Pfaffenhofen
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Die 7-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei 37,4.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 3. Februar 2021 mitteilte, wurden im dortigen Landkreis seit gestern zwölf weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Die Gesamtzahl der Fälle steigt auf 3.623, davon gelten seit gestern acht weitere Personen und somit insgesamt 3.392 als genesen.
Die Gesamtzahl der Todesfälle verbleibt bei 143. Die Zahl der derzeit positiv auf das Coronavirus getesteten Personen steigt auf 88. 95 Landkreisbürger gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
In der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen wird gemäß Morgenstatistik ein bestätigter Coronavirus-Patient behandelt. Bei vier Patienten besteht der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion.
7-Tages-Inzidenz umgerechnet auf 100.000 Einwohner:
laut RKI: 37,4 (Stand Mittwoch, 3. Februar 2021 um 0:00 Uhr)
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149 Anträge zur Gewährung von Ausbildungsförderung hat das Landratsamt Pfaffenhofen im letzten Jahr bearbeitet.
(ir) Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2020 mit. Die Ausgaben von Bund und Land belaufen sich auf insgesamt rund 1,13 Millionen Euro (Vorjahr: 984.000 Euro). Aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs konnten 2020 hier Nachzahlungen in erheblichem Umfang zur laufenden Ausbildungsförderung gewährt werden.
Das Ausbildungsförderungsgesetz ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen und beinhaltet unter anderem Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme der Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Im Bereich der Aufstiegsfortbildungsförderung konnte das Amt für Ausbildungsförderung insgesamt 574 Fortbildungsmaßnahmen (Vorjahr: 590) bewilligen. Die Ausgaben betragen hier rund 825.000 Euro. 32 Industriemeister/innen, 26 Erzieher/innen, 21 Kfz-Techniker/-Meister/innen, 21 Maschinenbautechniker/innen, 21 Wirtschaftsfachwirte/innen sowie 19 Elektrotechniker/-Meister/innen bilden dabei die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe.
Zum 1. August 2020 wurde das Aufstiegs-BAföG noch einmal verbessert. Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu monatlich 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt wird jetzt als Vollzuschuss gezahlt. So erhält zum Beispiel eine angehende Erzieherin beziehungsweise ein angehender Erzieher an der Fachakademie unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss von 783 Euro als Vollzuschuss. Der Zuschussanteil zu den Fortbildungskosten wurde auch auf 50 Prozent erhöht.
Eine Handwerksmeisterin beziehungsweise ein Handwerksmeister erhält zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag. Bei anfallenden Kosten von zirka 6500 Euro beträgt der Zuschuss 3250 Euro (50 Prozent), für die Restkosten kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins- und tilgungsfrei. Je nach Fallgestaltung kann sich auch noch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag errechnen.
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Bürgermeister Meyer erhält dankend LEADER-Förderbescheid über 15.000 Euro für Sportstättenentwicklungskonzept in Münchsmünster.
(ir) Der Zuwendungsbescheid für das Projekt „Kooperativer Sportstättenentwicklungsplan Münchsmünster“ wurde nun offiziell – aufgrund der Coronapandemie online – von Frau Stiglmaier, LEADER-Koordinatorin des AELF Ingolstadt, und der LAG-Managerin des Landkreises Pfaffenhofen Frau Glaser an Frau Schwendner, Kämmerin der Gemeinde Münchsmünster, übergeben.
Der „Sportstättenentwicklungsplan Münchsmünster“ geht der Frage nach „Wie viele Sportstätten braucht Münchsmünster?“. Auf Grundlage einer Bestandsaufnahme aller bereits vorhandenen örtlichen und überörtlichen Angebote und einer Bedarfsanalyse wird ein detailliertes Konzept für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Entwicklung der Sportstätten in der Gemeinde Münchsmünster entwickelt.
