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Die Stadt Ingolstadt wurde mit Prädikat „Digitales Amt“ ausgezeichnet.
(ir) Ein Führungszeugnis beantragen, eine Meldebescheinigung ausstellen lassen, einen Umzug melden – dafür muss man schon länger nicht mehr unbedingt ins Rathaus gehen. Zahlreiche Behördenangelegenheiten lassen sich bequem online erledigen. Und die Liste der Online-Dienstleistungen wird immer länger, laufend kommen neue hinzu.
Für dieses Engagement wurde die Stadt Ingolstadt jetzt offiziell ausgezeichnet. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach verlieh der Verwaltung das Prädikat „Digitales Amt“. Diesen Titel können Kommunen bekommen, die mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben.
„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Mit unserem neuen Prädikat ,Digitales Amt‘ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen“, erklärt Gerlach.
Oberbürgermeister Christian Scharpf freut sich über die Anerkennung der Bemühungen der Stadt Ingolstadt im Bereich der Online-Services und ergänzt: „Unser Online-Rathaus hat immer offen: Rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche. Bürger müssen sich nicht nach Öffnungszeiten richten, sie müssen nicht warten. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Die Online-Angebote sind aber nicht nur für unsere Bürger einfacher und zeitsparender. Auch die Arbeit in unseren Rathäusern wird dadurch effizienter.“
Für Ingolstadt nahm der Referent für Personal-, Organisation und IT-Management, Bernd Kuch, in München die Plakette „Digitales Amt“ entgegen: „Wir sind stolz, dass wir als eine von zunächst sieben Kommunen in Bayern dieses neue Prädikat erhalten haben. Für die Stadt Ingolstadt ist es zugleich Ansporn, unsere Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung fortzusetzen und mit einem Ausbau der internen Prozesse auch die angebotenen Online-Dienstleistungen für Bürger weiter auszubauen.“
Für viele Dienstleistungen sehen Bundes- oder Landesgesetze ein persönliches Erscheinen im Amt vor, beispielsweise für die Ausstellung eines Personalausweises oder wenn eine persönliche Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben ist. Wo diese Anwesenheit nicht vom Gesetzgeber gefordert wird, können Online-Lösungen erarbeitet werden.
In den vergangenen Wochen und Monaten wurde in Ingolstadt der Stamm an Online-Services weiter ausgebaut. So kamen zuletzt Staatsangehörigkeit-Angelegenheiten, ein Antrag zur Einbürgerung, Verkehrswertgutachten-Beantragung, Auskünfte über die Kaufpreissammlung, Gewerbeummeldungen, Beantragung von Schwerbehinderten-Parkausweisen und Kleinen Waffenscheinen sowie Versammlungsanzeigen hinzu.
Eine Übersicht zu allen Online-Dienstleistungen gibt es unter www.ingolstadt.de/online. Hier können Anträge an die Stadtverwaltung Ingolstadt online erfasst, online eingereicht und kostenpflichtige Anforderungen per ePayment auch online bezahlt werden. Die Anträge werden zur Bearbeitung an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet.
Wer trotz der vielfältigen Online-Angebote eine persönliche Vorsprache bevorzugt oder diese zwingend notwendig ist, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Die Vereinbarung von Terminen kann online unter www.ingolstadt.de/termin erfolgen. Im Bürgeramt und Straßenverkehrsamt sind freie Termine teilweise noch am selben Tag verfügbar und ermöglichen die persönliche Beratung, in der Regel ohne Wartezeiten.
Das Foto zeigt die Vertreter der Projektgruppe Digitalisierung, die sich über die Auszeichnung „Digitales Amt“ freuen: Marina Mayr (Presse- und Informationsamt), Bijan Djafari (Organisations- und Personalentwicklung) und Carolin Leopold (Organisations- und Personalentwicklung), gemeinsam mit Bernd Kuch (Referent für Personal-, Organisation und IT-Management) und Oberbürgermeister Christian Scharpf.
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Neben der Bürgerbeteiligung vor Ort, wie den Bezirksausschüssen oder den Bürgerversammlungen, möchte die Stadt Ingolstadt auch die digitale Partizipation stetig ausbauen.
(ir) Bisher wurden mehrere Bürgerumfragen durchgeführt, wie beispielsweise die Umfrage zur Neugestaltung der Harderstraße des Stadtplanungsamtes mit über 2.000 Teilnehmern. Gerade während der Corona-Pandemie waren und sind Veranstaltungen in analoger Form schwieriger umzusetzen. Deshalb steht ab sofort die neue Plattform für Online-Bürgerbeteiligung „Ingolstadt macht mit!“ zur Verfügung.
