Ingolstadt
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In Ingolstadt werden 130 Interviewer gesucht, um im nächsten Jahr zirka 12.000 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Zensus 2022 zu befragen.
(ir) Der Zensus ist deutschlandweit die größte statistische Erhebung. Es handelt sich dabei um eine EU-weite Bevölkerungszählung. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet alle zehn Jahre zuverlässige und vergleichbare Daten zu ermitteln, um diese als Planungsgrundlagenutzen zu können.
Für die Durchführung des Zensus wurden in Deutschlands Kommunen Erhebungsstellen eingerichtet. Diese arbeiten zusammen mit dem bayrischen Landesamt für Statistik an der Durchführung der Befragungen der Bürger, um das erfolgreich umzusetzen sucht die Erhebungsstelle der Stadt Ingolstadt noch nach Bürgern, die Erhebungsbeauftragte (Interviewer) werden möchten.
Was ist der Zensus?
In Deutschland wird ein registergestützter Zensus ausgerichtet. Das bedeutet, dass im ersten Schritt die bereits vorhandenen Daten aus den Verwaltungsregistern (insbesondere die Meldedaten) verwendet werden, daher muss die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger keine weitere Auskunft geben. Da die reine Auszählung der bereits vorhandenen Meldedaten nicht ausreicht wird ein Teil der Bürger persönlich befragt. Dafür wurde eine Stichprobe berechnet und in Ingolstadt werden zirka 12.000 auskunftspflichtige Personen interviewt.
Grund dafür sind Ungenauigkeiten in den Melderegistern, die zu Über- oder Unterschätzungen der wahren Bevölkerungszahl führen können. Gründe dafür können sogenannte „Karteileichen“ sein – damit sind Personen gemeint, die noch an einer bestimmten Adresse gemeldet sind, dort aber gar nicht mehr leben, weil sie umgezogen oder bereits verstorben sind. Andererseits können Personen, die an der Anschrift, an der sie leben, nicht gemeldet sind, zu sogenannten Fehlbeständen, führen.
Hauptziel des Zensus ist die Ermittlung der exakten aktuellen Einwohnerzahl. Daneben werden außerdem soziodemographische Angaben erhoben, wie das Alter, das Geschlecht oder die Staatbürgerschaft. Zudem werden auch Angaben zur Wohn- und Wohnungssituation sowie zum Bildungsstand und Erwerbsstatus abgefragt.
Auf Grundlage der Daten des Zensus werden wichtige finanz-, wohn- und gesellschaftspolitische Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen getroffen, wie beispielsweise der Finanzländerausgleich oder die Verteilung von EU-Fördergeldern. Außerdem werden die Daten für kommunale Planungen, wie die Anzahl an Kindergärten, Schulen oder Altenheimen, benötigt.
Datenschutz hat beim Zensus höchste Priorität. Die erhobenen Daten werden immer anonymisiert ausgewertet und es wird niemals der Einzelfall dargestellt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird immer gewahrt – das heißt, es werden aus Veröffentlichungen niemals Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein. Es gilt außerdem das sogenannte Rückspielverbot: Gewonnene Daten dürfen nicht an andere Behörden und Ämter weitergegeben werden. So dürfen Erkenntnisse nicht mit Meldeämtern, Finanzämter oder Grundsteuerstellen geteilt werden. Die Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Alle am Zensus beteiligten Personen werden auf Verschwiegenheit verpflichtet und Nichteinhaltung wird mit strafrechtlichen Konsequenzen geahndet. Das gilt auch für die Auswahl der Erhebungsbeauftragten und es wird außerdem berücksichtigt, dass es nicht zu Interessenskonflikten kommt. Daher werden Personen, die beispielsweise bei der Polizei oder in Meldeämtern arbeiten, nicht als Interviewer eingestellt.
Für die persönlichen Haushaltsbefragungen ist die Stadt Ingolstadt deshalb auf der Suche nach zuverlässigen und verschwiegenen Erhebungsbeauftragten. Die Erhebungsbeauftragten müssen volljährig sein und zum Stichtag des Zensus, dem 15. Mai 2022, ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Da die Befragungen mittels eines Tablets durchgeführt werden, ist auch ein sicherer Umgang mit Smartphone oder Tablet wichtig.
Die Befragungen finden vom 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 statt – im Zeitraum dieser 12 Wochen sind die Interviewer in ihrer Zeiteinteilung, abgesehen von wenigen Vorgaben, flexibel.
