Pfaffenhofen
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In den nächsten zwei Wochen finden im Landkreis Pfaffenhofen wieder Schwangerenberatungen statt.
(ir) Die Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen bietet am Donnerstagvormittag, 1. Juni in Zimmer 14 im 1. Stock des neuen Bürgerhauses in der Manchinger Ursinustraße 1, Telefonnummer (0 84 59) 32 40 11, die monatliche Außensprechstunde an.
Am Dienstag, 6. Juni wird Sozialpädagogin Inge Seidl vormittags wieder in der Außenstelle Nord des Landratsamtes in Vohburg anwesend sein.
Inge Seidl steht bei den Beratungsterminen für alle Fragen rund um die Schwangerschaft, Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung.
Interessenten zu beiden Sprechtagen können sich ab sofort bei Inge Seidl unter der Telefonnummer (0 84 41) 27 14 10 oder per E-Mail an
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Die Gartenschau Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm 2017 wurde heute feierlich eröffnet.
(ir) Mit dem traditionellen Durchschneiden eines Blumenbandes eröffnete Ulrike Scharf, Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, heute Vormittag die diesjährige bayerische Gartenschau „Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm 2017“. Die Ministerin, Erster Bürgermeister Thomas Herker, der Präsident des bayerischen Gärtnerei-Verbandes e.V. Roland Albert und weitere 700 Ehrengäste zeigten sich während der Feierstunde besonders beeindruckt von der Uraufführung der von Prof. Peter Wittrich komponierten Melodie „Gartenschau-Panorama“ – und vom ersten Auftritt des Gartenschau-Maskottchens Fritz, der Froschkönig.
Unter dem Motto „Die Gartenschau zum Anfassen“ erwarten den Besucher drei Monate lang attraktive Angebote: von der Blumenschau bis zum Hopfenturm, vom Schmetterlingszelt bis zur naturnah ausgebauten Ilm. Umrahmt wird die Ausstellung von über 1.500 Veranstaltungen. Zu Gast sind unter anderem Schlagersänger Nino de Angelo und die ABBA-Revival-Band. Die Gartenschau ist täglich von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet, Kassenschluss ist um 18:00 Uhr. Eine Tageseintrittskarte für Erwachsene kostet 13 Euro, eine Dauereintrittskarte 65 Euro. Begleitende Kinder von 7 bis 17 Jahre haben freien Zugang. Schon jetzt ist das Interesse der Pfaffenhofener an ihrer Schau riesig, wurden bis heute doch schon über 10.000 Dauertickets verkauft.
Vier Ausstellungsbereiche
Entlang der Ilm reihen sich durch den Innenstadtbereich vier Gartenschau-Areale wie Perlen an einer Schnur: der Festplatz mit seinen temporären Ausstellungsbereichen wie der Blumenschauhalle mit ihren neun wechselnden Ausstellungen, den neun unterschiedlichen Themengärten oder der Schmetterlingshalle mit einer Vielzahl an exotischen Faltern, der Sport- und Freizeitpark mit seinen kreativen Kunstinstallationen und der auf einer Länge von 500 Meter naturnah ausgebauten Ilm, der auf einer ehemals versiegelten Fläche neu entstandene Bürgerpark mit seinem Staudenband, dem Froschkönig-Spielplatz und dem beeindruckenden, sechs Meter hohen Hopfenturm sowie die Ilminsel mit ihrem direktem Wasserzugang.
Insgesamt wurden 75.000 Blumen, 6.750 Sträucher und 330 Bäume neu gepflanzt. Die Gesamtfläche des Gartenschau-Geländes beträgt rund 8,5 Hektar, der Rundweg weist eine Länge von zirka 2 Kilometer auf.
Von Nino de Angelo bis zu den Tagen des Hopfens
Beeindruckende 1.500 Veranstaltungen erwarten den Besucher. Schon am Eröffnungswochenende können sich die Gartenschau-Gäste auf das Kinderkulturfestival „Stadt.Land.Fluss“ am 27. und 28. Mai mit Konzerten preisgekrönter Künstler wie Sternschnuppe am 27. Mai und Café Unterzucker am 28. Mai freuen. Ebenso präsentiert der Bayerische Rundfunk eine Vielzahl an Veranstaltungen: vom Auftritt der Bayern 1-Gartenexpertin Karin Greiner am 27. Mai bis zum Konzert des Schlagerstars Nino de Angelo am 28. Mai.
