Pfaffenhofen
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In der gestrigen Kabinettssitzung wurde beschlossen, dass die Bayerische Staatsregierung die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch folgende Soforthilfen unterstützt.
(ir) Pfaffenhofens Landrat Albert Gürtner begrüßt die zugesagten Hilfen: „Es ist wichtig, dass allen Betroffenen jetzt schnell und unbürokratisch geholfen wird“. Die Staatsregierung habe die jeweils zuständigen Ministerien beauftragt, die spezifischen Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten.
„Wir erwarten, dass diese Richtlinien nun schnell folgen, denn erst dann können wir handeln und Betroffene bei der Antragsstellung unterstützen“, so Gürtner. Für Bürgerinnen und Bürger werden dann Ansprechpartner zur Unterstützung bei der Antragstellung im Landratsamt zur Verfügung stehen. Unternehmen können auf Ansprechpartner im KUS Landkreis Pfaffenhofen zurückgreifen.
Sobald die Richtlinien und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird das Landratsamt die Ansprechpartner entsprechend veröffentlichen. „Bis dahin bitten wir um Geduld“, so der Landrat.
Laut Bericht aus der Kabinettssitzung wurde beschlossen:
Für betroffene Privathaushalte im Freistaat Bayern stehen folgende Soforthilfen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Verfügung:
• Es wird eine Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).
• Zudem wird eine Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent).
Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Soforthilfen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft:
Auch für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sowie für die Land- und Forstwirtschaft werden Soforthilfen gewährt. Die Staatsregierung beauftragt die jeweils zuständigen Ministerien umgehend, auf dieser Grundlage spezifische Richtlinien zum Vollzug der Hilfsprogramme zu erarbeiten. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
Für betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt: Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die zuständige Bezirksregierung.
Für den Bereich der Landwirtschaft wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50 Prozent des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 Prozent begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die Staatsregierung unterstützt auch alle Bürger, Gewerbebetriebe, selbständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind. Ihnen stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Daneben stehen allen vom Hochwasser Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung. Soweit Schäden an bestimmten kommunalen Einrichtungen entstanden sind, kommt für die betroffenen Kommunen eine Förderung nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) in Betracht.
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Im Landkreis Pfaffenhofen wird mit Hochdruck am Wiederaufbau der Stromversorgung gearbeitet.
(ir) Die Bayernwerk Netze sind mit zahlreichen Mitarbeitern vor Ort, insbesondere im Bereich des beschädigten Umspannwerkes in Reichertshofen. Es hat Priorität, dass in den vom Wasser befreiten Gebäuden wieder Strom anliegt. Die Zahl der Haushalte, die wieder mit Strom versorgt werden können, nimmt stündlich zu.
Parallel wird daran gearbeitet, dass auch die entsprechenden Leistungsstärken wieder aufgebaut werden, die insbesondere in den Betrieben im Landkreis benötigt werden.
Landrat Albert Gürtner steht persönlich im Kontakt mit den Bayernwerken. Für diesen Donnerstag werden belastbare Aussagen erwartet, wann mit einer vollständigen Wiederversorgung mit Strom in den notwendigen Leistungsstärken zu rechnen ist.
Zum Umgang mit den elektrischen Einrichtungen in Gebäuden, die wieder mit Strom versorgt werden können, informieren wir entsprechend einer Mitteilung des Bayernwerks wie folgt:
Falls Hausanschluss/Keller unter Wasser standen, beschreibt Bayernwerk folgenden Weg:
• Sobald der Keller unter Wasser stand, nimmt Bayernwerk nur das Hausanschlusskabel wieder in Betrieb. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch zu Schäden in der Hausinstallation gekommen ist, werden durch das Bayernwerk keine Hausanschlusssicherungen eingesetzt. Hier muss ein lokaler Elektriker die Installation überprüfen und die Inbetriebnahme durchführen.
• Falls ein Defekt beim Zähler vorliegt, darf der Elektriker diesen laut Mitteilung des Bayernwerks bis zur Auswechslung überbrücken, falls der Rest der Anlage intakt ist. In diesem Fall ist ein Bild mit defektem Zähler, Zählernummer, Adresse und Kontaktdaten per E-Mail an
Falls Hausanschluss/Keller nicht unter Wasser standen, beschreibt das Bayernwerk folgenden Weg:
• In diesem Fall kann das Bayernwerk die Hausanschlusssicherungen einsetzen. Es werden dabei allerdings die Zählervorsicherungen entfernt oder ausgesichert, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Elektrogeräte zum Zeitpunkt des Stromausfalls in Betrieb waren wie zum Beispiel Herdplatte.
• Die Zählervorsicherungen können nach Prüfung aller Geräte durch die Bewohner oder einen Elektriker wieder eingesetzt werden. Bei Zweifeln wird auch in jedem Fall eine Überprüfung durch einen Elektriker empfohlen.
Das Bayernwerk betont, es werde keinerlei Risiko bei Inbetriebnahmen von Betriebsmitteln oder Hausanschlüssen eingegangen. Sobald ein zweifelhafter Zustand eines Betriebsmittels vorliegt, wird dieses erstmal nicht unter Spannung gesetzt, um niemanden zu gefährden. Alle selbstständigen Arbeiten am Hausanschlusskasten oder den elektrischen Anlagen sind zu unterlassen.
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Annahme von Abfällen aus Hochwassergebieten im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen auch in Ingolstadt.