Die Plattform ist unter www.ingolstadt-macht-mit.de erreichbar und soll ein Angebot der Stadtverwaltung an die Bürgerinnen und Bürger sein, sich über Projekte zu informieren und sich im Rahmen strukturierter Dialoge mit Hinweisen, Anregungen und positiver und negativer Kritik einzubringen.
„Mithilfe digitaler Befragungen haben die Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Stadtgebiet die Chance, ihre Erfahrungen und Eindrücke einzubringen“, so Oberbürgermeister Christian Scharpf, „so können ganz neue Formen der Bürgerbeteiligung geschaffen werden.“
Auch der Mängelmelder ist nun dort zu finden. Die aktualisierte Vorhabenliste steht dort ebenfalls zur Verfügung und erscheint nun in einem übersichtlichen Kartenformat. Die Bürger und Bürgerinnen können die Projekte beispielsweise nach Stadtteilen oder Themen sortieren.
Mit der Vorhabenliste gibt die Stadt Ingolstadt ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sich über laufende und kommende Projekte im Stadtgebiet einfach und schnell zu informieren. So hat die Bürgerschaft immer einen aktuellen Überblick über Planungen in ihrer Stadt. Neben einer kurzen Projektbeschreibung und einem Ansprechpartner zu den einzelnen Vorhaben erhalten Sie auch eine Übersicht mit weiteren Informationen. Der Inhalt der Vorhabenliste wird regelmäßig aktualisiert.
Die erste E-Partizipation ist ein Projekt der Stabstelle Nachhaltigkeit zur Findung eines Slogans für Bürgerbeteiligung im Sinne der Nachhaltigkeit:
Machen Sie mit, Ihre Kreativität ist gefragt! Wir entwickeln einen Slogan für unsere Bürgerbeteiligung im Sinne der Nachhaltigkeit.
Gemeinsam mit allen Bürgerinnen und Bürger wollen wir die Ziele für Ingolstadt entwickeln und so die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen: Senden Sie uns Ihre Gedanken und Ideen.
Wir freuen uns auf zahlreiche kreative Vorschläge und Anregungen für unseren Slogan. Die gesammelten Beiträge fließen in die finale Entscheidung mit ein. Die Beteiligung läuft von Dienstag, 17. August 2021 bis Dienstag, 14. September 2021 auf www.ingolstadt-macht-mit.de
Ebenso ist auf der Plattform die Bürgerumfrage zum Urban Air Mobility Projekt und eine Kundenumfrage des Amtes für Jugend und Familie zu finden.
Die neue Plattform soll im Laufe der Zeit stetig weiterentwickelt werden und wird nach und nach von den Referaten mit Beteiligungsdialogen befüllt, die jeweils zu Beginn des Projekts nochmals bekanntgegeben werden.
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Die Stadt Ingolstadt will auch in Pandemiezeiten alles dafür tun, dass alle Wähler ihre Stimme abgeben können.
(ir) Zum Schutz der Wahlberechtigten und der Beschäftigten des Wahlamts ergeht aber die dringende Bitte, hinsichtlich der Briefwahlunterlagen die kontaktlosen Möglichkeiten der Antragstellung und die Zu- und Rücksendung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zu nutzen. Beantragen Sie bitte die Briefwahlunterlagen auch frühzeitig, damit ein reibungsloser Ablauf ohne unnötige persönliche Kontakte gewährleistet werden kann.
Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeiten persönliche Vorsprachen im Briefwahlamt, zumal dort ohnehin nur eine beschränkte Anzahl von Personen eingelassen werden kann! Wenn es sich nicht vermeiden lässt, insbesondere in dringenden Fällen, sind unsere Mitarbeiter natürlich auch persönlich für Sie da.
1. Versendung der Wahlbenachrichtigungsbriefe
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde erforderlich, bei der sich der Hauptwohnsitz befindet. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten ihre Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefs. Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zum zuständigen Wahllokal und zur Möglichkeit der Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung muss bis spätestens 5. September 2021 jedem Wahlberechtigten zugegangen sein. Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
2. Zuständige Wahlbehörde
Alle wahlberechtigten Deutschen sind im Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt automatisch eingetragen, in der sie am Sonntag, 15. August 2021 mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum von Montag, 16. August 2021 bis Sonntag, 5. September 2021 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 5. September 2021 beantragt werden. Wer in diesem Zeitraum keinen entsprechenden Antrag stellt, kann sein Wahlrecht nur bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde ausüben. In diesem Fall empfiehlt sich die Anforderung von Briefwahlunterlagen bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde. Gleiches gilt für Personen, die erst nach der Antragsfrist für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis (5. September 2021) den Hauptwohnsitz wechseln.
