Neuburg
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Mit kostenlosen Sprechtagen unterstützen die IHK Existenzgründer und Unternehmer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
(ir) Der nächste Termin ist am Dienstag, 14. Februar im Landratsamt in Neuburg.
Der Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit birgt Chancen aber auch Risiken. Der Gründungsexperte der IHK in der Region, Georg Schulte-Holtey, berät schwerpunktmäßig in Fragen der Existenzgründung, hilft aber auch bestehenden Unternehmen. Er informiert beispielsweise, wie man einen Businessplan erstellt, welche finanziellen Fördermöglichkeiten es gibt oder welche Rechtsform für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Für die Einzelgespräche ist eine telefonische Anmeldung unter Telefon (0 84 31) 57-439 erforderlich.
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Auch in der Region kommt der Fasching immer mehr auf Touren. Die Kreisjugendpflegerin aus ND-SOB erklärt die Gesetzeslage.
(ir) Viele Jugendliche lieben die närrische Zeit und freuen sich auf die zahlreichen Bälle, Partys und Umzüge. Aber was sagt das Jugendschutzgesetz dazu? Wer darf eigentlich wie lange ausgehen? Ab welchem Alter dürfen Bier, Wein und Schnaps getrunken werden?
Anne Heiß ist im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen für die Kommunale Jugendarbeit zuständig. Die Kreisjugendpflegerin kennt die gesetzlichen Vorschriften und kann die wichtigsten Fragen beantworten.
Wo liegen die Altersbegrenzungen des Jugendschutzgesetzes beim Besuch eines Faschingsballes?
Anne Heiß: Faschingsbälle fallen im Jugendschutzgesetz unter den Begriff „öffentliche Tanzveranstaltungen“. Diese dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung der Eltern besuchen. Wer jünger ist, darf nur mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person an einem Ball teilnehmen.
Und wie lange dürfen Jugendliche bleiben?
Anne Heiß: 16- und 17-Jährige dürfen bis 24:00 Uhr auf einem Faschingsball bleiben. Für Volljährige gibt es keine Beschränkung. Sind die Minderjährigen in Begleitung ihrer Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person unterwegs, gibt es keine zeitliche Beschränkung durch das Jugendschutzgesetz.
Welche Altersgrenzen sieht das Jugendschutzgesetz beim Alkoholkonsum vor?
Anne Heiß: Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein und Sekt trinken. Sind die Sorgeberechtigten dabei, dürfen auch 14-Jährige diese Getränke zu sich nehmen. Branntweinhaltige Getränke wie Cocktails, Goaßen und Schnaps sind nur für Volljährige. Keine gesetzliche Altersbeschränkung gibt es für Energydrinks. Werden diese mit Schnaps gemischt, ist die Abgabe an Minderjährige verboten. Diese Mischungen sind besonders riskant, da das enthaltene Koffein die Wirkung des Alkohols überdeckt.
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Familienberatungsstelle im Landkreis ND-SOB veranstaltet ab dem 25. Februar Seminarreihe mit fünf Terminen.
(ir) Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bietet für Eltern eine Seminarreihe an, die sich speziell mit der Entwicklungsphase Pubertät und den daraus resultierenden Herausforderungen im Zusammenleben mit den eigenen Kindern beschäftigt. Zur Sprache kommen zentrale Themen wie Ablösung, Selbstständigkeit, Schule, Motivation und Respekt, Konsum und Beziehung.
Start der Reihe ist am Samstag, 25. Februar im Bürgerhaus Ostend in Neuburg. Die Pubertät ist eine Zeit der Veränderung. Das betrifft die Jugendlichen selbst, aber auch deren Eltern. Wenn der Nachwuchs an der Schwelle zum Erwachsensein steht und eigene Entscheidungen treffen möchte, haben manche Eltern den Eindruck: „Meine Kinder lassen sich einfach nichts mehr sagen.“ Die Folge ist ständiger Streit oder die Eltern ziehen sich immer mehr aus der Beziehung zurück – beides keine Lösung. In dieser Phase erleben sich Erwachsene oftmals hilflos. Die zentrale Frage lautet: Wie kann ich mit meinem Kind in Kontakt bleiben und ihm gleichzeitig so viel Freiraum geben, dass es eigene Erfahrungen machen kann?
Die Seminarreihe widmet sich den elterlichen Sorgen rund um diese fordernde Entwicklungsphase und soll mit hilfreichen Informationen konkrete Unterstützung bieten. Neben gesetzten Themenschwerpunkten wie etwa der Umgang mit schwierigen Erziehungssituationen, Verhandeln oder Grenzen setzen, sind Fragen und Anliegen der teilnehmenden Eltern ausdrücklich erwünscht. Das Angebot der Familienberatungsstelle richtet sich an Eltern mit Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren.
