Eichstätt
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Eichstätt
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die Studie in den kommenden drei Jahren mit rund einer Million Euro.
(ir) Eine eigenständige Form der Psychotherapie für Menschen, die unter einer anhaltenden Trauerstörung leiden, steht im Mittelpunkt einer bundesweiten Studie, welche in den kommenden drei Jahren unter Leitung von Prof. Dr. Rita Rosner (Lehrstuhl für Klinische und Biologische Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt) durchgeführt wird. Die Psychologen der KU kooperieren dafür mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Goethe-Universität Frankfurt, der Philipps-Universität Marburg sowie des Universitätsklinikums Leipzig. Neben der KU können sich Betroffene an den dortigen Studienzentren behandeln lassen.
Trauer an sich ist ein normaler Prozess, der Hinterbliebenen dabei hilft, sich an die neue Lebenssituation anzupassen und eine neue emotionale Beziehung zu dem Verstorbenen aufzubauen. Dem anfänglichen Schockzustand nach dem Tod einer nahestehenden Person folgen in der Regel eine langsame Einordnung der Emotionen und die Akzeptanz des Verlustes. Die emotionalen „Spitzen“ der Trauer gestalten sich dabei im Lauf der Zeit langsam abnehmend. Im Gegensatz dazu verspüren die Betroffenen, die eine anhaltende Trauerstörung entwickeln, auch nach langer Zeit keine wesentliche Linderung. Im Gegenteil: Die Sehnsucht nach der verstorbenen Person bleibt unvermindert groß, manche Betroffenen sind verbittert über den Verlust und knüpfen einen Teil ihrer Identität an den Verstorbenen – im Sinne der Aussage „Ein Teil von mir ist gestorben“. Hinzu kommt, dass sie Anlässe für eine Erinnerung meiden oder sich intensiv und dauernd mit ihrem Verlust beschäftigen. Andere lassen zum Beispiel das Zimmer des Verstorbenen über Jahre hinweg unverändert. Medikamente greifen bei der anhaltenden Trauerstörung nicht. In Deutschland entwickeln etwa fünf Prozent der Trauernden dieses Krankheitsbild.
Die anhaltende Trauerstörung ist mittlerweile als eigenständige Erkrankung anerkannt, die sich von Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen unterscheidet, und wird demnächst auch in die entsprechende Klassifizierung aufgenommen. „Eine Behandlung empfiehlt sich dann, wenn der Verlust länger als ein halbes Jahr zurückliegt und weiterhin schwere psychische und körperliche Symptome den Alltag beeinträchtigen“, erklärt Prof. Dr. Rita Rosner. Die bislang angebotenen Therapieformen, die bei einer Trauerstörung angewendet werden, wirkten eher unspezifisch. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Arbeitsgruppe bewährte psychotherapeutische Methoden auf die speziellen Bedürfnisse trauernder Patienten angepasst. Entstanden sind zwei Therapieformen, welche im Rahmen des Projektes angeboten werden: Die eine legt den Schwerpunkt auf die Trauer selbst, die andere konzentriert sich auf die durch Trauer verursachten Alltagsschwierigkeiten. Die zugrunde liegenden Therapieformen haben sich bereits bei verschiedenen Problemen als wirksam erwiesen – neu ist die Anpassung für trauernde Patienten.
Die Behandlungen umfassen 20 wöchentliche Einzeltermine und Nachuntersuchungen unmittelbar nach Abschluss der Behandlung sowie nochmals nach einem Jahr. Wer seit dem Verlust einer nahestehenden Person an körperlichen und seelischen Beschwerden leidet und zwischen 18 und 75 Jahren alt ist, kann sich an eines der vier Behandlungszentren in Ingolstadt, Frankfurt, Marburg oder Leipzig wenden, die im Rahmen des Projektes eingerichtet sind. Betroffene können sich dort eingehend untersuchen lassen und im Gespräch mit den Therapeuten klären, ob die Behandlungsform für sie geeignet ist.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden sich unter www.trauer-therapie.de
Das Foto zeigt das Treffen der Studienleiter an der Katholischen Universität, wobei die Therapeuten, die an den vier Studienzentren die Behandlungen übernehmen werden, eingehende Informationen zum Ablauf der Studie erhielten.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Eichstätt
Ab nächster Woche sind die Zulassungsstellen des Landratsamtes Eichstätt auch Dienstagnachmittag geöffnet.
(ir) Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Eichstätt bietet in Ihren Dienststellen in Eichstätt, Residenzplatz 1 und in Ingolstadt, Auf der Schanz 39, künftig auch am Dienstagnachmittag für alle Kunden die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen an.
Somit gelten ab 02.05.2017 folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag jeweils von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstag- sowie Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Dabei ist stets zu beachten, dass 30 Minuten vor dem offiziellen Ende keine Anträge mehr entgegengenommen werden können.
Die Öffnungszeiten sowie das Terminangebot der Zulassungsdienststelle in Beilngries bleiben davon unberührt.
Terminkunden haben neben den obigen Öffnungszeiten zudem noch die Möglichkeit der Vorsprache an Montag- und Mittwochnachmittagen.
