Pfaffenhofen
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Ab sofort kann man bei den sechs Schnelltestzentren im Landkreis Pfaffenhofen zwischen einem Nasenflügel- und einem Nasen-Rachen-Abstrich wählen.
(ir) „Ein tiefer Nasen-Rachen-Abstrich ist für viele Menschen unangenehm. Wir haben uns daher entschieden, in unseren Schnelltestzentren auch den wesentlich angenehmeren Nasenflügeltest anzubieten“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter und Koordinator der Schnelltestzentren im Landkreis.
Nasenflügeltests sind im Gegensatz zu den tiefen Nasen-Rachen-Abstrichen aber nicht ganz so aussagekräftig. Steffen Kill: „Bei einer trockenen Nasenschleimhaut kann etwa die Virenlast in den Nasenflügeln im Einzelfall eventuell nicht hoch genug sein, um ein eindeutiges Ergebnis zu bekommen.“ Wer also ein noch sichereres Ergebnis haben möchte, kann einen Nasen-Rachen-Abstrich wählen.
Grundsätzlich sei anzumerken, dass Antigen-Schnelltests eine Momentaufnahme und grundsätzlich weniger genau und aussagekräftig als PCR-Tests seien. Steffen Kill: „Ihr Vorteil liegt aber in ihrer Schnelligkeit und einfachen Durchführung. Antigen-Schnelltests tragen dazu bei, den Alltag in bestimmten Situationen risikoärmer zu gestalten, beispielsweise beim Besuch eines Familienmitglieds im Pflegeheim oder Krankenhaus.“ Antigen-Schnelltests seien daher ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
In den Schnelltestzentren im Landkreis können ab sofort auch Kinder mit dem Nasenflügeltest getestet werden, wenn diese zum Beispiel bei leichten, nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) in die Kindertagesbetreuung möchten und ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Erziehungsberechtigter mit ins Testzentrum kommt und das Kind beim Test mitmacht.
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Bis 6. April 2021 kann der Antrag für die Vereinspauschale 2021 beantragt werden.
(ir) Aufgrund verschiedener Erleichterungen der Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern wurde die Antragsfrist für die Abgabe der Vereinspauschale 2021 ausnahmsweise bis zum 6. April 2021 verlängert. „Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d.h. eine weitere Ausnahme- oder Härtefallregelung kommt hier nicht in Betracht“, so Corinna Wilkendorf vom Sachgebiet Kommunale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen. Im Übrigen sei, wie bereits im vergangen Jahr, die Vereinspauschale verdoppelt worden.
Folgende Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien wurden zugelassen:
Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzung im Jahr 2019 (siehe Beantragung Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.
Sofern ein Verein das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Diese Erleichterung gilt nicht, wenn das geforderte Beitragsaufkommens nicht erreicht wird, weil der Verein Beitragsermäßigungen oder -freistellungen vorgenommen hat.
Da aufgrund der Coronapandemie seit März 2020 Sport in Sportvereinen nur sehr eingeschränkt ausgeübt werden kann, verzeichnen die Sportvereine teils erhebliche Mitgliederrückgänge. Für die Berechnung der Vereinspauschale 2021 können daher alternativ nach dem Günstigkeitsprinzip die zur Gewährung der Vereinspauschale 2020 ermittelten Mitgliedereinheiten, die durch die Anrechnung Erwachsener und sonstiger Mitglieder erzielt wurden, herangezogen werden. Die Anzahl der Mitglieder aus dem Förderjahr 2020 muss hierfür aber höher sein, als die für den aktuellen Antrag ermittelten Mitglieder. Zu beachten ist, dass sich diese Regelung nicht auf die durch Übungsleiterlizenzen erwirtschafteten Mitgliedereinheiten bezieht. Die nach dem Günstigkeitsprinzip herangezogenen Mitgliederzahlen sind dann auch für die sog. „Kappungsgrenze“ nach den Sportförderrichtlinien maßgeblich. Die Bagatellgrenze mit ihren 500 Mitgliedereinheiten bleibt weiter aufrechterhalten. Hier werden keine Ausnahmen zugelassen.
Bei bereits eingereichten Anträgen überprüft das Landratsamt von Amts wegen, ob sich Erleichterungen für den Verein ergeben, es ist kein neuer Antrag erforderlich. Für Rückfragen, Informationen oder weitere Fragen steht Corinna Wilkendorf unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-4 52 oder unter
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Der Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen ist wieder unter 50.
