Ingolstadt
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Die Ingolstädter Wasserwacht hat zurzeit einiges zu tun. Gestern suchte sich in der Donau nach einem orientierungslosen Vermissten.
(ir) Auf Anforderung der Ingolstädter Polizei wurde am gestrigen Dienstag die Ingolstädter Wasserwacht zur Unterstützung eines vermissten 73-jährigen Mannes angefordert. Mit zwei Bootstrupps suchten die Wasserretter die Donau bis zur Vohburger Staustufe ab. Danach ging die Suche im Stausee weiter.
Die markanten Punkte am Stausee wurden systematisch auch unter Wasser abgesucht. Unter Zuhilfenahme einer sogenannten Taucherschleppstange wurden zwei Einsatztaucher hinter dem Motorrettungsboot hergezogen. Dabei standen sie ständig in Sprechverbindung mit ihrem Signalmann.
Nach rund vier Stunden Suche wurde der Einsatz beendet. Die Polizei fand den Vermissten später in der der Nähe der Audi.
Die Ingolstädter Wasserretter waren mit zwei Bootstrupps, einem Tauchtrupp und einem Einsatzleiter „Wasserrettungsdienst“ im Einsatz.
„Der gestrige Alarm war der vierte innerhalb von nur zwei Wochen“, teilte Wasserwacht-Sprecher Alexander Wecker mit.
Siehe auch: Demenzkranker (73) aus Ingolstadt vermisst
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Die Polizei setzt auf modifiziertes Sicherheitskonzept. Das Festgelände wurde umzäunt und die Videoaufzeichnungen werden direkt zur Polizei übertragen.
(ir) Aktuelle Ereignisse, auch in Bayern, erfordern eine Modifizierung der polizeilichen Maßnahmen bei öffentlichen Großveranstaltungen. Die Behörden sind gehalten, bereits bestehende Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Polizeiinspektion Ingolstadt hat dies in Abstimmung mit der Stadt Ingolstadt nun auch für das diesjährige Pfingstvolksfest vom 2. bis 11. Juni getan:
Um dem Sicherheitsbedürfnis der Veranstalter und der Besucher größtmöglich Rechnung zu tragen, setzen die Verantwortlichen im Wesentlichen auf die gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie beim letztjährigen Herbstfest. So wird dieses Jahr erstmalig auch beim Pfingstvolksfest eine Videoüberwachung installiert sein, die Bilder direkt vom Veranstaltungsgelände zur Polizei überträgt.
Weiterhin reagiert man mit verstärkter uniformierter und ziviler Präsenz auf und im Umfeld des Festgeländes auf die aktuelle Lage. Flankierend werden Selektivkontrollen an allen Eingängen des umzäunten Festgeländes und auf dem Festgelände durchgeführt. Der beauftragte Sicherheitsdienst und die Polizei bitten schon jetzt um Verständnis, dass mitgebrachte Taschen und Behältnisse überprüft werden. Im eigenen Interesse wird empfohlen, sperrige Taschen oder Rucksäcke erst gar nicht mit auf das Veranstaltungsgelände zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Umgriff des Festplatzes deponierte Taschen als herrenlose Fundgegenstände behandelt, entsprechend untersucht und verwahrt werden. Die Besucher sind angehalten, auf dem Festplatz keine Behältnisse unbeaufsichtigt abzustellen.
Weder die Stadt Ingolstadt, noch die Polizei, wollen die berechtigte Freude an diesem Fest trüben. Ein verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln der Gäste würde die Arbeit der Sicherheitskräfte ganz wesentlich erleichtern und so zum nachhaltigen Gelingen des Pfingstvolksfestes 2017 beitragen.
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Heute wurde am Ingolstädter Landgericht von Richter Stefan Schwab das Endurteil im Verfahren um den Mops „Ronja“ verkündet.
(ir) Am heutigen Mittwochvormittag gegen 10:00 Uhr wurde die beklagte Hundezüchterin verurteilt, 700 Euro zuzüglich Zinsen sowie die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 72,92 Euro an die Kläger zu bezahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Ursprünglich forderten die Kläger, die am 20. Mai 2012 die Mopshündin „Ronja“ zu einem Preis von 1.400 Euro gekauft hatte, von der beklagten Züchterin dreiviertel des Kaufpreises, also 1.050 Euro zurück. Außerdem sollte die Beklagte die angefallenen Tierarztkosten in Höhe von bislang € 5.487,78 übernehmen.
Die Kläger haben dabei vorgetragen, dass die Hündin von Anfang an nicht mangelfrei gewesen sei. Am 12. Mai 2014 seien bei Ronja erstmals epileptische Anfälle aufgetreten. Es sei dann beim Tierarzt eine Meningitis und Ödeme im Gehirn diagnostiziert worden sowie ein Wasserkopf und Mopsencephalitis. Es handle sich dabei um eine genetisch veranlagte Autoimmunkrankheit, mit oftmals tödlichem Verlauf. Die Beklagte soll von diesen Defiziten gewusst und zudem durch die häufige Belegung der Mutterhündin jeden Zuchtstandard verletzt haben.
