Ingolstadt
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Die Inzidenz der Schanz beträgt am Sonntag laut RKI 149,9.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Sonntag, 11. April 2021 für die Einwohner Ingolstadts 320 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 4.398 Menschen genesen und 94 Erkrankte verstorben.
25 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Für Ingolstadt sind bislang in insgesamt 444 Fällen Mutationen nachgewiesen worden: 432-mal die britische Variante, viermal die brasilianische Variante und einmal die südafrikanische Variante. Sieben Differenzierungen stehen aus.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 152,1 (Stand Sonntag, 11. April 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 149,9 (Stand Sonntag, 11. April 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 52 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Neun Patienten liegen auf der Intensivstation, sieben davon werden beatmet. Stand Sonntag, 11. April 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Kommunale Antigen-Schnelltests: In den Schnellteststationen Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz), Theater (Foyer Stadttheater, Schlosslände) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-14 30. Weitere Testmöglichkeiten bieten verschiedene örtliche Apotheken und Ärzte.
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Alle zwei Wochen gibt die Ingolstädter Tafel wieder Lebensmittelpakete aus.
(ir) Bis auf weiteres gibt die Tafel Ingolstadt e.V: an ihre Tafelkunden in Ingolstadt alle zwei Wochen Lebensmittelpakete am Mittwoch zwischen 10:00 Uhr und 14:00 Uhr aus. Die nächste Ausgabe findet am Mittwoch, 14. April 2021 statt.
Das gleiche gilt für die Außenstellen Kösching und Gaimersheim. Dort ist das nächste Mal am Donnerstag 15. April 2021 für Kösching von 9:30 Uhr bis 10:00 Uhr und für Gaimersheim von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Bürosprechzeiten werden derzeit nicht angeboten.
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Ministerien veröffentlichen Regelungen für Einzelhandel ab Montag.
(ir) Durch eine Änderung der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ab Montag, 12. April 2021 Geschäfte des Einzelhandels bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 200 wieder öffnen. Allerdings nur mit Terminvereinbarung („Click & Meet“) und bei Vorlage eines negativen Testergebnisses. Am Freitagabend haben Gesundheits- und Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf die Rahmenbedingungen hingewiesen.
Demnach müssen einzelne Kunden vorher einen Termin für einen fest begrenzten Zeitraum buchen („Click & Meet“) und ein negatives Testergebnisses (PCR-Test maximal 48 Stunden alt oder Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder Selbsttest unter Aufsicht) vorlegen. Dies betrifft nicht die Läden des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte.
POC-Antigen-Schnelltests im / vor den Läden
Die Schnelltests müssen von medizinischen Fachkräften oder geschultem Personal vorgenommen werden. Ladengeschäfte können selbst (oder in Kooperation mit einem privaten Dienstleister) Schnelltests zum Beispiel vor dem Geschäft oder in geeigneten Räumen anbieten. Dafür müssen sie vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (Örtliches Gesundheitsamt) beauftragt sein, die sogenannten Bürgertests durchzuführen. Die Tests stehen dann aber allen Bürgerinnen und Bürgern offen, unabhängig davon, ob sie das jeweilige Geschäft besuchen wollen oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Um Bürgertestungen durchführen zu können, wird die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Testungen vorausgesetzt. Dies wird regelmäßig durch den Nachweis einer ärztlichen Schulung sichergestellt. Zudem müssen die selbständig erworbenen Antigen-Schnelltests auch in Deutschland zugelassen sein. Schlangen und Menschenansammlungen vor Geschäften werden durch die Betreiber vermieden, indem sie feste Zeiträume für ihre Kunden anbieten. Über das Ergebnis wird durch die Teststellen ein Nachweis ausgestellt, der dann bei Betreten des Ladengeschäfts vorzulegen ist, aber auch für andere Ladengeschäfte für höchstens 24 Stunden gilt.
Selbsttests in / vor den Läden
Unter „Aufsicht“ des Betreibers (Vier-Augen-Prinzip) kann auch ein Selbsttest mit dafür in Deutschland zugelassenen Antigenschnelltest zur Laienanwendung durchgeführt werden. Dieser wird nicht von der KVB finanziert. Ob die Selbsttests von den Läden bereitgestellt werden oder von den Kunden mitgebracht werden müssen, legen die Läden im Rahmen der Kommunikation mit ihren Kunden fest. Dabei sind die notwendigen AHA Regeln unbedingt einzuhalten. Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (zum Beispiel durch feste Wartebuchten). Nach durchschnittlich 15 Minuten ist das Ergebnis abzulesen. Ist es negativ, ist die Person berechtigt, dieses Ladengeschäft zu betreten. Auch hier sind nur zugelassene Selbsttests zu verwenden.
Laut Ministerien wird an einer Lösung gearbeitet, Selbsttests mit digitalem Testnachweis zu kombinieren, um auch das Betreten anderer Ladengeschäfte zu ermöglichen. Derzeit ist der Markt der Selbsttests noch im Aufbau und die digitale Nachweislösung noch in Vorbereitung. Bislang berechtigt der Selbsttest unter Aufsicht daher nur das Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde.
Wo kann man sich sonst testen lassen?
Eine Übersicht über die zahlreichen kostenlosen Testmöglichkeiten im Rahmen der Bayerischen Teststrategie gibt es hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest
Umgang mit positiven Ergebnissen
Ist das Ergebnis des POC-Antigentests positiv, passiert folgendes: Der Zutritt zum Ladengeschäft wird verweigert und die betroffene Person muss sich absondern, also sofort nach Hause begeben (gemäß der Allgemeinverfügung Isolation). Die betroffene Person muss sich beim Gesundheitsamt melden, das über das weitere Vorgehen informiert. Ein positives Schnelltest-Ergebnis muss immer durch einen PCR-Test überprüft werden (siehe dazu die oben erwähnten Testmöglichkeiten).
