die kleinen Dinge, die uns sowohl das Leben als auch das Sterben in Würde erleichtern.“
Der Palliativmedizinische Dienst der Ilmtalkliniken steht in engem Kontakt zu den Hausärzten, den spezialisierten Ambulanten Palliativteams (SAPV) sowie zu Hospizbegleitungen.
Das Foto zeigt das Team des Palliativmedizinischen Dienstes an den Ilmtalkliniken von links: Petra Huber, Rita Brandl, Karin Post, Katharina Kolmeder, Dr. Regina Mehltretter, Elisabeth Haimerl
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Ab Freitag, 30. April 2021 ist die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel auch im Landkreis Pfaffenhofen aufgehoben.
(ir) Ebenso ist es nicht mehr erforderlich, dass Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück im Bestandregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren müssen zudem keine ergänzenden Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat damit seine Allgemeinverfügung vom 5. März 2021 hinsichtlich der Aufstallungspflicht von Geflügel weitgehend aufgehoben. Jedoch besteht weiterhin das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden.
Außerdem müssen weiterhin verschiedene Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um einer Ausbreitung der Geflügelpest vorzubeugen. Halter von Geflügel bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben demnach sicherzustellen, dass
• die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen
• Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird
• nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden
• betriebseigene Fahrzeuge unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden
• Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und entweder in mehreren Ställen oder von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden
• eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden
• der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden,
• eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Für Wildvögel (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt weiterhin ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen.
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Im Mai können wieder Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Lacke, Handfeuerlöscher usw. angeliefert werden.
(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, findet am Montag, 10. Mai 2021 eine Problemabfallsammlung von 11:15 Uhr bis 13:45 Uhr am Wertstoffhof Ilmmünster und von 15:45 Uhr bis 18:15 Uhr am Wertstoffhof Münchsmünster statt.
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Ilmmünster und Münchsmünster sowie den umliegenden Gemeinden können bei dieser Sammlung Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Lacke, Handfeuerlöscher, usw. in Kleinmengen anliefern.
Nähere Informationen zur Problemabfallsammlung können aus den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awp-paf.de „Abfallentsorgung“ entnommen werden. Weiterhin gibt es beim AWP telefonische Auskunft unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79 50.
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Aktuell sind 387 Landkreisbürger mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Donnerstag, 29. April 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 32 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 27 Personen gelten dagegen seit gestern als genesen.
Aktuell sind damit 387 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 742 Menschen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.241 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.699 als genesen. 155 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik zehn bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei einer Person besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 135,7 (Stand Donnerstag, 29. April 2021 um 3:10 Uhr.)
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Wegen Brückenbauarbeiten muss die B 300 bei Langenbruck voll gesperrt werden.
(ir) Die Bundesstraße B 300 muss im Bereich der Autobahnbrücke bei Langenbruck wegen Brückenbauarbeiten von Freitag, 7. Mai 2021 um 18:00 Uhr bis Montag, 10. Mai 2021 um 6:00 Uhr voll gesperrt werden.
Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über B 300 – Staatsstraße 2232 – B 16 – B 13 und umgekehrt.