Pfaffenhofen
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Zum Jahreswechsel wendet sich der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf an die Bevölkerung.
Nachfolgend veröffentlichen wir die Weihnachts- und Neujahrsgrüße des Pfaffenhofener Landrats:
„Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Tage zwischen Heilig Abend und Neujahr bescheren den meisten von uns etwas Ruhe, Zeit für die Familie und Muße für andere Gedanken. Zeit, die in der Hektik des Alltags oftmals fehlt. Vielleicht können wir unsere Gedanken auch ein bisschen in die Vergangenheit schweifen lassen, zurück in unsere eigenen Kindertage, an das Weihnachtsfest im Elternhaus, das uns alle als ein Erlebnis besonderer Art durch das ganze Leben begleitet.
Das Jahr 2018 gehört nun schon fast wieder der Vergangenheit an. Im Fernsehen bekommen wir auf nahezu allen Kanälen die „Highlights“ aus Deutschland und der Welt nochmals vor Augen geführt. Was den Landkreis Pfaffenhofen betrifft, möchte ich ein paar Dinge besonders herausheben:
Kreishaushalt
Traditionell begann das erste Quartal mit den Beratungen zum Kreishaushalt. Der Finanzhaushalt des Jahres 2018 war mit 130,5 Millionen Euro so umfangreich wie noch nie und bedeutete gegenüber 2017 (120,6 Millionen Euro) eine Steigerung um 9,9 Millionen Euro (= 8,2 Prozent). Die Steigerung beim Verwaltungshaushalt betrug 5,4 Millionen Euro, der Vermögenshaushalt erhöhte sich um 4,5 Millionen Euro. Der Hebesatz der Kreisumlage betrug in diesem Jahr unverändert 45,0 Prozent - Geld, das wir aus den Gemeindehaushalten für Landkreisausgaben umlegen. Damit sind wir die Sparsamsten in Oberbayern.
Abschluss Generalsanierung Landratsamt
Mit dem Abschluss der Generalsanierung des Landratsamts in diesem Jahr haben wir einen großen Meilenstein in der Geschichte unseres Landkreises gesetzt. Das Haus erstrahlt jetzt in neuem Glanz. Es wurden 30 neue Arbeitsplätze, ein neuer multifunktionaler Sitzungssaal sowie Sozial- und Besprechungsräume geschaffen. Hinzu kommt eine vollständige energetische Sanierung des Gebäudes. Die Gesamtbaukosten liegen bei 17,7 Millionen Euro. Sehr gefreut hat uns das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Tag der offenen Tür Anfang November. Wir haben sehr viele positive Rückmeldungen und Lob erhalten. Mit dem neuen Landratsamt können wir nun unser bestes Gesicht zeigen.
Investitionen in den Straßenbau
Der Landkreis investierte auch 2018 kräftig in den Unterhalt und Ausbau seiner Kreisstraßen. Mit der Fertigstellung des Radwegs von Strobenried nach Euernbach wurde die Verkehrssicherheit an der Staatsstraße 2045 für Radfahrer und Fußgänger erheblich verbessert. Der Vollausbau der Kreisstraße PAF 25 in Schweitenkirchen konnte ebenfalls abgeschlossen werden. Mit den Arbeiten begonnen wurde bereits für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Lichthausen sowie der Ortsdurchfahrt Aufham. Weiter für 2019 vorgesehen ist der Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße PAF 4 vom Ortseingang Tegernbach bis zu Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Eutenhofen. Auch die Ortsdurchfahrt Münchsmünster mit dem Ausbau der Wöhrer Straße und der Tassilostraße mit Neubau eines Geh- und Radweges steht für kommendes Jahr auf dem Programm.
