Pfaffenhofen
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Im Landkreis Pfaffenhofen wurde die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 zum 15. Juli fällig.
(ir) Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2021 am 15. Juli 2021 fällig. Soweit dem AWP kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar 2021 und 15. Juli 2021 eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten.
Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2020 beziehungsweise den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Für Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Sparkasse Pfaffenhofen
BIC: BYLADEM1PAF
IBAN: DE39 7215 150 0008 0122 70
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Die Energiesprechstunde des Landkreises Pfaffenhofen wird derzeit telefonisch durchgeführt.
(ir) An den kommenden Montagen, 12. und 19. Juli 2021 sind noch Termine frei. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger wieder kostenlos beraten lassen. Termine werden jeweils von 17:30 bis 20:10 Uhr vergeben.
Eine vorherige Anmeldung zu den Terminen ist bei Harald Wunder im Pfaffenhofener Landratsamt unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 99 oder per E-Mail an
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Der Fußgängerüberweg an der Kreisstraße PAF 21 in Langenbruck wurde offiziell freigegeben, nachdem kürzlich die zur vollständigen Ausstattung gehörende Beleuchtung installiert worden war.
(ir) Das Bauprojekt führte der Landkreis Pfaffenhofen gemeinsam mit dem Markt Reichertshofen durch. Von Seiten der Marktgemeinde hatte man sich für den Fußgängerüberweg eingesetzt hat. Die reinen Baukosten beliefen sich auf rund 75.000 Euro.
„Gerade für den Weg zur Schule und zu den Bussen bedeutet dieser Fußgängerüberweg ein Plus an Sicherheit“, so Michael Franken Reichertshofener Bürgermeister. Auch der Stellvertreter des Landrats Karl Huber freut sich über die Fertigstellung der Maßnahme.
„Der Landkreis ist bestrebt, an viel befahrenen Kreisstraßen ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrssicherheit zu legen. Wir haben damit ein Stück mehr Schutz für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen“, ergänzt Karl Huber.
Das Foto zeigt von links nach rechts Lukas Stengl, Heinz Hoferer (beide WipflerPLAN), Bürgermeister Michael Franken, Stellvertreter des Landrats Karl Huber, Andreas Krimm und Martin Reis (beide Tiefbauverwaltung Landkreis Pfaffenhofen).
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Die Inzidenz ist am heutigen Mittwoch auf 5,5 gestiegen.
(ir) Wie das Pfaffenhofener Landratsamt am heutigen Mittwoch, 7. Juli 2021 mitteilte, haben sich im dortigen Landkreis seit gestern vier neue Coronavirus-Fälle bestätigt. Dagegen gilt eine weitere Person als genesen.
Aktuell sind damit zehn Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet. 19 Personen gelten derzeit als Kontaktperson und befinden sich deshalb in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden 5.653 Landkreisbürger positiv auf das Coronavirus getestet.
Davon gelten insgesamt 5.484 als genesen. 159 Infizierte sind verstorben.
7-Tage-Inzidenz laut RKI: 5,5 (Stand Mittwoch, 7. Juli 2021 um 3:13 Uhr)
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen.
(ir) Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land.
Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Dabei werden Richtwerte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart, Manching, Reichertshofen sowie neu für den Markt Wolnzach wurden Zonenkarten weiter differenziert. Es wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt.
Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder. „Grundsätzlich lässt sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen.
Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen jedoch sehr unterschiedlich aus, teilweise sind auch Stagnationen zu registrieren. Die Bodenrichtwerte für baureife gewerbliche Flächen sind tendenziell gestiegen. Doch auch hier, wie bei den landwirtschaftlichen Flächen, sind ebenfalls Stagnationen festzustellen“, erläutert der Vorsitzende des Gutachterausschusses Gunther-F.-L. Hasse.
Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewertungsstichtag 31.Dezember 2020 mit einem weiter verbesserten, anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von 150 Euro in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste gibt es bei Katharina Walcher von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-1 77 oder per E-Mail an
Das Foto zeigt von links nach rechts Edmund Ferstl (stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses), Abteilungsleiter Michael Beckmann, Katharina Walcher (Geschäftsstelle Gutachterausschuss), Landrat Albert Gürtner, Kreisbaumeister Gunther-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachterausschusses) und Benjamin Wolf (Geschäftsstelle Gutachterausschuss) bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste.