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Online Kurs der Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt für Angehörige im Februar 2021.
(ir) Die Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt bietet einen Onlinekurs für Angehörige von Menschen mit Demenz mit Beginn am Samstag, 6. Februar 2021 an. Der Onlinekurs endet am Dienstag, 16. März 2021. In insgesamt sieben Sitzungen werden unverzichtbare Inhalte zum Thema „Alzheimer“ und „Demenz“ behandelt.
„Ich will zu meiner Mama!“ Diesen Satz hören Angehörige und ehrenamtliche Helfer von Demenzkranken immer wieder. Wie reagiert man auf diesen Wunsch?
Mit der Pflege und Betreuung eines Demenzkranken ändert sich der gewohnte Alltag. Es erfordert sehr viel Kraft, Zeit und Geduld, wobei nicht selten die Bedürfnisse der Angehörigen auf der Strecke bleiben.
Die Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V. möchte die Angehörigen in dieser schwierigen Lage unterstützen, indem sie sowohl für die Angehörigen als auch für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Schulungen für das Frühjahr 2021 anbietet. Durch den Einsatz speziell geschulter, ehrenamtlicher Helfer können Angehörige zusätzlich Entlastung erfahren.
Ziel der Schulung ist es, neben einem fundierten Wissen über die Erkrankung, auch unterschiedlichste Handlungsstrategien zu vermitteln, die Sicherheit und Kompetenz im Umgang mit Demenzerkrankten verleihen. Darüber hinaus wird die Entwicklung geeigneter Strategien zur persönlichen Entlastung sowie rechtliche Fragestellungen im Mittelpunkt des Kurses stehen.
Eine Anmeldung zum Kurs ist zwingend erforderlich. Auf der Homepage www.alzheimer-gesellschaft-ingolstadt.de finden Sie die Anmeldeformulare dafür. Bitte geben sie auch dringend ihre E-Mail-Adresse im Anmeldeflyer an. Für weitere Informationen können Sie die Alzheimer Gesellschaft telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 88 177 32 erreichen.
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36 Personen verpacken heute Masken für den Versand.
(ir) Nach der Entscheidung des Freistaats am Mittwoch vergangener Woche eine weitergehende FFP2-Maskenpflicht für Einzelhandel und ÖPNV einzuführen, hat die Stadt Ingolstadt aus ihren Beständen bereits rund 16.000 FFP2-Masken als Grundausstattung an Bedürftige versandt. Entsprechende Sendungen sind kurzfristig am Freitag vergangener Woche ausgelaufen.
Auch der Freistaat hat angekündigt, Bedürftige mit fünf FFP2-Masken aus staatlichen Beständen des Pandemiezentrallagers auszustatten. Inzwischen wurden dem Sozialreferat dafür weitere rund 30.000 Masken vom Freistaat geliefert. Auch für diese Masken organisiert die Stadt Ingolstadt einen kurzfristigen Versand; im Jobcenter und Sozialamt sind am heutigen Donnerstag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Unterstützung Freiwilliger aus anderen Ämtern (insgesamt 36 Personen) mit dem Verpacken der Masken beschäftigt, unmittelbar anschließend werden die Briefe der Post zur Zustellung übergeben.
Der Freistaat stellt ferner pflegenden Angehörigen drei Schutzmasken für jede Hauptpflegeperson zur Verfügung. Auch diese Verteilung wird über die Stadt Ingolstadt erfolgen; zu den Modalitäten der Abholung informieren wir noch gesondert.
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Bis Sonntag, 24. Januar 2021 gilt die „Kulanzwoche“.
(ir) Die bayerische Landesregierung hat zum vergangenem Montag 18. Januar 2021 eine weitergehende FFP2-Maskenpflicht angeordnet. Diese gilt auch für Besucherinnen und Besucher von Märkten, somit auch für die Ingolstädter Wochenmärkte (gemäß § 12 Abs.4 Satz 4 der 11. BayIfSMV).
Damit sich die Bürger an die neuen Vorschriften gewöhnen können, hat der Freistaat eine „Kulanzwoche“ bis Sonntag, 24. Januar 2021 beschlossen, in der bei Verstößen zunächst auf Bußgelder verzichtet wird. Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert generell zur FFP2-Maskenpflicht: „Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ist eine allgemeine Pflicht im ÖPNV, im Einzel- und Großhandel, bei Click&Collect, an Verkaufsständen auf Märkten, in zulässigerweise geöffneten Betrieben wie zum Beispiel Banken, Tankstellen, Optiker, in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie sonstigen medizinischen, therapeutischen Praxen und bei Besuchen in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind von der FFP2-Masken-Plicht ausgenommen. Ab einem Alter von 6 Jahren bleibt es bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung“.
Der Ministerrat hat gestern zudem beschlossen, dass in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und in Altenheimen und Seniorenresidenzen beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht auch für das Personal gilt. Ferner besteht auch im Gottesdienst für die Besucher künftig FFP2-Maskenpflicht.
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IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für die Reinigungskräfte in Ingolstadt.
(ir) Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Ingolstadt nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft.
„Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Michael Müller. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Ingolstadt rund 750 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Müller. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Oberbayern ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard.
„Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Müller.
Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“
Quelle: Pressemitteilung der IG BAU
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Stadtwerke Ingolstadt weisen darauf hin: Photovoltaikanlagen müssen in neuer Datenbank registriert werden, sonst droht Stopp der Einspeisevergütung.
(ir) Wer es noch nicht getan hat, sollte jetzt schnell aktiv werden. Photovoltaikanlagen müssen bis zum Ende einer zweijährigen Frist am 31. Januar 2021 im sogenannten Marktstammdatenregister, einer Datenbank der Bundesnetzagentur, registriert werden. Versäumen Anlagenbetreiber dies, kann sogar ein Stopp der Einspeisevergütung drohen. Darauf weisen jetzt die Stadtwerke hin, um auch weiterhin gewährleisten zu können, dass die Anlagenbetreiber reibungslos zu ihrem Geld kommen.
Die Registrierung ist online unter www.marktstammdatenregister.de möglich und muss für Neu- und Bestandsanlagen durchgeführt werden. Die Stadtwerke hatten die Anlagenbetreiber in ihrem Stromnetz, an die in der kommenden Woche zudem rund 2.800 Jahresabrechnungen über ihre Einspeisevergütung 2020 versendet werden, auch bereits rechtzeitig per Brief darüber informiert.
Eingeführt hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister bereits Anfang 2019, um einen Überblick über die komplette Energielandschaft in Deutschland zu erhalten. Gemeldet werden müssen alle Strom- und Gaser-zeugungsanlagen, die ans Netz angeschlossen sind – vom Großkraftwerk bis zur kleinen Photovoltaikanlage. Auch Stromspeicher sind betroffen. Rund zwei Millionen Anlagen sind bereits eingetragen, etwa 350.000 fehlen bundesweit kurz vor Fristende noch.