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Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie.
(ir) Am Samstag, 8. Juni 2024, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt.
Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und des sogenannten „Leistungsbetrugs“.
Beim Hauptzollamt Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls an den Standorten Ingolstadt, Augsburg Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen.
„Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten“, so Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg, und unterstrich die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro je Zeitstunde.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe informieren über Rückstau im Kanalnetz.
(ir) „Die Kanäle sind voll“, berichtet der Kanalunterhalt der Ingolstädter Kommunalbetriebe. Auch wenn der Kanalablauf zur Zentralkläranlage in Mailing funktioniert, kommt es durch die Wassermengen zu Rückstau im Kanalnetz.
Deshalb weisen die Ingolstädter Kommunalbetreibe die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Rückstausicherungen hin: So sollten alle Abflussstellen im Haus, die unterhalb der Straßenoberkante sind, zwingend abgesichert sein.
In diesem Zusammenhang stellen die Ingolstädter Kommunalbetriebe fest, dass viele Gebäude bereits gut vorbereitet wurden. Sie ziehen diesen Rückschluss anhand der wenigen Beschwerden.
Weitere Informationen zum Thema Rückstau erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Ingolstädter Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-36 66.
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Nicht angemeldete und freigegebene Anlieferungen müssen leider abgewiesen werden.
(ir) Die sehr großen Massen an Hochwasserabfall übersteigen die freien Verbrennungskapazitäten der MVA Ingolstadt, daher ist nur eine koordinierte und mit den betroffenen Landkreisen abgestimmte Anlieferung dieser Abfälle möglich.
Nicht freigegebene Anlieferungen durch private Entsorgungsunternehmen müssen von der MVA leider abgewiesen werden, da ansonsten die Entsorgungssicherheit der kommunalen Abfälle gefährdet ist.
Bürgerinnen und Bürger werden ausdrücklich darum gebeten, nur Termine für Privatanlieferungen von Hochwassermüll in der MVA anzumelden. Die MVA bittet um Verständnis, dass die Wertstoffhöfe nicht mit der zusätzlichen Anlieferung von sonstigem Sperrmüll überlastet werden sollen.
Ein koordinierter Ablauf ist dringend erforderlich, da es sonst zur weiteren Überlastung, gegebenenfalls sogar zum Stillstand der MVA kommen kann. Im Hochwasserabfall sind zum Teil leicht brennbare Flüssigkeiten und Gasflaschen, die größere Störungen verursachen können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Hochwassermüll vereinzelt zur Selbstentzündung neigen kann.
Die MVA bittet um Verständnis für diese Vorgehensweise, da jetzt den betroffenen Kommunen, Gemeinden, Landkreisen und den Bürgern geholfen werden muss. Anmeldungen von Hochwasserabfall ist online über die Internetseite www.mva-Ingolstadt.de oder telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 3 78-0 möglich.
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Vorläufiges amtliches Endergebnis der Europawahl 2024.
(ir) Das Europäische Parlament ist neu gewählt: 96 der 751 Sitze erhält Deutschland. Wahlberechtigt waren in Ingolstadt 90.536 Bürgerinnen und Bürger, davon gingen 51.442 zur Wahl. Damit lag die Wahlbeteiligung bei 56,8 Prozent (Europawahl 2019: 53%).
Nach der Auszählung in den 56 Urnenwahllokalen und 52 Briefwahllokalen stand um 20:30 Uhr das vorläufige amtliche Endergebnis fest:
In Ingolstadt liegt die CSU mit 38,1 Prozent vor der AfD mit 13,5 Prozent und den Grünen mit 11,5 Prozent. Es folgen die SPD mit 9,3 Prozent, die FDP mit 4,8 Prozent, die Freien Wähler mit 4,7 Prozent, das Bündnis Sahra Wagenknecht mit 4,5 Prozent, die ÖDP mit 2,4 Prozent und die Linke mit 1,6 Prozent.
Rund 800 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer waren im Einsatz und haben für einen reibungslosen Ablauf gesorgt.
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