Ingolstadt
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Der Pandemieplan der Stadt Ingolstadt wurde heute von Oberbürgermeister Christian Lösel verfügt.
(ir) Der Pandemieplan betrifft die Stadtverwaltung von Ingolstadt und enthält organisatorische Regelungen für den Pandemiefall. Damit soll die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, insbesondere der elementaren und unverzichtbaren Leistungen zur Daseinsvorsorge im Pandemiefall gewährleistet werden. Gleichzeitig definiert er Maßnahmen zum Schutz der rund 2.700 Beschäftigten.
Der Pandemieplan gibt einen Stufenplan vor, ab wann wie zu reagieren ist - abhängig davon, wie viele Personen unter Quarantäne, infiziert oder erkrankt sind. Der Pandemie-Stab wird von Organisationsreferent Christian Siebendritt geleitet. Der bestehende Pandemieplan für die Stadtverwaltung wurde in den vergangenen Tagen aktualisiert und mit der Unterschrift des Oberbürgermeisters am heutigen Samstag in Kraft gesetzt.
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Wetterexperten warnen vor Frost in der Nacht von Samstag auf Sonntag.
(ir) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine Warnung vor Frost für Ingolstadt und die angrenzenden Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen herausgegeben.
Dabei soll in der Zeit von Samstagabend gegen 21:00 Uhr bis Sonntagvormittag um 9:00 Uhr Frost bis -3 Grad Celsius auftreten.
Bei Kübelpflanzen, die im Freien stehen, kann es zu Frostschäden kommen. Deshalb empfehlen wir, die Pflanzen ins Haus zu stellen.
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Das Bayerische Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol.
(ir) Das Bayerische Gesundheitsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Samstag hingewiesen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.
Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. In der Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:
• Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.
• Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 1 genannten Verpflichtung zu sorgen. Sie sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine Betreuungsangebote von Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogischer Tagesstätte in Anspruch zu nehmen.
• Erhält der Träger bzw. das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.
Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt. Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“
Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“ In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“
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Die Unternehmerin wird allen Interessierten die Welt der Düfte nahebringen, sie mitnehmen in das Reich der Aromen und den Geruchsinn neu schärfen.
(ir) Der Verein Neue Sicht e.V. vernetzt die Kulturschaffenden und Kreativen in und um Ingolstadt, macht ihr Potenzial in der Öffentlichkeit sichtbar, vertritt ihre Interessen und gestaltet aktiv mit. Um die zwölf Teilbereiche der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken, werden Workshops und Meets mit dem Focus auf Lernen und Vernetzen veranstaltet. Bei „Neue Sicht meets…“ kommen Mitglieder und Gäste mit Ingolstädter Unternehmen und Einrichtungen ins Gespräch. Ziel ist es, die Perspektive zu wechseln, Innovationen kennen zu lernen und Ideen für die eigene Arbeit zu entwickeln.
So geht es am Mittwoch, 11. März 2020 von 19:30 bis 21:00 Uhr in das Naturmöbelhaus Ridder, „Ridder Einrichtungen GmbH“, Gerolfinger Straße 102 in 85049 Ingolstadt. Ingrid Rider wird allen Interessierten die Welt der Düfte nahebringen, sie mitnehmen in das Reich der Aromen und den Geruchsinn neu schärfen. Den Abend verbringen die Teilnehmenden mit einer Einführung durch Ingrid Ridder, es werden verschiedene Duftstationen aufgebaut, an denen Riecherlebnisse geteilt werden können. Neue Sicht e.V. freut sich sehr auf ein tolles Ambiente, nette Menschen, Wein und Snacks.
Der Eintritt ist frei, um vorherige Anmeldung per E-Mail an
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FDP-Stadtrat Ettinger beantragt, Straßen nach Ingolstädter Künstler zu benennen.
(ir) Der Ingolstädter Stadtrat Karl Ettinger beantragt ein Viertel mit Straßennamen von Künstlern aus oder mit starkem Bezug auf Ingolstadt. Darunter sollten nach der Auffassung Ettingers folgende Künstler sein:
• Traudl Brunnquell
• René Chacón
• Ben Muthofer
• Alf Lechner
• Kurt Schnurer
„Die aufgezählten unterschiedlichen Persönlichkeiten haben hier in unserer Stadt gewirkt und sollten entsprechend gewürdigt werden. Wir können stolz auf darauf sein, dass sie bei uns gelebt und Besonderes geleistet haben. Sie stiften Identität, viele Ingolstädter kennen und mögen sie. Die Straßen-Namensgebung trägt dazu bei, dass sie nicht vergessen werden“, so OB-Kandidat Jakob Schäuble.
Gleichzeitig will Ettinger auf Facebook einen Aufruf starten, ihm weitere Künstler zu nennen, die für einen Straßennamen in Frage kommen.