Pfaffenhofen
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Die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Pfaffenhofen kratzt an 170.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 14. April 2021 mitteilte, haben sich seit der gestrigen Meldung im dortigen Landkreis 41 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 46 Personen gelten dagegen seit gestern als genesen.
Eine 76-jährige Landkreisbürgerin, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben. Aktuell sind damit 360 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 419 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 4.766 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.254 als genesen. 152 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik acht bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei zwei Personen besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 167,7 (Stand Mittwoch, 14. April 2021 um 0:00 Uhr)
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Einheitliche Führerscheine in der EU: Gestaffelter Umtausch erforderlich.
(ir) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Wie die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, ist dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sogentennen Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.
Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Um den Umtauschprozess für die rund 43 Millionen Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
• vor 1953: 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
• 1971 oder später: 19. Januar 2025
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b):
Ausstellungsjahr und Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
• 1999 bis 2001. 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
• 2008: 19. Januar 2029
• 2009: 19. Januar 2030
• 2010: 19. Januar 2031
• 2011: 19. Januar 2032
• 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen werden die bisherigen Führerscheine ungültig.
„Bei dem Umtausch handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, so die Fahrerlaubnisbehörde. Diese würden auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung bestehen.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/pflichtumtausch
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366 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Dienstag, 13. April 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern 27 neue Coronavirus-Fälle bestätigt. 26 Menschen gelten dagegen seit gestern als genesen. Aktuell sind damit 366 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet.
361 Menschen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 4.725 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 4.208 als genesen. 151 Erkrankte sind verstorben.
In der Ilmtalklinik von Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik sieben bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Zwei davon müssen intensivmedizinisch betreut werden. Bei einer Person besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 159,9 (Stand Dienstag, 13. April 2021 um 0:00 Uhr)
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Die Bahnübergänge in Lindach und Westenhausen müssen gesperrt werden.
(ir) Die Bahnübergänge in Lindach und Westenhausen müssen von Freitag, 23. April 2021 um 8:00 Uhr bis Montag, 26. April 2021 gegen 18:00 Uhr wegen Sanierungsarbeiten voll gesperrt werden.
Die Umleitung ist ausgeschildert und erfolgt über Westenhausen - Hauptstraße - Staatsstraße 2335 - B 16 und umgekehrt.
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Bei Bruckbach wird die Staatsstraße wegen Bauarbeiten an der Brücke voll gesperrt.
(ir) Aufgrund von Bauarbeiten an der Autobahnbrücke zwischen Pfaffenhofen und Rohrbach (Bruckbach) muss die Staatsstraße 2232 von Freitag, 23. April 2021 ab 14:00 Uhr bis Samstag, 24. April um 10:00 Uhr voll gesperrt werden.
Umgeleitet wird über Staatsstraße 2232 - St 2549 (= Wendenstraße in Wolnzach) - Schloßstraße - Auenstraße - Kreisstraße PAF 10 - Preysingstraße - PAF 11 - Geroldshausen - PAF 9 - Geisenhausen - PAF 9 - Walkersbach - St 2232 und umgekehrt.