Pfaffenhofen
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Die Straße zwischen Junkenhofen und Kemnat ist ab sofort gesperrt.
(ir) Die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Junkenhofen und Kemnat muss wegen Asphaltierungsarbeiten ab sofort bis Freitag, 12. Juli 2019 voll gesperrt werden.
Die Umleitung erfolgt über Junkenhofen – Wundersdorf – Kemnat und umgekehrt. Alle Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.
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Der Kriseninterventions-Dienst des BRK Pfaffenhofen bildete sich weiter.
(ir) Trotz der sommerlichen Temperaturen nahmen kürzlich 13 Mitglieder des Kriseninterventions-Dienst (KID) Pfaffenhofen an einer Weiterbildung der besonderen Art teil: Sie besuchten das Pathologische Institutes in München, wo ihnen die Möglichkeiten der plastischen Rekonstruktion bei durch beispielsweise unfallentstellte Verstorbene anschaulich dargestellt wurden.
Der Referent, Alfred Riepertinger, war Oberpräparator des Institutes und zeigte anhand vieler Bilder die Möglichkeiten, Verstorbenen wieder ein würdiges Aussehen zu verleihen. Gerade nach schweren Unfällen ist eine Verabschiedung der Angehörigen nahezu unmöglich. Dies ist im Rahmen der Krisenintervention ein sehr wichtiges Element, um Angehörigen die Möglichkeit zu geben, den Tod zu realisieren. Dank der Arbeit der Präparatoren ist dies möglich.
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Unter dem Motto Lernort Landratsamt besuchen derzeit Kinder aus den 4. Jahrgangsstufen der Grund- und Förderschulen im Landkreis das Landratsamt Pfaffenhofen.
(ir) An insgesamt sieben Vormittagen stehen der Landrat, dessen Stellvertreter Anton Westner und Josef Finkenzeller sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamts für die Fragen der über 800 wissbegierigen Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Begleitet werden sie von ihren Lehrkräften. Bei einer Rätselrallye durch die Landkreisbehörde können die Mädchen und Buben ihr Wissen unter Beweis stellen und erweitern.
Welcher Müll muss in welche Tonne? Warum müssen wir unseren Müll trennen? Wie können wir Abfälle vermeiden? Solche Fragen werden beispielsweise im Bereich Abfall anschaulich von Sylvia Bäuml oder Godehard Reichhold vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP) erläutert.
Fachberater Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde erklärt, warum sich der Biber eine Biberburg baut, wo der Große Brachvogel brütet und was diesen beim Brüten besonders stört. Ein besonderer Hingucker ist dabei stets ein präparierter Biber, über dessen Größe die Kinder nicht selten staunen.
In das Büro des Landrats dürfen die Kinder natürlich auch schnuppern. Landrat Martin Wolf bzw. einer seiner Stellvertreter erläutern das Landkreiswappen, erklären den Ablauf von Wahlen, wie jemand Landrat werden kann und welche Aufgaben der Landrat hat. Natürlich beantworten sie auch die vielen Fragen der interessierten Kinder.
Zur Stärkung gibt es zum Abschluss eine Brotzeit sowie kleine Erinnerungsgeschenke.
Schon über 20 Jahre besuchen Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufen der Volks- und Förderschulen im Landkreis das Landratsamt. „Das ist eine schöne Tradition, die wir gerne so fortführen möchten. Die jährlich große Nachfrage nach den Terminen bestärkt uns darin“, so der Landrat. Es sei eine schöne Gelegenheit, den Schülerinnen und Schülern „die Heimat ein Stück weit näher zu bringen“.
Das Foto zeigt Landrat Martin Wolf, der die Fragen der vielen Mädchen und Buben beantworte.
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen.
(ir) Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land. Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder.
Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg, für die Märkte Hohenwart und Manching sowie neu für den Markt Reichertshofen wurden Zonenkarten weiter differenziert. Das bedeutet, dass die Richtwerte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen werden. Dementsprechend wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt.
„Grundsätzlich lässt sich ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen sehr unterschiedlich aus. Die Bodenrichtwerte für baureife gewerbliche Flächen sind mehrheitlich gestiegen. Auch bei den landwirtschaftlichen Flächen ist grundsätzlich ein Anstieg festzustellen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses Gunther-F.-L. Hasse.
Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2018 mit einem weiter verbesserten, anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von 150 Euro in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Sie im Landratsamt Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Anita Eisenmann, Telefonnummer (0 84 41) 27-1 77 und per E-Mail an
Das Foto zeigt von links nach rechts Edmund Ferstl (stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses), Abteilungsleiterin Karola Mayer, Landrat Martin Wolf, Kreisbaumeister Gunther-F.-L. Hasse (Vorsitzender des Gutachterausschusses) und Anita Eisenmann (Geschäftsstelle Gutachterausschuss) bei der Vorstellung der neuen Bodenrichtwertliste.
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Aufklärung und Koordination ist sehr wichtig.
(ir) Der Eichenprozessionsspinner (EPS) hat sich in den letzten Jahren auch im Landkreis Pfaffenhofen stark an den Eichen ausgebreitet. Seine Raupen und deren Häutungsreste (Gespinste) stellen zunehmend ein Gesundheitsproblem für die Bevölkerung dar. „Der Kontakt mit den Raupen und deren Gespinsten ist unbedingt zu vermeiden“, so Kreisfachberater Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Der Lebensraum des wärmeliebenden Nachtschmetterlings sind Eichen und Eichenwaldgesellschaften. Viele dieser Eichenbestände haben eine sehr hohe ökologische Wertigkeit. Dennoch können Bekämpfungsaktionen sinnvoll und notwendig sein. Andreas Kastner: „In Bereichen, wo ein unmittelbarer Zusammenhang zu Siedlungen und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten, Schulen und Altenheimen gegeben ist und damit höhere Gefahren für die Gesundheit zu erwarten sind, muss gehandelt werden.“
Die Zuständigkeiten sind beim Eichenprozessionsspinner verteilt und es gibt keine zentrale Stelle für die Meldung von Fällen.
Die Verantwortung für die Vermeidung von Gesundheitsgefahren liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Die Aufgabe der Kommunen sind die Aufklärung und Beratung der Bevölkerung und Grundbesitzer sowie die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Untere Naturschutzbehörde (Biotop- und Artenschutz), der Kreisbauhof, das Gesundheitsamt wie auch das Gewerbeaufsichtsamt - allesamt Einrichtungen im Landratsamt - unterstützen die Kommunen. Fällt ein Befall in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaft oder des Forstes ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten ein Ansprechpartner. Bekämpfungsmaßnahmen sollten dann erfolgen, wenn alle Möglichkeiten der Verhaltensprävention, wie zum Beispiel durch Aufklärung oder Warnhinweise durch Aufstellen von Schildern ausgeschöpft sind.
Bei der Bekämpfung ist immer die Methode mit dem geringsten Eingriff für Mensch und Natur sowie dem größten und nachhaltigsten Erfolg hinsichtlich der Schutzziele anzuwenden. Andreas Kastner: „Die Entfernung der Raupen samt deren Nestern ist wegen der Gesundheitsgefährdung nur durch Fachleute zu empfehlen, zumal eventuell verbleibende Reste einer unsachgemäßen Entfernung schädigen können.“