3. Briefwahlunterlagen
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält ein Formular für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Der Antrag kann aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Bei der Beantragung sind auch bei Nichtverwendung des amtlichen Musters immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben. Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden. Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Die Briefwahlunterlagen können erforderlichenfalls dort persönlich beantragt und abgeholt werden. Zur persönlichen Antragstellung ist die Vorlage des vollständig ausgefüllten Antragsformulars und eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.
Von einer persönlichen Antragstellung im Wahlamt bittet die Stadt Ingolstadt aber aus Gründen des Infektionsschutzes nach Möglichkeit abzusehen. Auch zur Vermeidung Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Briefwahlunterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Öffnungszeiten des Briefwahlamts:
Montag bis Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mit schriftlicher Vollmacht können auch andere Personen, die von der wahlberechtigten Person zuvor beantragten Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Von einer persönlichen Übergabe des roten Wahlbriefs an Mitarbeiter des Wahlamts soll aus Gründen des Infektionsschutzes abgesehen werden. Wahlbriefe können am Wahlsonntag nicht in den Allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden.
Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 in 85049 Ingolstadt tun.
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag, 26. September 2021 um18:00 Uhr erreicht. Dies gilt insbesondere bei Rücksendung auf dem Postweg. Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24. September 2021 um 18:00 Uhr beantragt werden. An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten (bis 18:00 Uhr).
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragen. Schützen Sie sich und die Verwaltungsmitarbeiter durch Kontaktvermeidung, indem Sie die Briefwahlunterlagen frühzeitig online oder auf dem Postweg beantragen. Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Briefwahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Bei Fragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-12 66 erreichbar.
4. Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigung ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.
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Öffentliche Gartenführung: Wacholder & Co.
(ir) Das Deutsche Medizinhistorische Museum bietet am Sonntag, 29. August 2021 um 15:00 Uhr eine öffentliche Gartenführung im Arzneipflanzengarten an. Unter dem Motto „Wacholder & Co. – Arzneipflanzen als Gin-Begleiter“ stellt Apothekerin und Gartenerlebnisführerin Sigrid Billig diejenigen Pflanzen vor, denen der Museumsgin „hortus medicus“ seinen Alkohol und sein Aroma verdankt. Darunter finden sich neben den Basispflanzen Gerste (für den Alkohol) und Wacholder (für den typischen Geschmack des London Dry Gin) auch so feurige Pflanzen wie Mönchspfeffer (Vitex agnus castus) und Chili (Capsicum annuum) oder der aromatisch duftende Lavendel.
Im Arzneipflanzengarten muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, aber auch dort gilt das Gebot, Abstand zu halten. Deswegen ist die Gruppengröße auf 12 Personen beschränkt. Es empfiehlt sich daher dringend eine vorherige Anmeldung - das geht ganz einfach über das Reservierungstool der Stadt Ingolstadt. Den Link dazu gibt es auf der Museumswebsite unter www.dmm-ingolstadt.de. Bei technischen Problemen hilft die Museumskasse unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-28 60 gerne weiter. Die Führung dauert 60 Minuten, es wird eine Führungsgebühr von 3 Euro erhoben.
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Am Mittwoch, 25. August 2021 um 15:00 Uhr findet im Arzneipflanzengarten hinter der „Alten Anatomie“ wieder eine öffentliche Gartenführung statt.
(ir) Der Ingolstädter Apotheker Anton Brandl stellt unter dem Motto „Hexenkraut und Rasewurz. Sagenumwobene Kräuter von der Antike bis zur Neuzeit“ interessante Gift- und Heilpflanzen vor und erläutert deren Wirkung auf Körper und Geist. Heute können wir diese Wirkung wissenschaftlich erklären und gezielt nutzen, etwa in der Narkosemedizin. Früher hat man oft genug Zauberei dahinter vermutet.
Im Arzneipflanzengarten muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, aber auch hier gilt das Gebot, Abstand zu halten. Deswegen ist die Gruppengröße auf 12 Personen beschränkt. Es empfiehlt sich daher dringend eine Anmeldung - das geht ganz einfach über das Reservierungstool der Stadt Ingolstadt.
Den Link dazu gibt es auf der Museumswebsite www.dmm-ingolstadt.de. Bei technischen Problemen hilft die Museumskasse gerne weiter. Sie ist unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-28 60 erreichbar. Die Führung dauert 60 Minuten, es wird eine Führungsgebühr von 3 Euro erhoben.