Ingolstadt
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Seit rund zweieinhalb Jahren bieten die Agenturen für Arbeit mit der App „BA-mobil“ Kundinnen und Kunden aktuelle Informationen sowie nützliche Funktionen direkt auf dem Smartphone an. Das Angebot wird ständig weiterentwickelt.
(ir) „Unsere BA-mobil App ist für viele Bürgerinnen und Bürger zu einem zuverlässigen Begleiter geworden. Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Downloads wider: Mittlerweile haben mehr als 500.000 Kundinnen und Kunden die App heruntergeladen. Jederzeit, schnell und unkompliziert können Termine und Unterlagen eingesehen sowie sicher und direkt Kontakt zum persönlichen Ansprechpartner aufgenommen werden“, erklärt Johannes Kolb, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
Für die Anmeldung in der App nutzen die Kundinnen und Kunden die gleichen Zugangsdaten, die sie auch für ihre Anmeldung im Online-Portal der BA verwenden.
Die Funktionen der App beinhalten unter anderem einen Mitteilungsservice in Form von Push-Nachrichten, der auf ungelesene Nachrichten und aktuelle Informationen hinweist. Analog zum Online-Portal steht neben einem Leistungs- und Vermittlungspostfach eine praktische Terminübersicht zur Verfügung. Auch lassen sich Vermittlungsvorschläge und Stellenangebote verwalten sowie der Bearbeitungsstand des Arbeitslosengeldantrages und Bescheide sowie Nachweise einsehen. In diesem Jahr soll eine weitere Funktion hinzukommen: Über eine Upload-Funktion lassen sich dann bequem Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeldantrag hochladen. Die App wird kontinuierlich um weitere Funktionen des Online-Portals ergänzt.
Alle Infos zur App und zum direkten Download:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil
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Nach 64 Verhandlungstagen wurde gegen zwei Angeklagte das Urteil gesprochen.
(ir) Mit der Urteilsverkündung am gestrigen endete der sogenannte „Heilpraktikerprozess“, der mit 64 Verhandlungstagen das bis dato längste Strafverfahren in der Geschichte des Landgerichts Ingolstadt darstellt.
Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt verurteilte die angeklagte Heilpraktikerin wegen Betrugs in elf Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Inverkehrbringen nicht zugelassener Fertigarzneimittel, des unerlaubten Inverkehrbringens nicht zugelassener Fertigarzneimittel, der Beihilfe zum unerlaubten Inverkehrbringen nicht zugelassener Fertigarzneimittel in fünf Fällen und des Missbrauchs von Titeln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren.
Den angeklagten Unternehmer verurteilte es wegen Betruges in 14 Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Inverkehrbringen nicht zugelassener Fertigarzneimittel unter Einbeziehung einer weiteren Strafe, ausgesprochen durch das Amtsgericht Ingolstadt, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten und zu einer weiteren Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Kammer ordnete zudem gegen die Angeklagten und gegen weitere Beteiligte die Einziehung eines Geldbetrages in fünfstelliger Höhe an.
Der Vorsitzende der 1. Strafkammer Konrad Kliegl stellte zu Beginn der Urteilsbegründung klar, dass es in diesem Prozess weder um das Heilpraktikerwesen an sich, noch um die Behandlung von Patienten nach heilpraktischen Methoden gehe, sondern um Betrug. Er betonte weiter, dass der Grundsatz der Therapiefreiheit einer Heilpraktikerin keinen Freibrief gewähre.
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Nach Überzeugung der Kammer haben die Angeklagten schwer an Krebs erkrankte oder an Autoimmunerkrankung leidende Menschen betrogen, indem sie diesen versprachen, durch ein von den Angeklagten vertriebenes Mittel geheilt werden zu können. Tatsächlich sei dieses Präparat aber, so die Kammer, für das die Angeklagten zuletzt etwa 5.000 Euro pro Packung verlangten, nicht dazu geeignet gewesen, schwere Erkrankungen zu heilen.
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Ein medizinischer Sachverständiger habe insoweit festgestellt, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Präparats gebe und dass keine einzige wissenschaftliche Studie durchgeführt worden sei. Während dieser Umstand dem angeklagten Unternehmer von Anfang an bekannt gewesen sei, habe die derzeit nicht praktizierende Heilpraktikerin jedenfalls seit dem Jahr 2018 nach einer erfolglosen Behandlung einer Patientin hiervon Kenntnis gehabt.