Das Gericht unterschied in seinem Urteil zwischen der Kaufpreisminderung und den krankheitsbedingt angefallenen Tierarztkosten. Da die beklagte Züchterin wegen der Vielzahl der Welpen und der dadurch bedingten Einkünfte als gewerbliche Züchterin einzustufen sei, habe sie einen Gewährleistungsausschluss, wie zum Beispiel bei Verkäufen unter Privatleuten allgemein üblich, nicht wirksam vereinbaren können. Wegen des Gendefekts der Hündin, der auch durch ein gerichtlich eingeholtes Gutachten eines Tierarztes bestätigt wurde, sei der Hund tatsächlich mangelhaft und deswegen ein Kaufpreisabschlag von 50 Prozent gerechtfertigt.
Anders verhält es sich mit den Tierarztkosten: Diese stellen eine Schadensersatzposition dar und erfordern den Nachweis eines Verschuldens bei der verklagten Züchterin. Das hat das Gericht verneint. Die Züchterin hatte von dem Gendefekt keine Kenntnis und musste darüber auch keine haben. Die zu frühe und zu häufige Deckung der Mutterhündin haben darauf keinen Einfluss. Bei der Übergabe des zweimonatigen Hundes war noch keine Krankheit erkennbar. Weder die Eltern von Ronja, noch ihre Geschwister hatten eine solche Krankheit. Außerdem war nach Angaben der Sachverständigen im Jahr 2012 dafür noch kein Gentest verfügbar. Außerdem war die Züchterin auch nicht verpflichtet, ohne weitere Anhaltspunkte einen solchen Gentest in den USA, dem einzigen Land, das 2012 solche Gentests anbietet, durchzuführen.
Das heute gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das heißt, beide Parteien können innerhalb von einem Monat ab Urteilszustellung Berufung beim OLG München einlegen.
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Mangelhafte Ladungssicherung war die Ursache für einen Verkehrsunfall heutigen Nachmittag, bei dem glücklicherweise nur eine Person leicht verletzt wurde.
(ir) Ein 32-jähriger Kraftfahrer aus Tschechien fuhr mit seinem Sattelzug am Dienstagnachmittag gegen 14:50 Uhr auf der A9 in Richtung Nürnberg. Anschließend wollte er auf die A 93 in Richtung Regensburg einfahren. Beim Einfädeln des Lkws löste dann sich auf der Ladefläche eine Stahlrolle, beschädigt die Plane des Aufliegers und fiel auf die Fahrbahn.
Ein 29-jähriger BMW-Fahrer aus Pfaffenhofen fuhr zu selben Zeit auf der A 93 in Richtung Regensburg. „Der schwere Stahl prallte gegen seine Fahrzeugfront“, teilte ein Sprecher der Ingolstädter Verkehrspolizei mit. Und er fügte hinzu: „Der junge Mann wurde nur leicht verletzt und kam mit dem BRK in eine Klinik.“ Doch an seinem Auto entstand Totalschaden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich dann heraus, dass alle vier geladenen Stahlrollen auf dem Sattelzug nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Die vier Tonnen schwere Rolle musste mit einem Kran geborgen werden. Die Autobahn in Richtung Regensburg war zirka eine Stunde total gesperrt. Danach konnte der Verkehr einspurig vorbeigeleitet werden. Gegen 17:00 Uhr war dann die Unfallstelle geräumt. Auf der A9 kam es deswegen in beiden Richtungen zu Staus. Der bei dem Unfall entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf rund 25.000 Euro. „Die Stahlrolle war nicht mehr brauchbar“, so der Polizeisprecher abschließend.
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Mit einer saftigen Strafe muss jetzt ein Hepberger rechnen, der gestern von der Polizei kontrolliert wurde.
(ir) Gleich dreifach hat sich ein 36-jähriger Kleinkraftradfahrer aus Hepberg strafbar gemacht, als er am Montagnachmittag gegen 14:55 Uhr auf dem dortigen Mühlweg einer polizeilichen Kontrolle unterzogen wurde. Wie sich dann zeigte, bestand für sein Zweirad keine Haftpflichtversicherung. „Das Kennzeichen hatte der Mann durch Übermalen abgeändert“, so ein Sprecher der Ingolstädter Polizei. Außerdem stellten die Polizeibeamten bei dem 36-Jährigen Alkoholgeruch fest. Ein daraufhin vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62 Promille. Und zu allem Überfluss war der Kleinkraftradfahrer auch nicht im Besitz eines Führerscheins. Dieser wurde ihm bereits im letzten Jahr wegen Alkohol am Steuer entzogen.