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Ingolstadts Oberbürgermeister schlägt Innenstadtgrundstück an der Jahnstraße vor.
(ir) Nach den jüngsten Diskussionen zur Frage des Standorts für einen Neubau des Seniorenzentrums Heilig Geist meldet sich nun Oberbürgermeister Christian Lösel mit einem eigenen Vorschlag zu Wort.
„Die kontroversen Diskussionen der vergangenen Wochen habe ich bisher stillschweigend verfolgt. Ich danke allen, die sich mit Vorschlägen eingebracht haben. Nun mache ich die Grundstücksfrage zur Chefsache und schlage einen neuen Standort vor, der sich erst in dieser Woche ergeben hat: den Standort an der Jahnstraße, an der Stelle des alten Hallenbads.“
Dieses Grundstück war bisher für den Neubau einer Jugendherberge vorgesehen. Der Investor, der hierfür den Zuschlag erhalten hatte, hat aber nun gegenüber der Stadt erklärt, dass er die Jugendherberge aus organisatorischen Gründen in absehbarer Zeit nicht bauen könne. Eine juristische Bewertung kam in dieser Woche zu dem Ergebnis, dass daher die Ausschreibung zwingend aufzuheben ist.
„Damit können wir nun wieder über das Grundstück verfügen und ich schlage vor, an dieser Stelle das neue Seniorenzentrum zu errichten“, so der Oberbürgermeister. „Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt und kann unmittelbar bebaut werden.“ Viele weitere Gründe sprächen für diesen Standort: „Das Areal hat die richtige Größe von rund 7.000 Quadratmetern und liegt für die Bewohner perfekt!“ Die Altstadt, die Grünanlage am Künettegraben und das Donauufer sind fußläufig erreichbar, rüstige Senioren können Sportbad und Freibad nutzen und alle Angebote der Altstadt stehen zur Verfügung. Die Verkehrsanbindung für die Angehörigen ist mit ÖPNV und öffentlichem Parkplatz optimal.
In einer am heutigen Freitagnachmittag versandten Sitzungsvorlage ist der neue Standortvorschlag bereits enthalten. Am 27. Februar soll der Stadtrat entscheiden, welches Grundstück für das neue Seniorenzentrum dem Stiftungsrat vorgeschlagen werden soll; letztlich hat dieser hierüber zu entscheiden. Für die Jugendherberge kann ein neuer Standort gesucht werden, das geplante Parkdeck am Hallenbad und der Standort für die INKB bleiben von den Überlegungen unberührt und können weiterhin umgesetzt werden.
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Herzliche Einladung zum Faschingsball der Lebenshilfe Am Franziskanerwasser.
(ir) Am Samstag, 2. März 2019 findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr für alle Faschingsbegeisterten der traditionelle Faschingsball der Lebenshilfe in der Werkstätte „Am Franziskanerwasser“ in der Nähe der Ingolstädter Eriagstraße statt. Der Einlass beginnt bereits um 13:30 Uhr.
Unter dem Motto „Karibik – Meer und mehr“ wartet auf die Ballbesucher ein fröhlich-buntes Programm. Nach der Begrüßung geht die Party gleich mit einer Polonaise los, danach folgen Vorführungen und Einlagen einiger Werkstattmitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Lebenshilfe-Tanzgruppe „Ramba-Zamba“. Die Garde der „Narrwalla“ aus Ingolstadt hat sich mit einem Gastauftritt angekündigt. Fetzige Tanz-Live-Musik bietet die Band „X-press“. Selbstverständlich wird auch für das leibliche Wohl wieder bestens gesorgt.
Viel Spaß und gute Laune sind daher beim Faschingsball der Lebenshilfe garantiert. Der Eintritt der Veranstaltung ist frei.
Zusammenfassung:
Der Faschingsball findet am Samstag, 2. März 2019 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Einlass ist bereits ab 13:30 Uhr. Der Fall findet in der Werkstätte Ingolstadt, Haus A, Am Franziskanerwasser 22 in Ingolstadt statt. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei.
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Damit sich Arbeitsnehmer und Arbeitgeber finden, sind neue Kommunikationswege unerlässlich.
(ir) Auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle oder Arbeitskraft ist Zeit ein ganz wichtiger Faktor. Damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch schneller finden, ist der Einsatz neuer Kommunikationswege unerlässlich. Die Agentur für Arbeit Ingolstadt entspricht dem mit ihren eServices. „Unser oberstes Ziel ist es, Menschen und Arbeit schnell zusammen zu bringen. Die eServices sparen Zeit und verkürzen Wege. Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommen schneller an für sie wichtige Informationen,“ sagt Johannes Kolb, Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt.
Direkt auf der Startseite www.arbeitsagentur.de findet sich im oberen Bereich ein schneller Zugriff auf alle Möglichkeiten des elektronischen Serviceangebots. Unabhängig von Öffnungszeiten können arbeitsuchende Menschen und Arbeitgeber von zu Hause oder dem Büro aus über das Online-Angebot mit den Beratern der Agentur für Arbeit in Kontakt bleiben, die eigenen Daten in der Jobbörse pflegen und Vermittlungsvorschläge oder Bewerbungen online erhalten
Endet beispielsweise das Arbeitsverhältnis, muss man sich umgehend arbeitsuchend melden, sofern man Leistungen der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen möchte. Die eServices bieten die Möglichkeit, sich von jedem PC, Tablet oder Smartphone und von jedem Ort arbeitsuchend zu melden. Mit wenigen Klicks sind die Daten eingegeben – unabhängig von Öffnungszeiten der Agentur für Arbeit. Über diesen Weg erhalten Kunden auch einen Termin für ein persönliches Gespräch mit ihrer Vermittlungsfachkraft oder zur Arbeitslosmeldung, die weiterhin persönlich erforderlich ist. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld lässt sich ebenfalls online stellen. Beim Ausfüllen wird der Nutzer interaktiv begleitet. Um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden, werden die Daten sofort auf Plausibilität geprüft.