(ir) Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Pfaffenhofen liegt heute laut RKI bei 42,1 und damit unter der 50er-Marke. Damit gelten für die Kindertagesbetreuungsangebote und Schulen im Landkreis ab Montag, 15. März 2021 folgende Regelungen:
• Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und organisierte Spielgruppen können im Regelbetrieb öffnen und wieder mit offenen Konzepten arbeiten.
• Bei Grundschulen und bei der Grundschulstufe der Förderzentren findet voller Präsenzunterricht (das heißt auch ohne Mindestabstand) statt.
• Bei weiterführenden und beruflichen Schulen und bei den übrigen Jahrgangsstufen der Förderschulen findet Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand vom 1,5 Metern in allen Jahrgangsstufen statt.
Die Regelung gilt zur besseren Planbarkeit für die gesamte darauffolgende Kalenderwoche vom 15. bis 21. März 2021, auch wenn sich der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis in diesem Zeitraum verbessern oder verschlechtern sollte. Lediglich für den Fall, dass sich das Infektionsgeschehen in den folgenden Tagen sehr stark verändern sollte, steht es den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden auch unter der Woche offen, eine weitergehende oder anderslautende Entscheidung zu treffen. Der ausschlaggebende Inzidenzwert bezieht sich dabei auf den Standort der Schule, nicht den Wohnort der Schülerinnen und Schüler.
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Die Wahl des Impfstoffs ist nicht möglich. Welcher Impfstoff verabreicht wird, hängt vom System ab.
(ir) Wie das Impfzentrum in Reisgang mitteilt, werden alle registrierten und impfwilligen Personen aus der Gruppe mit der höchsten Priorität demnächst zumindest ihre Erstimpfung erhalten haben. „Sollte jemand über 80 Jahre alt aber noch nicht geimpft sein, kann er oder sie sich telefonisch unter (0 84 41) 45 46-1 08 an unser Impfzentrum wenden“, so Steffen Kill, Abteilungsleiter am Landratsamt und Koordinator der beiden Impfzentren im Landkreis. Diesen Personen würden dann sofort einen Impftermin zur Verfügung gestellt bekommen, ohne dass eine Einladung vom Impfzentrum abgewartet werden müsste.
Im Impfzentrum Süd in Reisgang habe man nun damit begonnen, nicht nur den Impfstoff von AstraZeneca, sondern auch die Impfstoffe der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna an Personen aus der zweithöchsten Prioritätsgruppe zu verimpfen. Das Impfzentrum Nord wird ab Samstag, den 13. März 2021, den Betrieb aufnehmen. Zur Prioritätsgruppe 2 gehören zum Beispiel Personen, die über 70 Jahre alt sind, bestimmte Vorerkrankungen aufweisen oder enge Kontaktpersonen zu Pflegebedürftigen oder Schwangeren sind.
„Wir bitten insbesondere diese Personen, soweit noch nicht geschehen, sich über das Online-Registrierungssystem des Freistaats Bayern zu registrieren“, so Steffen Kill. Ein gesondertes Anschreiben der betroffenen Personen über die jeweilige Wohnsitzgemeinde werde es nicht geben.
Die Registrierung wird bereits jetzt allen Bürgern Bayerns über 16 Jahren empfohlen. Die Registrierung kann jeder unter www.impfzentren.bayern selbst vornehmen. Das Onlinesystem besteht aus zwei Bausteinen – Registrierung und Terminvergabe. „Bei der Registrierung müssen alle Angaben, die für die Priorisierung notwendig sind, hinterlegt werden. Dazu zählen z. B. Alter, Vorerkrankungen oder Berufsgruppe“, so Steffen Kill.
Manche Bürgerinnen und Bürger haben keine E-Mail-Adresse oder können aus anderen Gründen die Registrierung am Computer auch mit der Hilfe von Personen aus ihrem Umfeld nicht selbst vornehmen. Diese Personen können sich telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 45 46-1 08 an das Impfzentrum wenden. Von dort aus werden diese dann auch telefonisch benachrichtigt, wenn für sie ein Impftermin zur Verfügung steht.
Verimpft werden derzeit die Impfstoffe von Moderna, Biontech/Pfizer und AstraZeneca. Die Zuordnung des Impfstoffs zu einer Person erfolgt dabei vom System. Eine Wahl des Impfstoffs ist daher nicht möglich.
Die Mitarbeiter der beiden Impfzentren bitten darum, bei den vereinbarten Impfterminen alle Unterlagen dabei zu haben, die für die Impfung erforderlich sind. Zum ersten Impf-Termin sind unbedingt ein Personalausweis/Reisepass und der Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Nach Möglichkeit sollte man auch den Impfbogen mit dem QR-Code (QR-Code auch auf einem Smartphone) dabeihaben.
