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Weil ein Kran aufgestellt wird, muss eine Innenstadtstraße gesperrt werden.
(ir) Am Freitag, 8. März 2019 zwischen 1:00 und 5:00 Uhr muss die Ingolstädter Donaustraße zwischen der Schutterstraße und der Manggasse wegen einer Kranaufstellung für den Allgemeinverkehr gesperrt werden. Die Schutterstraße in Richtung Donaustraße wird während dieser Zeit zu einer Sackgasse.
Anlieger sind bis Rathausplatz frei. Die Umleitung für den Allgemeinverkehr erfolgt über die Schlosslände / Am Münzbergtor / Donaustraße. Fußgänger können die Baustelle passieren.
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Mit den ersten Frühjahrstemperaturen halten auch die Baufirmen wieder Einzug auf dem neuen Landesgartenschaugelände im Ingolstädter Nordwesten.
(ir) Während der frostigen Temperaturen im Winter konnten nur wenige Arbeiten wie beispielsweise Bodenarbeiten verrichtet werden. Nun werden die Bauarbeiten in unterschiedlichen Geländeabschnitten gleichzeitig wieder aufgenommen.
Im nördlichen Bereich, nahe dem Spielhügel, hebt man derzeit die künftigen Geh- und Radwege aus, die später die umliegenden Viertel miteinander verbinden werden. An der zentralen Parkterrasse, dem „Besucher-Entrée“ zwischen dem Einkaufszentrum Westpark und der GVZ-Halle T, entstehen gerade die Einfassungen und Plattenflächen. Auf der zur Hans-Stuck Straße hingewandten Seite im Osten betoniert man hier zudem die Fundamente für den Piussteg, der autofreien Brücke, die das Gelände später mit dem Piusviertel verbindet. Im südlichen Geländeabschnitt werden Leitungen verlegt und Erdmassen eingebaut.
Die beauftragten Firmen gehen mit viel Engagement ans Werk, um sicherzustellen, dass auch alles rechtzeitig zur Eröffnung der Landesgartenschau am 24. April 2020 fertig gestellt ist. Auf dem Luftbild sind bereits deutlich die kristallförmigen Pflanzkristalle und die zukünftigen Wassergärten zu erkennen. Auch die Platanen im Bereich der Parkterrasse und des Landschaftssees, die Hainbuchen entlang der Verbindungsachse zwischen der Parkterrasse und dem Spielhügel im Norden sowie die Apfelbäume auf der Apfelbaumwiese vor der GVZ-Halle T wurden unterdessen vollständig gepflanzt.
Ab April dieses Jahres lädt die Landesgartenschau Ingolstadt 2020 GmbH dann wieder regelmäßig zu öffentlichen Baustellenführungen ein. Die beliebten Führungen bieten interessierten Bürgerinnen und Bürgern die ideale Gelegenheit, sich über die aktuellen Baufortschritte und das umfangreiche Projekt zu informieren.
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Fortsetzung der Sanierungsmaßnahmen am Parkhaus Hauptbahnhof West.
(ir) Ab Montag, 18. März 2019 werden die Sanierungsarbeiten im Parkhaus Hauptbahnhof West wieder aufgenommen. Die Maßnahme erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste ist bereits abgeschlossen, er dauerte von März bis Oktober 2018. In diesem Zeitraum wurden die Ebenen 5 bis 8 generalsaniert.
Nun erfolgt der zweite Bauabschnitt, in dem die Ebenen 0 bis 4 in Angriff genommen werden. Da durch die Sanierung die Auffahrt in die oberen Ebenen unwegsam ist, muss das Parkhaus bis Ende September komplett gesperrt werden.
Alternative Parkmöglichkeiten stehen in der Martin-Hemm-Straße zur Verfügung: das Parkhaus Hauptbahnhof Ost mit 240 Parkplätzen und weitere über 300 Stellplätze auf Freiflächen. „Somit können wir allen Parkern, inklusive der Dauerparker, sehr gute Alternativen bieten“, erläutert IFG-Vorstand Norbert Forster.
Von der Sperrung sind auch die Fahrradstellplätze im Erdgeschoss des Parkhauses betroffen. Als Alternative bieten sich hier die Fahrradstellplätze auf dem Grundstück nördlich des Intercityhotels, Bahnhofstraße 4, an.
Das Parkhaus Hauptbahnhof West wurde im Jahr 2000 errichtet und 2006 von der IFG erweitert. Seitdem wird das Parkhaus sehr stark frequentiert, so hat sich im Laufe der Zeit eine Anzahl von Schäden aufsummiert, deren Sanierung für die Gewährleistung der Sicherheit unabdingbar ist.
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Vortrag des Vereins TuSch im Bürgerhaus Alte Post in Ingolstadt.
(ir) Der Verein TuSch (Trennung und Scheidung, Frauen für Frauen e.V.) lädt am Dienstag, 19. März 2019 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus Alte Post, Kreuzstraße 12 in Ingolstadt zum Vortrag mit dem Thema „Rechtliche Folgen von Trennung und Scheidung“ ein.
Nicht nur die Gefühle und persönlichen Probleme fördern bei Trennung und/oder Scheidung große Aufmerksamkeit, auch die rechtlichen Konsequenzen werfen in dieser schwierigen Situation viele Fragen auf:
• Besteht ein Unterhaltsanspruch und wie setzt sich dieser zusammen?
• Was ist Zugewinnausgleich und wie wird dieser berechnet?
• Wie steht es mit dem Versorgungsausgleich und was ist das überhaupt?
Anhand von Berechnungsbeispielen werden die am häufigsten gestellten Fragen zu finanziellen Folgen einer Trennung/Scheidung erläutert. Referentin ist Martina Steindl, Fachanwältin für Familienrecht. Der Eintritt ist frei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Regionale Informationsveranstaltungen der Agentur für Arbeit.
(ir) Muss man tatsächlich auf etwas so Bedeutsames wie eine zukunftssichernde Berufsausbildung verzichten, weil familiäre Verpflichtungen wie die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen bestehen? „Nein“, sagt Nadine Seipelt, Beauftragte für Chancengleichheit bei der Agentur für Arbeit Ingolstadt. „Mit einem fundierten Berufsabschluss wird eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Sicherung des Familienunterhalts geschaffen. Für ausgebildete Fachkräfte ist die Chance auf dauerhafte Beschäftigung deutlich höher und die beste Prophylaxe gegen Altersarmut. Um sowohl Familie als auch Berufsausbildung unter einen Hut bringen zu können, bietet sich der Erwerb des Berufsabschlusses in Teilzeit an“, erklärt Nadine Seipelt – und das Wichtigste: „Nicht auf später verschieben!“
Natürlich müssen vor dem Start einer Teilzeit-Berufsausbildung einige Dinge geklärt sein: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Verlängert sich die Ausbildungsdauer? Was ist zu regeln? Welche finanzielle Unterstützung gibt es? Teilzeitausbildung als Umschulung?
Diese und weitere Fragen beantwortet die Expertin im Rahmen kostenfreien Infoveranstaltung am Donnerstag, 14. März 2019 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr in der Agentur für Arbeit Ingolstadt, Heydeckplatz 1, Raum A29. Die Teilnehmerzahl ist räumlich bedingt begrenzt. Rechtzeitige Anmeldung, wenn möglich bis 12. März 2019 telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 93 38-2 77 oder per E-Mail an