Digitalisierung
Der Landkreis Pfaffenhofen will sich verstärkt den Herausforderungen der Digitalisierung stellen. Dafür wurden fünf Säulen erarbeitet, die man konkret bearbeiten beziehungsweise mit denen man die bereits geleisteten Bemühungen vertiefen will. Es handelt sich dabei um folgende Bausteine: Ausbau von Breitband, WLAN und Mobilfunk, Digitale Verwaltung und E-Government, Digitalisierung der Bildung, Digitalisierung in der Wirtschaft sowie Digitalisierung im Gesundheitswesen. Auch die Verwaltung des Landratsamtes steht mitten im Wandel der Digitalisierung. Es gilt daher, auch das Landratsamt sowohl nach innen als auch nach außen auf die veränderten Gegebenheiten einer digitalen Welt anzupassen und digital umzubauen. Um weitere Schritte in Richtung „Digitale Verwaltung“ anzugehen hat der Kreistag in seiner Sitzung vom September 2018 einen Grundsatzbeschluss in Form eines 7-Punkte-Programms gefasst.
Neues Sachgebiet Integration
Zur Bewältigung des großen und facettenreichen Themas „Integration“ haben wir am Landratsamt ein eigenes Sachgebiet geschaffen. Es geht dabei darum, die Zuwanderer bestmöglich einzugliedern und mit den bestehenden Spielregeln bei uns vertraut zu machen. Das Sachgebiet Integration war im Herbst Gastgeber der 7. Bayerischen Integrationskonferenz für Kommunen. Der Landkreis Pfaffenhofen konnte dabei als erster Flächenlandkreis eine dieser landesweiten Veranstaltungen ausrichten. 11 Prozent der Landkreisbevölkerung hat keine deutsche Staatsbürgerschaft, nur 1 Prozent davon sind Flüchtlinge.
Seniorenpreis
Der Bürgerverein Markt Manching e. V. ist der erste Träger des in diesem Jahr neu geschaffenen Seniorenpreises des Landkreises. Unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wurde der Verein mit seinem Projekt „Hilfe für den Nächsten“ unter 12 Bewerbern von einer fünfköpfigen Jury als Gewinner ermittelt. Mit dem Projekt versucht der Bürgerverein ältere, vor allem auch einsame Menschen, für gemeinsame Veranstaltungen zu gewinnen und ihnen damit wieder ein Stückchen mehr Lebensfreude zu schenken. Das verdient Lob und allerhöchste Anerkennung.
Explosion bei Bayernoil
Ein Ereignis, das in diesem Jahr alles überschattet hat und das uns noch lange in Erinnerung bleiben wird, war die Explosion bei Bayernoil am 1. September 2018 in den frühen Morgenstunden. Die Rettungs- und Hilfskräfte waren sehr schnell vor Ort und haben durch ihr umsichtiges und professionelles Handeln die ganz große Katastrophe verhindern können. Zum Glück und wie durch ein Wunder gab es keine Toten. Hoffen wir, dass alle körperlich und auch seelisch Verletzten wieder bald und vollständig gesund werden. Mein besonderer Dank gilt allen beteiligten Kräften, die bei dem Einsatz vorbildlichen Gemeinschaftssinn und Hilfsbereitschaft gezeigt haben. Sie haben alle viel gewagt, um Menschenleben zu retten und haben dabei ihr eigenes Leben auf‘s Spiel gesetzt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen ein friedvolles und fröhliches Weihnachtsfest sowie ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2019.
Ihr Martin Wolf, Landrat“
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SAPV-Palliativkonferenz für Pflegepersonal, Hospizbegleiter und Angehörige.
(ir) Um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern, organisiert die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung Landshut (SAPV) unter der Leitung von Dr. Michael Sohm und Palliativ-Carefachkraft Elisabeth Krull unter anderem regelmäßig Palliativkonferenzen an unterschiedlichen Standorten. Die nächste Palliativkonferenz findet am 12. Dezember 2018 um 19:00 Uhr im Personalspeisesaal des Mainburger Krankenhauses statt. Sie richtet sich an Haus- und Fachärzte, Krankenhaus-Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiter des Hospizverein, Seelsorger oder Physiotherapie – alle, die schwerkranke Menschen betreuen und umsorgen.
Dr. Michael Sohm, Facharzt für Hämatologie, Palliativmedizin, Psychoonkologie und Ernährungsmedizin stellt gemeinsam mit Elisabeth Haimerl, Fachärztin für Anästhesie und Leiterin des Palliativmedizinischen Dienstes an der Ilmtalklinik und Katharina Kolmeder, Palliative Care Fachkraft, einen Fall im palliativen Kontext aus der täglichen Arbeit vor und erklärt an diesem Beispiel den Palliativmedizinischen Dienst und seine Vernetzung mit dem ambulanten Bereich. Anschließend finden eine fallbezogene Diskussion und die Darstellung unterschiedlicher Perspektiven (Hausarzt, Pflegedienst, SAPV, Hospizverein) statt.
