Ingolstadt
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Schriftliche Botschaft von Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Scharpf.
(ir) Seit 1998 gedenkt die Stadt Ingolstadt jedes Jahr am 27. Januar zusammen mit den weiterführenden Schulen den Opfern des Holocaust. Da die von den Schülerinnen und Schülern gestaltete Gedenkveranstaltung in diesem Jahr nicht stattfinden kann, wendet sich Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf mit einer schriftlichen Botschaft an die Öffentlichkeit:
„Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz zum 76. Mal.
Spätestens seit Hitlers Machtergreifung 1933 waren Juden diskriminiert, verfolgt und bedroht worden. Vor achtzig Jahren, 1941, begann dann die planmäßige Ermordung der jüdischen Bevölkerung in Vernichtungslagern. Das größte dieser Lager war Auschwitz-Birkenau. Es gilt weltweit als Synonym für den Massenmord der Nazis an Millionen Juden.
Mindestens 1,1 Millionen Menschen – neben Juden auch Sinti und Roma, Homosexuelle, politisch Andersdenkende und weitere Verfolgte – wurden dort zwischen Herbst 1941 und Januar 1945 umgebracht. Als die Soldaten der Roten Armee das KZ am 27. Januar 1945 befreiten, lebten dort noch 7.000 Gefangene, darunter viele Kinder.
Viele Jahre lang hat man in Deutschland verdrängt, welche Gräuel sich in den Vernichtungslagern zugetragen hatten. Es dauerte fast zwanzig Jahre, bis Auschwitz 1963 vor einem deutschen Gericht juristisch aufgearbeitet wurde. Erst von da an waren wir Deutsche gezwungen, uns mit diesem Teil unserer Geschichte auseinanderzusetzen.
1996 wurde auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog der 27. Januar zum offiziellen deutschen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. 2005 erklärten ihn die Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.
In Ingolstadt fand am 27. Januar 1998 die erste offizielle städtische Gedenkveranstaltung in Kooperation mit einer Schule statt. Seitdem hat sich jedes Jahr eine andere Schule bereiterklärt, das Unfassbare begreiflich zu machen. Schülerinnen und Schüler haben mit Ausstellungen, Musik und Theaterstücken die Erinnerung an etwas aufrechterhalten, das sie selbst nicht erlebt haben.
Natürlich sollte auch heuer an die Befreiung des KZ Auschwitz und die Opfer des Holocaust erinnert werden. In der Ickstatt-Realschule haben die Vorbereitungen dafür schon vor Wochen begonnen. Doch wie so vieles verhindert die Corona-Pandemie in diesem Jahr auch diese wichtige Veranstaltung.
Die Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar war für mehrere tausend Menschen Rettung in letzter Minute. Ein Feiertag im üblichen Sinne ist dieser Tag dennoch nicht – er ist vielmehr ein Gedenk- oder Denk-Tag. Ein Tag, an dem wir einmal mehr über die Vergangenheit nachdenken. An dem uns das Nachdenken über die Vergangenheit Orientierung für die Zukunft gibt.
Denn nur die Erinnerung und die ehrliche Auseinandersetzung mit der Geschichte lässt uns aufmerksam werden für die Gefahren, die auch heute drohen: Populismus und Nationalismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit, Hass und Hetze. Unter dem Deckmantel „Man wird doch wohl sagen dürfen“ werden antisemitische und rassistische Äußerungen – ob analog oder in den sogenannten sozialen Medien – gerade wieder salonfähig. Auf deutschen Schulhöfen werden jüdische Kinder wieder bespuckt und ausländische Kinder beschimpft.
Unsere Kinder und Jugendlichen und alle Menschen, die zur Zeit des Nationalsozialismus noch gar nicht geboren waren, tragen keine Schuld an den Geschehnissen damals. Aber wir tragen Verantwortung für die Gegenwart. Und Verantwortung für die Zukunft. Dafür, dass so etwas nie wieder geschieht.
Es ist politische Wachsamkeit gefordert.
Gefordert ist aber auch die Wachsamkeit eines jeden Einzelnen.
Christian Scharpf, Oberbürgermeister“
Seit 1998 wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar von einer der weiterführenden Schulen in Ingolstadt vorbereitet. In diesem Jahr hatte sich die Ickstatt-Realschule zur Organisation und Gestaltung der Gedenkveranstaltung bereiterklärt.
