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Zwei Personen waren in einem Verbrauchermarkt und wollten Lebensmittel mitgehen lassen.
(ir) Am Dienstagnachmittag gegen 14:00 Uhr wurden in einem Supermarkt in der Straße „Am Pulverl“ in Ingolstadt 27-jähriger Mann und eine 30-jährige Frau festgehalten. Zunächst legten beide mehrere Artikel in eine mitgeführte Tasche, doch an der Kasse wurde lediglich ein Teil der Ware bezahlt.
Ein Mitarbeiter des Marktes forderte daraufhin die Frau auf, den Inhalt ihrer Tasche zu leeren, wollte sofort in Richtung Ausgang gehen, doch das gelang ihr nicht, weil der Marktangestellte die Tasche festhalten konnte.
Schließlich versuchten der Mann und die Frau die Tasche an sich zu reißen und den Mitarbeiter wegzuschubsen. Auch dies gelang dem diebischen Pärchen aufgrund der Gegenwehr des Marktangestellten nicht.
Nachdem der Mitarbeiter die Ausgangstür verriegelt hatte, konnten die Ladendiebe nicht mehr flüchten. Der Wert der gestohlenen Lebensmittel liegt laut Polizei in einem niedrigen zweistelligen Euro-Bereich.
„Gegen die Ladendiebe wurde ein Strafverfahren eingeleitet und zudem ein Hausverbot ausgesprochen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizeiinspektion.
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Nachdem Unbekannte zwei Nächte hintereinander in ein Gebäude eingestiegen sind, hofft die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung.
(ir) Zwischen Sonntag, 12. Mai 2024, und Dienstag, 14. Mai 2024, ereigneten sich gleich zwei Einbrüche in einen Jugendtreff des Ingolstädter Stadtjugendrings.
Das erste Mal schlugen die bislang unbekannten Täter in der Zeit von Sonntagnachmittag bis Montagvormittag ein Fenster im Obergeschoss in die Jugendeinrichtung am hiesigen Ruschenweg ein. So verschafften sie sich Zugang zum Büro und erbeuteten eine Geldkassette mit einem niedrigen dreistelligen Euro-Bargeldbetrag.
In der Nacht von Montag auf Dienstag wurde das zweite Mal in die Einrichtung eingebrochen. Auch dieses Mal war das offensichtliche Ziel das Büro. Die Täter konnten in der Folge mit einem Tresor mit Bargeld, einer Drohne und einer Kamera flüchten. Der Beuteschaden beläuft sich auf einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt bittet Zeugen, die während der Tatzeiträume verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder relevante Hinweise zu den Tätern geben können, sich unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 zu melden.
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Bei drei Auffahrunfälle innerhalb kurzer Zeit wurde eine Frau leicht verletzt und musste ins Krankenhaus transportiert werden.
(ir) Am Dienstag, 14. Mai 2024 zwischen 7:45 Uhr und 8:00 Uhr ereigneten sich auf der Bundesautobahn A 9 in Fahrtrichtung Nürnberg drei Auffahrunfälle. Während dieses Zeitraums herrschte dort hohes Verkehrsaufkommen und der Verkehr stockte auch.
Beim ersten Unfall fuhr auf Höhe Ingolstadt ein 57-jähriger Slowene mit seinem Sattelzug auf den Brummi eines 53-jähringe Mannes aus Bulgarien auf. Dabei wurde niemand verletzt. Doch es entstand bei der Kollision ein Sachschaden in Höhe von 2.200 Euro.
Diesen Unfall erkannte eine 44-jährige VW-Fahrerin aus Ingolstadt uns bremste ihren Wagen rechtzeitig ab. Ein hinter ihr fahrender 42-jährige Sattelzugfahrer aus Theilheim erkannte diese Situation allerdings zu spät, prallte auf den VW und schob ihn auf den bereits verunfallten Sattelzug.
Die VW-Lenkerin wurde bei dem Crash kurzzeitig in ihrem Pkw eingeklemmt. „Glücklicherweise wurde die Frau nur leicht verletzt und nach Erstversorgung durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht“, so ein Verkehrspolizeisprecher.
Ihr VW war nach der Kollision nicht mehr fahrbereit und musste von der Autobahn abgeschleppt werden. Die unfallaufnehmenden Polizisten schätzten den entstandenen Sachschaden auf eine Höhe von 10.000 Euro.
Auf den Sattelzug des Unfallverursachers fuhr in der Folge ein VW Touran auf, wobei keiner der Beteiligten verletzt wurde. Die Sachschadenshöhe dieser Kollision wurde mit 12.000 Euro angegeben.
Zur Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge musste der mittlere und der rechte Fahrstreifen der Autobahn für rund zwei Stunden gesperrt werden. Deshalb entstanden dort erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen.
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Ein Pkw-Lenker übersah einen Radler, der über Lenker stürzte und sich dabei verletzt.