Wichtig: Ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme. Er befreit nicht von den allgemein gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Den kompletten Wortlaut der ministeriellen Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link: stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/122-2021
Zwischenzeitlich hat das Gesundheitsministerium auch die Änderungsverordnung zur 12. BayIfSMV nebst Begründung veröffentlicht. Der Kreis der Einzelhandelsgeschäfte, die ohne Test geöffnet haben können, wurde eingeschränkt.
Auszug aus der Begründung: § 12 Abs. 1 Satz 2 wird dahingehend umformuliert, dass die Generalklausel der „sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäfte“ entfällt. Darüber hinaus wird der Kreis der bedarfsnotwendigen Ladengeschäfte weiter auf diejenigen Geschäfte begrenzt, die tatsächlich im engeren Sinn zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs erforderlich sind. So werden etwa Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen nicht länger den bedarfsnotwendigen Ladengeschäften, die inzidenzunabhängig geöffnet sind, zugerechnet.
Durch die Neufassung soll das Regel-Ausnahme-Verhältnis klarer gefasst, verstärkte Rechtssicherheit erreicht und verhindert werden, dass über die ausdrücklich geregelten Fälle hinaus durch die bisherige generalklauselartige Vorschrift ungeregelte Bezugsfälle geschaffen werden und damit eine „schleichende“ und vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigte Ausweitung der inzidenzunabhängig geöffneten Ladengeschäfte auf weitere Branchen wie zuletzt die Schuhgeschäfte stattfindet.
In der Folge wird auch der Verkauf von Pflanzen und Blumen auf Märkten in § 12 Abs. 4 Satz 2 wieder eingeschränkt.
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Auf der Intensivstation des Klinikums liegen zehn Coronavirus-Patienten, davon müssen sieben beatmet werden.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Samstag, 10. April 2021 für die Einwohner Ingolstadts 328 Personen, die aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 4.365 Menschen genesen und 94 Erkrankte verstorben.
25 neue Fälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu. Für Ingolstadt sind bislang insgesamt in 433 Fällen Mutationen nachgewiesen: 421-mal die britische Variante, vier die brasilianische Variante und einmal die südafrikanische Variante. Sieben Differenzierungen stehen noch aus.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 157,21 (Stand Samstag, 10. April 2021 um 8:00 Uhr)
laut RKI 143,4 (Stand Samstag, 10. April 2021 um 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab. Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist der maßgebliche Inzidenzwert der des Robert-Koch-Instituts.
Im Klinikum Ingolstadt werden derzeit 50 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. 10 Patienten liegen auf der Intensivstation, sieben davon müssen beatmet werden. Stand Samstag, 10. April 2021 um 7:30 Uhr. Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Kommunale Antigen-Schnelltests: In den Schnellteststationen Mitte (Auf der Schanz 39, Flachdachgebäude auf dem Parkplatz), Theater (Foyer Stadttheater, Schlosslände) und in der Teststation Süd (Geisenfelder Straße 1) kann man sich nach vorheriger Terminreservierung kostenlos auf das Corona-Virus mittels Antigen-Schnelltest testen lassen. Termine können unter www.ingolstadt.de/corona gebucht werden. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit der Online-Buchung haben, erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr Hilfe unter der Rufnummer (08 41) 3 05-14 30. Weitere Testmöglichkeiten bieten verschiedene örtliche Apotheken und Ärzte.
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Ab sofort wieder Bestell- und Abholservice bei der Stadtbücherei möglich.
(ir) Die Stadtbücherei Ingolstadt bietet ab sofort wieder einen Bestell- und Abholdienst an, unabhängig davon, ob die Räume der Bücherei von Lesern ab Montag betreten werden dürfen. Nach dem Informationsstand von Freitag, 9. April 2021 um 10:00 Uhr ist die Stadtbücherei voraussichtlich normal geöffnet.
Bestell- und Abholdienst click & collect ab sofort
Medien aus dem Herzogskasten können per E-Mail an
Sobald die Medien in der Stadtbücherei im Herzogskasten abholbereit sind, werden die Besteller informiert. Die Tüte mit den dann schon verbuchten Medien kann direkt im Erdgeschoss an der Ausleihtheke angeholt werden. Ein längerer Aufenthalt ist nicht nötig. So können Bücher, CDs, Filme, Hörbücher und Spiele auch von denjenigen genutzt werden, die einen längeren Aufenthalt in den Büchereiräumen vermeiden möchten.
Die Titel können vorab im Online-Katalog unter https://sb-ingolstadt.lmscloud.net/ recherchiert werden.
Solange die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung es zulässt, bleiben die Büchereiräume parallel zum Abholservice geöffnet. Im Falle einer Schließung können die bestellten Medien am Fenster der Kinderbücherei abgeholt werden.
Click & Collect funktioniert auch im Bücherbus:
Bestellungen für den Büberbus können unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-38 21 oder per E-Mail an
Die digitalen Angebote wie die Onleihe (über 13.000 E-Books, Hörbücher und Zeitschriften) sowie die TigerBooksApp für Kinderbücher sind rund um die Uhr zugänglich.
Alle aktuellen Informationen werden auf der Homepage der Stadtbücherei unter www.ingolstadt.de/stadtbuecherei und auf der Leitseite des OPAC unter https://sb-ingolstadt.lmscloud.net/ mitgeteilt.