Pfaffenhofen
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Die Nettobelastung in der Sozialhilfe betrug für den Landkreis Pfaffenhofen als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Jahr 2022 462.400 Euro.
(ir) „Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 293.000 Euro oder gut 173 Prozent“, berichtet Sozialamtsleiter Siegfried Emmer bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2022. Wie der Sozialamtsleiter erläutert, würden die Nettoausgaben je nach Kostenhöhe, Erstattung und Unterhaltsverpflichtungen grundsätzlich sehr schwanken. „Von 2018 bis 2021 war ein klarer Abwärtstrend zu erkennen, der sich nun in einen deutlichen Anstieg umwandelte“, so Emmer.
Die laufenden Leistungen in der Hilfe zum Lebensunterhalt sind zuletzt von rund 199.000 Euro in 2020 auf 169.000 Euro in 2021 zurückgegangen, was im Einklang mit weiter gesunkenen Fallzahlen stand. „Zum Jahresende 2022 bilanzierten wir Gesamtausgaben in Höhe von rund 365.000 Euro, zumal die Fallzahl um 41 Personen beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften auf 69 gestiegen ist“, so der Sozialamtsleiter.
Die Belastung pro Einwohner ist bei den beim Landkreis verbleibenden Sozialhilfeaufwendungen somit auch angestiegen, und zwar von 1,30 Euro in 2021 auf 3,50 Euro je Einwohner in 2022 (2020: 1,55 Euro, 2019: 2,15 Euro, 2018: 3,21 Euro).
Die gesamten Kreisausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Kosten der Unterkunft) lagen im Jahr 2022 bei fast 4,87 Millionen Euro. Das bedeutet gegenüber 2021 mit 4,32 Mio. Euro (2020: 3,79 Millionen Euro) einen Anstieg um 12,7 Prozent.
Siegfried Emmer: „Diese Ausgaben überstiegen somit die Höhe von 4,64 Millionen Euro, die noch im November 2022 für den Sozialausschuss kalkuliert wurde, und stellen dadurch einen neuen Höchststand dar.“
Zumindest eine positive Auswirkung auf den Kreishaushalt sei, dass für 2022 eine Bundesbeteiligungsquote von immerhin noch 67,4 Prozent galt gegenüber 70,1 Prozent in 2021. Somit würden in der Endabrechnung beim Landkreis für das vergangene Jahr knapp 1,59 Millionen Euro als endgültige Ausgaben verbleiben.
Wie der Leiter des Sozialamts weiter berichtet, sind die Kosten für die Grundsicherung im Alter und für Erwerbsunfähige (jeweils Kosten für Lebensunterhalt und Unterkunft) gegenüber 2021 weiter angestiegen. Sie summierten sich zum Jahresende 2022 auf rund 3,3 Millionen Euro gegenüber 2,78 Millionen Euro im Jahr 2021. „Das bedeutet nach 2021 mit knapp 10 Prozent gegenüber 2020 nun eine weitere Steigerung um 18,7 Prozent in 2022 gegenüber dem Vorjahr. Die Mehrung lässt sich dabei mit den gestiegenen Fallzahlen erklären, denn diese haben sich von 409 Ende 2021 auf 481 Ende 2022 erhöht (400 Ende 2020)“, so Emmer. Neben den angehobenen Regelsätzen habe in 2022 aber auch eine weitere Corona-Sonderzahlung im Juli mit 200 Euro pro Person die Summe der Leistungen erhöht. Eine große Rolle würden unverändert auch die Unterkunftskosten inklusive der steigenden Nebenkosten sowie die laufenden und einmaligen Bedarfe der Leistungsbezieher spielen.
Bei diesen Leistungen handelt es sich im Übrigen um eine sogenannte Bundesauftragsverwaltung, das heißt, der Bund übernimmt die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit vollständig. Der Betrag von rund 3,3 Millionen Euro belastet somit nicht den Landkreishaushalt.
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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind auch im Jahr 2022 weiter angestiegen.
(ir) Wie Siegfried Emmer, Sozialamtsleiter am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, beliefen sich die Ausgaben, die durch Landes- und Bundesmittel wieder ersetzt werden, beim Landkreis Pfaffenhofen zum Jahresende 2022 auf knapp 202.000 Euro. Ende 2021 waren es rund 126.500 Euro, was einen deutlichen Zuwachs von knapp 60 Prozent bedeutet.
„Der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr ist zum einen durch ein weiteres publik werden dieses Programmes beeinflusst, aber auch durch die Zunahme der leistungsberechtigten Personen. Aus unserer Sicht sind Förderungen für Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen aber immer gut investiertes Geld“, führt Emmer aus.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets zum 1. April 2011 wurden die entsprechenden Chancen aller Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zumindest finanziell gestärkt. Siegfried Emmer: „Jedes Kind hat das Recht mitzumachen – egal ob im Sportverein, beim Musikunterricht oder sonstigen geleiteten Freizeitaktivitäten. Bezuschusst wird ein Betrag von bis zu 15 Euro monatlich.“
Auch die Kosten für Schulausflüge, Klassenfahrten oder notwendige Lernförderungen werden übernommen bzw. bezuschusst. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten, welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind, gefördert.
Darüber hinaus kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte zum Schuljahresanfang mit 116 Euro je berechtigtes Kind und zu Beginn des zweiten Halbjahres mit 58 Euro.
