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Die „Bundes-Notbremse“ ab Samstag: In Bayern bleiben zum Teil schärfere Regelungen in Kraft.
(ir) Seit dem heutigen Samstag, 24. April 2021 greift die neue bundesweite „Notbremse“ in allen Städten und Landkreisen, wenn an drei Tagen hintereinander die 7-Tage-Inzidenz über 100 lag. Dies trifft auf Ingolstadt zu.
Damit wird bundesweit ein einheitliches Mindestniveau an Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit geschaffen. Wie der Freistaat mitteilt, werden aber die zum Teil bereits strengeren bayerischen Vorgaben in einigen Punkten beibehalten.
Es gelten folgende Regelungen:
• Ausgangssperre: Die bereits gültige Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr bleibt bestehen. Im Gegensatz zur bundesweiten Regelung wird es in Bayern vorerst keine Ausnahmen für Bewegung an der frischen Luft (allein; bis Mitternacht) geben. Die bestehenden Ausnahmen bei gesundheitlichen Notfällen, medizinische Behandlung, Berufsausübung, Versorgung von Tieren etc. bleiben jedoch bestehen.
• Einzelhandel: Bislang war „Click & Meet“ nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 200 möglich. Neu ist nun, dass „Click & Meet“ nur noch bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150 möglich ist. Bei einer darüberliegenden Inzidenz kann „Click & Collect“ angeboten werden.
Da die 7-Tage-Inzidenz bereits drei Tage in Folge über 150 lag, gilt in Ingolstadt ab Sonntag, 25. April 2021 (effektiv dann ab Montag, 26. April 2021), dass der Einzelhandel nur noch „Click & Collect“ anbieten darf. Ausnahmen gelten weiterhin für Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.). Während laut Bundes-Notbremse Gartencenter, Buchläden und Blumengeschäfte zum erweiterten täglichen Bedarf gezählt werden, dürfen diese Geschäfte in Bayern ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 150 ebenfalls nur noch „Click & Collect“ anbieten.
• Schulen Die Bundes-Notbremse sieht ein Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 vor. In Bayern bleibt es weiterhin bei der Grenze von 100, ab der Distanzunterricht stattfinden muss (mit Ausnahmen zum Beispiel für Abschlussklassen).
• Körpernahe Dienstleistungen Die Bundes-Notbremse schreibt für körpernahe Dienstleistungen (Frisörbesuch, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege etc.) die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnisses vor. Diese Regelung ist für Bayern neu und gilt in Ingolstadt ab Samstag, den 24. April 2021.
• Kontaktbeschränkungen: Keine Änderung; es sind Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugezählt.
• Sport: Nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, keine Ausnahmen nach Beginn der Ausgangssperre um 22:00 Uhr.
• Gastronomie: Keine Änderung; erlaubt bleibt Abholung und Auslieferung von Speisen und Getränken. Die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr untersagt.
• Kulturstätten & Freizeiteinrichtungen: Keine Änderung; Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben.
• Maskenpflicht: Anders als in der Bundes-Notbremse vorgesehen, bleibt es in Bayern bei einer FFP2-Maskenpflicht in Einzelhandel, ÖPNV und Kirchen.
Unterschreitung einer Inzidenzstufe: Für Lockerungen muss der 7-Tage-Inzidenzwert nicht wie bisher drei Tage unter 100 liegen, sondern jetzt fünf Werktage. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der Werktage nicht. Ab dem übernächsten Tag treten dann die Lockerungen in Kraft.
Zusätzliche Regelungen für Ingolstadt gelten weiterhin:
• Alkoholverbot: Es gibt ein Alkoholverbot in der Innenstadt, Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Glacis, Klenzepark, Baggersee, Auwaldsee, Spielpark Fort Peyerl, Umfeld Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Donauufer und Staustufe.
• Maskenpflicht: Es gilt Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt, im Umfeld von Haupt- und Nordbahnhof und überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen und ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
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Die Scooter ermöglichen einen schnellen Einsatz der Notfallteams auf dem Gelände der Landesgartenschau in Ingolstadt.
(ir) Die AUDI AG hat dem Johanniter Ortsverband Ingolstadt drei „electric kick scooter“ für den Einsatz auf der soeben eröffneten Landesgartenschau in Ingolstadt gespendet. Überreicht wurden die schnellen Flitzer durch Regine Reiff, Projektleitung Sponsoring LGS 2020 bei der AUDI AG. Die beiden Johanniter-Ortsbeauftragten Sven Müller und Maximilian Springl nahmen die Scooter dankbar entgegen.
Die „electric kick scooter“ sind eine große Erleichterung für das Team der Johanniter Ingolstadt. So können sich die Einsatzteams auf dem 23ha großen Gelände der Landesgartenschau (Nord-Süd-Achse beträgt 1,5 Kilometer) schnell bewegen und die Patienten und Patientinnen zügig erreichen. Der Scooter bringt die Einsatzkräfte, ausgerüstet mit Einsatztasche und Funk, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h und einem Aktionsradius von bis zu 65 Kilometern zum Einsatzort.
