Pfaffenhofen
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Corona-Update für den Kreis Pfaffenhofen am Donnerstag.
(ir) Im Landkreis Pfaffenhofen wurden seit gestern zwölf weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 3.582, davon gelten seit gestern 14 weitere Menschen und somit insgesamt 3.311 als genesen. Eine 101-jährige Landkreisbürgerin, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist verstorben.
Die Gesamtzahl der Todesfälle steigt auf 140. Die Zahl der derzeit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sinkt auf 131. 195 Landkreisbürger gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik zwei bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Bei drei Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
Laut RKI: 43,7 (Stand Donnerstag, 28. Januar 2021 um 0:00 Uhr)
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In der Stadt Pfaffenhofen sind bestimmte öffentliche Flächen vom Alkoholverbot betroffen.
(ir) Bayern hält aufgrund des mit Alkoholkonsum einhergehenden Risikos einer Missachtung der Infektionsschutzregeln grundsätzlich an einem weitgehenden Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Gemäß den Vorgaben in der aktuellen Bayeriscen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten müssen jeweils von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde festgelegt werden.
Nach Rücksprache mit allen Bürgermeistern des Landkreises hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Vom Alkoholverbot betroffen sind demnach bestimmte öffentliche Flächen in der Stadt Pfaffenhofen. Es handelt sich um den verkehrsberuhigten Innenstadtbereich (Tempo-20-Zone), die Insel sowie den Bürgerpark. Zu den untersagten Bereichen zählen dabei öffentliche Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie dort gelegene öffentliche Grün- und Spielanlagen. Die Regelung gilt ab Freitag, 29. Januar 2021. Verstöße werden mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.
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Offensichtlich zeig der derzeitige Lockdown seine Wirkung.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 27. Januar 2021 mitteilte, wurden im dortigen Landkreis seit gestern neun weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 3.570, davon gelten seit gestern 15 weitere Personen und somit insgesamt 3.297 als genesen.
Die Gesamtzahl der Todesfälle verbleibt bei 139. Die Zahl der derzeit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sinkt auf 134. 193 Landkreisbürger gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Pfaffenhofener Ilmtalklinik werden gemäß Morgenstatistik vier bestätigte Coronavirus-Patienten behandelt. Bei drei Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
laut RKI: 50,7 (Stand Mittwoch, 27. Januar 2021 um 0:00)
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Start ins Baujahr 2021: während der Osterferien werden Züge umgeleitet beziehungsweise durch Busse ersetzt. Die Deutsche Bahn investiert rund 60 Millionen Euro.
(ir) Bis zum Frühjahr 2022 baut die Deutsche Bahn den Bahnhof Pfaffenhofen um und stattet ihn mit moderner Technik aus. Nicht nur die Gleise werden erneuert, auch die Oberleitungen und die Stellwerkstechnik. Nach vorbereitenden Maßnahmen beginnen mit den Osterferien von 27. März 2021 bis zum 12. April 2021 die eigentlichen Baumaßnahmen mit dem Rückbau des bisherigen Bahnsteigs 1.
Das Bauprojekt ist in 8 Phasen untergliedert. Ab 27. März 2021 startet die zweite Bauphase mit einer zweiwöchigen Streckensperrung. Dabei werden für den Baubetrieb benötigte Weichen und Querungen eingebaut. Zudem finden an den Gleisen 2 und 3 Oberleitungserneuerung statt. Vor allem aber erfolgt der Rückbau des Bahnsteigs 1 und der Mittelbahnsteige.
Dies sind notwendige Schritte für den viergleisiger Ausbau des Bahnhofs. Für das gesamte Bauvorhaben ist es notwendig den Bahnverkehr für das Jahr 2021 einzuschränken. Es folgen im Juli und November noch zwei weitere Streckensperrungen für jeweils rund zwei Wochen. Zwischen diesen Sperrungen wird die Strecke halbseitig gesperrt. So kann auch unter dem rollenden Rad weitergearbeitet werden, damit der Bahnhof 2022 wieder vollständig den Reisenden zur Verfügung steht.
