Ingolstadt
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Eine Frau und ein Mann waren mit einem Kinderwagen auf Diebestour.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, waren am Dienstagnachmittag gegen 13:45 Uhr ein 28-jähriger Mann und eine 23-jährige Frau mit Kind und Kinderwagen in einem Supermarkt in der Ingolstädter Eriagstraße beim Einkaufen.
„Beide packten verschiedene Waren in ihre mitgeführten Tüten sowie in den Kinderwagen und verließen anschließend den Markt, ohne die Waren mit einem Gesamtwert von knapp 170 Euro zu bezahlen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Nach Verlassen des Geschäftes konnten die beiden durch aufmerksame Mitarbeiter angehalten werden.“ Die zuvor entwendeten Waren wurden einbehalten, das Paar erhielt eine Anzeige wegen Ladendiebstahls und ein unbefristetes Hausverbot.
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Die Polizei erwischte einen Jugendlichen ohne Führerschein.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, bemerkte eine Streifenbesatzung der Ingolstädter Polizei am Montagabend gegen 19:30 Uhr einen 17-jährigen Jugendlichen, der auf einem Supermarktparkplatz in der Manfred-Hochstatter-Straße von Ingolstadt mit dem Auto seines Bekannten Fahrübungen machte.
Doch der 17-Jährige ist nicht im Besitz eines Führerscheines. „Der 17-Jährige und sein 18-jähriger Bekannter erhielten eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beziehungsweise Ermächtigens als Halter zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.“
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Ein Teenager war mit einem Kleinkraftrad unterwegs, hat dafür aber keinen Führerschein.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, wurde am späten Montagabend gegen 22:30 Uhr eine Streifenbesatzung der Ingolstädter auf einen Kleinkraftradfahrer aufmerksam, der auf der hiesigen Asamstraße mit einer Geschwindigkeit von zirka 60 km/h fuhr.
Die Streifenpolizisten stoppten den Fahrer und stellten bei der anschließenden Verkehrskontrolle fest, dass sich der 15-jährige Fahrer nicht im Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis befindet.
„Der Schüler konnte lediglich eine Mofaprüfbescheinigung vorweisen“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Er musste das Fahrzeug vor Ort stehenlassen und wurde durch Erziehungsberechtigte bei der Polizeiinspektion Ingolstadt abgeholt.“
Gegen den Teenager wurde ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Die Polizei zog einen alkoholisierten Mann aus dem Verkehr.
(ir) Wie die Polizei mitteilte, war am späten Montagabend ein 23-jähriger E-Scooter-Fahrer aus Ingolstadt auf der hiesigen Gaimersheimer Straße unterwegs und wurde gegen 23:15 Uhr von einer Streifenbesatzung der Polizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle ergaben sich bei dem jungen Mann Hinweise auf vorangegangenen Alkoholkonsum. Ein gleich vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem 23-Jährigen einen Wert von etwas über 1,1 Promille.
Daraufhin ordneten die Streifenpolizisten bei dem jungen Mann eine Blutentnahme an, die ein hinzugerufener Arzt auf der Ingolstädter Polizeidienststelle durchführte. „Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
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Ein Autofahrer unter Drogeneinfluss war auf der Autobahn unterwegs.
(ir) Einen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehenden Autofahrer, der auch noch ein verbotenes Messer mit sich führte, stoppte eine Streife der Verkehrspolizei Ingolstadt heute Nacht auf der A9.
Wie die Polizei mitteilte, war in der Nacht von Montag auf Dienstag ein 27-jähriger Pole auf der A9 in Fahrtrichtung München unterwegs. An der Rastanlage Holledau wurde er einer gegen 2:25 Uhr von einer Streifenbesatzung der Ingolstädter Verkehrspolizei gestoppt.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte der Fahrer deutliche körperliche Anzeichen auf einen vorangegangenen Drogenkonsum. Ein daraufhin durchgeführter Urintest bestätigte den Anfangsverdacht der Polizisten. Der Schnelltest reagierte nämlich positiv auf THC und Amfetamin.
„Der Konsument musste sein Fahrzeug stehen lassen und den Beamten auf die Dienststelle zur Entnahme einer Blutprobe folgen“, so ein Polizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Vor dem Transport wurde er zur Eigensicherung durchsucht. Hierbei fanden die Beamten ein Messer, das er in seiner Bauchtasche aufbewahrt hatte.“
Da es sich dabei um ein Einhandmesser handelte, stellte das Mitführen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde von den Streifenpolizisten eingezogen. „Nach Hinterlegung eines Geldbetrags für die zu erwartenden Geldbußen wurde der Mann wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen“, so der Verkehrspolizeisprecher abschließend.