Pfaffenhofen
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758 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen befinden sich in häuslicher Quarantäne.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Montag, 26. April 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis sich seit Freitagnachmittag 47 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 76 Personen gelten dagegen seit Freitagnachmittag als genesen. Eine weitere Person im Alter von über 60 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben.
Aktuell sind damit 417 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 758 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.154 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.582 als genesen. 155 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik sieben bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Einer davon muss intensivmedizinisch betreut werden. Bei zwei Personen besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 163,8 (Stand Montag, 26. April 2021 um 3:09 Uhr)
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Der Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen lag am ausschlaggebenden Freitag bei 207,4.
(ir) Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen lag am gestrigen Freitag laut RKI bei 207,4 und damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke. Damit gelten für die Schulen und Kindertagesbetreuungsangebote im Landkreis ab Montag, 26. April 2021 folgende Regelungen:
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt.
Am Präsenzunterricht und an den Präsenzphasen im Wechselunterricht sowie an der Not- und Mittagsbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben.
Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Schnelltest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Testpflicht gilt ebenso für Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal.
An allen übrigen Schulen und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen sind geschlossen. Eine Notbetreuung ist möglich. Es wird an die Eltern appelliert, diese aber tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Regelungen gelten für die gesamte Kalenderwoche vom 26. April 2021 bis 2. Mai 2021.
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Zahnarztpraxis nimmt am Umwelt- und Klimapakt Bayern teil.
(ir) Die Zahnarztpraxis Dr. Matthias Streussnig wurde jetzt erneut als Teilnehmer am Umwelt- und Klimapakt Bayern bestätigt. Landrat Albert Gürtner (rechts) überreichte Dr. Matthias Streussnig (Mitte) zusammen mit Abteilungsleiterin Katharina Baschab vom Landratsamt (links) die entsprechende Urkunde.
Die Zahnarztpraxis Dr. Streussnig nimmt seit 2007 am Umweltpakt Bayern teil. Ein großer Wert wird bei der täglichen Arbeit auf Mülltrennung, Müllvermeidung und Mehrwegsysteme gelegt. Daneben spielt das Thema Green Dentistry, Nachhaltigkeit für Mensch und Umwelt beim Zahnarzt, eine wichtige Rolle. So werden bevorzugt besonders bioverträgliche Materialien, wie z.B. keramische Werkstoffe verwendet.
Das Röntgen wird schon viele Jahre digital und damit mit geringerer Strahlenbelastung für die Patientinnen und Patienten durchgeführt. Mittlerweile hat sich auch der Intraoralscanner für die digitale Abdrucknahme im Mund etabliert und die Datensätze werden digital verschickt, was Mensch und Natur entlastet. Landrat Albert Gürtner dankte Dr. Matthias Streussnig und seinem Praxisteam für ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
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Die sogenannte „Bundesnotbremse“ wurde diese Woche beschlossen und Bayern hat seine geltende Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entsprechend angepasst.
(ir) In Bayern gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Regeln. An einigen Stellen gibt es Änderungen durch den Bund.
Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt am heutigen Freitag laut RKI bei 207,4 und damit weiterhin über der maßgeblichen 100er-Marke.
Für den Landkreis gelten daher ab dem Wochenende folgende Regelungen:
• Nächtliche Ausgangssperre: Von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung weiterhin untersagt, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Während der Bund eine Ausnahme zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr für körperliche Bewegung im Freien vorsieht, ist das in Bayern nicht erlaubt.
• Kontaktbeschränkungen: Es ist der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person erlaubt. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
• Einkaufen und Dienstleistungen: Über einer Sieben-Tages-Inzidenz von 150 (bisher 200) ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click & Collect“) ist zulässig.
• Weiterhin normal geöffnet sind:
o der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte
o Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons
o der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel.
• Entgegen dem Bundesgesetz müssen in Bayern auch Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter geschlossen bleiben. Hier darf ebenfalls nur per „Click & Collect“ (Ware vorbestellen und abholen) eingekauft werden.
• Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt. Eine Ausnahme gilt für Friseure und Fußpflege. Hier muss aber vom Kunden ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests, Antigentests oder Selbsttests vorgelegt werden, das nicht älter als 24 Stunden ist.
• Sport: Es ist nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Das Bundesgesetz sieht hier eine Ausnahme für gemeinsamen kontaktlosen Sport im Freien für höchstens fünf Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres vor. In Bayern ist das weiterhin nicht erlaubt.
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22,6 Prozent der Landkreisbevölkerung haben die Erstimpfung erhalten.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag, 23. April 2021 mitteile, haben sich im Landkreis Pfaffenhofen seit gestern 47 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 27 Personen gelten dagegen seit gestern als genesen. Aktuell sind damit 447 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet.
741 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.107 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.506 als genesen. 154 Personen sind verstorben.
In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik werden gemäß Morgenstatistik neun bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden.
Im Landkreis Pfaffenhofen haben bisher 29.021 Personen (22,6 Prozent der Landkreisbevölkerung) eine Erstimpfung und 7.335 Personen (5,7 Prozent der Landkreisbevölkerung) ihre Zweitimpfung erhalten. Nächste Woche werden insgesamt 2.200 Impfdosen an die beiden Impfzentren im Landkreis geliefert.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 207,4 (Stand Freitag, 23. April 2021 um 3:09 Uhr)