Ingolstadt
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Mit der Sprachförderung soll der Übergang vom Kindergarten in die Schule problemlos ermöglicht werden.
(ir) Ab dem 4. Oktober2024 findet wöchentlich freitags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr eine Eltern-Kind-Spielgruppe für Vorschulkinder mit sprachlichem Schwerpunkt im Spielzimmer des Bürgerhauses Alte Post, Kreuzstraße 12 in 85049 Ingolstadt, statt.
Die Gruppe wird von einer pädagogischen Fachkraft und Märchenpädagogin angeleitet und möchte durch spielerische Formen des Sprachgebrauchs die Kommunikation und soziale Interaktion der Kinder fördern und Entwicklungsprozesse anstoßen. Sprachanlässe werden zum Beispiel durch Märchen, Geschichten, Puppenbau, Rollenspiel oder Geschichtensäckchen geschaffen und in Form von Reimen, Bewegungsliedern und Fingerspielen kindgerecht auch mit Bewegung verbunden.
Die teilnehmenden Familien können Kontakte knüpfen, sich mit der Fachkraft und untereinander austauschen und erhalten Anregungen für die weitere Sprachförderung des Kindes zu Hause, damit der Übergang vom Kindergarten in die Schule möglichst problemlos gemeistert werden kann.
Damit die Fachkraft genügend Zeit für die Förderung jedes teilnehmenden Kindes hat, ist die Teilnehmerzahl auf vier Eltern-Kind-Paare begrenzt. Die Gebühr für den Besuch der angeleiteten Spielgruppe beträgt halbjährlich 85 Euro, beziehungsweise für Familien, die einen IngolstadtPass besitzen 60 Euro.
Interessierte können sich gerne bereits jetzt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-28 03 oder per E-Mail an
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Das Ingolstädter Umweltamt sichert unsere wichtigsten Erholungsflächen.
(ir) In den nächsten Tagen erfolgt der erste Einsatz der sogenannten „Mähkuh“ auf den Ingolstädter Seen. Der Baggersee bleibt zunächst aufgrund der Hochwasserlage außen vor.
Um einen reibungslosen Einsatz zur Qualitätssicherung an den Badeseen gewährleisten zu können, wird die Ingolstädter Bevölkerung gebeten von direkten Rückfragen an das Mähkuhpersonal abzusehen.
Bei Fragen steht das Umweltamt der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-25 41 gerne zur Verfügung.
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Die Kommunalbetriebe beobachten in Ingolstadt den Pegelstand.
(ir) Seit Donnerstag, 6. Juni 2024, hat der Grundwasserstand seinen Scheitelpunkt erreicht und steigt aktuell nicht weiter an. Tagesaktuelle Auskünfte über den Grundwasserstand in der Nähe der Donau sind im Internet auf www.in-kb.de/grundwasser zu finden.
Das Grundwasser sinkt jedoch insgesamt deutlich langsamer wieder auf Normalniveau. Bis dahin kann, je nach Gegebenheit vor Ort, weiter Grundwasser in Gebäude eindringen. Insbesondere im donaunahen Bereich und in der Nähe der Sandrach kann sich der Rückgang auf Normalniveau noch über Wochen hinziehen.
Die höchsten Grundwasserstände sind in der Nähe der Donau, insbesondere auch in Haunwöhr zu finden. In der Wittelsbacher Straße stand das Grundwasser in seinem höchsten Stand am vergangenen Donnerstag bis zirka 30 Zentimeter unter Geländeoberfläche an. Aber auch der alte Westen mit dem Probierlweg und die Humboldtstraße sind besonders betroffen.
Die Ingolstädter Kommunalbetriebe unterhalten im Stadtgebiet insgesamt rund 60 Messstellen, um die Grundwasserstände zu beobachten.
Bei Fragen zum Grundwasser stehen die Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-35 01 zu den regulären Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
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Nachdem sich die Donau im Ingolstädter Stadtgebiet zurückgezogen hat, wurde die Warnung für den Bereich Baggersee/Roter Gries aufgehoben.
(ir) Doch errichtete Straßensperren bleiben derzeit noch bestehen. Das Ingolstädter Tiefbauamt arbeitet an der Überprüfung und Instandsetzung der Brücken, Straßen und Wege.
An der Stauseestraße kam es zu einer gravierenden Beschädigung einer Brücke. Aufgrund der massiven Unterspülung ist die Brücke im Moment einsturzgefährdet. Derzeit laufen von Feuerwehr und Tiefbauamt Sicherungsarbeiten, um die Brücke für den Verkehr wieder freigeben zu können.
Bewohner der von der Überflutung betroffenen Gebiete werden ausdrücklich auf folgendes hingewiesen:
• Meiden Sie überflutete Restflächen, insbesondere Senken und unwegsames Gelände!
• Durchqueren Sie keine überschwemmten Straßen mit Fahrzeugen!
• Standen elektrische Bauteile unter Wasser wenden Sie sich an einen Elektrofachbetrieb!
• Ausgetretenes Heizöl oder andere Schadstoffe müssen durch ein Fachunternehmen entsprechend entsorgt werden.
Ab heute können Sandsäcke an den Wertstoffhöfen Süd und Fort Hartmann entsorgt werden. Die Säcke müssen separat, Sand und Sack getrennt, entsorgt werden. Es ist dort jedoch mit Wartezeiten zu rechnen.
Bei Fragen zur Stromversorgung stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Stadtwerke Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 80-43 20 zur Verfügung. Fragen zu Grundwasser, Kanal oder Entsorgung beantworten die Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Rufnummer (08 41) 3 05-33 33.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie.
(ir) Am Samstag, 8. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten „Leistungsbetrugs“.
Beim Hauptzollamt Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls an den Standorten Ingolstadt, Augsburg Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen.
„Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten“, so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg, und unterstrich die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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