Ingolstadt
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Zunächst verabreichen mobile Impfteams die Spritzen.
(ir) Mit der EU-weiten Zulassung des Impfstoffs zu Beginn dieser Woche und der Ankündigung der ersten Lieferung am Wochenende, können auch in Ingolstadt am Sonntag, 27. Dezember 2020 die Impfungen beginnen. In der ersten Zeit werden mobile Impfteams in den Alten- und Pflegeheimen in Ingolstadt Bewohner und Personal impfen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sind Impfungen im Impfzentrum Orbansaal selbst geplant. Für dieses Jahr hat der Freistaat noch zwei weitere Lieferungen von Impfstoff angekündigt.
Der Impfstoff wird in der Anfangsphase nur in kleinen Mengen zur Verfügung stehen. Deswegen hat die Bundesregierung, die den Impfstoff zentral beschafft, eine klare Priorisierung beschlossen, wer zuerst geimpft werden darf. Die bayerische Staatsregierung hat entschieden, diese Empfehlung umzusetzen.
Eine Impfung erfolgt entsprechend dieser vorgegebenen Priorisierung, zunächst ausschließlich durch mobile Impfteams und erst anschließend im Impfzentrum Orbansaal. Impfzentrum und mobile Impfteams werden im Auftrag der Stadt Ingolstadt vom Dienstleister Bayerisches Rotes Kreuz Ingolstadt betrieben.
Die breite Bevölkerung muss sich insbesondere in der Anfangszeit der Impfungen nicht eigeninitiativ in den Impfzentren um eine Impfung bemühen. Die jeweiligen Angehörigen der Zielgruppen in der Impfpriorisierung werden von der Stadt Ingolstadt zu gegebener Zeit über die Zugänglichkeit zum Impfangebot informiert und können dann einen Termin zur Impfung vereinbaren. Zur Information der über 80-Jährigen über die Impfmöglichkeiten, Terminvergabe und Ort der Impfzentren ist zudem ein Einladungsschreiben vorgesehen.
Die Geschwindigkeit der Impfungen richtet sich nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs, der durch den Bund beschafft wird. Die bayernweite Verteilung richtet sich in den ersten Lieferungen nach der Bevölkerungszahl, danach nach einem festgelegten Verfahren zur Bedarfserhebung und Bestellung.
Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger freiwillig und unabhängig von ihrem Versicherungsstatus, kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen, gemeinsam mit gesetzlicher und privater Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Seit 17. Dezember 2020 ist für allgemeine Fragen zum Thema die lokale Impf-Hotline der Stadt Ingolstadt besetzt, die Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-4 10 00 erreichbar ist. Dort beantworten Mitarbeiter des Roten Kreuzes von Ingolstadt allgemeine Fragen zur Schutzimpfung gegen COVID-19. Gehörlose können sich an die E-Mail-Adresse
Grundlegende Informationen zu den freiwilligen Impfungen sind auch über die Themenseite der Stadt Ingolstadt www.ingolstadt.de/corona abrufbar; dort findet sich auch eine Verlinkung zu staatlichen Informationsangeboten.
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Grundsätzlich gilt der Lockdown vorerst bis zum 10. Januar 2021.
(ir) Das bedeutet allgemein strenge Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet), Ausgangsbeschränkungen sowie Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr. Für Weihnachten hat der Freistaat die Kontaktbeschränkungen gelockert, um den Familien eine gemeinsame Feier zu ermöglichen. Von Heiligabend bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag darf der eigene Hausstand mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.
Gilt die Ausgangssperre auch an Weihnachten?
Ja, auch an Weihnachten gilt die Ausgangssperre von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr. Wer gemeinsam Weihnachten feiert, muss seine Heimreise so planen, dass er um 21:00 Uhr zu Hause ist.
Die Ausgangssperre besagt, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens untersagt ist. Ausnahmen sind insbesondere: (veterinär-)medizinischer Notfall, unaufschiebbare medizinische Behandlung, Arbeit/unaufschiebbare Ausbildungszwecke, Sorge- und Umgangsrecht, unaufschiebbare Betreuung Unterstützungsbedürftiger und Minderjähriger, Begleitung Sterbender, Versorgung von Tieren.
Was ist an Silvester erlaubt?
Die Lockerungen gelten nur für die Weihnachtstage. Für Silvester und Neujahr gibt es keine Ausnahmen. Das bedeutet, dass maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zusammen feiern dürfen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet. Außerdem gilt die Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen. Zudem ist es verboten, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken.