Und auch in den folgenden Wochen und Monaten werden viele hochkarätige Events geboten: So werden am 24. Juni die ABBA-Revival-Band bei der Mitsommernacht, am 22. Juni das Erfolgsduo Carolin No beim Sommerfest oder am 5.und 6. August die Dellnhauser Musikanten und der Kabarettist Florian Erdle das Publikum begeistern.
Führungen – auch für Menschen mit Behinderung
Mit Hilfe engagierter Partner und über 40 Gästeführern kann die Gartenschau eine Vielzahl unterschiedlichster Führungen anbieten: auch für Besucher mit Handicap. Zur Auswahl stehen unter anderem die Gartenschau-Tour „Mit allen Sinnen erleben“, die Stadt-Tour „Im Herzen Pfaffenhofens“ sowie eine Gartenschau-Tour für Besucher mit Seh- oder Hörbehinderung. Sehbehinderte Besucher erhalten am Eingang zusätzlich einen Tastplan in Brailleschrift, hörbehinderte Gäste werden von einer Gebärden-Dolmetscherin begleitet.
Kontakt und Buchungen: Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen, Frau Karen Bendig, E-Mail:
Hinweis: Für die Teilnahme an allen Führungen auf dem Gartenschaugelände ist eine Eintrittskarte notwendig.
Tickets auch online erhältlich
Eine für alle: Nur 65 Euro kostet eine Dauerkarte für Erwachsene. In der Dauerkarte sind alle Ausstellungen und Veranstaltungen des gesamten Gartenschau-Zeitraums inklusive. Eine Tageseintrittskarte für Erwachsene kostet 13 Euro – und beinhaltet alle Ausstellungen und Veranstaltungen des jeweiligen Besuchstages. Dieser ist frei wählbar. Kinder und Enkelkinder bis 17 Jahre begleiten Ihre Eltern und Großeltern kostenlos auf die Gartenschau. Erhältlich sind alle Tickets auch online unter www.gartenschau-pfaffenhofen.de/ticketshop.
Pfaffenhofen erleben
Die Stadt an der Ilm bietet als Gastgeberin der Gartenschau im Innenstadtbereich zusätzliche Attraktionen an. Viele lassen sich auf dem am Gartenschau-Haupteingang beginnenden Kulturweg entdecken: Beispielsweise die Kunsthalle mit ihrer Dauerausstellung Ladder to Heaven, in deren Mittelpunkt zeitgenössische Originalgrafiken stehen, die historische Spitalkirche oder der mittelalterliche Hungerturm. Zusätzlich laden auf dem Hauptplatz ein Stadtstrand und eine Spielwiese zum Erholen und Klettern ein – und finden im Rahmen des Kultursommers viele weitere Veranstaltungen statt. Und ein Erlebnis für die ganze Familie ist sicher auch die kleine Bahn „Innenstadt-Express“, die ihre Gäste am Gartenschau-Haupteingang erwartet.
Anreise
Mit dem Zug: Pfaffenhofen a. d. Ilm ist auf dem Schienenweg mit den Regionalzügen der DB Regio, Mobilitätspartner der Gartenschau, bequem zu erreichen: Mit dem Regio-Ticket München-Nürnberg täglich alle 30 Minuten von München und Ingolstadt nach Pfaffenhofen oder mit dem Bayern-Ticket aus ganz Bayern. Vom Bahnhof fahren Shuttle-Busse und die offiziellen Stadtbusse kostenfrei zum Gartenschaugelände.
Tipp: Bei Vorlage des Zugtickets und Kauf einer Tageseintrittskarte für Erwachsene an der Kasse wird 1 Euro Rabatt gewährt.
Mit dem Auto: Die A9 an der Ausfahrt Pfaffenhofen/Schweitenkirchen verlassen und dann ist Pfaffenhofen nur wenige Kilometer entfernt und direkt an der Bundesstraße B13 gelegen. Von den ausgewiesenen Parkplätzen fahren Shuttle-Busse direkt zum Haupteingang des Gartenschaugeländes. Ein Parkplatz kostet 3 Euro pro Tag.
Tipp: Das Gartenschau-Radio Ilmwelle berichtet auf der UKW-Frequenz 99,8 MHz umfangreich über die aktuelle Parkplatz- und Verkehrssituation.
Mit dem Reisebus: Der Ein- und Ausstieg ist direkt am Haupteingang.
Mit dem Linienbus: Vom 30. Mai bis 15. August 2017 fährt jeden Dienstag um 9:35 Uhr ein Bus der Stadtbus Ingolstadt GmbH von Ingolstadt-Hauptbahnhof mit mehreren Zwischenstopps zur Gartenschau. Rückfahrt ist um 15:30 Uhr. Weitere Infos erhalten sie im Kundencenter der INVG, Telefonnummer (08 41) 97 43 93 33.