(ir) Die vom Hochwasser betroffenen Gebiete im Landkreis Pfaffenhofen können ab Dienstag, den 4. Juni 2024 kostenfrei ihre Abfälle im Wertstoffhof Süd in Ingolstadt anliefern. Die Ingolstädter Kommunalbetriebe unterstützen vorerst bis zum 15. Juni 2024 und leisten damit Amtshilfe für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen.
Der kommunale Wertstoffhof nimmt von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern folgende Abfälle sortiert an: Sperrmüll, Restmüll, trockenes Papier, Elektrogeräte, Metall und Bauschutt. Für die kostenfreie Anlieferung besteht Ausweispflicht. Das Wertstoffhofpersonal weist die Anlieferungen an die jeweiligen Ablagestellen ein.
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe bitten die Bürgerinnen und Bürger ihre Abfälle bereits im Fahrzeug für die Anlieferung vorzusortieren – dadurch beschleunigen sie die Annahme vor Ort. Der Abladeplatz für Sperrmüll und Restmüll ist beim Bodenaushublager. Die restlichen Abfälle können rechts auf dem Hofgelände über die Sortiercontainer entsorgt werden.
Der Wertstoffhof Süd hat von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr und am Samstag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Die Adresse lautet Wertstoffhof Süd, Am Hochfeld 10 in 85051 Ingolstadt.
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Schulausfälle im Landkreis Pfaffenhofen am 5. Juni 2024.
(ir) Aufgrund der Hochwassersituation im Landkreis Pfaffenhofen entfällt auch am Mittwoch, 5. Juni an folgenden Schulen der Präsenzunterricht:
• Grundschule Baar-Ebenhausen
• Realschule am Keltenwall, Manching
An diesen Schulen kann auch keine Notbetreuung eingerichtet werden.
Auch an nachfolgenden Schulen entfällt der Präsenzunterricht, eine Notgruppe wird allerdings angeboten:
• Grundschule Oberstimm / Donaufeld
• Grund- und Mittelschule Manching im Lindenkreuz
• Anton-von-Buchner-Förderzentrum Geisenfeld
In der Mittelschule Reichertshofen haben nur die Klassen 5 bis 8 keinen Unterricht. An der Grundschule sowie den Klassen 9 und 10 der Mittelschule findet Präsenzunterricht statt.
An allen hier nicht explizit aufgeführten Schulen findet wie gewohnt Unterricht in Präsenz statt.
Informationen zu den Schließungen der Kindertagesstätten im Landkreis können bei den jeweiligen Gemeinden eingeholt werden.
Auch die Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg ist am Mittwoch, 5. Juni 2024, voraussichtlich wieder geöffnet.
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Aktuelle Lagemeldung zum Hochwasser im Landkreis Pfaffenhofen am Dienstag, 4. Juni 2024 um 9:45 Uhr.
Manching-Lindach/Westenhausen/Ernsgaden/Irsching:
Die Evakuierung im Bereich des Manchinger Ortsteils Lindach wird weiterhin aufrechterhalten. Für den benachbarten Ortsteil Westenhausen, die nahegelegene Gemeinde Ernsgaden, den Bereich Knodorf und Irsching waren die nächtlichen Schutzmaßnahmen erfolgreich. Die Bereiche wurden entsprechend nicht vom Wasser getroffen. Die Dämme werden weiterhin kontrolliert und die Bereiche entsprechend geschützt.
In Reichertshofen und Baar-Ebenhausen konnte begonnen werden Keller abzupumpen. Im Hinblick auf Ölverunreinigungen in den Kellern ist ein Fachberater des Technischen Hilfswerks (THW) vor Ort.
Situation Bundesstraße B16:
Im Bereich des Manchinger Ortsteils Lindach finden weiterhin Überspülungen der B16 statt. Die Sperrung wird entsprechend weiterhin aufrechterhalten.
Situation Kreisstraße PAF14:
Die Kreisstraße Ernsgaden – Irsching – Knodorf – Großmehring ist wieder freigegeben.
Situation Staatsstraße St2335:
Die Staatsstraße Großmehring – Rottmanshart – Manching ist wieder freigegeben.
Die Zufahrt Westenhausen bleibt weiterhin gesperrt.
Aktuell liegt ein Fokus auf dem Schutz der sogenannten „Störfallbetriebe“ im Landkreis Pfaffenhofen. Das heißt, Betriebe, in denen gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind und die somit unter die Störfall-Verordnung fallen.
Wann kann die Bevölkerung wieder in ihre Häuser?
Grundsätzlich können Gebiete und Häuser wieder betreten werden, wenn keine Evakuierung oder Räumung angeordnet ist und ein Betreten darüber hinaus gefahrlos möglich ist. Das heißt, die Situation und Entscheidung ist individuell vor Ort zu bewerten und mit der örtlichen Feuerwehr abzuklären. Den Anweisungen der Einsatzkräfte ist Folge zu leisten.
An der Wiederherstellung der Stromversorgung wird mit Hochdruck gearbeitet. Sofern von der Überflutung betroffene Gebäude oder Räume gefahrlos wieder betreten werden können, ist insbesondere im Hinblick auf die elektrischen Anlagen Vorsicht geboten. Der Elektroanschluss muss abgeschaltet sein. Für die Wiederinbetriebnahme der elektrischen Anlagen in vom Hochwasser betroffenen Gebäuden ist kundiges Fachpersonal hinzuzuziehen.
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