Die Palliativkonferenzen finden regelmäßig an wechselnden Standorten statt. Ziel ist die Stärkung der Netzwerkarbeit und die damit verbundene Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Akteure.
Die Teilnahme ist kostenlos. Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung und Fortbildungspunkte der Bayerischen Ärztekammer. Im Rahmen der freiwilligen Registrierung für berufliche Pflegende können 2 Fortbildungspunkte angerechnet werden.
Anmeldungen bitte bis 8. Dezember 2018 im SAPV-Büro unter der Telefonnummer (08 71) 9 66 48 99, Telefaxnummer (08 71) 97 47 27 55 oder per E-Mail an
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Rund 120 Besucherinnen und Besucher haben beim Tag der offenen Tür im Pfaffenhofener Landratsamt bei einer Behördenrallye teilgenommen.
(ir) Bei dem Spiel am Sonntag, 11. November 2018 mussten die Teilnehmer beispielsweise wissen, dass ein Hornissenvolk im Winter abstirbt und die Königinnen in Ritzen und Hohlräumen überwintern, dass kompostierbare Plastiktüten nicht die Biotonne gehören und dass im Rentamt die Wappen von 19 Landkreisgemeinden an der Wand hängen.
Landrat Martin Wolf (Foto rechts) überreichte jetzt die Preise an die glücklichen Gewinner. Der 1. Preis, ein Essensgutschein in Höhe von 100 Euro, ging an Gerda Finkenzeller (2. von links). Über den 2. Preis, einen Essensgutschein in Höhe von 50 Euro kann sich Elisabeth Schlegel (2. von rechts) freuen und der 3. Preis, ein Essensgutschein über 30 Euro ging an Anton Böswirth (links).
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Die Straße zwischen Ehrenberg und Tegernbach muss einen halben Tag gesperrt werden.
(ir) Die Kreisstraße PAF 9 zwischen Ehrenberg und Tegernbach muss am Samstag, 8. Dezember von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr wegen einer Drückjagd voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt über Tegernbach - Enthofstraße – Kreisstraße PAF 4 – Gemeindeverbindungsstraße – Eutenhofen – Eutenhofener Weg – Ehrenberg und umgekehrt.
„Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis“, so eine Sprecherin des Landratsamts.
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Die Deutsche Rentenversicherung informiert zum verabschiedeten Rentenpakt.
(ir) Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat am Freitag, 23. November 2018, den Bundesrat passiert. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, werden bis 2025 mit dem neuen Gesetz Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau eingeführt. „Dadurch wird sichergestellt, dass das Rentenniveau bis dahin nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigt“, so Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen. Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025 darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen.
Bereits am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. Nach der Neuregelung wird jetzt ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Das führt zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen und um bis zu 15,35 Euro im Osten.
Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Richard Lechner: „Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung.“ Die Rentenversicherung stellt damit sicher, dass jeder die Leistung erhält, die ihm nach der Neuregelung zusteht. Die Auszahlung der neuen Leistung erfolgt damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.
Am 1. Januar 2019 treten zudem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert. Für sie wird die sogenannte Zurechnungszeit 2019 auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steigt die Zurechnungszeit dann bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Durch die Zurechnungszeit werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.
Zum 1. Juli 2019 gibt es auch eine Neuregelung für sogenannte Midi-Jobber. „Wer bisher zwischen 450,01 Euro und 850 Euro verdient, zahlt nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, erwirbt aber auch nur entsprechend geringere Rentenansprüche“, so Richard Lechner. Durch die Neuregelung wird die bisherige Gleitzone für Midi-Jobber mit einem Verdienst im Bereich zwischen 450,01 Euro und 850 Euro durch einen sogenannten Übergangsbereich ersetzt. Dieser erfasst zukünftig Arbeitsentgelte im Bereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in diesem Bereich zahlen wie bisher einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Neu ist, dass die verringerten Rentenbeiträge zukünftig nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen.