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Bei der Kontrolle zweier Fahrradfahrer stellten Zivilpolizisten der Ingolstädter Polizei rund 20 Gramm Kokain sicher. Der Besitzer wurde festgenommen.
(ir) Am Montagabend gegen 23:30 Uhr fiel einer Zivilstreife der Ingolstädter Polizei ein Fahrradfahrer samt Sozius im Bereich der hiesigen Jesuitenstraße/Auf der Schanz auf und wollte sie einer Verkehrskontrolle unterziehen. Anstatt anzuhalten, sprang der Mitfahrer jedoch vom Gepäckträger und lief davon. Auch der Fahrer flüchtete zunächst auf seinem Rad und später zu Fuß, bis er von den Beamten eingeholt werden konnte.
Während seiner Flucht warf der 22-Jährige ein Päckchen mit weißem Pulver weg, das jedoch von den Zivilfahndern kurze Zeit später aufgefunden wurde. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem Pulver um rund 20 Gramm Kokain.
Der aus Ingolstadt stammende Täter wurde daraufhin festgenommen und an die Kriminalpolizei Ingolstadt übergeben. Sie hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Am Dienstagvormittag wurde der Beschuldigte auf Antrag der Ingolstädter Staatsanwaltschaft dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete.
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Erst beschädigte ein Betrunkener zwei Autos und anschließend landete er in der Arrestzelle.
(ir) In der Nacht von Montag auf Dienstag gegen 4:40 Uhr teilte ein Zeuge der Polizei einen randalierenden Mann in der Ingolstädter Kupferstraße mit. Vor Ort trafen die Streifenpolizisten dann einen stark alkoholisierten Ingolstädter an. Passanten bezeugten, dass der Mann zuvor zwei geparkte Autos beschädigt hatte. „An einem Fahrzeug wurde ein Heckscheinwerfer, am anderen Fahrzeug ein Seitenspiegel beschädigt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei.
Und er fügte hinzu: „Der Gesamtschaden wird mit 500 Euro beziffert.“ Ein Atemalkoholtest bei dem Randalierer ergab einen Wert von knapp 2 Promille. Da der 27-Jährige einem erteilten Platzverweis nicht Folge leistete, wurde er in polizeilichen Gewahrsam genommen. Er musste die nächsten Stunden in einer Arrestzelle verbringen. Zudem ermittelt die Polizei gegen ihn wegen Sachbeschädigung.
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Was sich ein 48-jähriger Busfahrgast dabei gedacht hat, der eine Fahrkartenkontrolle störte, wird er dem Richter erklären müssen.
(ir) Das unangemessene und körperliche Eingreifen eines Fahrgastes führte am Montagnachmittag dazu, dass sich drei Schwarzfahrer einer Fahrkartenkontrolle entziehen konnten. Die Schwarzfahrer, sowie der beteiligte Fahrgast, wurden wenig später von einer Polizeistreife aufgegriffen, sodass sie sich für ihr Handeln strafrechtlich verantworten müssen.
Die drei Männer im Alter von 17 bis 25 Jahren, die, wie sich später herausstellen sollte, keine Fahrkarten hatten, waren zuvor in einem Linienbus der INVG von zwei Angestellten einer Kontrolle unterzogen worden. Als der Fahrer an der Haltestelle „Brückenkopf“ anhielt, betätigte ein 22-Jähriger den Notöffnungsknopf und versuchte aus dem Bus zu flüchten. Einem Kontrolleur gelang es zunächst, den Mann festzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt mischte sich ein unbeteiligter Fahrgast ein und hinderte eine Kontrolleurin daran, ihrem Kollegen zu Hilfe zu kommen.
Der 48-jährige Fahrgast schrie die Kontrolleure an, beleidigte sie und bezeichnete sie als Nazis. Der Fahrgast wurde zudem handgreiflich gegenüber den beiden Angestellten, so dass letztendlich alle drei Schwarzfahrer aus dem Bus flüchten konnten. Im Rahmen der Fahndung konnte die Polizei die drei Schwarzfahrer noch feststellen. „Gegen einen Syrer, einen Jordanier und einen Deutschen wird nun wegen Erschleichens von Leistungen ermittelt“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Und er fügte hinzu: „Der handgreifliche Fahrgast erhält eine Anzeige wegen Nötigung und Beleidigung.“
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Die große Strafkammer unter dem Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl ordnete die Unterbringung der Mutter in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
(ir) Wie bereits berichtet, tötet eine damals 36-jährige Frau aus Baar-Ebenhausen mit einem Messer ihr dreijähriges Kind. Anschließend wollte sich die Frau selbst das Leben nehmen. Die Landgerichtskammer ging heute lediglich noch von einem Totschlag aus. Die Voraussetzungen für einen Mord seien nicht gegeben, da die 37-jährige Täterin wegen ihrer akuten psychischen Störung nicht mehr gewusst habe, was sie eigentlich tat und damit auch keine Heimtücke als Mordmerkmal vorgelegen habe.
Da die Beschuldigte die Tötung ihres schlafenden Kindes mittels Schnitten durch den Hals eingeräumt hatte, ging es lediglich noch um die Frage, ob die Unterbringung - so wie von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beantragt - anzuordnen war. Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah die Kammer die Voraussetzungen hierfür als gegeben an: Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt wegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung und die Wahrscheinlichkeit, dass die Beschuldigte in unbehandeltem Zustand weiter für die Allgemeinheit gefährlich werden kann.
Der Vorsitzende nannte im Rahmen seiner ausführlichen Urteilsbegründung die Tat ausdrücklich eine „Tragödie“ für alle Beteiligten. Eine Tragödie, die in ihrem Ausmaß für niemanden abzusehen war. Die Dauer der Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt. Jedoch erfolgen in regelmäßigen Abständen Kontrollen durch medizinisch-psychiatrische Sachverständigengutachten und durch die Strafvollstreckungskammer des örtlich zuständigen Landgerichts.
Sowohl die Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft haben unmittelbar nach Urteilsverkündung das Urteil akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet. Da auch der als Nebenkläger auftretende Kindsvater theoretisch noch ein Rechtsmittel einlegen könnte, er aber zur Urteilsverkündung nicht anwesend war, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Siehe auch:
Baar-Ebenhausen: Mutter tötet Kind (3) und unternimmt Suizidversuch
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In der vergangenen drei Wochen stieg ein Unbekannter in ein Gartenhäuschen ein und entwendete Gegenstände im Wert von 700 Euro.
(ir) In der Zeit von Montag, 31. Dezember 2018 bis gestrigen Sonntag um 11:00 Uhr wurde eine Gartenlaube in der Kleingartenanlage an der Stauffenbergstraße aufgebrochen. Der Besitzer stellte den Schaden fest, als er die Laube aufsuchte. An Silvester war sie noch unversehrt gewesen. Der Einbrecher nahm zahlreiche Gegenstände im Gesamtwert von rund 700 Euro mit.
Hinweise dazu nimmt die Polizeiinspektion Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 93 43-22 22 entgegen.