Pfaffenhofen
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Seit der letzten Meldung haben sich 111 Coronavirus-Fälle bestätigt.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Montag, 19. April 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit Freitagnachmittag 111 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 72 Personen gelten dagegen seit Freitagnachmittag als genesen. Eine weitere Person im Alter von über 80 Jahren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben.
Aktuell sind damit 423 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 579 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 4.944 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.368 als genesen. 153 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik neun bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei einer Person besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 192,6 (Stand Montag, 19. April 2021 um 3:09 Uhr)
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Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen muss eine Verlängerung beantragt werden.
(ir) Fahrerlaubnisinhaber, die die Klassen C1 und C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE (Lkw und Bus) besitzen, sollten ihren Kartenführerschein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob die befristeten Klassen noch gültig und nicht bereits erloschen sind. „Die Überprüfung ist möglich, wenn Sie Ihren Kartenführerschein zur Hand nehmen und auf der Rückseite in der Spalte 11 nachsehen. Dieses Datum darf nicht abgelaufen sein, ansonsten ist diese Fahrerlaubnisklasse erloschen“, so Monika Reisner von der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts. Wird ein Fahrzeug einer abgelaufenen Klasse gefahren, handelt es sich um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die Verlängerung kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden, ohne dass dem Antragsteller dadurch ein Nachteil entsteht. Monika Reisner: „Eine frühzeitige Antragstellung ist insbesondere deshalb auch sinnvoll, da der Zeitraum der Antragsbearbeitung und die Auslieferung durch die Bundesdruckerei in Berlin variieren können.“ Die Führerscheinklasse gilt erst dann als verlängert, wenn das Führerscheindokument ausgehändigt wurde.
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse bereits abgelaufen ist, kann ein Antrag nach Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Hierzu ist jedoch zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass der Antragsteller die jeweiligen Klassen auch gefahren hat (Fahrpraxisnachweis).
Weitere Informationen zum Thema findet man auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/verlaengerung
Bei weiteren Fragen steht die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Pfaffenhofen unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-5 07 gerne zur Verfügung.
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Das Ingenieurbüro Herschmann nimmt am Umwelt- und Klimapakt Bayern teil.
(ir) Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft zum Umweltschutz sowie kooperativem Handeln. Andreas Herschmann (Mitte) hat mit seinem Ingenieurbüro die Zertifizierung zum QuB-Betrieb erfolgreich durchlaufen und erhielten dazu jetzt durch Landrat Albert Gürtner (links) und Abteilungsleiterin Katharina Baschab (rechts) vom Pfaffenhofener Landratsamt die Urkunde überreicht.
Der Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe – QuB ist ein integriertes Zertifizierungssystem für kleine Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk, Industrie und Handel, welches grundlegende und branchenbezogene inhaltliche Anforderungen an ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem umfasst.
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Auf dem Weg zur Einführung der gelben Tonne im Landkreis Pfaffenhofen hat sich eine unerwartete Hürde aufgetan.
(ir) Wie Landrat Albert Gürtner mitteilt, wollen die dualen Systeme die gelbe Tonne im Landkreis Pfaffenhofen wohl verhindern, anscheinend aus Kostengründen. Der Pfaffenhofener Kreistag hatte in seiner Sitzung vom 26. Oktober 2020 beschlossen, zum 1. Januar 2022 die gelbe Tonne im Landkreis einzuführen. Dies wurde dem dualen System Zentek, das dem Landkreis Pfaffenhofen als Ausschreibungsführer und gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme zugelost wurde, durch den AWP (Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen) unverzüglich mitgeteilt.
„Es wurde vereinbart, dass der AWP diesbezüglich eine Rahmenvorgabe (Bescheid) gemäß Verpackungsgesetz erlassen soll. Damit der Rahmenvorgabe nicht widersprochen und diese auch nicht von anderen Systemen beklagt wird, erhielten wir von der Zentek GmbH & Co. KG eine Musterrahmenvorgabe, die vor Erlass mit Zentek abgestimmt wurde“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller. Diese Rahmenvorgabe regelt die Anzahl und Größen der aufzustellenden Abfallbehälter für die Sammlung von Leichtverpackungsmaterialien, Styropor und Dosen, den vierzehntägigen Abfuhrrhythmus und die Erfassung und Abholung bei Einöden.
Den dualen Systemen wurde die Rahmenvorgabe am 22. Januar 2021 zur dreiwöchigen Anhörung übersandt. Elke Müller: „Lediglich die Firma Zentek meldete sich dann kurz vor Ablauf der Frist und teilte am 15. Februar mit, dass sie nun doch Klage einreichen wird. Die Kosten für eine Umstellung des Systems seien zu hoch, denn schließlich müssten sie als Ausschreibungsführer ca. 54 Prozent übernehmen. Dies sei für sie wirtschaftlich unzumutbar und daher würden sie die bisherigen Verhandlungen zur Einführung der gelben Tonne im Landkreis Pfaffenhofen als gescheitert ansehen.“
Am 22. 2ß21 Februar wurde vom AWP die Rahmenvorgabe mit Sofortvollzug erlassen. Aufgrund des Bescheids sind bislang vier Klagen der insgesamt derzeit zehn zugelassenen Systeme für die Sammlung von Leichtverpackungen (Zentek GmbH & Co. KG, Interseroh Dienstleistungs GmbH, Landbell AG für Rückhol-Systeme und Noventiz Dual GmbH) beim Verwaltungsgericht in München eingegangen. Alle Antragssteller werden von einer Rechtsanwaltskanzlei aus Köln vertreten.
„Für mich und den AWP ist nicht nachvollziehbar, weshalb trotz langer und intensiver Gespräche mit der Zentek GmbH & Co KG plötzlich diese Kehrtwende eingetreten ist. Die Kostensteigerung dürfte für die Systeme ja keine Überraschung gewesen sein, zumal viele andere Körperschaften in den vergangenen Jahren von einem Bring- auf ein Holsystem umgestellt haben“, so Landrat Albert Gürtner sichtlich enttäuscht über das Verhalten der Firma Zentek. Unverständlich bleibe auch die Tatsache, dass in Nachbarlandkreisen den Bürgerinnen und Bürgern ein Holsystems angeboten wird, im Landkreis Pfaffenhofen trotz vorheriger einvernehmlicher Abstimmung nun Klage eingereicht wurde.
„Das Verwaltungsgericht München wird über die Einführung der gelben Tonne im Landkreis Pfaffenhofen entscheiden. Sobald weitere Details vorliegen, werden wir die Bürgerinnen und Bürger natürlich wieder informieren, so Werkleiterin Elke Müller.
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Die Inzidenz für den Landkreis Pfaffenhofen beträgt am Freitag 172,4.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag, 16. April 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 32 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 21 Personen gelten seit gestern als genesen. Aktuell sind damit 385 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 445 Menschen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 4833 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.296 als genesen. 152 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik elf bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei einer Person besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
Im Landkreis Pfaffenhofen haben bisher 23.944 Personen, das entspricht 18,7 Prozent der Landkreisbevölkerung eine Erstimpfung und 7.252 Personen (5,7 % der Landkreisbevölkerung) ihre Zweitimpfung erhalten. Nächste Woche werden insgesamt 2.888 Impfdosen an die beiden Impfzentren im Landkreis geliefert.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 172,4 (Stand Freitag, 16. April 2021 um 3:09 Uhr)