Mit dem Rad: Gemeinsam mit dem Allgemeinen Fahrrad-Club Bayern, Kreisverband Pfaffenhofen, hat die Gartenschau elf Touren ausgearbeitet. Diese führen unter anderem von München, Ingolstadt und Mainburg nach Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, direkt am Gartenschaugelände E-Bikes auszuleihen. Mehr Informationen: www.gartenschau-pfaffenhofen.de/anreise. Die Mitnahme von Fahrrädern auf das Gelände ist leider nicht gestattet.
Betreuung für Vierbeiner
Die Mitnahme von Blindenführhunden auf das Gartenschaugelände ist erlaubt. Für alle anderen Vierbeiner bietet der Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. eine ganztägige Betreuung. Die Kosten betragen 10 Euro pro Hund und Tag. Der Verein befindet sich direkt am Parkplatz 1/West (Weiberrast 2).
Zahlen und Fakten
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm erhielt im Februar 2010 den Zuschlag für die Bewerbung zur Ausrichtung einer Gartenschau. Unter der Gesamtplanung des Landschaftsarchitektenbüros hutterreimann aus Berlin begannen die Baumaßnahmen im Januar 2015.
Der Investitionshaushalt beträgt zirka 6 Millionen Euro Baukosten netto inklusive Planungs- und Baunebenkosten, abzüglich 1,28 Millionen Euro Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 1,28 Millionen Euro durch die Europäische Union (EFRE) und zirka 50.000 Euro Förderung durch Leader.
Insgesamt beträgt das Fördervolumen rund 2,6 Millionen Euro.
Im Durchführungshaushalt stehen zirka 5 Millionen Euro netto, abzüglich 75.000 Euro Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ein Großteil des Durchführungshaushaltes wird durch Pachten, Werbeeinnahmen und Eintrittsgelder gedeckt.
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Das Pfaffenhofener Landratsamt hat Informationen zur Landratswahl vom 7. Mai 2017 herausgeben.
(ir) Das Interesse der Öffentlichkeit an der Landratswahl vom 7. Mai 2017 ist nach wie vor sehr groß. Der Wahlleiter Heinz Taglieber, Leiter des Sachgebiets „Allgemeine kommunale Angelegenheiten“ und der zuständige Leiter der Kommunalabteilung Niklas Hafenrichter informierten heute umfassend zum Sachstand und zur Rechtslage:
Rückblick auf das bisherige Verfahren
1. Die Wahl musste stattfinden
Nach Art. 39 Abs. 2 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz –GLKrWG - i.V.m. Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG findet die Wahl nicht statt, wenn eine sich bewerbende Person die Wählbarkeit verliert, weil sie nachweisbar dienstunfähig wird. Dienstunfähigkeit ist ein Fachbegriff, der den Fall bezeichnet, dass ein Beamter dauerhaft keine Dienstgeschäfte mehr wahrnehmen kann. Dies müssen Amtsärzte in einem festgelegten Verfahren auf Antrag des Dienstherrn tun. Hierfür gelten Fristen, die abzuwarten sind. Grundsätzlich muss der Dienstherr davon ausgehen, dass ein Beamter wieder dienstfähig wird, auch wenn er schwer erkrankt ist.
Dies entspricht der Lage, die viele privat kennen: Wenn ein Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, weil er einen Unfall hatte, kann er auch nicht gleich entlassen werden. Erst wenn feststeht, dass er wohl nie mehr seine Arbeit machen kann, kann dies möglich sein.
Herr Martin Wolf war und ist in diesem Sinne nicht dienstunfähig. Er war daher am Wahltag wählbar und die Wahl musste stattfinden. Ein Spielraum der Wahlleitung bestand nicht.
2. Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt
Am Sonntag, 7. Mai 2017, wurde die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt. Herr Martin Wolf wurde mit 74,6 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt.
Die Wahlunterlagen wurden nach durchgeführter Wahlprüfung am Landratsamt am 08. Mai 2017 und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss in der Sitzung vom 08. Mai 2017, 16 Uhr, am 09. Mai 2017 vormittags der Regierung von Oberbayern zuständigkeitshalber übergeben.
3. Der Wahlleiter versuchte unverzüglich, den Gewählten zu benachrichtigen
a) Die Pflicht des Wahlleiters, den Gewählten unverzüglich zu benachrichtigen
Am 8. Mai fanden die Wahlprüfung am Landratsamt und die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss statt. Bis Mittwochnachmittag wurde sodann dieser wie bisher bekannt bundesweit einmalige Fall mit Wahlrechtsexperten besprochen, die zutreffende Interpretation der rechtlichen Vorschriften und das daraus folgende weitere Vorgehen besprochen.
