Neuburg
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Der Landkreis ist mit einer Inzidenz ab 50 bis 100 eingestuft.
(ir) Seit Montag, 8. März 2021, sind Öffnungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard veröffentlicht, gebunden. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat am heutigen Montag, 15. März 2021 die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten:
13. März 2021 63,7
14. März 2021 78,1 und
15. März 2021: 78,1.
Damit ist der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen mit einer Inzidenz von 50 bis 100 eingestuft. Nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten deshalb für den Landkreis ab Mittwoch, 17. März 2021 um 0:00 Uhr folgende Regelungen, die bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in Kraft treten:
Kontaktbeschränkung
Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. (Gilt bereits ab der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz seit Samstag, 13. März 2021.)
Öffnung des Einzelhandels
Ladengeschäfte können für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen begrenzten Zeitraum öffnen (Click and Meet). Wer das Angebot nutzt, muss dem Betreiber seine Kontaktdaten nennen. Betreiber haben zudem weitere Beschränkungen bezüglich der Verkaufsflächen zu beachten.
Öffnung von Kulturstätten
Kulturstätten wie Museen, Ausstellungen und Schlösser können für Besucher nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Dabei müssen die Kontaktdaten der Kunden erfasst werden.
Sport
Kontaktfreier Sport im Freien ist erlaubt für Angehörige des eigenen Hausstandes sowie mit zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Dabei darf die Personenzahl von fünf nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Darüber hinaus ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis gelten bis zum Ende dieser Woche die am letzten Freitag bekannt gegeben Regelung. Die Regelungen für die darauffolgende Woche gibt das Landratsamt am Freitag, 19.März 2021 auf der Grundlage der 7-Tage-Inzidenz bekannt.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
108 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Sonntag, 14. März 2021 um 11:30 Uhr sechs Corona-Neuinfektionen seit der gestrigen Meldung. Drei Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 108 Landkreisbürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit zwei Coronavirus-Patienten behandelt. Einer der Patienten wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Sonntag, 14. März 2021 um 7:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg wird derzeit ein bestätigter COVID-19-Patient behandelt. Dieser wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Sonntag, 14. März 2021 um 11:30 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.884 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.711 als bereits genesen. 65 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Sonntag, 14. März 2021 um 11:30 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 78,1 (Sonntag, 14. März 2021 um 13:30 Uhr)
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
105 Landkreisbürger sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert.
(ir) Das Gesundheitsamt von Neuburg-Schrobenhausen meldete am heutigen Samstag, 13. März 2021 um 12:00 Uhr zwölf Corona-Neuinfektionen. Zwei Personen sind wieder genesen. Aktuell sind 105 Landkreisbürger mit dem Coronavirus „SARS-CoV-2“ infiziert.
Im Kreiskrankenhaus Schrobenhausen werden derzeit zwei Coronavirus-Patienten behandelt. Ein Patient wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Samstag, 13. März 2021 um 7:30 Uhr.)
In der KJF-Klinik St. Elisabeth Neuburg wird derzeit ein bestätigter COVID-19-Patient behandelt. Dieser wird intensivmedizinisch betreut und beatmet. (Stand Samstag, 13. März 2021 um 11:00 Uhr.)
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie haben sich im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen insgesamt 2.878 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Davon gelten 2.708 als bereits genesen. 65 Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, sind verstorben. (Stand Samstag, 13. März 2021 um 12:00 Uhr.)
7-Tages-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen:
laut RKI: 63,7 (Stand Samstag, 13. März 2021 um 3:11 Uhr)
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Mit dieser Broschüre soll über die rechtlichen Grundlagen informiert werden.
(ir) Immer mehr Bürgerinnen und Bürger erteilen Vorsorgevollmachten an Familienangehörige und enge Freunde, damit diese ihre rechtliche Vertretung im Vorsorgefall übernehmen und dann kein gerichtliches Verfahren nach dem Betreuungsrecht durchgeführt werden muss.
Mit dem Vorsorgefall sind Situationen gemeint, wenn Bürgerinnen oder Bürger auf Grund ihres Alters, einer Erkrankung, Behinderung oder eines Unfalls ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Familienangehörige und gute Freunde sind meistens gerne bereit, diese Vollmacht entgegenzunehmen. Meist steht der Hilfs- und Unterstützungsaspekt für den Vollmachtgeber im Vordergrund und viele machen sich erst mal keine Gedanken darüber, welche Aufgabe und Befugnisse, aber auch Pflichten mit der Übernahme einer Vorsorgevollmacht verbunden sind.
Mit der Broschüre werden in aller Kürze die rechtlichen Grundlagen der Vorsorgevollmacht beschrieben, die „persönlichen Anforderungen an den Bevollmächtigten“ darstellen. Weiterhin wird auf die Aufgaben und Pflichten bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht eingegangen und beantworten sie beantwortet häufige Fragen im Kontext der Vorsorgevollmacht.
Wichtig ist aber vor allem darüber zu informieren, wo sich Bevollmächtigte bei Fragen, die bei Ausübung der Vollmacht sicherlich auftauchen werden, Rat und eventuell auch Unterstützung holen können. Neben den Beratungsmöglichkeiten beim anerkannten Betreuungsverein des Caritasverbandes Neuburg-Schrobenhausen bietet auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen als zuständige Behörde die Möglichkeit der persönlichen Beratung.
Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen können daher nicht nur von gerichtlich bestellten Betreuern, sondern selbstverständlich auch von Personen, die die Vorsorgevollmacht für eine andere Person übernommen haben, jederzeit kontaktiert werden. um sich bei Fragen rund um die Ausübung der Vollmacht beraten zulassen. Das Sachgebiet Senioren und Betreuung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen kann dazu unter der Telefonnummer (0 84 31) 57-5 30 sowie den Durchwahlnummer -535, -536 und -537 erreicht werden. Dort kann auch die Broschüre angefordert werden.
Das Foto zeigt Landrat Peter von der Grün (links) und Christian Kutz (rechts), Leiter des Sachgebiets Senioren und Betreuung, die den neuen Ratgeber für Vorsorgebevollmächtigte zeigen.
- Details
- Geschrieben von: Redaktion
- Kategorie: Neuburg
Der Kreis Neuburg-Schrobenhausen ist mit einer Inzidenz über 35 eingestuft. Damit gelten im Landkreis inzidenzabhängige Regelungen.
(ir) Seit Montag, 8. März 2021 sind Öffnungen und Lockerungen an die 7-Tage-Inzidenz, die das Robert-Koch-Institut auf seinem Dashboard veröffentlicht, gebunden. Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ist am Freitag, 12. März 2021 drei Tage in Folge mit einer Inzidenz von über 35 eingestuft, sodass sich neue Regelungen im Bereich der privaten Kontakte ergeben.
Damit gilt für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen ab heutigem Samstag, 13. März 2021 um 0:00 Uhr folgende Kontaktbeschränkung:
• Private Treffen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
• Die bisher geltenden inzidenzabhängigen Regelungen für die Bereiche Einzelhandel, Sport, Kultur bleiben bestehen.
Weitere Änderungen ergeben sich erst dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen drei Tage in Folge die nächsten Inzidenzeinstufungen 50 beziehungsweise 100 erreicht. Weitere Änderungen werden veröffentlicht.