Pfaffenhofen
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51.395 Landkreisbürger sind schon zweimal geimpft.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Freitag, 16. Juli 2021 mitteilte, hat sich seit gestern im dortigen Landkreis kein neuer Coronavirus-Fall bestätigt. Dagegen gilt eine weitere Person als genesen.
Aktuell sind damit 14 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 81 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.666 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. Davon gelten insgesamt 5.493 als genesen. 159 Infizierte sind verstorben.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 6,2 (Stand Freitag, 16. Juli 2021 um 3:13 Uhr)
Im Landkreis Pfaffenhofen haben bisher 66.791 Personen (51,7 Prozent der Landkreisbevölkerung) eine Erstimpfung erhalten. Davon sind 51.395 Personen (39,8 Prozent der Landkreisbevölkerung) bereits ein zweites Mal geimpft. Insgesamt wurden im Landkreis 118.186 Impfdosen gespritzt. Die Impfzahlen beziehen sich ausschließlich auf die Impfungen in den beiden Impfzentren und den Praxen im Landkreis.
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Im Landkreis Pfaffenhofen wurde die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 zum 15. Juli fällig.
(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen mitteilt, wurde die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 am 15. Juli zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Zahlungen können auf das nachfolgende Konto vorgenommen werden: Sparkasse Pfaffenhofen, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei Überweisung oder Einzahlung auf das vorgenannte Konto wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Kundennummer anzugeben.
Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben. Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
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Ab 1. August 2021 können Bauanträge beim Landratsamt digital eingereicht werden.
(ir) Ab Sonntag, 1. August 2021 können Bauanträge beim Landratsamt Pfaffenhofen auch digital eingereicht werden. Landrat Albert Gürtner und Michael Beckmann, Leiter der Bauabteilung am Landratsamt freuen sich, den Bürgerinnen und Bürgern damit ein gänzlich papierloses Verfahren für die Einreichung eines Bauantrags anbieten zu können.
Das Landratsamt Pfaffenhofen beteiligt sich mit 14 weiteren Landratsämtern seit Herbst 2018 am Pilotprojekt Digitaler Bauantrag / Digitale Baugenehmigung in Bayern. Die technische und rechtliche Umsetzung wurde unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert und entwickelt und ist nun für den regulären Betrieb fertig gestellt.
„Das Projekt ist ein großer und wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung. Wir sind auch etwas stolz darauf, dass wir daran teilnehmen dürfen. Wir können damit Bauanträge schneller und einfacher bearbeiten und das bedeutet natürlich mehr Service für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so der Landrat.
Nach Mitteilung von Abteilungsleiter Michael Beckmann gab und gibt es nach wie vor einen hohen Abstimmungsbedarf, sowohl extern mit dem Ministerium und dem Software-Dienstleister als auch intern mit der hausinternen EDV-Abteilung. „Aber die Arbeit im Rahmen dieses Projekts, die neben dem Tagesgeschäft erledigt werden musste, hat sich auf jeden Fall gelohnt. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich hierfür ausdrücklich bedanken möchte, freuen sich, dass es nun bald losgeht und sie dann Bauanträge auch digital bearbeiten können“, so Michael Beckmann.
Intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten, führen die Bauherren zukünftig durch den Ausfüllprozess. Je nach Angabe können weitere Eingabefelder und ganze Seiten ein- und ausgeblendet werden, es wird ausdrücklich auf einzureichende Bauvorlagen hingewiesen. „Dadurch wird es für die Antragsteller deutlich einfacher. Sie sehen sofort, welche Unterlagen noch fehlen. Die Bauanträge sollten dadurch vollständiger und die Bearbeitungszeiten geringer werden“, hofft der Abteilungsleiter.
Aber nicht nur für Bauwillige, sondern auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sieht Michael Beckmann Vorteile in dem Digitalisierungsprozess: „Wir erwarten, dass sich auch bei uns die Bearbeitungszeiten reduzieren werden, da mit dem digitalen Bauantrag auch sofort alle erforderlichen Unterlagen mitgeschickt bzw. hochgeladen werden können. Wäre schön, wenn viele Bürgerinnen und Bürger sowie Planerinnen und Planer von der Möglichkeit eines digitalen Antrags Gebrauch machen würden.“ Selbstverständlich könnten aber auch weiterhin Anträge in Papierform eingereicht werden.