Termine
Samstag, 25. Februar von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag, 7./14./21. und 28. März, jeweils von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
im Bürgerhaus Ostend, Berliner Straße 164 in Neuburg
Kursleitung
Elisabeth Mandlmeier (Dipl.-Sozialpäd. FH und Familientherapeutin)
Margret Oberhammer (Erzieherin und Kinder- und Jugendlichentherapeutin)
Anmeldung unter den Rufnummern (0 84 31) 10 20 oder (0 82 52) 20 00 oder per E-Mail an
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Neu gestaltete Tourismus‐Broschüre von Neuburg-Schrobenhausen enthält zahlreiche Tipps für Gäste und Einheimische.
(ir) Die Donau, das Neuburger Renaissanceschloss, der Schrobenhausener Spargel, die dortigen Museen oder das Auenzentrum auf Schloss Grünau ‐ zahlreiche Sehenswürdigkeiten machen den Landkreis Neuburg‐Schrobenhausen zu einer beliebten touristischen Destination. Die neu gestaltete Tourismus‐Broschüre „Erlebnisregion Neuburg‐Schrobenhausen“ gewährt auswertigen Besuchern aber auch einheimische Ausflüglern auf 43 Seiten einen kompakten Überblick über interessante Ziele, besondere Veranstaltungshöhepunkte und die örtlichen Übernachtungsmöglichkeiten.
Jährlich gibt die Tourist‐Information des Landkreises ihr Gastgeberverzeichnis heraus. Für 2017 haben Tourismusreferentin Ingrid Laux und Mitarbeiterin Roswitha Zach die Publikation inhaltlich und grafisch komplett überarbeitet. Auf den ersten Seiten werden die Vorzüge des Landkreises und der beiden Städte Neuburg und Schrobenhausen in deutscher und englischer Sprache dargestellt. Reich bebildert und in kurzen Begleittexten erfahren Leser im Folgenden Informatives zu den besonderen Naturlandschaften, wie Donaumoos, Urdonautal und Auwald. Tipps zu Aktivitäten, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen sowie eine Übersicht der Gasthöfe und Hotels im Landkreis runden die Broschüre ab.
„Der touristische Nukleus ist Neuburg, mit seinen historischen Gebäuden und kulturellen Angeboten. Doch auch das Umland hat viel Sehenswertes zu bieten“, hob Landratsstellvertreter Alois Rauscher bei der Präsentation der Publikation hervor. Die kontinuierlich steigenden Ankunfts‐ und Übernachtungszahlen belegen die zunehmende Attraktivität der Region als Ferien‐ und Ausflugsziel. Von Januar bis November 2016 gab es über 143.000 Übernachtungen im Landkreis. Eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent. Die Ankünfte stiegen um 6,6 Prozent auf gut 61.000. Im Durchschnitt blieben die Gäste 2,3 Tage. Besonders beliebt ist der Landkreis bei Rad-Touristen, die den Donauradweg, den Amper‐Altmühl‐Radweg oder die Paartaltour entlang fahren. „Der Trend geht hier immer stärker zum E‐Bike“, weiß Tourismusreferentin Ingrid Laux, die deshalb in Kooperation mit dem Netzwerk Stromtreter zwei spezielle Touren im Schrobenhausener Land entwickelt hat. Die Karten und die neue Broschüre „Erlebnisregion Neuburg‐Schrobenhausen“ sind in der Tourist‐Info in Neuburg, in den Rathäusern der Region und auch im Internet unter www.neuburgschrobenhausen.de/tourismus erhältlich.
Das Foto zeigt Roswitha Zach, Landratsstellvertreter Alois Rauscher und Tourismusreferentin Ingrid Laux, wie sie die Broschüre in der Neuburger Tourist-Info präsentierten.
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Am 31. Januar findet eine Bürgersprechstunde mit Landrat Roland Weigert und Bürgermeister Helmut Roßkopf statt.
(ir) Am Dienstagvormittag, 31. Januar, haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, mit Landrat Roland Weigert im Rahmen einer Bürgersprechstunde in Berg im Gau Fragen und Anregungen persönlich zu erörtern. Der Termin findet in der Gemeindekanzlei in der Bergstraße 30 statt. Bürgermeister Helmut Roßkopf steht ebenfalls für ein Gespräch zur Verfügung.
Um die Bürgersprechstunden effektiv zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern in den Terminen konkrete Antworten bieten zu können, haben sich Anmeldung und Mitteilung des Gesprächsthemas vor dem Termin bewährt.
Hilfreich ist auch, vorhandene Unterlagen im Vorfeld zu übermitteln, um eine zügige Überprüfung im Landratsamt zu ermöglichen. Die erforderliche Anmeldung kann unter der Rufnummer 08431/57-301 oder per E-Mail unter