Dabei wurde festgestellt, dass die von Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG vorgeschriebene „Verständigung des Gewählten vom Ausgang der Wahl“ nach allgemeiner Ansicht voraussetzt, dass dieser passiv verfahrenshandlungsfähig ist. Dies meint nichts anderes, als dass der Gewählte in der Lage sein muss, vom Inhalt der Verständigung Kenntnis zu nehmen.
Die Verfahrenshandlungsfähigkeit ist eine unverzichtbare Voraussetzung für jedes Verwaltungshandeln. Sie fehlt, wenn der Behörde bekannt ist oder ihr bekannt sein hätte müssen, dass derjenige an den sie sich wenden will nicht in der Lage ist, den Inhalt zu verstehen. Normalerweise wird diese – wie die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit – vermutet. Wenn aber, wie hier, der Behörde Umstände bekannt sind, die berechtigte Zweifel hieran nähren, dann ist sie aus rechtstaatlichen Gründen verpflichtet, diese Zweifel erst auszuräumen.
b) Schritte des Wahlleiters, dieser Pflicht nachzukommen
(1) Am 11. Mai 2017, dem Tag nach abschließender rechtlicher Besprechung des Falls, begab sich der Wahlleiter in Begleitung des zuständigen juristischen Staatsbeamten sowie des Stellvertreters des Landrats Herrn Anton Westner, der die Verbindung zur Familie Wolf unterhält, zu Herrn Landrat Martin Wolf ins Krankenhaus. Ziel war es, dass der Wahlleiter sich ein persönliches Bild von der passiven Verfahrenshandlungsfähigkeit des Gewählten machen kann und ihn gegebenenfalls sogleich über den Ausgang der Wahl verständigen kann.
Leider wurde dies durch eine akut notwendige medizinische Behandlung des Landrats verhindert.
(2) Am folgenden Tag, Freitag, 12. Mai 2017, regte der Wahlleiter beim zuständigen Betreuungsgericht am Amtsgericht Pfaffenhofen an, für einen entsprechenden Aufgabenkreis einen Betreuer zu bestellen. So hätte die Möglichkeit bestanden, durch ein ärztliches Sachverständigengutachten Gewissheit über die passive Verfahrenshandlungsfähigkeit des Gewählten zu bekommen. Wäre dieses positiv ausgefallen, hätte der Wahlleiter sogleich die Verständigung durchführen können. Wäre es dagegen negativ ausgefallen, hätte das Betreuungsgericht einen Betreuer für einen entsprechenden Aufgabenkreis bestellen können. Die Verständigung über den Ausgang der Wahl hätte dann an den Betreuer erfolgen können, der dann in der Lage gewesen wäre die Belange des Gewählten in seinem Sinne zu schützen, wie bei jeder anderen Betreuung auch.
Leider teilte das zuständige Betreuungsgericht am Amtsgericht Pfaffenhofen mit Schreiben vom 17. Mai 2017 eingegangen beim Wahlleiter am 18. Mai 2017 mit, dass ein solches Verfahren dort nicht eingeleitet würde. Der Wahlleiter hat noch am selben Tag eine juristische Prüfung dieses Schreibens in Auftrag gegeben. Demnach wird der Wahlleiter seine Argumente nochmals dem Betreuungsgericht schriftlich vortragen.
(3) Am Montag, 22. und Dienstag 23. Mai 2017 beabsichtigte der Wahlleiter in Begleitung des zuständigen juristischen Staatsbeamten sowie des Stellvertreters des Landrats Herrn Anton Westner, der die Verbindung zur Familie Wolf unterhält, sich abermals zu Herrn Landrat Martin Wolf ins Krankenhaus zu begeben. Ziel war es, dass der Wahlleiter sich ein persönliches Bild von der passiven Verfahrenshandlungsfähigkeit des Gewählten machen und ihn gegebenenfalls sogleich über den Ausgang der Wahl verständigen kann. An diesen beiden Tagen wurde jedoch kein Besuch vorgelassen, da Landrat Martin Wolf auf eine andere Station verlegt wurde.
Weiteres Vorgehen
1. Der Wahlleiter versucht täglich, den Gewählten zu besuchen. Hierfür ist bereits ein neuer Termin avisiert, der jedoch aus verständlichen Gründen nicht genannt wird (Die Klinik vergibt Besuchstermine tagesaktuell auf Grundlage medizinscher und therapeutischer Anforderungen).