Welche Regelungen gelten bezüglich des Böllerns?
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt.
NNeben dem Böllerverbot in der Ingolstädter Innenstadt seit 2019 gilt zudem ein Verbot an allen öffentlichen Orten und Straßen unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Überall dort ist es untersagt pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen oder abzubrennen.
Der Stadtrat hat eine Allgemeinverfügung für die gesamte Innenstadt auf Grundlage der 1. Sprengstoffverordnung beschlossen, die das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 untersagt. Ferner gilt ein Mitführverbot von Feuerwerkskörpern in diesem Zeitraum. Außerdem gilt die Ausgangssperre zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr. Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen.
Welche Möglichkeit von Testungen gibt es?
An den Feiertagen ist das Testzentrum geschlossen. Am 24., 27. und 31. Dezember 2020 sowie am 2. Januar 2021 ist die Teststation jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. An diesen Tagen werden nur Testungen von Kontaktpersonen und Testungen aus besonderem Anlass vorgenommen. Testungen auf eigenen Wunsch dürfen an diesen Tagen erst am Vortag gebucht werden – ansonsten wird der Termin vom System gelöscht. Die Terminanmeldung ist über www.ingolstadt.de/corona möglich.
Zusätzliche Testkapazitäten für Besuch in Pflegeheimen
Nach der 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss für den Besuch im Pflegeheim ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (Schnelltests nicht älter als 48 Stunden, PCR-Tests mit Abstrich maximal 3 Tage vorher). Um das Personal der Ingolstädter Pflegeheime zu entlasten, bietet das BRK Ingolstadt für die Tage 24., 25. und 26. Dezember 2020 nach Voranmeldung eine zentrale Möglichkeit des Schnelltests im BRK-Katastrophenschutzzentrum, Marie-Curie-Straße 18a, an. Diese Schnelltests an den Feiertagen sind nur für die Vorlage im Pflegeheim vorgesehen. Die Berechtigung zur Testung ist über eine Bestätigung des Heims (etwa E-Mail, Pflegevertrag, Wohnsitzbeleg) nachzuweisen. Eine Anmeldung für diese Schnelltestung auf eigenen Wunsch ist über www.ingolstadt.de/corona möglich.
Erreichbarkeit Hotlines
Die Hotlines sind an den Feiertagen und am 24. und 31. Dezember nicht erreichbar. In der Zeit vom 28. bis 30. Dezember 2020 sind die Hotlines erreichbar:
Medizinische Hotline (08 41) 3 05-14 30 von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Bürgertelefon allgemeine Fragen (08 41) 3 05-16 00, an Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
E-Mail-Kontakt für Gehörlose
Lokale Impf-Hotline (08 41) 3 05-4 10 00 für allgemeine Fragen zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr.
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Die 7-Tages-Inzidenz auf der Schanz liegt unter 200.
(ir) Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldete am heutigen Mittwoch, 23. Dezember 2020 um 14:00 Uhr für die Einwohner Ingolstadts 361 Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind. Seit Ausbruch der Pandemie sind 2.591 Menschen genesen und 56 Erkrankte verstorben. Bei dem neu gemeldeten Todesfall handelt es sich um eine 82-jährige Frau aus Ingolstadt. 48 neue Infektionsfälle kamen seit der gestrigen Meldung dazu.
Bei einer neuerlichen Reihentestung in der Unterkunftsdependance für Asylbewerber in der Marie-Curie-Straße wurden von 73 getesteten Bewohnern vier positiv getestet. Sie werden nun in eine andere Einrichtung verlegt.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt
laut LGL Bayern 195,79 (Stand Mittwoch, 23. Dezember 2020 um 8:00 Uhr)
laut RKI 195,8 (Stand Mittwoch, 0:00 Uhr)
Die Inzidenz bildet die Fälle der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab.
Im Klinikum Ingolstadt werden 63 Patienten behandelt, die an COVID-19 erkrankt sind. Neun von ihnen liegen auf der Intensivstation, acht davon müssen beatmet werden. Stand Mittwoch, 23. Dezember 2020 um 7:30 Uhr.
Hinweis: Im Klinikum Ingolstadt werden nicht nur Ingolstädter, sondern auch Patienten von außerhalb behandelt.
