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Nach einem Raub in einem Ingolstädter Verbrauchermarkt konnte die Polizei einen 38-jährigen Mann aufgreifen. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand.
(rr) Am Donnerstagnachmittag, 19. September 2024, gegen 16:15 Uhr hatte sich der Räuber zunächst in dem Supermarkt an der Ingolstädter Harderstraße aufgehalten und einige Artikel in seine Taschen gesteckt.
An der Kasse bedrohte er dann einen 22-jährigen Angestellten und forderte ihn auf, den Kasseninhalt auszuhändigen. Mit einem niedrigen vierstelligen Bargeldbetrag flüchtete der Täter sodann zu Fuß in Richtung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB).
Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnte noch in der Harderstraße ein 38-jähriger Mann angetroffen und von den Polizisten vorläufig festgenommen werden. Die erlangte Tatbeute wurde bei seiner Durchsuchung aufgefunden und sichergestellt. Während seiner Festnahme leistete der stark betrunkene Verdächtige erheblichen Widerstand und verletzte dabei einen Polizisten.
Die sachleitende Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat gegen den in Deutschland wohnsitzlosen 38-Jährigen einen Haftbefehl beantragt, der am heutigen Freitag, 20. September 2024, vom zuständigen Richter erlassen wurde.
„Der Verdächtige wurde daraufhin an eine Justizvollzugsanstalt überstellt“, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord mit Sitz in Ingolstadt.
Die Kriminalpolizei Ingolstadt hat die Ermittlungen übernommen und bittet mögliche Zeugen, auffällige Beobachtungen zur Tat beziehungsweise dem Täter den Ermittlern unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-0 zu melden.
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Nachdem sich ein Mann in einem psychischen Ausnahmezustand befand, konnte Eigen- und Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden.
(rr) Am Donnerstagmorgen, 19. September 2024, gegen 8:30 Uhr, ging bei der Ingolstädter Polizei die Mitteilung über einen Mann ein, der sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befindet.
Wegen seiner Äußerungen gegenüber Dritten konnte von den Einsatzkräften eine Eigen- und auch Fremdgefährdung des Mannes nicht ausgeschlossen werden. Ebenso, dass der Mann mit Messern bewaffnet sein könnte.
Deshalb forderten die Ingolstädter Beamten Spezialkräfte aus München an, die den gemeldeten Mann gegen 11:30 Uhr gesichert haben. Weder der Betroffene selbst noch einer der eingesetzten Kräfte wurden dabei verletzt.
Der Mann aus Ingolstadt wurde zur weiteren Behandlung in eine psychiatrische Klinik verbracht. „Für Unbeteiligte bestand zu keiner Zeit eine konkrete Gefahr“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte abschließend hinzu: „Aufgrund einer vorübergehenden Verkehrssperrung kam es lediglich zu geringfügigen Verkehrsbeeinträchtigungen.“
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Nach einem Auffahrunfall musste eine verletzte Person ins Krankenhaus.
(rr) Am Montag, 16. September 2024, gegen 20:20 Uhr ereignete sich in Ingolstadt ein Auffahrunfall mit zwei beteiligten Linienbussen.
Beide Busse fuhren auf der Esplanade in Richtung Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB). Der vordere Busfahrer musste an einer roten Ampel verkehrsbedingt anhalten.
Ein ihm nachfolgender Busfahrer fuhr seinem Vordermann daraufhin hinten auf. Bei der Kollision wurde eine Person im vorderen Bus leicht verletzt und musste vom verständigten Rettungsdienst an der Unfallstelle erstversorgt und anschließend in ein Krankenhaus verbracht werden.
An den beiden Bussen entstand bei dem Crash laut Polizei ein Sachschaden in Höhe von 5.000 Euro.
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Damit weitere Straftaten eines jungen Mannes verhindert werden, nahmen ihn die Polizisten in Gewahrsam.
(rr) Am frühen Montagabend, 16. September 2024, gegen 17:30 Uhr, wurde der Ingolstädter Polizei ein Ladendieb mitgeteilt, der in einer Tankstelle an der Manchinger Straße mehrere Artikel im Wert von zirka 10 Euro in seinen Rucksack steckte und sie an der Kasse nicht bezahlte.
Anschließend flüchtete der 25-jährige Ladendieb in Richtung Steinheilstraße. Von einer Streifenbesatzung wurde der Mann kurze Zeit später in Tatortnähe angetroffen. Bei der Nachschau im Rucksack fanden die Streifenpolizisten weitere Artikel aus einem Supermarkt in der Eriagstraße im Wert von fast 50 Euro auf. Die hatte der Mann ebenfalls gestohlen.
Zusätzlich ermittelten den Beamten, dass der Mann während seiner Flucht in einem Erotikmarkt an der Manchinger Straße eine Verkäuferin beleidigt hat. Nachdem er aus dem Shop verwiesen wurde, schlug er der Verkäuferin mit der Faust ins Gesicht.
Anschließend versuchte er über den Zaun eines Clubs in der Steinheilstraße zu steigen und so auf das Gelände zu kommen. Dabei beleidigte er noch eine Mitarbeiterin des Clubs.
„Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde der 25-jährige Mann in Gewahrsam genommen“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte abschließend hinzu: „Ihn erwartet bezüglich der Delikte ein Strafverfahren.“
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Kampf gegen Kinderpornografie: Kriminalpolizei durchsucht mehr als ein Dutzend Wohnungen.
(rr) Im Laufe des Dienstagvormittags, 17. September 2024, durchsuchten Polizeikräfte mehrere Wohnungen in der Region 10 mit dem Ziel, Beweismittel für Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie zu sichern.
An insgesamt 13 Objekten wurden Beamtinnen und Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei vorstellig. Dabei konnten 13 Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 66 Jahren angetroffen werden. Es waren mehr als 40 Polizisten im Einsatz.
Durchsucht wurden Privatwohnungen in Ingolstadt, Pollenfeld, Vohburg, Reichertshofen, Reichertshausen, Pfaffenhofen, Neuburg, Karlskron und Gaimersheim.
Im Zuge der Durchsuchungen, die aufgrund von Gerichtsbeschlüssen durchgeführt wurden, konnte umfangreiches Beweismaterial in Form von Smartphones, Computern (inklusive Laptops und Tablets) sowie sonstigen Speichermedien sichergestellt werden. Die Auswertung dieser Gegenstände dauert an.
Bei drei Beschuldigten wurden weitere polizeiliche Maßnahmen in Form einer erkennungsdienstlichen Behandlung durchgeführt. Die Aktion zeigt deutlich auf, dass sich Straftäter in der vermeintlichen Anonymität des Internets nicht verstecken können. Nach aktueller Rechtslage stellt bereits der Besitz von Kinderpornografie, beispielsweise in Form von Fotos auf dem Smartphone, den Tatbestand eines Verbrechens dar, der mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.
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