Ingolstadt
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Mit der Einführung dieses Gemeinschaftstarifs wird eine neue Ära der Mobilität in der Region Ingolstadt eingeleitet.
(ir) Der letzte wichtige Meilenstein auf dem Weg zum Regionalen Gemeinschaftstarif, der zum 1. September 2018 in Kraft gesetzt wird, konnte mit der Unterzeichnung von Kooperationsverträgen durch die Omnibusverkehrsunternehmen nun erreicht werden.
Die drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie die Stadt Ingolstadt haben nach intensiven Vorbereitungen gemeinsam den VGI-Tarif zum 1. September 2018 auf den Weg gebracht. Nun können auf allen Nahverkehrsverbindungen zwischen Kinding und Paindorf, Dollnstein, Burgheim und Münchsmünster sowohl die Bahnen, als auch sämtliche Buslinien mit einem Ticket befahren werden.
Die Stadt Ingolstadt, die Landkreise, die Eisenbahngesellschaften und die Busunternehmer der Region Ingolstadt haben sich geeinigt: Ab September gilt der neue VGI-Tarif im Großraum Ingolstadt. Dies bedeutet, die Fahrgäste können mit einem Fahrschein alle Nahverkehrszüge der agilis, der Bayerischen Regiobahn (BRB) und der DB Regio sowie alle in der Region fahrenden Buslinien nutzen. Einmal gekauft, gilt der Fahrschein in allen Verkehrsmitteln.
Der VGI-Tarif erstreckt sich von Beilngries im Norden bis Paindorf im Süden, von Mörnsheim im Nordwesten, Burgheim im Westen und Pöttmes und Schrobenhausen im Südwesten, bis Münchsmünster im Osten.
Der regionsübergreifende Tarif trägt den Namen „VGI-Tarif“. VGI steht hierbei für den Zweckverband „Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt“, in dem die politischen Vertreter der Landkreise und der Stadt Ingolstadt zusammengeschlossen sind.
Um den regionalen Gemeinschaftstarif zur endgültigen Umsetzung zu bringen waren umfassende Vorarbeiten und multilaterale Abstimmungsprozesse vonnöten. Zum einen waren zahlreiche juristische Fragestellungen zu klären, was beispielsweise die Tarif-Antragstellungen, die Verabschiedung einer Allgemeinen Vorschrift und den Abschluss von Kooperationsverträgen mit allen Verkehrsunternehmen betrifft. Durch den Abschluss derartiger Verträge und die darin enthaltenen Regelungen zur Aufteilung der Einnahmen kann die wirtschaftliche Absicherung der beteiligten Verkehrsunternehmen gewährleistet werden.
Darüber hinaus waren auch im technischen Bereich große Hürden zu nehmen. So mussten die Verkaufsgeräte im Bus, die Fahrkartenautomaten der INVG und die Automaten der Deutschen Bahn sowie sämtliche Vorverkaufsstellen in der Region mit neuen Softwaremodulen an die gestiegenen Anforderungen angepasst und mit den neuen Tarifdaten (Preistabelle, Zonenrelationen) ausgestattet werden.
Der neue VGI-Verbundtarif baut dabei nahtlos auf dem bisherigen, bewährten INVG-Tarif auf. Die Verbesserungen, die im Jahr 2014 mit der Integration der Bahnen erreicht werden konnten, wurden nun mit dem VGI-Tarif weiter in die Region und auf alle im Bereich fahrenden Busunternehmer ausgeweitet. Umsteigen mit einem Ticket ist jetzt problemlos möglich. Weitere Bausteine der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV in der Region sind die in den vergangenen Jahren aufgebaute Verkehrsdrehscheibe am Nordbahnhof in Ingolstadt, die Einführung der Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen und die verstärkte Anbindung des Audi-Werks. Ab dem 1. September 2018 gilt nun der neue Verbundtarif und schließt an diese Verbesserungen an. Für die Fahrgäste wird nun die Nutzung des Nahverkehrs noch einfacher.
So funktioniert das neue Verbund-Ticket:
Die Fahrt von Mörnsheim nach Ingolstadt mit dem ÖPNV ist nun mit einem Ticket möglich. Ein Fallbeispiel: Fahrgäste steigen um 8:05 Uhr in Mörnsheim in den Bus 310 Richtung Dollnstein und kaufen beim Busfahrer eine Einzelfahrkarte von Mörnsheim (Zone 913) direkt nach Ingolstadt (Zone 100). Das Ticket kostet beim Omnibusfahrer 9,20 Euro, im Vorverkauf 8,30 Euro und gilt dann für die gesamte Strecke. Der Umstieg in den Zug erfolgt in Dollnstein, die Ankunft ist um 9:20 Uhr in Ingolstadt am Nordbahnhof. Von dort aus geht es – ohne ein weiteres Ticket – mit dem Bus weiter in die Innenstadt oder auch direkt zum Ingolstadt Village. Nach einem vergnüglichen Einkaufstag steht die Rückreise dann zum Beispiel um 17:34 Uhr am Nordbahnhof an.