Lehrer und Schüler haben in einer Arbeitsgruppe unter Leitung der Fachvorsitzenden für Geschichte, Julia Zscharnack, für den 27. Januar ein Programm erarbeitet. Dieses sah einen Gang zum Jüdischen Friedhof mit von Schülern gestalteten Sprechszenen zu aktuellen Bezügen (Ausgrenzung von Gruppen/Menschen) und jüdischer Musik vor. Aufgrund der Pandemie und des Distanzunterrichts können diese Programmpunkte nicht stattfinden.
Als Gedenken an die Opfer des Holocaust werden Schülerinnen und Schüler der Ickstatt-Realschule am Mittwochabend verschiedene Stolpersteine in der Ingolstädter Innenstadt mit Lichtern und Rosen dekorieren. Im digitalen Unterricht wird am Mittwoch in allen Klassen in der 1. Stunde im Rahmen des Morgengrußes an die Opfer des Holocaust erinnert.
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Der Freistaat Bayern unterstützt pflegende Angehörige mit kostenfreien FFP2-Schutzmasken.
(ir) Jeder Hauptpflegeperson werden auf diesem Weg drei Schutzmasken zur Verfügung gestellt. In Ingolstadt werden die kostenlosen FFP2-Schutzmasken ab Mittwoch, 27. Januar 2021 bis Freitag, 5. Februar 2021 im Eingangsbereich des Sozialen Rathauses (Adolf-Kolping-Straße 10) ausgegeben.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, Montag und Dienstag auch nachmittags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags bis 17:00 Uhr. Als Nachweis müssen die abholenden Hauptpflegepersonen ein Schreiben der Pflegekasse vorzeigen, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht. Zudem wird gebeten, auch einen amtlichen Lichtbildausweis des Abholers mitzubringen.
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Weiterhin vereinfachter Zugang zu Leistungen des Jobcenters.
(ir) Sie werden mit Ihren finanziellen Sorgen in der Corona-Krise nicht alleingelassen. Egal, ob Sie Solo-Selbständiger oder Künstler sind, oder in Kurzarbeit: Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu sichern – mit finanzieller Hilfe in Form von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch Arbeitslosengeld II genannt). Den rechtlichen Rahmen dafür hat der Bundestag mit dem Sozialschutz-Paket geschaffen.
Das Sozialschutz-Paket ergänzt die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Dadurch können Sie (auch wenn Sie gar nicht arbeitslos bzw. arbeitsuchend sind) finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich.
Entscheidend für den Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung ist, ob das aktuelle Einkommen für den Lebensunterhalt ausreicht. Es ist nicht erforderlich zunächst die eigenen Ersparnisse aufzubrauchen, bevor ein Antrag im Jobcenter gestellt werden kann. Nur wenn erhebliches verwertbares Vermögen vorliegt, muss auf dieses zurückgegriffen werden.
Bei einem Alleinstehenden zählen bis zu 60.000 Euro nicht als erhebliches Vermögen – für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft kommen weitere 30.000 Euro hinzu. Bei einer 4-köpfigen Familie gilt daher Vermögen bis zu 120.000 Euro nicht erheblich.
Selbstgenutztes Wohneigentum wird dabei in der Regel nicht als verwertbares Vermögen angerechnet – ebenso wenig (unabhängig von seinem Wert) Vermögen für die Altersversorgung. Gleiches gilt für Betriebsvermögen, das für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist. Für Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, kann auch verwertbares Vermögen in angemessener Höhe der Altersvorsorge dienen.
Neben den Leistungen für den Lebensunterhalt übernimmt das Jobcenter bei Neuanträgen auch die Kosten für Unterkunft und Heizung befristet in voller tatsächlicher Höhe. Dies gilt sowohl für eine Mietwohnung als auch für eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus.
Wenn Sie eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben und Arbeitslosengeld II beziehen, zahlt Ihnen das Jobcenter auf Antrag einen Zuschuss für die Beiträge. Der Zuschuss ist auf die Höhe des halbierten Beitrags im Basistarif begrenzt. Für das Jahr 2021 liegt er bei 384,58 Euro im Monat. Für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt das Jobcenter den Krankenversicherungsbeitrag.
Beispiel: Eine vierköpfige Familie, in der aktuell kein Partner über Einkommen verfügt und die eine Wohnung zu 1.500 Euro warm gemietet hat, erhält vom Jobcenter mindestens 2.430 Euro (inklusive Miete) und die Krankenversicherung im oben genannten Rahmen. Die Leistungen erhöhen sich, wenn die Kinder bereits älter als 6 Jahre sind.