Alle Angaben werden über einen sicheren Online-Kanal an die Agentur für Arbeit übermittelt. Der Schutz der persönlichen Daten ist sichergestellt, da sich jeder Nutzer beim erstmaligen Aufruf der eServices mit Benutzername und Kennwort individuell registriert.
Fast jeder zweite Antrag auf Arbeitslosengeld wird in Bayern derzeit online gestellt. Im Vergleich dazu liegt die Quote bundesweit bei annähernd 45 Prozent. In der Agentur für Arbeit Ingolstadt beträgt der Anteil sogar 54,2 Prozent. Aber auch bei der Nutzung der Services „Veränderungsanzeigen-Online“ und „Berufsausbildungsbeihilfe“ liegt die Nutzung in Bayern über dem Bundesdurchschnitt.
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Die Blauzungenkrankheit im Rems-Murr-Kreis macht auch Sperrgebiete in Oberbayern erforderlich.
(ir) Bereits in den vergangenen Wochen wurde in mehreren Betrieben in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz das Auftreten der sogenannten „Blauzungenkrankheit“, einer insbesondere auf Rinder und Schafe übertragbaren Erkrankung, festgestellt.
Das Tierseuchenrecht sieht vor, um die betroffenen Betriebe eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometer einzurichten, in dem Beschränkungen beim Handel und im Viehverkehr vorgenommen werden.
Nunmehr ist ein neuer Fall im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg bestätigt worden, wodurch auch Teile von Oberbayern mit in die Restriktionszonen fallen.
Für die Stadt Ingolstadt wurde daher eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die für Restriktionszonen geltenden Beschränkungen, das Verbot von Tiertransporten aus der Sperrzone, außer geimpfte Tiere, festgelegt sind. Diese gilt ab sofort.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird, und alle Wiederkäuer betreffen kann. Das klinische Krankheitsbild geht mit schmerzhaften Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen einher. Neben Leistungseinbußen durch Milchrückgang, Gewichtsverlust und Aborte führen schwere Verlaufsformen auch zu hohen Sterblichkeitsraten, insbesondere bei Schafen.
Ziel der getroffenen Maßnahmen ist, die Verbreitung des Erregers zu verhindern und den Eintrag in weitere Nutztierbestände möglichst zu vermeiden. Wie lange die Restriktionen aufrechterhalten werden müssen, ist derzeit noch nicht abzusehen.
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Caritas fordert nach Gerichtsurteil schnelle Teilnahme für Menschen mit Behinderung.
(ir) Menschen mit Behinderung, egal welcher Art, dürfen grundsätzlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das fordert der Caritasverband für die Diözese Eichstätt angesichts der Tatsache, dass politische Bestrebungen, dies zu erreichen, erneut gescheitert sind. Und umso mehr freut er sich, dass das Bundesverfassungsgericht einen pauschalen Ausschluss nun als verfassungswidrig erklärt hat und Regelungen zum Wahlrecht geändert werden müssen. „Über 80.000 Menschen, die in Deutschland nicht wählen dürfen, sollen endlich gleichberechtigt an politischen Entscheidungen teilnehmen können“, erklärt Markus Pflüger. Er ist Leiter des Caritas-Zentrums St. Vinzenz in Ingolstadt und Sprecher für Behindertenhilfe beim Caritasverband.
Pflüger hält es für nicht tragbar, dass vor kurzem erneut Gesetzesinitiativen zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse in den Ausschüssen des Bundestages abgesetzt wurden. „Dadurch könnten sich bestimmte Personen an der bevorstehenden wichtigen Europawahl im Mai 2019 nicht beteiligen“, bedauert Pflüger. Er hofft, dass dies nach dem neuen Urteil nun doch noch schnell möglich wird. Denn „Wahlrecht ist ein Menschenrecht“. Pflüger stellt sich damit hinter den Deutschen Caritasverband und den Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie. Diese fordern seit langem, bestehende Wahlausschlüsse von Menschen mit Behinderung in den Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetzen aufzuheben. Vom Wahlrecht ausgenommen sind derzeit Personen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten eingesetzt ist. Ausgeschlossen sind auch jene, die sich wegen einer Anordnung hinsichtlich einer fehlenden strafrechtlichen Verantwortlichkeit im sogenannten Maßregelvollzug einer Psychiatrie befinden. Pflüger kritisiert: „Wer aufgrund eines Vergehens im Gefängnis sitzt, darf wählen. Wer sich wegen Schuldunfähigkeit auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik aufhält, hingegen nicht. Das verstehen die betroffenen Menschen zu Recht nicht.“
Mehrere Jahre lang hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der bestehenden Wahlrechtsausschlüsse in den geltenden Wahlgesetzen geprüft. Sechs Menschen, die von den vergangenen Bundestagswahlen ausgeschlossen waren, hatten geklagt. Der Deutsche Caritasverband und einige Träger der Behindertenhilfe haben sie dabei unterstützt. Pflüger verweist darauf, dass Deutschland im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ratifizierte. Diese verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung die gleichen, auch politischen Rechte zu garantieren wie anderen Menschen. „Um das tatsächlich für viele Betroffene zu verwirklichen, müssen zum Beispiel auch barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen, Wahlunterlagen in Leichter Sprache und Vorlesefunktionen für blinde und sehbehinderte Menschen ermöglicht werden. Doch vor allem müssen auch alle teilnehmen dürfen“, erklärt der Sprecher des Caritasverbandes für Behindertenhilfe.
Das Foto zeigt Markus Pflüger, der ein schnelles Wahlrecht für bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderung fordert.