Zudem ist gegbenenfalls ein Nachweis über die Tätigkeit bzw. Wohneinrichtung und die abgefragten impf-relevanten Risikofaktoren mitzubringen. Beim zweiten Impftermin reichen der Personalausweis/Reisepass, die Impf-Dokumentation von der Erst-Impfung und der Impfpass. „Bitte schicken Sie uns erforderliche Unterlagen, insbesondere zum Beispiel Atteste, nicht vorher per E-Mail. Es reicht, wenn Sie diese beim Impftermin vorlegen“, so die Mitarbeiter des Impfzentrums.
Zudem sollten die Bürger nicht zu früh zu den vereinbarten Terminen erscheinen. Das würde oft zu längeren Wartezeiten vor dem Gebäude führen. Die Bürger werden daher gebeten, sich erst fünf Minuten vor ihrem Termin am Eingang des Impfzentrums anzumelden. Der Einlass erfolge in der Reihenfolge der vergebenen Termine.
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Viele Menschen arbeiten sehr gerne in und mit der Natur. Die Anlage einer Streuobstwiese bietet dafür eine ideale Möglichkeit.
(ir) „Streuobstwiesen prägen zudem das Landschaftsbild, sind wertvolle Elemente für die Natur und stellen Trittsteine zur Verbindung wertvoller Flächen dar“, so Kreisfachberater Andreas Kastner. Dennoch muss bei der Anlage einer Streuobstwiese einiges beachtet werden und auch der Pflegeaufwand sollte kritisch hinterfragt werden. Andreas Kastner: „Vielen ist nicht bewusst, dass ein ausgewachsener Hochstamm ein paar hundert Kilogramm Obst produzieren kann und dieses auch einer Nutzung zugeführt werden sollte.“ Auch das Schneiden von zwanzig oder dreißig Bäumen erfordere einen hohen zeitlichen Aufwand. Hat man sich für eine Streuobstwiese entschieden, sollte sie auch gepflegt werden.
„Streuobst pflanzen und dann verwildern lassen macht nur wenig Sinn, denn die Bäume können sich dann nicht richtig entwickeln. Und lässt man das komplette Fallobst liegen, wird nicht unbedingt eine artenreiche Blumenwiese gefördert“, so der Kreisfachberater. Einen Teil des Fallobsts sollte man dennoch liegen lassen, denn das stehe bei vielen Tieren auf dem Speiseplan und erhöhe damit die Artenvielfalt. Im Winter können zum Beispiel Drosseln oder Amseln am Fallobst beobachtet werden.
Bei der Anlage eine Streuobstwiese ist eine schrittweise Pflanzung ein guter Weg. Hier ist genügend Zeit sich mit dem Obstbaumschnitt und der Materie auseinanderzusetzen. Die gewünschten Sorten können nach und nach ergänzt werden. Andreas Kastner: „Eine sehr gute neuere Apfelsorte ist ‘Florina‘. Bewährt als Tafel- und Backobst hat sich der „Rote Boskoop“. Eine sehr robuste Mostobstsorte ist beispielsweise der ‘Rheinische Bohnapfel‘. Als Sommeräpfel zum baldigen Verzehr sind ‘Jakob Fischer‘ und auch der ‘Gravensteiner‘ geschmacklich besonders gut.“ Bei den Birnen kann Andreas Kastner ‘Madame Verte‘ oder die ‘Gute Graue‘ trotz der mittleren Anfälligkeit für Feuerbrand als Alternative empfehlen.
Zudem ist auch zu prüfen, ob eine Streuobstwiese in die Umgebung passt. Klar liegen die Vorteile auf der Hand, doch zum Beispiel auf Magerrasen, Biotopflächen oder bei Wiesenbrütern schadet eine Anlage ggf. mehr, als deren Nutzen für die Natur erbringen kann. Auch Kaltluftsenken, nasse oder sehr trockene Bereiche schränken die Pflanzmöglichkeiten ein. In feuchten Bereichen funktionieren eher Äpfel und je nach Unterlage Zwetschgen. Warme Standorte werden von Birnen oder Kirschen bevorzugt. Weiter sind auch ausreichende Abstände zu Wäldern, Hecken oder den Grundstücksgrenzen erforderlich. Von einem Wald oder einer Hecke sind 20 Meter Abstand eine sichere Entfernung, um eine ungestörte Entwicklung der Obstbäume zu gewährleisten. Der Abstand zwischen den Bäumen sollte um die 10 Meter betragen.
