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Bei Forstarbeiten wurde ein Mann schwer verletzt.
(ir) Am Montagnachmittag war ein 81-jähriger Mann aus dem Landkreis Kelheim mit privaten Forstarbeiten in seinem Waldstück in der Nähe des Riedenburger Ortsteils Gundlfing beschäftigt.
Dabei wurde er gegen 13:30 Uhr von einem am Hang ins Rutschen geratenen Baumstamm erfasst, der schließlich auf seinen Beinen zum Liegen kam und den Mann einklemmte.
Anwohner wurden auf seine Hilfeschreie aufmerksam und verständigten Kräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst und Bergwacht, die den Verletzten zusammen aus seiner misslichen Lage befreien konnten.
Der 81-Jährige erlitt schwere Verletzungen uns musste vom Rettungshubschrauber nach notärztlicher Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus geflogen werden.
Lebensgefahr bestand laut Polizei nicht und die Beamten schlossen ein Fremdverschulden aus.
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Zwei Ladendiebe wurden in einem Geschäft auf frischer Tat ertappt.
(ir) Am Montagmittag waren ein 62-jähriger Mann und eine 61-jährige Frau, beide aus Mainburg, in einem Verbrauchermarkt in der dortigen Freisinger Straße und wurden gegen 11:35 Uhr dabei ertappt, wie sie mehrere Waren unter ihrer Kleidung verstauten und den Kassenbereich passierten.
Die beiden Personen wurden vom Markt personal nach der Kasse angehalten und mussten bis zum Eintreffen der verständigten Polizei warten.
Die Beamten stellten bei den mutmaßlichen Tätern Diebesgut im Wert von zirka 20 Euro sicher.
Die Polizei ermittelt nun gegen beide Personen wegen Diebstahls und die Marktleitung sprach gegen beide ein Hausverbot aus.
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Nach Schmierereien auf einer Fahrbahn haben die Ermittler einen Mann erwischt.
(ir) Am Samstagmorgen teilte ein Anwohner der Polizei Schmierereien auf einer öffentlichen Straße in Sankt Johann mit.
Dabei handelte es um diverse Schriftzüge mit großen Buchstaben über eine Gesamtlänge von zirka 20 Metern.
In einem dieser Schriftzüge war eine Doppelsigrune dargestellt. Die verständigte Feuerwehr konnte die Schriftzüge entfernen und die Fahrbahn reinigen.
Die Polizei hat auch schon einen Tatverdächtigen ermittelt, es handelt sich dabei um einen 32-jährigen Mann aus dem Landkreis Kelheim, gegen den nun Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen wurde.
„Der entstandene Sachschaden wird auf wenige hundert Euro geschätzt“, so ein Polizeisprecher.
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Alleinbeteiligt verlor ein Biker die Kontrolle über seine Maschine.
(ir) Am Samstagnachmittag war eine Gruppe von Motorradfahrern auf der Kreisstraße KEH 19 von Kelheim kommend in Fahrtrichtung Abensberg unterwegs.
Kurz vor dem südlichen Auffahrtsast zur Bundesstraße B 16 bei Saal an der Donau stürzte gegen 16:45 Uhr ein 27-jähriger Biker aus dem Landkreis Pfaffenhofen alleinbeteiligt im Kurvenbereich auf die Fahrbahn.
An seiner Maschine entstand dabei ein Sachschaden in Höhe von zirka 5.000 Euro.
Der Motorradfahrer wurde bei dem Sturz leicht verletzt und musste vom verständigten Rettungsdienst nach Erstversorgung an der Unfallstelle in ein Krankenhaus verbracht werden.
Die Unfallstelle wurde während der Unfallaufnahme von der Freiwilligen Feuerwehr aus Kelheim abgesichert.
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Die Frau wurde von der Polizei in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, weil gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl bestand.
(ir) Am Donnerstagnachmittag gegen 13:45 Uhr war eine 83-jährige Frau aus Deutschland im DB-Infopoint des Münchener Hauptbahnhofes und informierte sich über Zugverbindungen.
Beim Verlassen äußerte sie, dass sich in einem abgestellten Koffer ein Sprengsatz befinden würde. Alarmierte Kräfte der Bundespolizei sperrten den Bereich daraufhin ab und ein Sprengstoffsuchhund wurde eingesetzt.
Nachdem der Hund nicht anschlug, wurde der Koffer von den Einsatzkräften geöffnet. In dem Gepäckstück befanden sich lediglich Reiseutensilien. Nach erfolgter Videoauswertung stellten die Bundespolizisten fest, dass der Koffer nicht der 83-Jährigen gehört. Der Eigentümer ist bislang unbekannt.
Im Rahmen der Kontrolle der Frau bemerkten die Beamten, dass gegen sie ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Beleidigung in Höhe von 6.000 Euro, ersatzweise 30 Tage Freiheitsstrafe vorliegt.
Obwohl die Rentnerin, die keinen festen Wohnsitz hat, die geforderte Summe an Bargeld bei sich trug, weigerte sie sich die Strafe zu zahlen und wurde deshalb in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
„Zudem leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Vortäuschen eine Straftat ein“, so eine Sprecherin der Bundespolizei am Münchener Hauptbahnhof.
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