Dank der Ausstattung hat der Scooter auch eine Straßenzulassung erhalten und ermöglicht somit auch Notfalleinsätze außerhalb des geschlossenen Landesgartenschaugeländes. Nach der Landesgartenschau werden die drei Scooter weiterhin im Sanitäts- und Einsatzdienst der Johanniter Ingolstadt eingesetzt werden.
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Im Ingolstädter Klinikum werden aktuell 64 Coronainfizierte behandelt.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Freitag, 23. April 2021 für die Einwohner Ingolstadts 415 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 4.758 Menschen genesen und 98 Erkrankte verstorben.
55 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Darunter zwei Schüler aus FOS/BOS und Berufsschule. Für Ingolstadt wurden in bislang insgesamt 795 Fällen Mutationen nachgewiesen: 783-mal die britische Variante, siebenmal die brasilianische Variante und einmal die südafrikanische Variante. Vier Differenzierungen sind noch ausstehend. Mutationsnachweise treffen aufgrund zusätzlicher Untersuchungsschritte im Labor meist zeitverzögert, das heißt nicht zusammen mit der Positivmeldung, ein.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 204,5 (Stand Freitag, 23. April 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 172,5 (Stand Freitag, 23. April 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 64 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. 16 Patienten liegen auf der Intensivstation, acht davon müssen beatmet werden. Stand Freitag, 23. April 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Kommunale Antigen-Schnelltests: In den Schnellteststationen Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz), Theater (Foyer Stadttheater, Schlosslände) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30. Weitere Testmöglichkeiten bieten verschiedene örtliche Apotheken und Ärzte.
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Ab Montag können sich Bürger auch auf dem Westpark-Gelände auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
(ir) Zur Unterstützung für die Ingolstädter Bürger und den regionalen Einzelhandel, bietet der BRK Kreisverband Ingolstadt ab Montag, 26. April 2021 nun auch Bürgertests auf dem Gelände des Westpark-Shoppingcenters an.
Auf eine Anmeldepflicht wird bewusst verzichtet. Die Hürden für das Termin-Shopping mit negativem Corona-Test, das abhängig vom Inzidenzwert möglich ist, sollen dadurch für die Besucher abgebaut werden.
Zur Registrierung und Durchführung der Tests nutzt das Bayerische Rote Kreuz, wie auch an der Teststation am Hornbach, seine eigene Software. Die Getesteten werden damit 15 Minuten nach dem Abstrich per SMS über das Ergebnis benachrichtigt und haben somit den Nachweis, der in den Geschäften vorzuzeigen ist, direkt auf dem Smartphone dabei.
Für Besucher ohne Handy kann die Bescheinigung ausgedruckt werden. Ein negativer Nachweis gilt 24 Stunden.
Von Montag bis Samstag stehen die BRK-Teams zwischen 9:00 Uhr und 19:00 Uhr für Abstriche bereit.
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Der Inzidenzwert am Freitag bestimmt Regelungen für Schule und Kita in der kommenden Woche.
(ir) Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt.
Nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist für Schulen und Kitas (trotz des geänderten Infektionsschutzgesetzes) weiterhin - zumindest für die kommende Woche – die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung maßgeblich. Darüber hat das Ministerium die Kommunen informiert.
Die 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts weist für den heutigen Freitag, 23. April 2021 einen Wert von 172,5 aus. Somit gelten in der Woche von Montag, 26. April 2021 bis Sonntag, 2. Mai 2021 an Schulen und Kitas die Regelungen „über 100“.
Dies bedeutet:
• In den Schulen findet in der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls Wechselunterricht.
• Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich mindestens zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen.
• An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt
• Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind geschlossen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1).
Die Ingolstädter Kitas bieten wieder eine Notbetreuung an. Die Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Kindertageseinrichtung in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Ein Besuch in der Kindertagesbetreuung ist möglich bei leichten Krankheitssymptomen (Schnupfen, Husten), wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Auch wenn ein Kind krank war und wieder gesund ist oder nur noch leichte Krankheitssymptome aufweist. Auch hierfür ist ein negativer Corona-Test notwendig.
Die Stadt Ingolstadt bietet die Möglichkeit für Schnelltesttermine für Kinder, die am jeweiligen Tag eine Kindertagestätte besuchen. Diese Schnelltesttermine werden bei den kommunalen Teststationen der Stadt Ingolstadt ab 7:30 Uhr (Teststation Süd: 8:00 Uhr) angeboten. Auch hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Terminvereinbarung für alle Schnellteststationen der Stadt Ingolstadt ist über die städtische Homepage www.ingolstadt.de/corona möglich. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Hilfe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30. E-Mail-Kontakt für Gehörlose ist über