Zur Grundstücksgrenze sollten am besten 5 bis 6 Meter Abstand eingehalten werden, auch wenn per Gesetz 2 oder 4 Meter angegeben sind. Damit dürfte kein Konflikt bei überhängenden Ästen oder Fallobst entstehen. „Bei kleines Gärten ist ein gut gepflanzter Baum besser als zwei oder drei, die zu eng stehen und danach wieder entfernt oder zusammengestutzt werden müssen“, so Andreas Kastner.
Vielfach werde mit der Anfrage einer Obstwiese auch eine gewünschte Einzäunung angesprochen, die in der freien Landschaft nicht zulässig ist. Hier bietet ein Einzelstammschutz alle Möglichkeiten, die Bäume ausreichend zu schützen.
Andreas Kastner: „Wer keine eigene Streuobstwiese hat, kann auch bei Eigentümern großer Obstwiesen nachfragen, ob nicht ein Baum in Form einer Patenschaft abgeerntet werden kann.“ Außerdem können viele Menschen im Alter ihre Bäume nicht mehr pflegen und abernten. Auch hier kann eine nutzbringende Partnerschaft zwischen Jung und Alt entstehen.
Die naturschutzfachliche Wertigkeit einer Obstwiese hängt immer vom Nutzungscharakter ab. Bei extensiv gepflegten Obstwiesen kann auch einmal ein Baum im Abgang belassen werden. „Hier bilden sich dann notwendige Lebensräume für selten gewordenen Tierarten. Gerade Baumhöhlen oder Spalten können zum Beispiel für Fledermäuse, Höhlenbrüter, Kleinsäuger oder auch Käfer interessant sein“, so der Kreisfachberater. Der Wiedehopf als besonders auffälliger Vogel kommt vor allem in extensiv genutzten Obstkulturen vor und wurde auch im Landkreis schon gesichtet. Auch der Wendehals kann eine Streuobstwiese oder große Gärten beim Vorhandensein von Bruthöhlen als Lebensraum nutzen.
Schmetterlinge, wie das Tagpfauenauge, der Kleine Fuchs oder der Zitronenfalter überwintern als Falter und benötigen vor Nässe geschützte Winterquartiere, wie beispielsweise Baumhöhlen. Kastner: „Leider werden Bäume mit Baumhöhlen oft voreilig, wegen einer angenommenen Bruchgefahr, gefällt. Um den Strukturreichtum weiter zu erhöhen, können gezielt angelegte Schnittguthaufen oder eine Heckenpflanzung am Rand eine Streuobstwiese bereichern. In Schnittguthaufen überwintern beispielsweise gerne Amphibien oder Igel.“
Das Wort Streuobstwiese beinhaltet auch das Wort Wiese. Diese artenreichen Gesellschaften, wie zum Beispiel Flachlandmähwiesen mit Margeriten, Flockenblumen oder Hahnenfuß bereichern den Lebensraum enorm. Wichtig ist, dass die Wiese insgesamt 1- bis 2-mal jährlich gemäht und nicht gemulcht wird. Mulchen erstickt die Artenvielfalt und verringert den Nutzen für die Natur. Außerdem müssen nicht alle Bereich jährlich gemäht werden. Vor Hecken können Altgrasstreifen im 2- bis 3-jährigen Turnus gemäht werden, um damit auch Insekten einen Unterschlupf im Winter zu gewähren oder Niederwild eine Möglichkeit geben, sich zu verstecken. Werden zusätzlich noch Nistkästen angebracht oder ein Bereich für Wildbienen vorbereitet, kann eine echt wertvolle Nische in unserer Kulturlandschaft entstehen.
Andreas Kastner: „Bitte denken Sie daran, dass Streuobst nicht nur aus Apfelbäumen besteht. Es gibt Birnen, Kirschen, Zwetschgen oder auch Quitten. An einer Ecke ein Walnussbaum oder versuchsweise eine Esskastanie können eine Pflanzung abrunden.“ Im Landkreis gibt es viele Vereine, die Obst zu Saft pressen, auch kommerzielle Betriebe bieten diese Dienstleistung an. Es gibt also Möglichkeiten der Nutzung jenseits von Apfelkuchen und Kompott. „Bitte gehen Sie mit Bedacht an die Planung heran und binden Sie auch Ihre Kinder oder mögliche Nachfolger mit ein. Ein Obstbestand wird nur erhalten, wenn jemand Interesse aufbringt, denn es handelt sich um ein generationenübergreifendes Projekt“, so Kastner.