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Ein Lagerarbeiter wies einen Kraftfahrer beim Rückwärtsfahren ein, doch ein Missverständnis verursachte einen tragischen Unfall.
(ir) Am Mittwoch, 22. Mai 2024, gegen 11:20 Uhr, rangierte ein 70-jähriger Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Kelheim mit einem Lastwagen rückwärts von einem Betriebsgelände in Abensberg auf die vorbeiführende Straße.
Unterstützt wurde er dabei von einem 48-jährigen Mann aus dem Landkreis Kelheim, der bei dem dortigen Betrieb als Lagerarbeiter beschäftigt ist und als Einweiser für den Lkw-Fahrer hinter dem rangierenden Fahrzeug stand.
Offenbar wegen eines Missverständnisses wurde der 48-Jährige zwischen dem rangierenden Lastwagen und einer Wand eingeklemmt. Dabei wurde der Lagerarbeiter schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.
Vom verständigten Rettungshubschrauber wurde der Mann nach notärztlicher Erstversorgung an der Unfallstelle zur weiteren Behandlung in eine Klinik geflogen.
„Gegen den Lkw-Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet“, teilte ein Polizeisprecher mit.
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Von Fast 70 Euro Fahrtgeld konnten zwei Frauen nicht mal Hälfte begleichen.
(ir) In der Nacht von Dienstag, 21. Mai 2024, auf Mittwoch, 22. Mai 2024, transportierte ein 51-jähriger Taxifahrer aus dem Landkreis Regensburg zwei Frauen von Regensburg nach Langquaid. Als die drei gegen 2:00 Uhr am Marktplatz von Langquaid angekommen waren, konnten die beiden Fahrgäste nur einen Teil des fälligen Fahrtentgelts in Höhe von fast 70 Euro begleichen.
Die Frauen sicherten dem Taxler zu, das Geld umgehend beizubringen, kehrten jedoch nicht zum Taxi zurück. „Dem Fahrer entstand dadurch ein Vermögensschaden von etwa 40 Euro“, so ein Polizeisprecher.
Und er fügte hinzu: „Es liegen Ermittlungsansätze zur Identifizierung der säumigen Fahrgäste vor, gegen die jeweils ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde.“
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Eine Zugbegleiterin wurde von einem Betrunkenen bedroht und beleidigt.
(ir) Am Dienstagabend gegen 20:30 Uhr erreichte die Bundespolizei in München die Meldung über einen aggressiven Mann in der Regionalbahn 87, dem Go Ahead Bayern, zwischen München und Augsburg. Aufgrund der Lage wurde veranlasst, den Zug am Haltepunkt Mammendorf bis zum Eintreffen von Polizeikräften stehen zu lassen.
Eine Streifenbesatzung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, dessen Sitz in Ingolstadt ist, konnte den 36-jährigen Deutschen, seine gleichaltrige Freundin sowie die Zugbegleiterin antreffen und an die eintreffenden Kräfte der Bundespolizei übergeben. Ersten Ermittlungen zufolge stritt das betrunkene Paar lautstark im Zug und schloss sich in die Toilette ein.
Die Zugbegleiterin wurde darauf im Rahmen der Ticketkontrolle aufmerksam und wollte wissen, ob alles in Ordnung sei. Daraufhin bedrohte und beleidigte der Mann die Zugbegleiterin. Außerdem hatte der 36-Jährige seinen Hund bei sich, der in den Zug urinierte.
Nachdem der Mann das seines Hundes Malheur mit seinem Pullover aufgewischt hatte, drohte er damit, den Pullover ins Gesicht der Zugbegleiterin zu drücken. Nach Eintreffen der Polizei beruhigte sich dann die Lage.
Nach Abschluss aller Maßnahmen konnten alle Beteiligten ihre Fahrt fortsetzen. Gegen den 36-Jährigen wird jetzt wegen Bedrohung und Beleidigung ermittelt.
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Ein Autofahrer fuhr einen liegenden Hund an und danach die Besitzerin, die zu dem verletzten Tier eilte.
(ir) Am Montag, 20. Mai 2024 gegen 10:45 Uhr fuhr ein 69-jähriger Pkw-Lenker aus dem Landkreis Kelheim im Abensberger Ortsteil Sandharlanden in den Parkplatz eines Privatanwesens in der dortigen Waldstraße ein.
Doch dabei übersah der 69-Jährige zunächst einen am Boden liegenden Hund und touchierte ihn. Als die 30-jährige Hundehalterin hinzukam, um sich um das Tier zu kümmern, beabsichtigte der 69-Jährige, mit seinem Fahrzeug ein Stück zurückzusetzen.
Dabei verwechselte er offenbar Rückwärts- und Vorwärtsgang seines Autos und stieß mit seiner Fahrzeugfront gegen das Bein der Hundehalterin. Hundehalterin und Hund erlitten leichte Verletzungen und wurden von den jeweiligen Fachärzten behandelt.
„Gegen den Unfallverursacher wurde ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet“, so ein Polizeisprecher.
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Bei einer Radarkontrolle waren 44 Fahrer zu schnell unterwegs.
(ir) In der Nacht von Montag, 20. Mai 2024, auf Dienstag, 21. Mai 2024, führte die Polizei auf der Bundesautobahn A 93 in Fahrtrichtung Regensburg auf Höhe Mainburg eine Geschwindigkeitsmessung durch.
Von 700 durchfahrenden Fahrzeugen fuhren 44 Fahrzeugführer zu schnell. Zwei davon im Fahrverbotsbereich, einer sogar mit einer Geschwindigkeit von 210 km/h bei erlaubten 120 km/h.
„Dieser Fahrzeugführer muss nun mit einem dreimonatigen Fahrverbot, 700 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen“, so ein Polizeisprecher.
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