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Konsequente Kontrollen von Stadt und Polizei zur Einhaltung der Allgemeinverfügung.
(ir) Die Stadt Ingolstadt weist nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern hin – sowohl für Versammlungen, aber gerade auch für Gastronomiebetriebe. Die Allgemeinverfügung regelt eindeutig: „Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen beziehungsweise die Auslieferung, dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten.“
Cafés, Bars, Eisdielen, Biergärten etc. gehören ausdrücklich nicht zu der von der Allgemeinverfügung ausgenommenen Kategorie. Lediglich Speiselokale (siehe oben) dürfen unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben geöffnet haben. Das städtische Ordnungs- und Gewerbeamt und die Ingolstädter Polizei werden auch heute die Einhaltung der Allgemeinverfügung überprüfen und kontrollieren. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar und können geahndet werden – das Gesetz sieht bis zu zwei Jahre Haftstrafe und/oder hohe Geldstrafen vor.
Die Allgemeinverfügung hat das Ziel, soziale Kontakte auf ein Minimum und das Lebensnotwendigste zu reduzieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen.Die Stadt Ingolstadt widerholt ihren dringenden Appell von gestern:
1.) Das eigene Zuhause nur für die Erledigung zwingend notwendiger Dinge (Einkaufen, Weg zur Arbeit, kurze Spaziergänge etc.) verlassen.
2.) Treffen mehrerer Personen in Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen und öffentlichen Plätzen sind ausdrücklich nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können der Polizei gemeldet werden.
Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Lösel schließt sich den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder an, der heute sagte: „Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium, um darauf zu reagieren. Das muss jedem klar sein. Es geht jetzt um Solidarität mit der älteren Generation.“
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Das Seniorenbüro des Ingolstädter Bürgerhauses unterstützt ältere Ingolstädter.
(ir) Die Corona-Pandemie schränkt zunehmend den Alltag der Menschen ein. Vor allem Seniorinnen und Senioren sowie chronisch Kranken wird empfohlen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, große Menschenmengen zu meiden, keine Veranstaltungen zu besuchen und die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Diese Menschen möchte das Bürgerhaus nun gezielt unterstützen und vermittelt ab sofort Hilfen auf privater Basis, um Hilfesuchende und Helfer zusammenzubringen. Es geht zum Beispiel um Einkaufshilfen, Botengänge zum Arzt oder Besorgungen aus der Apotheke.
Wer Hilfe braucht oder seine Hilfe anbieten möchte, kann sich von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-28 30 oder per E-Mail an
Sehr hilfreich sind aber beispielsweise telefonische Kontakte, denn gerade alleinlebenden älteren Menschen drohen sonst soziale Isolation und Einsamkeit. Oft wird einfach nur jemand zum Reden benötigt. Die Anbahnung der Hilfe kann außerdem ganz unbürokratisch über Informationszettel laufen, die im gleichen Haus oder in unmittelbarer Nachbarschaft angebracht werden. Ganz nach dem Motto „Nachbarn helfen Nachbarn“. Solche Informationszettel gibt es auch zum Herunterladen unter www.netzwerk-altern-in.de oder unter www.ingolstadt.de/buergerhaus.
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Die Stadt Ingolstadt und das Polizeipräsidium Oberbayern Nord appellieren an Einhaltung der Allgemeinverfügung.
(ir) Durch die Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern sind mehrere einschneidende Maßnahmen zur Beschränkung des öffentlichen Lebens beschlossen worden. Dazu zählt auch die landesweite Untersagung von Veranstaltungen und Versammlungen. Ausgenommen sind lediglich „private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.“ Dies gilt bis einschließlich 19. April 2020
Die Stadt Ingolstadt und das Polizeipräsidium Oberbayern-Nord appellieren eindringlich an das Verständnis und das Verantwortungsbewusstsein aller Bürger, diese Regelungen zu beachten. „Jeder ist angehalten, seine sozialen Kontakte zu reduzieren und auf das notwendige Minimum zu beschränken. Es macht keinen Sinn, dass wir Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätze schließen und sich Schüler und Kinder trotzdem treffen oder gemeinsam spielen oder gar ‚Corona-Partys‘ gefeiert werden. Mit diesem Verhalten gefährdet man sich selbst und andere. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation gerade für Familien und Eltern eine große Herausforderung darstellt. Dennoch ist die Minimierung sozialer Kontakte jetzt der beste Weg die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, betont Oberbürgermeister Christian Lösel.
Die Ingolstädter Polizei wird im Rahmen des Streifendienstes und mit Unterstützung von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei die Einhaltung dieser wichtigen Beschränkungen kontrollieren. Da es sich bei Verstößen um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen.