Der vereinfachte Zugang gilt derzeit für alle Bewilligungszeiträume, die bis Mittwoch, 31. März 2021 beginnen. Leistungen, die noch im Januar beantragt werden, werden rückwirkend ab 1. Januar 2021 gewährt. Keine Anrechnung von außerordentlichen Wirtschaftshilfen oder Neustarthilfe als Einkommen im Rahmen der Grundsicherung
Zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wurden ab November 2020 einige Betriebe und Einrichtungen temporär geschlossen. Um die Einnahmeausfälle abzufedern, zahlt der Bund an betroffene Unternehmen und Selbständige außerordentliche Wirtschaftshilfen („Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“). In § 1 Absatz 1 Nr. 13 der Alg II-V ist geregelt, dass diese Hilfen von der Einkommensberücksichtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ausgenommen werden. Ebenso gilt diese Freistellung nach § 1 Absatz 1 Nr. 14 der Alg II-V für pauschalierte Zuschüsse zu Betriebskosten, die Soloselbständigen für die Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 30. Juni 2021 mit dem Förderelement „Neustarthilfe“ innerhalb der Überbrückungshilfe III, gewährt werden.
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Die Wissenschaftliche Stadtbibliothek Ingolstadt bietet ab Dienstag, 26. Januar 2021 einen Bestell- und Abholservice an.
(ir) Die gewünschten Medien können unter Nennung eines Terminwunsches telefonisch unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-18 91 oder per E-Mail an
Recherchiert werden kann die benötigte Literatur im Online-Bibliothekskatalog OPAC (zu finden unter www.ingolstadt.de/stadtmuseum, unter „Häufig nachgefragt“). Das Bibliotheksteam unterstützt gerne bei der Recherche.
Die Rückgabe ausgeliehener Bücher muss nach aktuellem Stand frühestens am 16. Februar 2021erfolgen. Die Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer werden dazu benachrichtigt.
Der Lesesaal bleibt weiterhin geschlossen.
Wissenschaftliche Stadtbibliothek Ingolstadt
Auf der Schanz 45
85049 Ingolstadt
Telefonnummer (08 41) 3 05-18 91
E-Mail:
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Persönliche Gespräche finden am Bildschirm statt.
(ir) Ab sofort können SGB-II-Leistungsberechtigte ihre Termine im Jobcenter auf Wunsch auch per Videotelefonat wahrnehmen. Dies trägt dazu bei, persönliche Kontakte während der Pandemie weiter zu reduzieren und kann eine Alternative zum schriftlichen oder telefonischen Kontakt mit dem persönlichen Ansprechpartner darstellen.
Im Einladungsschreiben des Jobcenters wird ein Termin mit Uhrzeit angegeben, der wahlweise per Telefon oder Video wahrgenommen werden kann. Zur Anwendung bei der Videoberatung kommt dabei die Software „Jitsi Meet“, auf die durch den mitgeschickten Link und das Passwort zugegriffen wird. Die technischen Voraussetzungen sind lediglich ein PC bzw. Laptop oder ein Smartphone, (W)LAN und – wo ergänzend evtl. nötig – eine Kamera und Mikrofon. Es muss weiter nichts installiert oder heruntergeladen werden. Über die technischen Voraussetzungen und die Handhabung wird im Einladungsschrieben informiert und natürlich helfen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters bei ersten technischen Problemen.
Die Vorteile der Videoberatung liegen auf der Hand: Die Gesprächspartner sehen jeweils die Mimik und Gestik ihres Gegenübers, was zu einer besseren Einschätzung beiträgt und Interpretationsfehler reduziert. Der Gesprächspartner ist keine anonyme Person, was die Vertrauensbasis erhöht und soziale Nähe schafft – gerade bei sehr persönlichen Problemen eine unbedingte Voraussetzung für die Zusammenarbeit. Der Zeitaufwand ist deutlich geringer als bei einer schriftlichen Kommunikation. Nicht zuletzt kann diese Art der Kommunikation eine Erleichterung für Menschen mit psychischen Einschränkungen darstellen.
Da inzwischen viele Personen auch privat die Möglichkeiten von Video-Gesprächen mit Familie und Freunden nutzen, ist ein Teil der Hemmschwelle für diese Art der Kommunikation jetzt schon deutlich reduziert und so hat das Angebot des Jobcenters gute Chancen auf eine positive Resonanz zu stoßen.