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Die Patientin sei schließlich im Jahr 2018 ihrem Krebsleiden erlegen. Der angeklagte Unternehmer habe das Präparat von einem Dritthersteller ausdrücklich zur nicht medizinischen Verwendung erworben. Um die Täuschung gegenüber den Patienten zu vertiefen, habe die angeklagte Heilpraktikerin einen Professorentitel geführt, wozu sie nicht berechtigt gewesen sei. Der Titel sei ihr von einer kirchlichen Institution in den USA verliehen worden, die der angeklagte Unternehmer gegründet habe, und bei der es möglich gewesen sei, gegen Bezahlung Titel und sogar eine Heiligsprechung zu erwerben.
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Das Verfahren war durch einen Fernsehbericht in Gang gekommen sei. Eine Reporterin hatte verdeckte Aufnahmen von einem Verkaufsgespräch bei der angeklagten Heilpraktikerin gemacht, in dem diese das oben genannte Mittel anpries. Das Vorgehen der angeklagten Heilpraktikerin, die Reporterin in der Praxis in Schrobenhausen „auszupendeln“, obwohl es gar nicht um deren Erkrankung ging, bezeichnete der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl als blanke Scharlatanerie.
Der vorsitzende Richter kritisierte auch Teile der Verteidigung, die mit zahlreichen Anträgen den Prozess verschleppt hätten und ihre prozessualen Rechte bisweilen missbräuchlich ausgeübt hätten.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht den Umstand, dass die angeklagte Heilpraktikerin – anders als der angeklagte Unternehmer – nicht vorbestraft sei. Zu Lasten der Angeklagten wertete die Kammer insbesondere das Verhalten der Angeklagten, die die Not der schwerkranken Opfer in schäbiger Weise ausgenutzt hätten.
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab gestern eingelegt werden müsste.
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Weiterhin viele Gründungen im Nebenerwerb.
(ir) Die Anzahl an Unternehmensgründungen hat 2022 in der kreisfreien Stadt Ingolstadt deutlich nachgelassen. Nach Berechnungen der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern auf Basis von Angaben des Landesamts für Statistik sank die Zahl der Existenzgründungen um 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 1.060 Fälle.
Weniger gegründet wurde vor allem im Gastgewerbe (minus 39 Prozent), bei den Finanz- und Versicherungsdienstleistern (minus 34 Prozent) und im Bereich Verkehr und Lagerei (minus 31 Prozent). Zuwächse verzeichneten hingegen zum Beispiel der Bereich Erziehung und Unterricht (plus 21 Prozent) und die sonstigen wirtschaftsnahen Dienstleistungen (plus 14 Prozent). 62 Prozent der Gründungen erfolgten im Nebenerwerb.
Als ein Alarmsignal für das Gründungsklima wertet die IHK auch die jüngsten Zahlen zur Entwicklung der Selbstständigenquote: Diese ist in Ingolstadt seit 2011 von 6,4 auf 5 Prozent im Jahr 2021 gesunken. Trotz deutlichem Zuwachs bei der erwerbstätigen Bevölkerung im gleichen Zeitraum um über 12.000 Personen ist die Zahl der Selbst-ständigen in den vergangenen zehn Jahren um über 4.300 Personen zurückgegangen.
Auch aktuell bewerten Selbstständige das Geschäftsklima laut ifo-Index vom Juni im Vergleich zur Gesamtwirtschaft deutlich ungünstiger. Im Vormonat berichteten 19 Prozent der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen von Existenzsorgen gegenüber 7 Prozent der Unternehmen in der Gesamtwirtschaft. Die IHK plädiert daher für eine aktive Wirtschaftspolitik, die auf die besonderen Bedürfnisse von Gründern und Selbstständigen eingeht und keine weitere Verunsicherung schafft, zum Beispiel bei den Themen Scheinselbstständigkeit und Altersvorsorgepflicht.
„Der ständig anwachsende und immer komplexere Grundstock an Bürokratie verursacht anteilig umso höhere Kosten, je kleiner ein Unternehmen ist“, betont Franz Schabmüller, Vorsitzender des IHK-Regionalausschusses Ingolstadt. „Wir brauchen eine viel stärkere Kultur der Selbstständigkeit, ein besseres Gründungsklima, weniger Bürokratie und einfachere Steuerregeln. Selbstständige, Start-Ups und neue Unternehmen stehen für Innovationen und Dynamik. Sie legen das Fundament für unsere zukünftigen wirtschaftlichen Erfolge“, so Schabmüller.
