Ingolstadt
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Die Ingolstädter Stadtwerke erneuern die Straßenbeleuchtung.
(ir) Ab kommendem Montag, 23. März 2020, erneuern die Stadtwerke Ingolstadt im Auftrag der Stadt Ingolstadt die Straßenbeleuchtung in der hiesigen Kupferstraße und bauen zwei Fernwärme-Hausanschlüsse. Anschließend verfugt das Tiefbauamt das Kopfsteinpflaster neu.
Während der gesamten Bauzeit von voraussichtlich vier Wochen muss die Kupferstraße voll für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Eine Umleitung wird eingerichtet. Anlieger können bis zur Baustelle fahren und für Fußgänger bleibt der Durchgang gewährleistet.
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Das Amt für steuerliche Angelegenheiten erinnert an den Zahlungstermin der Hundesteuer für das laufende Jahr.
(ir) Die Steuerschuld wird am 1. April zur Zahlung fällig. Die Hundesteuerbescheide bis einschließlich 2019 gelten auch für das Kalenderjahr 2020, sofern die gleichen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweis: Hunde, die über vier Monate alt und noch nicht gemeldet sind, müssen unverzüglich bei der Stadt Ingolstadt, Theodor-Heuss-Straße 53 in 85055 Ingolstadt angemeldet werden (§ 12 Hundesteuersatzung). Die Formblätter „Hundesteuer-Anmeldung/-Abmeldung“ und „SEPA-Lastschriftmandat“ Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer können auf der Internetseite www.ingolstadt.de/formulare abgerufen werden, sind jedoch auch im Bürgeramt (Neues Rathaus, Erdgeschoss) vorrätig.
Steuerschuldner ist der Halter beziehungsweise Eigentümer des Hundes (vgl. § 3 der Satzung). Die Hundesteuersatzung der Stadt Ingolstadt findet man auf der Internetseite www.ingolstadt.de/hundesteuer
Bei Nichterfüllung der Meldepflicht können Bußgelder festgesetzt werden.
Bei Fragen stehen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Stadt Ingolstadt, Kämmerei, Sachgebiet Gemeindesteuern, selbstverständlich auch gerne telefonisch zur Verfügung.
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Bitte die Anrufe bei Arbeitsagenturen und Jobcentern auf Notfälle beschränken.
(ir) Wegen des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz des Providers ist derzeit überlastet. Die Behörden bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken.
• Für alle Termine gilt: Kundinnen und Kunden müssen den Termin nicht absagen. Es gibt keine Nachteile. Es gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen.
• Fristen in Leistungsfragen werden vorerst ausgesetzt. Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nachricht, wenn sich diese Regelungen ändern.
• Die Arbeitsagenturen und Jobcenter schalten derzeit auch lokale Rufnummern. Diese werden örtlich bekannt gemacht.
Das Anrufaufkommen ist in den letzten Tagen auf das zehnfache des üblichen Niveaus gestiegen. Durch die vielen Anrufe ist das Telefonnetz des Providers überlastet.
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Corona-Schutzschirm für 3.200 Beschäftigte im Gastgewerbe gefordert.
(ir) Leere Hotels, geschlossene Restaurants: Das neuartige Coronavirus trifft in Ingolstadt die 300 Betriebe im Gastgewerbe besonders hart und damit auch die rund 3.200 Arbeitnehmer der Branche. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin – und fordert einen Corona-Schutzschirm.
„Die meisten Kellnerinnen, Köche und Hotelfachangestellten müssen jetzt zuhause bleiben. Zwar bekommen sie Kurzarbeitergeld. Das liegt aber nur bei 60 Prozent des ohnehin oft geringen Einkommens. Für viele Betroffene geht das an die Existenz“, sagt Rainer Reißfelder von der NGG-Region Oberpfalz. Die Gewerkschaft ruft deshalb den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dazu auf, per Tarifvertrag eine deutliche Aufstockung des Kurzarbeitergelds für die Branche auf den Weg zu bringen. In einigen Betrieben habe man bereits Vereinbarungen dazu getroffen. Ziel müsse sein, die Einbußen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten. Im Fokus stünden dabei auch Lebensmittelbetriebe: Hier setzt sich die NGG dafür ein, zusammen mit den Arbeitgebern zu betrieblichen Lösungen zu kommen.
Das neue Kurzarbeitergeld wurde in der vergangenen Woche im Rekordtempo von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Danach übernimmt die Bundesagentur rückwirkend ab März die Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe, in denen mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem sagte die Bundesregierung betroffenen Firmen großzügige Kredite zu. „Gastronomen und Hoteliers sollten einen Teil der Hilfen für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes einsetzen. Damit können auch Fachkräfte gehalten werden – die man nach dem Ende der Corona-Pandemie wieder braucht“, so Reißfelder.
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Vorübergehend keine Privatanlieferungen von Abfällen an der Müllverwertungsanlage Ingolstadt und Deponie Eberstetten.
(ir) Um die kommunale Entsorgung von Restabfällen nachhaltig sicherzustellen und die Versorgung mit Fernwärme und Strom aufrechtzuerhalten, schließt der Zweckverband Müllverwertungsanlage vorübergehend seine Tore für Privatanlieferungen sowohl in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt als auch auf der Deponie Eberstetten II.
Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Ansteckungsgefahr für die Mitarbeiter zu minimieren, die die Funktionsfähigkeit der Anlagen des Zweckverbandes sicherstellen müssen, damit eine Entsorgungs- und Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
Beginnend ab Freitag, 20. März 2020 bis zunächst einschließlich Freitag, 17. April 2020 werden keine Abfälle von Privatpersonen in der Müllverwertungsanlage und an der Deponie mehr angenommen. Ab wann wieder eine uneingeschränkte Privatanlieferung erfolgen kann, wird von der weiteren Entwicklung abhängen.
Eine ausnahmsweise Anlieferung ist nur noch nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer (08 41) 3 78-0 oder per E-Mail an