Die Zahl der bewilligten Hilfen erhöhte sich von 812 in 2021 auf 906 in 2022 (2019: 480 Bewilligungen; 2020: 614). Die Mehrheit der bewilligten Hilfen liegt zahlenmäßig in den Bereichen des Mittagsessens, in den Hilfen für den Schulbedarf und der Teilhabe.
Auskünfte und Antragsformulare können unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-3 54 oder per E-Mail an
Gefördert werden alle Kinder, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Auch Kinder, deren Eltern Jobcenterleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Bildung und Teilhabeleistungen. Diese Anträge sind jedoch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters zu stellen.
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In den Ilmtalkliniken in Pfaffenhofen und Mainburg gelten am Februar neue Regelungen.
(ir) Aufgrund der aktuellen Coronalage der Landkreise Pfaffenhofen und Kelheim werden an den Ilmtalkliniken die Besuchsregeln ab Mittwoch, 1. Februar 2023 weiter gelockert:
• Feste Besuchszeiten an beiden Standorten Pfaffenhofen und Mainburg sind täglich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und damit eine Stunde länger möglich. Letzter Einlass ist um 17:00 Uhr.
• Die Besucherzahl wird auf 2 Personen zuzüglich der eigenen minderjährigen Kinder des Patienten erweitert.
• Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften sind eine Anmeldung, ein Test sowie das Tragen einer FFP2-Maske (Kinder bis 6 Jahre: Mund-Nasen-Schutz) weiterhin nötig.
• Besucher dürfen in den vergangenen 5 Tagen keine Krankheitssymptome aufgewiesen haben.
• Besuche von Covid-Erkrankten sind in Ausnahmefällen weiterhin möglich, die Besucher müssen sich auf der Station einweisen lassen.
• Die allgemeinen Hygieneregeln sind jederzeit einzuhalten (Abstandsregeln, Tragen einer Maske im gesamten Haus inklusive im Patientenzimmer, Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette, Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik, usw.)
Christian Degen, der Geschäftsführer der Ilmtalkliniken, freut sich über die positive Entwicklung: „Wir sind froh, dass die Besucherregelungen erneut gelockert werden können. Die jetzt noch bestehenden Einschränkungen sind Folge der bundesgesetzlichen Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher sowie die bei uns liegenden Patienten, die noch bestehenden Besuchervorgaben einzuhalten, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen“.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Ilmtalkliniken.
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Die kostenlose und anonyme HIV-Beratung und -Testung des Gesundheitsamts Pfaffenhofen wird wieder angeboten.
(ir) Gestartet wird am Mittwoch, 8. Februar 2023 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Personen, die sich testen lassen wollen, werden gebeten, unter der Telefonnummer (0 84 41) 27-14 11 oder (0 84 41) 27-14 12 einen Termin zu vereinbaren.
Eine Namensnennung ist dabei nicht erforderlich. Vorgespräch und Blutentnahme finden in der Krankenhausstraße 70 in Pfaffenhofen statt. „Wir sind froh, die Beratung wieder aufleben lassen zu können“, so Marion Petzoldt, Fachbereichsleitung des Sozialdienstes am Gesundheitsamt Pfaffenhofen. Ein Angebot vor Ort sei das, was die Betroffenen sich wünschen, und man wolle diesen Bedarf gerne bedienen.
Zunächst ist geplant, zwei Mal im Monat Termine anzubieten. Diese und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (Leben/Gesundheit/Gesundheitsamt/HIV- und Aids) zu finden.
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Im Jahr 2022 fand auch im Landkreis Pfaffenhofen die Bevölkerungszählung im Rahmen des Zensus 2022 statt.
(ir) Da die Befragungen nun abgeschlossen sind, wurde die Erhebungsstelle Landkreis Pfaffenhofen in der Ingolstädter Straße 16 in Pfaffenhofen aufgelöst. „Die erhobenen Daten werden nun in den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder qualitätsgesichert und aufbereitet. Mit einer Veröffentlichung der Ergebnisse durch die statistischen Ämter ist Ende 2023 zu rechnen“, so Carina Paula, die als Leiterin der Erhebungsstelle mit der Durchführung des Zensus 2022 im Landkreis Pfaffenhofen betraut war.
Insgesamt 136 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer waren von Mai bis August 2022 im Landkreis unterwegs, um die persönlichen Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 durchzuführen. Insgesamt wurden dabei rund 5.400 Anschriften mit etwa 20.500 Personen befragt. Durchschnittlich hat jeder Erhebungsbeauftragte damit rund 150 Personen Interviews durchgeführt.
Die Interviewerinnen und Interviewer waren zwischen 18 und 85 Jahre alt. Mit dabei waren Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner, aber auch viele Erhebungsbeauftragte, die die ehrenamtliche Tätigkeit neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt haben.
„Ein großer Dank geht an alle Interviewerinnen und Interviewer, an die Mitarbeiterinnen der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen und vor allem auch an die Leiterin Carina Paula. Der Zensus 2022 war sehr gut organisiert und ist nahezu reibungslos abgelaufen“, so Albert Gürtner.
Das Foto zeigt von links nach rechts Michaela Braun, stellvertretende Leiterin der Hauptverwaltung, Carina Paula und Landrat Albert Gürtner.