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe sanieren den Kanal in der Neuburger Straße.
(ir) Ab Montag, 19. Juni 2023 sanieren die Kommunalbetriebe in der Neuburger Straße für zirka fünf Wochen den Kanal. In dieser Zeit wird die mittlere Spur, die sogenannte Multifunktionsspur, punktuell jeweils für eine Zeit gesperrt.
Dies betrifft die Neuburger Straße zwischen den Hausnummern 12 bis 54. Die Sperrungen wandern dabei entsprechend dem Baufortschritt.
Während der jeweiligen punktuellen Sperrung kann die mittlere Spur im Sperrbereich nicht zum Abbiegen genutzt werden. Fußgänger und Radfahrer können den Baustellenbereich passieren.
Die Kommunalbetriebe sanieren in der Neuburger Straße die Anschlussleitungen sowie den Hauptkanal in geschlossener Bauweise.
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„Kommunaler Wärmeplan“ für Ingolstadt bereits in Arbeit – erste Ergebnisse bis Herbst 2023.
(ir) Das von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Beschlusspapier zur Reform des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG, „Heizungsgesetz“) sieht eine verpflichtende „kommunale Wärmeplanung“ vor.
Die Stadt Ingolstadt ist bereits seit dem vergangenen Jahr auf dem Weg zu einer solchen „kommunalen Wärmeplanung“. So hat der Stadtrat im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Wirtschaft und Arbeit bereits im November 2022 die Beauftragung eines Energiewendeplans einstimmig genehmigt.
Im März 2023 hat die Stadt Ingolstadt die Firma greenventory GmbH aus Freiburg mit der Erarbeitung des Energiewendeplans beauftragt. Der Energiewendeplan beinhaltet auch eine „kommunale Wärmeplanung“, die sich in eine Bestandsanalyse, eine Potentialanalyse zu erneuerbarer Wärme und Abwärme, die Aufstellung eines Zielszenarios (Klimaneutralität der Stadt bis 2035) und eine Wärmewendestrategie gliedert.
Ergebnis dieser Wärmeplanung sollen ein gebäudescharfes Wärmekataster, eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs, die Ausweitung von Wärmenetzen, die alternative Nutzung der bestehenden Gas-Infrastruktur und ein Maßnahmenkatalog zum Erreichen der Klimaneutralität sein.
Ziel ist es, erste Ergebnisse des Energiewendeplans inklusive des kommunalen Wärmeplans bis zum Herbst 2023 vorzulegen. „Mein Ziel für Ingolstadt ist Energiesicherheit und Nachhaltigkeit. Wir haben daher frühzeitig eine kommunale Wärmeplanung in Auftrag gegeben, um künftig Planungssicherheit für die Stadt, die Stadtwerke Ingolstadt, aber vor allem für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dass wir alternative und nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung für Ingolstadt ausbauen müssen, wurde nicht zuletzt durch den Krieg in der Ukraine und die folgenden Preissteigerungen deutlich. Dies wollen wir strategisch, sinnvoll und wirtschaftlich angehen. Und dabei auch das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 im Auge behalten. Daher hat der Stadtrat einen Energiewendeplan beschlossen, der derzeit erarbeitet wird. Dazu gehört auch die kommunale Wärmeplanung“, erklärt Oberbürgermeister Christian Scharpf.
Umwelt- und Klimabürgermeisterin Petra Kleine ergänzt: „Vor einem Jahr hat der Stadtrat mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept die Grundlagen geschaffen, die Anstrengungen beim Klimaschutz weiter zu intensivieren und bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Die Erarbeitung des Energiewendeplans mit kommunaler Wärmeplanung sind wesentliche Schritte, um dabei sowohl die Haushalte als auch die Unternehmen mitzunehmen. Als Stadtverwaltung – und hier im Besonderen mit unserer Stabsstelle für Klima und Biodiversität – sind wir bestrebt, in Sachen Klimaschutz vorausschauend und pragmatisch zu handeln – dazu gehört auch, sinnvolle Maßnahmen auch ohne gesetzlichen Zwang in Angriff zu nehmen!“
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