Die Fernverkehrszüge werden zwischen München und Nürnberg in beiden Richtungen über Augsburg umgeleitet bzw. enden/beginnen vorzeitig in Nürnberg. Regionalverkehrszüge werden zwischen Baar-Ebenhausen und Reichertshausen durch Busse ersetzt. Zwischen Nürnberg und München besteht zweistündlich die Möglichkeit über Augsburg zu fahren. Die Regionalzugverbindung Nürnberg – Augsburg wird während der Baumaßnahme bis München verlängert.
Fahrplaninformationen werden zeitnah im Internet unter https://bauinfos.deutschebahn.com/bayern veröffentlicht. Alle Fahrplanänderungen werden in der elektronischen Fahrplanauskunft im Internet unter www.bahn.de und an den Fahrkartenautomaten eingearbeitet.
Um auch künftig den Ansprüchen des modernen Zugverkehrs zu entsprechen, wird der Bahnhof Pfaffenhofen umgebaut. Als Teil des Gesamtprojekts Nürnberg – Ingolstadt – München gehört dieser Abschnitt zur Hochgeschwindigkeitstrecke zwischen München und Berlin. Mit dem Umbau wird eine Verbesserung der Pünktlichkeit im Regionalverkehr erreicht. Dies gelingt mit dem Bau von zwei Durchfahrtsgleisen für den Fernverkehr und einer Abstellmöglichkeit für Züge im Einfahrtsbereich des Bahnhofs.
Gleisanpassungen, Erneuerungen der Oberleitung und die Errichtung eines elektronischen Stellwerks ermöglichen effizientes und nachhaltiges Reisen. Durch das Aufstellen von Lärmschutzwänden werden die Lärmimmissionen für Anwohner gesenkt. In dieses Projekt investiert die Deutsche Bahn rund 60 Millionen Euro.
Weitere Informationen unter: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/pfaffenhofen-bhf
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Um die mittlerweile vom Aussterben bedrohten Wiesenbrüter besonders zu schützen, hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt eine entsprechende Verordnung erlassen.
(ir) Damit sollen Störungen von den wiesenbrütenden Vogelarten während der Balz-, Brut- und Aufzuchtzeit ferngehalten und so deren Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotope gesichert und verbessert werden.
„Die Verordnung sorgt für Klarheit bezüglich der Verhaltensvorgaben in den Wiesenbrütergebieten und zeigt die Handlungsoptionen der Unteren Naturschutzbehörde auf“, so Gudrun Bosch von der Unteren Naturschutzbehörde. Kern der Verordnung ist eine naturschutzverträgliche Besucherlenkung. Dazu gehören ein Anlein-Gebot von Hunden, ein Betretungsverbot von Brutflächen (gekennzeichnet durch Beschilderung) sowie eine eingeschränkte Nutzung von Feldwegen in der Nähe von bekannten Brutplätzen. Die Verhaltensregeln gelten ausschließlich während der Brutzeit vom 1. März 2021 bis zum 15. Juli 2021.
Von den Verboten beziehungsweise Geboten ausgenommen sind Grundeigentümer, Pächter oder sonstige Berechtigte. Auch für Landwirtschaft, Forstbetrieb, Jagd, Fischerei, Unterhaltungsmaßnahmen sowie Betrieb und Wartung von Straßen, Wegen, Gewässern oder der Energie- und Wasserversorgung gelten die Vorgaben nicht.
Gudrun Bosch: „Dass in Bezug auf den Wiesenbrüterschutz im Landkreis Pfaffenhofen Handlungsbedarf besteht, hat auch die Regierung von Oberbayern zum Ausdruck gebracht, indem sie Pfaffenhofen mit einer der raren Gebietsbetreuer-Stellen bedacht hat.“ Die Stelle wird aktuell neu besetzt. Aufgabe der künftigen Gebietsbetreuung wird neben dem primären Wiesenbrüterschutz wie zum Beispiel Zählungen oder Gelegeschutz auch die Öffentlichkeitsarbeit sein. So sollen für die von der Verordnung betroffenen Gemeinden Faltblätter mit den wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Gebieten herausgegeben sowie für eine gute Beschilderung der Wege gesorgt werden.