(ir) Am Montag, 13. Mai 2024 war ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer auf der Furtwänglerstraße in Ingolstadt stadtauswärts unterwegs und bog gegen 13:30 Uhr nach links in den Parkplatz eines Verbrauchermarktes ein.
Zeitgleich radelte ein 40-jähriger Mann aus Friedrichshofen verbotswidrig auf dem Radweg der Furtwänglerstraße in Richtung Gaimersheimer Straße. Beim Abbiegevorgang missachtete der Pkw-Lenker dann den Vorrang des Fahrradfahrers, der deshalb stark abbremsen musste und dabei über seinen Lenker auf die Fahrbahn stürzte.
„Zu einem Zusammenstoß kam es nicht“, so ein Sprecher der der Ingolstädter Verkehrspolizeiinspektion. Der schwer verletzte Radler lag am Boden und der Unfallverursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle, ohne seine gesetzlichen Pflichten nachzukommen und ohne Erste Hilfe zu leisten.
Unbeteiligte Zeugen halfen dem Verletzten und verständigten den Rettungsdienst. Die Sanitäter versorgten den 40-Jährigen vor Ort und verbrachten ihn anschließend in ein Krankenhaus. An seinem Fahrrad entstand ein Sachschaden in Höhe von 100 Euro.
Die Polizei bittet Zeugen dieses Unfalls, sich bei der Verkehrspolizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 zu melden.
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Die Geisterradler waren im vergangenen Jahr Hauptursache für die von der Polizei aufgenommenen Fahrradunfälle.
(ir) Im Jahr 2023 verzeichnete die Polizeiinspektion Ingolstadt mit 427 Fahrradunfällen im Stadtgebiet Ingolstadt leicht sinkende Zahlen. Jedoch nehmen diese Unfälle mittlerweile mit fast 10 Prozent des Gesamtunfallaufkommens den zweiten Platz hinter den Unfällen mit Autos ein. Es wurden bei den Fahrradunfällen insgesamt 404 Menschen verletzt, 57 davon schwer.
Hauptverursacher waren die sogenannten „Geisterradler“, also Radfahrerinnen und Radfahrer, die Rad- und Gehwege in falscher Richtung benutzen und dadurch andere behindern und gefährden. Fast zwei Drittel der Verletzten trugen nachweislich keinen Schutzhelm. Viele Kollisionen mit Kraftfahrzeugen ereignen sich an Einmündungen, Kreuzungen, Parkplatzausfahrten und im Umfeld von Einkaufszentren mit viel Radverkehr.
Die Polizeiinspektion Ingolstadt nimmt dies zum Anlass, um mit Unterstützungskräften der Bereitschaftspolizei am Donnerstag, 16. Mai 2024 und am Freitag, 17. Mai 2024, Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Ingolstadt durchzuführen. Die jungen Polizisten aus Eichstätt sind im Rahmen eines Kommunikationstrainings, das Inhalt der Ausbildung ist, unterwegs. Der Kontaktbeamte der Altstadt wird zusammen mit dem Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Ingolstadt in der Fußgängerzone das von 10:30 Uhr bis 20:00 Uhr angeordnete Radfahrverbot überwachen.
Radfahrerinnen und Radfahrer waren im Vorjahr nicht gebührenpflichtig verwarnt worden, sondern haben wegen des präventiven Charakters der Kontrollen von der Fahrradbeauftragten der Stadt Ingolstadt im Rahmen eines aufklärenden Gespräches die sogenannte „gelbe Karte“ erhalten. Nachdem sich die Situation in der Fußgängerzone nicht nachhaltig gebessert hat, wird das Radfahren in der Verbotszeit nun gebührenpflichtig mit 25 Euro verwarnt.
Bei der Kontrollaktion wird es sich um ganzheitliche Kontrollen handeln, erläutert Christian Petz, Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Ingolstadt. Das bedeutet, dass nicht nur auf das korrekte Verhalten und die Verkehrstüchtigkeit, sondern auch auf die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrräder sowie vorhandene Diebstahlssicherungen ein Augenmerk gelegt wird. Gleichzeitig wird überprüft, ob das benutzte Fahrrad als gestohlen gemeldet ist.
Parallel dazu sollen auch die motorisierten Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen werden, besonders auf sogenannte „ungeschützte Verkehrsteilnehmer“ zu achten. Beamte der Polizeiinspektion Ingolstadt werden auch mit dem Fahrrad unterwegs sein und Verstöße von motorisierten Verkehrsteilnehmern, insbesondere gegen Vorfahrts- und Abstandsregeln, beanstanden.
Die 2-Tages-Aktion wird an verschiedenen Stellen, hauptsächlich an Unfallschwerpunkten, in der Fußgängerzone, vor Schulen und auf Schulwegen durchgeführt. Die Kontrollen haben überwiegend vorbeugenden und aufklärenden Charakter, wobei bei gravierenden Verstößen durchaus ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt werden kann.
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