Im Zusammenhang mit der Einreichung von Bauanträgen tritt am 1. August 2021 eine weitere Änderung in Kraft: Das Landratsamt wird ab diesem Zeitpunkt Einreichungsbehörde. Das heißt, bei baurechtlichen Verfahren, in denen das Landratsamt die abschließende Entscheidung zu treffen hat (z. B. Bauanträge, Bauvoranfragen), ist der Antrag – egal ob digital oder in Papierform - direkt beim Landratsamt zu stellen.
Michael Beckmann: „Die Gemeinden bleiben natürlich beteiligt und ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen am Landratsamt durch unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Verfahren hinzugezogen.“ Dadurch könnten Anträge nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig durch Gemeinden, Fachstellen und das Landratsamt bearbeitet werden. „Die Verfahren sollten sich dadurch beschleunigen. Während die Gemeinden beispielsweise über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellungnahmen für das Verfahren einzuholen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.“, so Michael Beckmann. Bauherrn und Planer werden daher gebeten, ihre Anträge ab 1. August 2021 beim Landratsamt und nicht bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Für Freistellungsverfahren in Papierform sowie Anträge in Papierform, für die die Gemeinde zuständig ist, beispielsweise isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für verfahrensfreie Vorhaben, bleibt die Gemeinde Einreichungsbehörde. Für Anträge, bei denen die Stadt Pfaffenhofen im Rahmen der kleinen Delegation zuständig ist, ist die digitale Antragstellung nicht möglich. Hier sind die Anträge weiterhin in Papierform bei der Stadt Pfaffenhofen einzureichen.
Das Foto zeigt Landrat Albert Gürtner (links) und Abteilungsleiter Michael Beckmann (rechts) die sich freuen, dass dicke und unhandliche Bauakten bald der Vergangenheit angehören können.
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Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts Pfaffenhofen ehrte Landrat Albert Gürtner kürzlich im Rahmen einer kleinen Feier.
(ir) Katharina Bauer, Edmund Ferstl, Margit Grünberger, Sieglinde Hufnagl, Stefan Reisner und Annette Weber konnten ihr 25-jähriges Dienstjubiläum begehen. Anita Engelniederhammer, Antonie Gabriel, Renate Mair, Andreas Nachbaur, Angelika Schmalzl wurden für 40 Jahre öffentlicher Dienst geehrt. Franz-Josef Festl, Engelbert Lackner, Anna-Maria Lederhofer und Otto Krimmer verabschiedete der Landrat offiziell in den wohlverdienten Ruhestand.
Albert Gürtner dankte allen für ihre langjährige Tätigkeit und ihr Engagement für den Landkreis Pfaffenhofen. „Wir sind stolz, dass Sie dem Landratsamt und dem Landkreis so lange die Treue gehalten und uns unterstützt haben“, so der Landrat. Er wünschte allen weiterhin alles Gute für die Zukunft - egal ob beruflich oder privat.
Aufgrund der Corona-Situation konnte die Ehrung im letzten Jahr nicht stattfinden und wird jetzt in zwei Teilen im Großen Sitzungssaal des Landratsamts nachgeholt.
Das Foto zeigt einen Teil der langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts mit Landrat Albert Gürtner (rechts hinten) und der Personalratsvorsitzenden Marina Oberhauser (4. von rechts).
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77 Landkreisbürger befinden sich in häuslicher Quarantäne.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Donnerstag, 15. Juli 2021 mitteilte, hat sich im dortigen Landkreis seit gestern ein neuer Coronavirus-Fall bestätigt. Dagegen gilt eine weitere Person als genesen.
Aktuell sind damit 15 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 77 Personen gelten derzeit als Kontaktpersonen und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.666 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet.
Davon gelten insgesamt 5.492 als genesen. 159 Infizierte sind verstorben.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 7,8 (Stand Donnerstag, 15. Juli 2021 um 3:13 Uhr)