Ziel des Sportstättenentwicklungskonzepts ist die Schaffung vielfältig nutzbarer, attraktiver, konzentrierter und am lokalen Sportbedarf orientierter Bewegungsräume für alle Menschen mit unterschiedlichen Interessen und jeden Alters unter Einbeziehung des überregionalen Angebotes. Aus den Ergebnissen, das von der Lokalen Aktionsgruppe Landkreis Pfaffenhofen e.V. (LAG) mit rund 15.000 Euro geförderte Projekt, könnten auch Rückschlüsse für andere Kommunen gezogen werden.
Bürgermeister Andreas Meyer freut sich über das zweite LEADER-Projekt in seiner Kommune und bedankt sich bei Kämmerin Schwendner und den LAG-Mitarbeiterinnen: „Nachdem der Hollerhof Münchsmünster für die Gestaltung der Außenanlagen mit rund 180.000 Euro gefördert wird, wurde über Leader nun auch das gemeindliche Sportentwicklungskonzept positiv beurteilt. Hier erhält die Gemeinde Münchsmünster einen Betrag in Höhe von rund 15.000 Euro. Mein Dank geht hier an die zuständigen Mitarbeiter Frau Glaser und Schuler sowie an Gemeindekämmerin Frau Schwendner für die gelungene Zusammenarbeit.“
Das Foto zeigt Bürgermeister Andreas Meyer mit dem Bewilligungsbescheid vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Ingolstadt.
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Der Auskunfts- und Beratungsbedarf in Rentenangelegenheiten ist bei den Bürgerinnen und Bürgern ungebrochen hoch.
(ir) Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Pfaffenhofener Landratsamt jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2020 mit. An sechs Rentensprechtagen wurden insgesamt 106 Versicherte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro St. Josef beraten und über ihre Rentenansprüche aufgeklärt.
„Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Rentensprechtage ab Mitte März eingestellt und auf Telefon- und Videoberatung umgestellt“, so Richard Lechner. Zudem hat das Staatliche Versicherungsamt in weiteren 519 Kundengesprächen Beratung und Hilfestellung bei Kontenklärungs- und Rentenantragsverfahren geleistet.
In 121 Fällen musste das Versicherungsamt Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Pflegeversicherungsgesetz einleiten. An 91 Personen ergingen Bußgeldbescheide mit einem Kostenvolumen von rund 32.000 Euro.
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Bayernweit wurden bislang vier Fälle von HPAI bei Wildvögeln festgestellt.
(ir) Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben von Freitag, 29. Januar 2021 mit, dass sich die Geflügelpest (HPAI) in Europa und Deutschland immer weiter ausbreitet. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt bislang vier Fälle von HPAI bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden.
Das Landratsamt von Pfaffenhofen hat aufgrund dessen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Halter von Geflügel im Landkreis bis einschließlich 1.000 Stück Geflügel haben sicherzustellen, dass
• die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind, die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- oder Einwegschutzkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich ablegen,
• Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
• nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel die dazu eingesetzten Gerätschaften und der Verladeplatz gereinigt und desinfiziert werden und dass nach jeder Ausstallung die frei gewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden,
• betriebseigene Fahrzeuge abweichend von § 17 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung unmittelbar nach Abschluss eines Geflügeltransports auf einem befestigten Platz gereinigt und desinfiziert werden,
• Fahrzeuge, Maschinen und sonstige Gerätschaften, die in der Geflügelhaltung eingesetzt und a) in mehreren Ställen oder b) von mehreren Betrieben gemeinsam benutzt werden, jeweils vor der Benutzung in einem anderen Stall oder, in den Fällen des Buchstaben b, im abgebenden Betrieb vor der Abgabe gereinigt und desinfiziert werden,
• eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt wird und hierüber Aufzeichnungen gemacht werden,
• der Raum, der Behälter oder die sonstigen Einrichtungen zur Aufbewahrung verendeten Geflügels nach jeder Abholung, mindestens jedoch einmal im Monat, gereinigt und desinfiziert wird oder werden,
• eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Für Wildvögel (daunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) gilt ein allgemeines Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Pfaffenhofen. Die Allgemeinverfügung inklusive Begründung wurde im Amtsblatt Nummer 6 vom Dienstag, 2. Februar 2021 veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Link zum Amtsblatt: https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/amtsblatt/