Aufgabe der Erhebungsbeauftragten wird es sein, die zugeteilten Anschriften zu begehen, die Terminankündigungen bei den auskunftspflichtigen Bürgern einzuwerfen sowie die auskunftspflichtigen Ingolstädter zu befragen. Pro Erhebungsbeauftragten sollen zirka 100 Personen befragt werden und sie werden für dieses Ehrenamt mit zirka 700 bis 800 Euro steuer- und sozialversicherungsfreier Aufwandsentschädigung entlohnt.
Die Interviewer werden in einer Schulungsmaßnahme auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Diese wird im April / Mai 2022 stattfinden.
Bürger, die die Stadt Ingolstadt mit Ihrer Hilfe als Erhebungsbeauftragter unterstützen wollen, werden gebeten sich online über das Kontaktformular zu bewerben:
www.ingolstadt.de/zensus2022
Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle werden dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
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Am Wochenende findet die Sirenenprobe für November 2021 statt.
(ir) Wie die Stadt Ingolstadt mitteilte, findet am Samstag, 27. November 2021 um 12:00 Uhr die monatliche Sirenenprobe für die Alarmierung der Feuerwehr im Ingolstädter Stadtgebiet statt.
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Geimpft, genesen oder aktuell getestet im ÖNVP.
(ir) In den Verkehrsmitteln im öffentlichen Nahverkehr gilt ab Mittwoch, 24. November 2021 die 3G Regel. Nur geimpfte, genese oder aktuell getestete Personen ohne corona-typische Symptome dürfen Busse und Bahnen nutzen. Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen.
ÖPNV-Kunden müssen auf Verlangen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden, kein Selbsttest) sind für den Getesteten-Nachweis ausreichend. Ein gültiger Schülerausweis dient Schülerinnen und Schülern als Nachweis. Die Einhaltung der Regelung wird von den staatlichen Ordnungsbehörden stichprobenhaft kontrolliert.
In Bussen und Bahnen sowie in Bahnhofsgebäuden gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertiger Standard). Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) ausreichend.
Während des Aufenthalts im INVG-Kundenzentrum gilt ebenfalls die FFP2 Maskenpflicht.
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Mit Mini und Maxi durch die diesjährige Adventszeit.
(ir) In der Adventszeit bietet die INVG wieder die beliebten Adventszaubertickets, zum mittlerweile seit 2018 unveränderten, Sondertarif an. „Adventszauberticket MAXI“ und „Adventszauberticket MINI“ heißen die Angebote und gelten ab dem 1. Adventssamstag, 27. November 2021 bis einschließlich Donnerstag, 6. Januar 2022. Beide Fahrkarten sind in der Zeit von Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr gültig. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen gilt diese zeitliche Einschränkung nicht.
Das „Adventszauberticket MAXI“ gilt von Samstag 27. November 2021 bis einschließlich Donnerstag, 6. Januar 2022 und berechtigt in der Tarifzone 100/199 auf allen Buslinien im Stadtgebiet Ingolstadt zu beliebig vielen Fahrten. Das Adventszauberticket MAXI kostet 41 Euro.
Das „Adventszauberticket MINI“ gilt als Wochenkarte für jeweils sieben aufeinander folgende Kalendertage ab Samstag, 27. November 2021 bis einschließlich Donnerstag, 6. Januar 2022 und berechtigt in der Tarifzone 100/199 auf allen Buslinien im Stadtgebiet Ingolstadt zu beliebig vielen Fahrten. Das Adventszauberticket MINI kostet 11,50 Euro.
Mit dem Adventszauberticket fahren die Fahrgäste zum vorweihnachtlichen Einkaufsbummel sowie den Adventszauber-Aktionen in der Innenstadt und das ganz ohne Stress im Straßenverkehr und lange Parkplatzsuche.
Die Adventszaubertickets sind ab sofort in allen INVG-Vorverkaufsstellen erhältlich.
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Malaktion für Kinder und Jugendliche.
(ir) Jeder Mensch ist einzigartig. Jeder, auch du! Wir alle haben unterschiedliche Meinungen, Hautfarben, Geschlechter oder Lebensweisen. Wer tolerant ist, findet das selbstverständlich und lässt andere Menschen einfach so sein, wie sie sind. Im Rahmen des Internationalen Tages der Toleranz rufen das Bürgerhaus Ingolstadt und das Kinderportal kidnetting.de zu einer Mal- und Zeichenaktion auf: „Was bedeutet für dich Toleranz?“
Nach Alle Kinder und Jugendlichen bis 14 Jahre sind eingeladen, bei der Mal- und Zeichenaktion mitzumachen und ihren Traum von Toleranz zu malen. Die Kunstwerke können bis spätestens Donnerstag, 16. Dezember per Post an Bürgerhaus der Stadt Ingolstadt, Kreuzstraße 12, 85049 Ingolstadt oder per E-Mail an