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Gelebte Solidarität und Verantwortung der Bürgergesellschaft.
(ir) Nach den aktuellen Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen (Stand Dezember 2016), gibt es in Deutschland insgesamt 21.806 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen existieren traditionell mit 4.258 im Bestand und 134 Neugründungen die meisten rechtsfähigen Stiftungen. Bayern bleibt nach wie vor ein gefragter Stiftungsstandort und liegt bei den bestehenden Stiftungen mit 3.938 sowie bei den Neugründungen im Jahr 2016 mit 100 Stiftungen weiterhin auf dem zweiten Platz. Damit kommen auf 100.000 Bürgerinnen und Bürger in Bayern zirka 31 Stiftungen. Hinzu kommt eine Vielzahl weiterer Stiftungsformen, die aufgrund der Schwierigkeiten bei der Erfassung laut Bundesverband nicht zählbar sind; darunter fallen vor allem die Treuhandstiftungen und die kirchlichen Stiftungen.
Für die Stadt Ingolstadt sind im amtlichen Verzeichnis bayerischer Stiftungen des Landesamtes für Statistik knapp 20 zivil- und öffentlich-rechtliche Stiftungen erfasst. Hinzu kommen noch diverse treuhänderisch verwaltete und kirchliche Stiftungen, so dass sich Ingolstadt mit seiner Stiftungsdichte knapp unterhalb des oben genannten Stiftungsdurchschnitts auf 100.000 Einwohner bewegt.
Betrachtet man die bestehenden Stiftungen, liegt deren häufigster Schwerpunkt in der Förderung sozialer Zwecke. Dieser Förderschwerpunkt macht mit etwas mehr als 30 Prozent fast ein Drittel der gesamten Stiftungslandschaft aus. An zweiter Stelle folgt der Förderschwerpunkt Bildung und Erziehung mit etwas mehr als 15 Prozent, dicht gefolgt vom Bereich Kunst und Kultur mit rund 15 Prozent. Diese Gewichtung spiegelt sich auch in der Stiftungsentwicklung seit den 1950er Jahren wider; seit diesem Zeitpunkt lassen sich die sozialen Zwecke als Hauptförderschwerpunkt verzeichnen. Stiftungen fungieren vielfach als Träger von Einrichtungen. An erster Stelle sind hier Alten- u. Pflegeheime zu nennen, an zweiter Stelle Museen, dicht gefolgt von Schulen, Jugend- und sonstigen Bildungseinrichtungen.
Kategorisiert im Sinne dieser kurzen Darstellung bilden auch die Stiftungen, die die Stadt Ingolstadt betreut, ein getreues Abbild dieser Strukturen:
Soziale Zwecke:
• Heilig-Geist-Spital Stiftung: Aufnahme, Versorgung und Pflege alter und erwerbsunfähiger Menschen, wobei in erster Linie Ingolstädter Bürger zu versorgen sind. Grundstockvermögen 1.300 000, eine Erhöhung des Grundstockvermögens auf 2.383 000 wird derzeit von der Stiftungsaufsicht geprüft.
• Stiftung van Schoor: Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen in Einrichtungen der Heilig-Geist-Spital Stiftung, zu Beispiel durch Sachspenden. Grundstockvermögen 3.641.000 Euro.
• Waisenhausstiftung: Versorgung, Pflege, Betreuung und Beratung von Waisen und hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen, bevorzugt aus Ingolstadt im stiftungseigenen Peter-Steuart-Haus. Grundstockvermögen 7.051.000 Euro.
• Elisabeth-Hensel-Stiftung: Finanzielle Unterstützung bedürftiger Ingolstädter Bürger ab dem vollendeten 50. Lebensjahr. Grundstockvermögen 2.071.000 Euro.
Stiftungszweck Kultur und Kunst:
• Stiftung Dr. Reissmüller: Förderung des kulturellen Austauschs zwischen den Städten Ingolstadt und Carrara. Grundstockvermögen 101.000 Euro.
• Stiftung Konkrete Kunst und Design: Förderung von Kunst und Design beispielsweise durch Aufnahme und Pflege von Kunstwerken, Förderung von Ausstellungen, Erwerb von Kunstgegenständen sowie Zusammenarbeit mit dem Museum für konkrete Kunst. Grundstockvermögen 5.364.000 Euro.
Stiftungszweck Bildung und Wissenschaft:
• Exzellenzstiftung Ingolstädter Wissenschaft – IGNAZ KÖGLER (in Gründung): Förderung von Wissenschaft und Forschung insbesondere durch die Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungsprojekten aus dem digitalen Bereich. Grundstockvermögen 100.000 Euro.
Kirchliche Zwecke:
• Stiftung St. Sebastiani Bruderschaft: Erhalt des Baudenkmales St. Sebastianskirche inklusive des Inventars. Grundstockvermögen 59.000 Euro.