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Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt schließt vorsorglich aufgrund der Corona-Krise vorübergehend einen Teil ihrer Geschäftsstellen.
(ir) Die Ausbreitung des Coronavirus lässt sich nur mit solidarischen und entschiedenen Maßnahmen verlangsamen. Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt hat daher einen Krisen-stab eingerichtet und – in enger Anlehnung an die Maßnahmen der bayerischen Staats-regierung – eine Reihe wichtiger Vorsichtsmaßnahmen beschlossen.
Auch in der aktuellen Situation stellt die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt die elementare Grundversorgung ihrer Kunden mit zentralen Finanzdienstleistungen und Bargeld sicher. Die Geldautomaten und Cash-Recycler stehen wie gewohnt zur Verfügung. Der persönliche Kundenservice wird auf die zwingend notwendigen Beratungsgespräche beschränkt. Planbare, nicht dringend notwendige Beratungsgespräche sollten verschoben werden. Damit folgt die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt den Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zur Reduzierung der sozialen Kontakte.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt bittet ihre Kundinnen und Kunden um Verständnis, dass sie ab Donnerstag, 19. März 2020 bis mindestens Sonntag, 19. April 2020 einen Teil der Privatkundenstandorte schließen wird. Ein Großteil der Berater – auch an einem vorübergehend geschlossenen Standort – ist telefonisch erreichbar. Der Zugang zu einem Schrankfach in einem der vorübergehend geschlossenen Standorte ist – nach telefonischer Terminvereinbarung – möglich.
Gleichzeitig verstärkt die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt die alternativen Kontaktmöglichkeiten und ist wie gewohnt
• über das Online-Banking (www.sparkasse-in-ei.de)
• telefonisch über das KundenServiceCenter unter (08 41) 3 04-40 40
• mittels Chat unter www.spk-in-ei.de erreichbar.
DaDie Bundesregierung und der Freistaat Bayern haben Maßnahmenpakete beschlossen, mit denen Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise schnell und zielgerichtet unterstützt werden sollen. Aktuell arbeiten das Bundesministerium der Finanzen, die LfA Förderbank Bayern als auch die KfW-Bankengruppe mit Hochdruck an der Umsetzung der politisch beschlossenen Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen. Auch wenn die Förderinstitute zwischenzeitlich einige Hilfsangebote zur Liquiditätsversorgung mit und ohne Risikoübernahme auf ihren Internetseiten veröffentlicht haben, sind zur genauen Umsetzung, Ausgestaltung und Antragstellung noch Fragen offen.
Die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt ist bestrebt, sehr zeitnah die noch zu klärenden Fragen mit den Förderinstituten abzustimmen und in den nächsten Tagen weitere Informationen zum Inhalt und Antragsprozess der Hilfsangebote des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland geben zu können.
Die Anträge für Soforthilfen können mittlerweile über die Regierung von Oberbayern eingereicht werden. Weitere Informationen und den Antrag erhalten Firmenkunden unter
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/.
Als erste Maßnahme zur Liquiditätsunterstützung durch die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt können die gewerblichen Kunden der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unter folgendem Link https://www.spk-in-ei.de/tilgung unkompliziert die Aussetzung von Tilgungsleistungen für ihre bestehenden Darlehen beantragen. Weitere Sofortmaßnahmen können gewerbliche Kunden der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt, wie gewohnt, direkt mit ihrem Firmenkundenberater besprechen.
Die Beantragung der Hilfen der bayerischen Staatsregierung für die heimische Wirtschaft, wie zum Beispiel die Darlehensprodukte der LfA Förderbank Bayern, KfW sowie verschiedene Bürgschaftsprogramme kann über die Sparkasse Ingolstadt Eichstätt erfolgen. Betroffene Unternehmen sollen sich hierfür mit ihrem persönlichen Berater in Verbindung setzen beziehungsweise sich telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, an die BusinessLine der Sparkasse Ingolstadt Eichstätt unter der Rufnummer (08 41) 3 04-40 10 beziehungsweise per E-Mail an
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Die persönliche Vorsprache bei der Familienkasse ist nicht notwendig.
(ir) Die Familienkasse Bayern Süd bietet unter www.familienkasse.de einen umfassenden Onlineservice an. Kundinnen und Kunden können dort Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare digital abrufen. Kindergeld und Kinderzuschlag können auch online beantragt werden – schnell und unbürokratisch.
Für Fragen und persönliche Anliegen zu Kindergeld und Kinderzuschlag sind unter der kostenfreien Servicerufnummer (08 00) 4 55 55 30 telefonische Auskünfte möglich. Kundinnen und Kunden erreichen die Familienkasse Bayern Süd elektronisch unter der E-Mail-adresse