Pfaffenhofen
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
AWP meldet Probleme bei der Entleerung von überfüllten Restabfalltonnen.
(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden Restabfalltonnen immer häufiger stark überfüllt zur Abholung bereitgestellt. Zudem werden zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Säcken neben die Tonnen gelegt. „Durch die überfüllten Tonnen kommt es häufig dazu, dass Abfälle beim Entleeren auf den Boden fallen und Gehsteige und Straßen verunreinigt werden,“ so Elke Müller, Werkleiterin des AWP.
Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen dürfen Abfalltonnen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Zusätzliche Abfälle können in zugelassenen Sammelsäcken zum Preis von 4,50 Euro, erhältlich beim AWP, bei den Gemeindeverwaltungen und an vielen Wertstoffhöfen, gesammelt und zur Abholung bereitgestellt werden.
Die beauftragten Entsorgungsunternehmen sind vom AWP angewiesen worden, überfüllte Tonnen und zusätzlich bereitgestellte Abfälle in nicht zugelassenen Säcken konsequent an den AWP zu melden. Der AWP setzt sich dann mit den Grundstückseigentümern in Verbindung und weist diese auf die festgestellten Satzungsverstöße hin. Elke Müller: „Werden die Tonnen dann weiterhin überfüllt bzw. zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Sammelsäcken zur Abholung bereitgestellt, werden größere bzw. zusätzliche Restabfallbehälter für das jeweilige Grundstück angeordnet.“
Der AWP bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die Bereitstellung überfüllter Tonnen und zusätzlicher Abfälle in nicht zugelassenen Säcken, Entsorgungskosten verursacht, die von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müsse es daher selbstverständlich sein, dass auf Grundstücken, bei denen mehr Müll anfällt, auch ausreichend Restabfallgefäße vorgehalten werden beziehungsweise Mehrmüll in zugelassenen Sammelsäcken bereitgestellt wird.
Fallen einmalig mehr Abfälle an, zum Beispiel nach Familienfesten oder nach Renovierungsmaßnahmen, können diese Abfälle, gegen Gebühr, über die MVA in Mailing, über die Deponie Eberstetten und private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Für Kleinkinder bis zu zwei Jahren können einmalig 48 Stück Windelsäcke, gegen Vorlage der Geburtsurkunde, bei der Wohngemeinde abgeholt werden. Pflegebedürftige Personen bei häuslicher Pflege erhalten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Windelsäcke bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Diese AWP-Windelsäcke können neben der Restabfalltonne mit zur Abholung bereitgestellt werden.
Bei weiteren Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79-50 gerne zur Verfügung.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Der AWP bemängelt, dass immer mehr Bürger ihren Müll vor den Toren der Wertstoffhöfen abstellen.
(ir) Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen stellt zunehmend fest, dass Abfälle vor Wertstoffhöfen und an Depotcontainerstandorten abgelagert werden. „Wertstoffhofmitarbeiter berichten uns, dass immer mehr gelbe Säcke, Kartonagen und Säcke mit Restabfällen trotz der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe bis in die Abendstunden vor den geschlossenen Toren der Wertstoffhöfe abgestellt werden“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller. Diese Abfälle müssten die Wertstoffhofmitarbeiter dann vor der nächsten Öffnungszeit wegräumen. „Dies ist keineswegs eine angenehme Arbeit, denn häufig befinden sich in den Säcken Windeln und Speiseabfälle“, so Elke Müller weiter.
Auch Mitarbeiter der Stadtwerke Pfaffenhofen berichten, dass die Säcke mit Restabfällen, Kartons und Tüten mit Glas und Dosen, die vor den Glas- und Dosendepotcontainern abgelagert werden, in den letzten Monaten zugenommen haben.
Elke Müller: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass diese Art der Abfallentsorgung nicht hingenommen werden kann. Wir haben daher in den letzten Monaten bereits viele Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren gegen Personen, die Abfälle vor den Wertstoffhöfen deponiert haben, eingeleitet.“ Auch bei der Ablagerung von Abfällen an Glascontainern würde der AWP ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Sollten wassergefährdende Stoffe wie Mineralöl, Lacke, usw. vor den Wertstoffhöfen oder Depotcontainerstandorten abgelagert werden, werde in jedem Fall Anzeige erstattet und die Wasserschutzpolizei eingeschaltet.
Aufgrund der großzügigen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sei das Abstellen von Abfällen außerhalb der Wertstoffhöfe und vor Depotcontainern nicht zu akzeptieren. Auch das Einwerfen von Flaschen, Dosen und Alttextilien in die Depotcontainer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. “Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen abgestellter Abfälle an den Wertstoffhöfen und Depotcontainern von der Allgemeinheit bezahlt werden muss“, so die Werkleiterin.
Für weitere Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter der Telefonnummer (0 84 41) 78 79-50 gerne zur Verfügung.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Die Kreisstraße PAF 9 muss bei Geisenhausen gesperrt werden.
(ir) Wegen Entwässerungsarbeiten muss die Kreisstraße PAF 9 zwischen der Ab- und Zufahrt zur Bundesautobahn A9 im Bereich Geisenhausen von Montag, 12. Juni bis Ende August 2017 voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraße PAF 23 – Gemeindeverbindungsstraße und umgekehrt.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
An Pfingsten und Fronleichnam findet die Müllabfuhr an geänderten Terminen statt.
(ir) Wegen des Feiertags „Pfingstmontag“ ergeben sich bei den Müllabfuhrterminen im Landkreis Pfaffenhofen folgende Änderungen: Der Montag, 5. Juni (Pfingstmontag) wird auf Dienstag, 6. Juni verschoben, Dienstag, 6. Juni auf Mittwoch, 7. Juni, Mittwoch, 7. Juni auf Donnerstag, 8. Juni, Donnerstag, 8. Juni auf Freitag, 9. Juni und Freitag, 9. Juni auf Samstag, 10. Juni.
Auch aufgrund des Feiertages „Fronleichnam“ ändern sich die Abfuhrtermine: Montag, 12. Juni, Dienstag, 13. Juni und Mittwoch, 14. Juni bleiben unverändert. Der Donnerstag, 15. Juni (Fronleichnam) wird auf Freitag, 16. Juni und der Freitag auf Samstag, 17. Juni verschoben.
Die genannten Änderungen sind in den Abfuhrterminplänen 2017 bereits berücksichtigt.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Pfaffenhofen
Landrat Martin Wolf wurde gestern von Wahlleiter Heinz Taglieber vom Wahlergebnis verständigt. Er hat die Wahl angenommen.
(ir) Wie berichtet, versuchte der Wahlleiter seit dem 7. Mai 2017, dem Wahlsonntag, den Gewählten vom Ergebnis zu verständigen. Wegen medizinischer und therapeutischer Anforderungen war dies bisher nicht möglich gestern. Am gestrigen Feiertag konnte der Wahlleiter Landrat Martin Wolf in der medizinischen Einrichtung besuchen. Er wurde vom Stellvertreter des Landrats, Anton Westner und dem juristischen Staatsbeamten am Landratsamt begleitet.
Heinz Taglieber: „Landrat Martin Wolf hat die Wahl mit einem eindeutigen ‚Ja‘ in vollem Verständnis dieser Erklärung angenommen und bekräftigt, wie sehr er sich über das Wahlergebnis freut.“
Die Genesung wird voraussichtlich noch Wochen in Anspruch nehmen. Alle Beteiligten sind sehr optimistisch.
Der Wahlausschuss wird am kommenden Dienstag 30. Mai um 14:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammentreten, um das Ergebnis der Wahl festzustellen.