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(ir) Obdachloser übernachtet erneut im Servicebereich einer Bank und
beleidigt Polizisten.
Am Mittwoch gegen 7:00 Uhr wurde ein
35-jähriger Wohnsitzloser erneut im Servicebereich einer Mainburger Bank
angetroffen. Trotz Hausverbots hatte er dort wieder geschlafen.
Als er von Polizisten geweckt
und ihm ein Platzverweis erteilt wurde, beleidigte er die Beamten mit dem
ausgestreckten Mittelfinger.
„Es wird erneut Anzeige erstattet“, heißt es
abschließend in der Polizeimeldung.
Zur Erstmeldung:
In Bank geschlafen
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(ir) Nicht auf einer Bank, sondern in einer Bank schläft ein
Obdachloser.
Schlafend wurde ein 35-jähriger Mann am
Dienstagvormittag im Servicebereich einer Mainburger Bank vorgefunden. Laut
Polizeibericht hat der Mann keinen festen Wohnsitz.
Der Hausmeister der Bank
forderte den Mann auf, den Bereich zu verlassen. Doch dieser Aufforderung kam
der Mann nicht nach, sodass der Hausmeister die Polizei zu Hilfe rief.
Gegenüber den Polizisten zeigte sich der Wohnsitzlose ebenfalls aggressiv und
uneinsichtig. Da er einem Platzverweis nicht nachkam, wurde er in Gewahrsam
genommen. Außerdem wurde Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet.
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(ir) Ein Pärchen rauft bis der Arzt kommt. Dieser wird von der Frau
geschlagen. Danach geht sie auf die Polizisten los.
Am Dienstag
gegen Mitternacht wurde die eine Polizeistreife zu einer Körperverletzung nach
rohr gerufen. In der dortigen Asamstraße war ein Pärchen in Streit geraten. Der
28-jährige Rohrer hatte seiner 22-jährigen Freundin mit der Faust ins Gesicht
geschlagen. Die junge Frau würgte daraufhin ihren Freund am Hals. Die verletzte
22-Jährige war stark alkoholisiert und musste ärztlich behandelt werden. Dabei
schlug sie auf den Arzt ein und entzog sich seiner Behandlung. Danach sperrte
sie sich in ein Zimmer ein. Von den eingesetzten Polizisten sollte die
betrunkene Frau beruhigt werden, doch sie beleidigte die Beamten mehrmals.
„Als sie die Polizisten schließlich ins Zimmer lies, schlug sie auf diese
ein und musste mittels unmittelbarem Zwang in eine Klinik verbracht werden“ so
ein Sprecher der Mainburger Polizei.
Die Frau muss sich nun wegen
Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte verantworten.
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(ir) Ein 8-Jähriger fährt mit der Bahn von Ulm nach München. Er
wollte sich die S-Bahn ansehen.
Ein Zugbegleiter informierte am
Dienstagnachmittag die Augsburger Bundespolizei, dass sich im Regionalexpress
von München nach Augsburg ein allein reisendes Kind befinden soll. Der
Bahnmitarbeiter schloss nicht aus, dass der Bub von zuhause ausgerissen sein
könnte. Wie sich nach Eintreffen des Zuges im Augsburger Hauptbahnhof
herausstellte, wurde nach dem Achtjährigen bereits gesucht. Nachfragen ergaben,
dass der kleine Bub die Schule in Ulm geschwänzt hatte und einen unerlaubten
Ausflug in die bayerische Landeshauptstadt nach München unternahm.
Anlass der Reise war, dass der kleine Eisenbahnfan die S-Bahnen
in München anschauen wollte.
„Als Schulfach stand eh nur Mathe- und
Deutschunterricht auf dem Plan und danach war es dem Achtjährigen an diesem Tag
gar nicht“, so ein Sprecher der Bundespolizei.
Die Beamten beendeten den
Ausflug und nahmen den jungen Eisenbahnfan vorübergehend in Gewahrsam. Er wurde
anschließend einem Betreuer einer Ulmer Jugendhilfeeirichtung übergeben.
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(ir) Mit Beschluss des Ermittlungsrichters wird eine Wohnung in einem
Mehrfamilienhaus durchsucht.
Aus einem offenstehenden Fenster
in Landsberg, an dem die Rollläden zum Teil heruntergelassen waren, konnte
starker Marihuanageruch wahrgenommen werden. Daraufhin wurde der
Durchsuchungsbeschluss beantragt.
Die Wohnung im dem Mehrfamilienhaus gehört einem 66-jährigen
Mann. Darin stellte der Mann seinem 26-jährigen Enkel ein Zimmer zur alleinigen
Nutzung zur Verfügung. Dort hatte der junge Mann eine Plantage mit 16
erntereifen Marihuanapflanzen sowie 20 Setzlingen angelegt. Sämtliche Pflanzen
sowie die zugehörige Elektrik mit Belüftung und Leuchten wurden von der Polizei
sichergestellt.
Bei einer weiteren Wohnungsdurchsuchung in Landsberg,
diesmal beim Enkel, wurde eine geringe Menge Marihuana sowie Konsumutensilien
aufgefunden.
Der junge Mann muss sich wegen eines Vergehens nach dem
Betäubungsmittelgesetz verantworten.