2. Sobald eine Annahmeerklärung vorliegt oder die Wochenfrist verstrichen ist, wird der Wahlausschuss geladen. Dieser hat die Aufgabe, den Ausgang der Wahl festzustellen. Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier Mitgliedern, die dem gesetzlichen Erfordernis entsprechend mit je einem Vertreter der größten vier im Kreistag vertretenen Fraktionen besetzt sind. Die Mitglieder des Wahlausschusses wurden zu jeder Zeit über den Verfahrensstand informiert und waren auch heute zu einem Beratungsgespräch zusammengekommen.
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Um bei den sommerlich warmen Temperaturen Geruchsproblemen und Ungezieferbefall in und an der Biotonne vorzubeugen, gibt der AWP Tipps und Hinweise heraus:
• Die Biotonne sollte möglichst schattig stehen.
• Regelmäßiges Reinigen der Biotonne nach der Entleerung verhindert die Bildung eines Bodensatzes. Ein Bodensatz bleibt häufig auch nach der Entleerung in den Tonnen haften.
• Da sich Maden in feuchter Umgebung besonders wohl fühlen, sollten Bioabfälle nur in Zeitungspapier eingewickelt beziehungsweise in Papier-Biotüten in die Biotonne gegeben werden. Ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier oder eine Eierschachtel am Tonnenboden saugen austretende Flüssigkeit auf.
• Es sollten niemals Flüssigkeiten in die Biotonne gegeben werden; nasse Abfälle wie Teebeutel und Kaffeefilter gut abtropfen lassen.
• Kompostierhilfen, Gesteinsmehl oder Gartenkalk, erhältlich im Gartenfachhandel, regelmäßig über die Bioabfälle gestreut, binden wirkungsvoll Gerüche und hemmen die Fliegenmaden in der Entwicklung.
• Um Fliegen an der Eiablage zu hindern empfiehlt es sich, die Biotonne und den Vorsortierbehälter in der Küche geschlossen zu halten.
• In den Sommermonaten ist es sinnvoll, reine Fleisch-, Fisch- und Knochenreste gut eingewickelt in die zur nächsten Leerung anstehende Tonne, gegebenenfalls auch in die Restabfalltonne, zu geben.
• Es dürfen keine biologisch abbaubaren Stärkebeutel zur Sammlung der Bioabfälle im Haushalt verwendet werden. Diese sind im Landkreis Pfaffenhofen nicht zugelassen. Die Beutel werden in der kurzen Vergär- und Rottedauer nur unvollständig abgebaut und müssen aufwändig aus dem Kompost entfernt werden.
• Es sollten keine Insektengifte benutzt werden. Die Schadstoffe würden sonst über den Bioabfallkompost zurück auf unsere Felder und Gärten kommen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP am Servicetelefon unter der Rufnummer (0 84 41) 78 79-50 gerne zur Verfügung.
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An Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam findet die Müllabfuhr an geänderten Terminen statt.
(ir) Aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt am kommenden Donnerstag, verschieben sich die Abfuhrtermine, also die 14-tägige Leerung der Bio- und Restabfalltonnen sowie die vierwöchentliche Leerung der Papiertonnen, im Landkreis Pfaffenhofen wie folgt: Der heutige Montag, 22. Mai, der Dienstag, 23. Mai und Mittwoch, 24. Mai bleiben unverändert. Die Tonnenleerung von Donnerstag, 25. Mai (Christi Himmelfahrt) wird auf Freitag, 26. Mai und der Freitag dann auf Samstag, 27. Mai verschoben.
Wegen des Feiertags „Pfingstmontag“ ergeben sich bei den Abfuhrterminen folgende Änderungen: Montag, 5. Juni (Pfingstmontag) wird auf Dienstag, 6. Juni verschoben, Dienstag, 6. Juni auf Mittwoch, 7. Juni, Mittwoch, 7. Juni auf Donnerstag, 8. Juni, Donnerstag, 8. Juni auf Freitag, 9. Juni und Freitag, 9. Juni auf Samstag, 10. Juni.
Auch aufgrund des Feiertages „Fronleichnam“ ändern sich die Abfuhrtermine: Montag, 12. Juni, Dienstag, 13. Juni und Mittwoch, 14. Juni bleiben unverändert. Der Donnerstag, 15. Juni (Fronleichnam) wird auf Freitag, 16. Juni und der Freitag auf Samstag, 17. Juni verschoben.
Die genannten Änderungen sind in den Abfuhrterminplänen 2017 bereits berücksichtigt