Zusätzliche Testkapazitäten für Besuch in Pflegeheimen:
Nach der 11. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss für den Besuch im Pflegeheim ein negatives Testergebnis vorgelegt werden (Schnelltests nicht älter als 48 Stunden, PCR-Tests mit Abstrich maximal 3 Tage vorher). Um das Personal der Ingolstädter Pflegeheime an Weihnachten zu entlasten, bietet das Bayerische Rote Kreuz Ingolstadt für die Tage 24., 25. und 26. Dezember 2020 nach Voranmeldung eine zentrale Möglichkeit des Schnelltests am BRK-Katastrophenschutzzentrum, Marie-Curie-Straße 18a, an.
Diese Schnelltests an den Feiertagen sind nur für die Vorlage im Pflegeheim vorgesehen, eine Berechtigung zur Testung ist über eine Bestätigung des Heims (etwa E-Mail, Pflegevertrag, Wohnsitzbeleg) nachzuweisen. Eine Anmeldung für diese Schnelltestung auf eigenen Wunsch ist über www.ingolstadt.de/corona möglich.
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Die Ingolstädter Kommunalbetriebe richten zusätzliche Sammelplätze ein.
(ir) Im Zeitraum vom 4. Januar 2021 bis 18. Januar 2021 weisen die Kommunalbetriebe wieder vier zusätzliche Christbaumsammelstellen rund um die Innenstadt aus. Diese gekennzeichneten Ablagebereiche für die Entsorgung von abgeschmückten Tannenbäumen befinden sich an folgenden Standorten:
• Stadtmitte Nord – Harderstraße Ecke Dreizehnerstraße
• Stadtmitte Ost – Roßmühlstraße Ecke Paradeplatz
• Stadtmitte Süd – Jahnstraße Ecke Münzbergstraße
• Stadtmitte West – Friedhofstraße Ecke Auf der Schanz
Die Abfallsammelstellen der Kommunalbetriebe sind derzeit geschlossen. Kleinere Weihnachtsbäume können zerkleinert als Grüngut über die Biotonne entsorgt werden. Größere Bäume sollten am besten zwischengelagert werden, bis die reguläre Entsorgung über die Wertstoffhöfe wieder möglich ist.
Weitere Fragen beantworten gerne die Abfallberater der Kommunalbetriebe unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-37 21.
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Zuschuss für umweltfreundlichen Transport.
(ir) 2021 startet das Ingolstädter Förderprogramm für Lastenfahrräder. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen den Kauf und die Nutzung von Lastenrädern ab dem 1. Januar 2021, zunächst befristet bis 30. September 2021, zu fördern. Wie Umweltbürgermeisterin Petra Kleine betont, haben Lastenfahrräder viele Vorteile: „Sie haben eine gute Umweltbilanz, tragen zur Entzerrung des Verkehrs bei und halten nicht zuletzt die Fahrerin oder den Fahrer fit.“
Gefördert werden Neubeschaffung oder Leasing (Vertragsdauer von 36 Monaten) von ein- oder mehrspurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung, die mindestens eine Gesamt-Zuladung von 125 Kilo ermöglichen und eine Transportfläche als integralen Bestandteil der Rahmenkonstruktion vor oder hinter der Fahrerin bzw. dem Fahrer vorsehen.
Die Förderhöhe beträgt dabei 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten beziehungsweise der Netto-Leasingkosten über 36 Monate bis zu einer maximalen Fördersumme von 750 Euro für Lastenfahrräder und 1.000 Euro für Lastenpedelecs. Einen Ökobonus von 500 Euro extra gibt es bei der gleichzeitigen Abmeldung eines Verbrenner-Kfz.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Ingolstadt, Gewerbebetriebe und Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Ingolstadt, in der Stadt Ingolstadt ansässige freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen mit Sitz oder Geschäftsstelle in Ingolstadt sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit Grundstück in Ingolstadt.
Zuständig für die Bewilligung der Förderung ist die Stabsstelle Klima, Biodiversität und Donau in der Mauthstraße 4, 85049 Ingolstadt. Anträge zur Förderung sind dort oder im Internet unter www.ingolstadt.de/lastenrad ab dem 1. Januar 2020 verfügbar.
Weitere Informationen sind ab diesem Zeitpunkt unter der oben genannten Internetadresse sowie ab 4. Januar 2021 unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-26 01 erhältlich.