Eichstätt
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Bauarbeiten an der Brandkreuzung Beilngries.
(ir) Seit Montag, 13. März 2023 laufen die Arbeiten zum Umbau der bestehenden Kreuzung in Beilngries zu einem Kreisverkehr. Die Arbeiten sind größtenteils abgeschlossen. Die Kevenhüller Straße wird ab Dienstag, 17. Oktober 2023 zwischen der Kreuzung Mittelmühlweg bis zum Kreisverkehr gesperrt.
Ab Montag, 6. November 2023 bis voraussichtlich Anfang Dezember 2023 ist die Bundesstraße 299 zwischen der Kanalbrücke und dem Kreisverkehr gesperrt. Der Kreisverkehr selbst ist frei befahrbar.
Die Radwegunterführung und der Kreisverkehr sind weitestgehend fertiggestellt. Ab Dienstag, 17. Oktober 2023 bis voraussichtlich Freitag, 3. November 2023 wird der Anschluss der Kevenhüller Straße bearbeitet.
Um den Fahrbahnteiler, den Asphalt und die Straßenentwässerung einbauen zu können, ist die Vollsperrung des Astes notwendig. Die Behelfsumfahrung ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr befahrbar.
Der Verkehr auf der B 299 kann ohne Einschränkungen über den Kreisverkehr und das neue Brückenbauwerk fahren. Die Kreuzung Kevenhüller Straße und Mittelmühlweg ist teilweise nur eingeschränkt befahrbar.
Die Verkehrsteilnehmer aus der Kevenhüller Straße mit Fahrtziel zur B 299 in Richtung Neumarkt werden über die Ortsumgehung zur B 299 umgeleitet.
Im Anschluss daran muss ab Montag, 6. November 2023 die Bundesstraße zwischen der Kanalbrücke und dem Kreisverkehr nochmal gesperrt werden. Der Kreisverkehr ist zu diesem Zeitpunkt bereits befahrbar. Lediglich die Abfahrt und Zufahrt in und aus Richtung Neumarkt ist gesperrt. Die Sperrung soll dann voraussichtlich bis Anfang Dezember 2023 andauern.
Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, können sich die Termine auch kurzfristig verschieben. Bis zur Verkehrsfreigabe, die voraussichtlich in der ersten Dezemberwoche 2023 stattfindet, muss die Behelfsumfahrung zurückgebaut werden und die Restarbeiten am Kreisverkehr fertiggestellt werden.
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Baldiger Fristablauf für die Jahrgänge 1965 bis 1970.
(ir) Im Rahmen des gestaffelten Pflichtumtausches der alten Führerscheine in einen neuen EU-Kartenführerschein werden zum 19. Januar 2024 die nächsten Papierführerscheine ungültig.
Betroffen sind alle Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Inhaber in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurde. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichstätt werden gebeten, nächstmöglich einen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Eichstätt zu stellen.
Zudem wird es im Landratsamt Eichstätt am Mittwoch, 18. Oktober 2023 erstmals einen großen Umtauschaktionstag geben. Dann können Bürgerinnen und Bürger ohne vorherige Terminvereinbarung von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Antragstellung im Landratsamt Eichstätt oder im Dienstleistungszentrum Lenting vorbeikommen.
In beiden Dienststellen werden gleichzeitig jeweils vier Sachbearbeiter ausschließlich für die Umtauschaktion bereitstehen. Je nach Andrang kann es zu Wartezeiten kommen.
Zur persönlichen Antragsstellung ist das alte Führerscheindokument im Original, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Lichtbild neuesten Datums mitzubringen.
Die Umtauschgebühr beträgt 30,30 Euro. Der Antrag kann bei der Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde ausgefüllt, oder vorab an den Informationen im Landratsamt in Eichstätt und im Dienstleistungszentrum Lenting abgeholt, sowie auf der Homepage unter www.landkreis-eichstaett.de heruntergeladen werden.
Das alte Führerscheindokument kann – versehen mit einem entsprechenden Vermerk - direkt wieder mitgenommen werden. Der neue Führerschein wird umgehend bei der Bundesdruckerei bestellt und in ein paar Wochen nach der Antragsbearbeitung per Post direkt zugestellt.
Über den Umtauschaktionstag hinaus kann eine Antragstellung jederzeit zu den üblichen Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es wird darum gebeten, Termine über die Internetseite zu buchen. Postalisch sollten Anträge direkt an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Eichstätt in der Bahnhofstraße 16 in 85101 Lenting, geschickt werden.
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Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Eichstätt bietet in Kooperation mit der IHK München und Oberbayern persönliche Existenzgründungsberatungen an.
(ir) Mit den kostenlosen Beratungen wird der Start in die Selbstständigkeit erleichtert und bei vielen Fragen rund um die Existenzgründung unterstützt.
Der nächste Sprechtag findet am Dienstag, 17. Oktober 2023 von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Landratsamt Eichstätt statt.
Eine Anmeldung für die jeweils 45-minütigen individuellen Beratungstermine ist bei Lena Weiss, betriebswirtschaftliche Beraterin der IHK München und Oberbayern, Geschäftsstelle Ingolstadt, unter der Telefonnummer (08 41) 9 38 71-29 möglich.
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Die Willibaldstraße in Eichstätt muss gesperrt werden.
(ir) Die Eichstätter Willibaldstraße ist aufgrund von Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Blumenberg West“ auf Höhe des Urvogelwegs ab Montag, 16. Oktober 2023, voraussichtlich für etwa zwei Wochen für den Gesamtverkehr gesperrt.
Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle möglich.
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In Eichstätt soll künftig Windenergie hergestellt werden.
(ir) Zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windkraft in Eichstätt lädt die Stadt Eichstätt am Montag, 16. Oktober 2023 um 19 Uhr in den Festsaal des Alten Stadttheaters ein.
Der Termin soll angesichts der Änderung des „Teilflächennutzungsplans Wind“ Transparenz schaffen, bevor eine erste Abwägung im Stadtrat erfolgt.
Das beauftragte Planungsbüro TB Markert und das Eichstätter Stadtbauamt werden den aktuellen Planungsstand vorstellen und es wird selbstverständlich die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.
Die Unterlagen zum aktuellen Planstand sind weiterhin auf der Internetseite https://www.eichstaett.de/rathaus/informationen/bauleitplanverfahren/oeffentliche_auslegungen abrufbar.
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