Die Änderungen sowie die Möglichkeiten der Terminvereinbarungen können unter www.landkreis-eichstaett.de eingesehen werden. Für Fragen können sich Kunden auch gerne an die Infohotline der Zulassungsbehörde unter der Rufnummer (0 84 21) 70-2 06 wenden.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Eichstätt
Vergessen Sie nicht, eine Führerscheinverlängerung rechtzeitig beantragen. Hier erfahren Sie, wen es betrifft.
(ir) Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsdauer und zentralisierten Herstellung der Führerscheinkarten in der Bundesdruckerei Berlin empfiehlt die Führerscheinstelle des Landratsamtes Eichstätt, die Verlängerung von befristeten Führerscheinklassen rechtzeitig vor Fristablauf beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag zu beantragen.
Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins in der Spalte 11 auf dessen Rückseite ersehen. Bis zum angegebenen Tag um 24:00 Uhr sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes.
Um den Wegfall von Besitzständen sowie Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, das heißt, frühestens 6 Monate, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag, in der Wohnortgemeinde oder dem Landratsamt unter Vorlage von aktuellem Haus- und Augenarztgutachten, biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu beantragen.
Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben Personenbeförderungsscheinen für beispielsweise Taxi und Mietwagen und D-Klassen, die jeweils zusätzlich ein Führungszeugnis anfordern müssen.
Werden die C-Führerscheinklassen zur Güterbeförderung im gewerblichen Rahmen genutzt, so ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 seit 9. September 2014 zwingend erforderlich. Hier empfiehlt sich die gleichzeitige Vorlage von Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Original über 35 Stunden zu je 60 Minuten, um einen Gleichlauf der Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen und der Schlüsselzahl 95 zu erreichen.
Die D-Klassen dürfen seit 10. September 2013 zur Personenbeförderung nur noch gewerblich genutzt werden, wenn die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG bereits bei der Führerscheinstelle vorgelegt und im Kartenführerschein eingetragen wurde.
Die Antragstellung kann über die Wohnortgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle in Eichstätt erfolgen. In der Dienststelle Ingolstadt ist eine Antragstellung nicht möglich.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, der kann sich direkt im Landratsamt Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-2 11 melden.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Eichstätt
In Beilngries und Eichstätt finden Workshops für mehr Widerstandskraft für Ehren- und Hauptamtliche im Bereich Asyl und Interessierte statt.
(ir) Ressourcen und Motivation stärken, das ist jeweils das Ziel des Workshops „Raus aus dem Hamsterrad“ am Samstag, den 29. April im Beilngrieser Haus des Gastes, Hauptstraße 14 und am Samstag, den 10. Juni im Landratsamt Eichstätt, Residenzplatz 1 jeweils von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wie viele Menschen in helfenden Berufen sind auch Freiwillig Engagierte oft intensiven Belastungen ausgesetzt. Dabei sind die Anforderungen nicht zu unterschätzen. Die Geflüchteten sind meist nicht nur körperlich angegriffen, sondern auch psychisch labil und oft mehrfach traumatisiert. Gerade im Bereich der Flüchtlingsunterstützung kann es entscheidend sein zu wissen, wie man diese Herausforderungen meistert und gleichzeitig auf sich selbst achtet.
Das Training soll den Teilnehmenden vor allem zwei Dinge näherbringen: 1. Ein klares Verständnis, wo sie wie helfen können, und vor allem, bei welchen Themen und Problemstellungen sie Hilfe anfragen sollten, 2. Eine ausgeprägte persönliche Resilienz mit der Fähigkeit, eigene und andere Grenzen zu wahren, mit der eigenen Energie gut hauszuhalten und somit helfen zu können, ohne selbst dabei auszubrennen. Das Ziel ist es, das Training motiviert und mit neuer Einsicht zu verlassen, um dann Herausforderungen gestärkt entgegenzutreten.
Bitte richten Sie Ihre Anmeldungen an die Fachstelle für Ehrenamtskoordination Asyl des Landratsamtes Eichstätt, per E-Mail an
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Eichstätt
Die Stadt Eichstätt veranstaltet am nächsten Mittwoch einen Stammtisch für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer.
(ir) „Erfahrungen“, „Aktuelles“, „praktische Tipps“, „Projekte“,… und noch viele weitere Themen können bei dem Stammtisch für Ehrenamtliche im Bereich der Flüchtlingsunterstützung ausgetauscht werden. Der erste Stammtisch nach den Osterferien findet am kommenden Mittwoch, den 26. April um 19:30Uhr im Gutmann in Eichstätt statt. Wer sich für ein Ehrenamt im Bereich Asyl interessiert oder bereits tätig ist, findet hier die Möglichkeit sich auszutauschen oder Fragen an die Ehrenamtskoordinatorin Christine Pietsch oder an die Asylverfahrensberaterin Angela Müller zu stellen. Neue Helferinnen und Helfer sind stets willkommen. Bei Fragen können Sie sich gerne bei Christine Pietsch, Ehrenamtskoordinatorin (EKO) Asyl im Landratsamt Eichstätt, unter der Telefonnummer (0 84 21) 7 01 70 oder unter der E-Mail