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Gestern fiel einer Polizeistreife eine junge Autofahrerin auf, die nicht mehr ganz nüchtern war.
(ir) Am Freitag gegen 17:30 Uhr stoppte eine Streife der Ingolstädter Polizeiinspektion eine 22-jährige Autofahrerin in der Richard-Wagner-Straße. Bei der anschließenden Kontrolle konnte dann bei der jungen Frau erheblicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein daraufhin vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,4 Promille. Der Führerschein der Studentin wurde daraufhin von den Beamten sichergestellt. Die junge Frau muss sich jetzt wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
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Ein Unbekannter fährt ein geparktes Auto an und verursacht dabei einen Sachschaden in Höhe von gut 2.000 Euro. Die Polizei hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung.
(ir) Am Freitagvormittag gegen 7:45 Uhr wurde in Ingolstadt auf einem Parkplatz in der Krumenauerstraße auf Höhe Hausnummer 40 ein silberner Mitsubishi A00 mit Ingolstädter Kennzeichen geparkt. Als der Halter gegen 12:30 Uhr wieder zu seinem Fahrzeug kam, musste er feststellen, dass es im Bereich der linken Fahrzeugseite beschädigt und zerkratzt wurde. Der bislang unbekannte Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden von gut 2.000 gekümmert zu haben.
Nach ihm sucht jetzt die Ingolstädter Verkehrspolizei. Hinweise auf den Verursacher nimmt sie unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-44 10 entgegen
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In Ingolstadt kam es zu einem Vorfall zwischen einem Auto und einer jungen Radfahrerin, bei dem die Schülerin verletzt wurde.
(ir) Ein bislang unbekanntes Auto wollte am Freitag gegen 17:45 Uhr aus der Zainerstraße kommend in die Münchener Straße einbiegen und stand an dieser Einmündung quer über dem Radweg der Münchener Straße. Auf dem dortigen Radweg fuhr eine 17-jährige Radfahrerin stadteinwärts. Um die jugendliche Radlerin passieren zu lassen, setzte der Pkw zunächst ein Stück zurück. Gerade als die Radfahrerin an dem Auto vorbei fuhr, rollte dieses wieder ein Stück nach vorne, und es kam zu einer Berührung zwischen dem Pkw und dem Hinterrad der Ingolstädter Schülerin.
Bei dem Anstoß stürzte die junge Frau beinahe von ihrem Fahrrad und verletzte sich dabei am Sprunggelenk. Das Hinterrad des Fahrrads wurde bei dem Unfall beschädigt. Als sich die Radfahrerin umdrehte, war das Auto bereits weggefahren. Der noch nicht bekannte Autofahrer hatte sich von der Unfallstelle entfernt, ohne sich um die leicht verletzte Radfahrerin oder den durch den Unfall entstandenen Schaden in Höhe von über 100 Euro gekümmert zu haben.
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Fünf verletzte Personen und über 100.000 Euro Sachschaden ist die Bilanz Verkehrsunfalles, der sich gestern Abend auf der A9 ereignet hatte.
(ir) Ein 29-jähriger BMW 116i-Fahrer fuhr am Freitagabend gegen 21:10 Uhr mit zirka 120 km/h auf dem mittleren Fahrstreifen der A 9 in Fahrtrichtung Nürnberg. Auf Höhe der Gemeinde Reichertshofen wollte er dann einen Mercedes Sprinter überholen. Dazu blinkte er links und scherte auf den linken Fahrstreifen aus. Dort näherte sich allerdings gerade mit wesentlich höherer Geschwindigkeit von hinten ein Porsche 911, dessen 46-jähriger Fahrer trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung auf den BMW krachte.
Nach dem Aufprall schleuderte der Porsche gegen die linke Seite des Sprinters. Dessen 49-jähriger Fahrer verlor daraufhin die Kontrolle über seinen Kleintransporter, der nach rechts weg schleuderte, sich zunächst quer stellte und letztlich auf die linke Seite umkippte. Etwa 50 Meter weiter kam dann der Sprinter dann auf dem rechten Fahrstreifen liegend zum Stillstand. Der BMW schleuderte nach dem Aufprall des Porsches ebenfalls nach rechts weg, krachte dort heftig in die rechte Leitplanke und blieb dann auf dem Standstreifen rechts neben dem Mercedes Sprinter stehen. Etwa 100 Meter weiter kam dann auch der havarierte Porsche auf dem rechten Fahrstreifen zum Stehen.
Im BMW und im Porsche wurden jeweils Fahrer und Beifahrerin leicht verletzt. Ebenso erlitt der Kleintransporterfahrer bei dem Unfall leichte Verletzungen. „Vier der fünf verletzten Personen mussten vom BRK in umliegende Krankenhäuser verbracht werden“, so ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei. Und er fügte hinzu: „Nur der Porschefahrer wollte sich selbständig zum Arzt begeben.“ Alle fünf Personen erlitten bei dem Unfall Prellungen und vereinzelt auch Schleudertraumata.
Der mittlere und der rechte Autobahnfahrstreifen wurden bei dem Unfall unter anderem stark mit Öl verschmutzt. Für die Dauer der Reinigung mit einem Spezialgerät mussten die beiden Fahrstreifen von der Freiwilligen Feuerwehr aus Langenbruck, die mit 17 Einsatzkräften an der Unfallstelle war, für rund zweieinhalb Stunden gesperrt werden. Alle drei Fahrzeuge waren nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. An der Leitplanke entstand der Ingolstädter Autobahnmeisterei ein Schaden im vierstelligen Euro-Bereich. „Der bei dem Unfall entstandene Gesamtschaden summiert sich auf weit über 100.000 Euro“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.
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Ein Radfahrer kommt ins Straucheln und eine Zeugin meint, er habe dabei ein Auto beschädigt. Daraufhin ging der Radler die Frau massiv an und verletzte sie.
(ir) Am gestrigen Donnerstagnachmittag gegen 17:40 Uhr beobachtete eine 33-jährige Ingolstädterin in der dortigen Hindenburgstraße einen Radfahrer, der auf seinem Rad offensichtlich aufgrund einer Einkaufstasche ins Straucheln geriet beziehungsweise sogar stürzte. Nach Meinung der 33-jährigen Zeugin touchierte er dabei ein geparktes Fahrzeug, das am Straßenrand stand. Sie sprach den Radler an, doch der leugnete sowohl einen Sturz von seinem Drahtesel, als auch das Auto berührt zu haben.
Der Fahrzeughalter kam schließlich dazu und stellte am Lack seines Außenspiegels Kratzer fest. Im Zuge des Streitgesprächs ging dann der 32-jährige Radfahrer die Zeugin an, packte sie massiv am Arm und beleidigte die Frau mehrfach. „Der Radfahrer muss sich nun wegen Beleidigung und Körperverletzung strafrechtlich verantworten“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Ob er tatsächlich das geparkte Auto beschädigt hat, konnte auch im Beisein der hinzugerufenen Streife nicht geklärt werden, da ein Altschaden nicht ausgeschlossen werden konnte.“