Gesellschaftliche Zwecke:
• Bürgerstiftung Ingolstadt: Förderung der Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, des Natur-, Umwelt-, und Denkmalschutzes, der Jugend- und Altenhilfe, der öffentlichen Gesundheitspflege sowie von Wissenschaft und Forschung in der Stadt Ingolstadt zum Gemeinwohl der in Ingolstadt lebenden Menschen. Grundstockvermögen 2.007.000 Euro.
Stiftungen sind vor allem in der neueren Geschichte Ausdruck des Verhältnisses der Bürgerschaft zu ihrem Gemeinwesen. Die Übernahme bürgerschaftlicher Verantwortung durch gemeinnützige Initiativen privater Stifterinnen und Stifter sind eine wichtige Ergänzung der kommunalen und staatlichen Angebote. Staat und Kommunen sind oft rechtliche Grenzen gesetzt und sie müssen im Interesse einer stets ausgeglichenen Haushalts- und Finanzpolitik ihre Schwerpunkte auf die öffentlichen Leistungen setzen: Nicht alles stellt eine öffentliche Aufgabe dar, nicht alles ist von der öffentlichen Hand finanzierbar. Stiftungen stellen daher eine Ergänzungsfunktion für die Gesellschaft dar, die von wichtigen Impulsen für notwendige Entwicklungen profitiert. Stiftungen können aber auch eine Ausgleichs- und Korrekturfunktion für bestimmte Entwicklungen darstellen, die aus Sicht des Stifters als nachteilig angesehen werden. Eine solche Ausnahme in doppeltem Sinne stellt die Exzellenzstiftung Ingolstädter Wissenschaft „Ignaz Kögler“ dar, die sich zur Zeit in Gründung – nicht durch bürgerschaftliches Engagement –, sondern durch die Stadt Ingolstadt selbst befindet: Sie ist Teil der städtischen Digitalisierungsstrategie und hat sich zum Ziel gesetzt, anwendungsorientierte Forschung im Spitzenbereich am Standort Ingolstadt nachhaltig zu unterstützen. Das heißt, die Stiftung will Spitzenkräften aus der Wissenschaft, Unternehmen und Organisationen einen Organisationsrahmen für anwendungsorientierte Forschung zur Verfügung stellen, wo dieser bisher fehlt.
Die Herausforderungen für Stiftungen sind heutzutage sehr vielfältig: Es braucht die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, Erleichterungen zur Stiftungsgründung, um das Stifterengagement weiter hoch zu halten, neue Herausforderungen beim Vermögensmanagement, der Mittelbeschaffung und der Verwaltung von Stiftungen. Auch zeigt die oben genannte Wissenschaftsstiftung, dass Stiftungen heute weniger auf den Todesfall hin als vielmehr noch zu Lebzeiten der Stifter errichtet werden, um Anstöße für aktuelle Entwicklungen bereits heute zu liefern.
Insgesamt aber bleiben Stiftungen laut einer Formulierung des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann aus dem Herbst des vergangenen Jahres das, was sie schon immer ausgezeichnet hat: Ausdruck einer starken und aktiven Bürgerschaft – unverzichtbar für das Gemeinwesen.
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Das Geoportal von Ingolstadt bietet viele Informationen.
(ir) Das Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation bietet bereits seit 2004 mit dem Geoportal ein graphisches Informationssystem an, mit dem sich vielfältige Informationen rund um die Straßen der Stadt Ingolstadt abrufen lassen.
Dieses Geoportal wird vom Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation ständig weiterentwickelt und mit Zusatzfunktionen ausgestattet. So ist es bereits seit dem 1. September 2015 möglich, sich über die aktuelle Verkehrsbelastung im Ingolstädter Verkehrsnetz zu informieren. Die Aktualisierung der Verkehrslage erfolgt im Zehn-Minuten-Rhythmus.
Ein wichtiger Unterschied zu anderen Verkehrsplattformen wie zum Beispiel von Darmstadt besteht darin, dass das Geoportal der Stadt Ingolstadt eine für die Orientierung sehr gute graphische Darstellung bietet und die Verkehrsbelastung für jede Fahrtrichtung getrennt angezeigt werden kann. Mit der eingebauten Routenplanungsfunktion wird die aktuelle Verkehrslage auch bei der Reisezeitberechnung berücksichtigt. Dabei ist die Routenplanungsfunktion und der Verkehrslageservice nicht auf das Stadtgebiet beschränkt, sondern kann auch für andere Städte und Gebiete genutzt werden
Unter der Internetadresse www.ingolstadt.de/verkehrslage können die Informationen zur Verkehrslage abgerufen werden.
Eine weitere wichtige Funktion des Geoportals der Stadt Ingolstadt ist die Baustelleninformation. Im Geoportal sind alle Baustellen verzeichnet, welche beim Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation beantragt und angeordnet wurden.
Dies sind nur einige, wenige Beispiele für die Anwendung des Geoportals der Stadt Ingolstadt. Bürgerinnen und Bürgern stehen unter der Internetadresse https://stadtplan.ingolstadt.de umfangreiche Informationen zur Verfügung, die über eine komfortable Bedienoberfläche ausgewählt werden können.
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Gewerbegebiet an der Manchinger Straße und Ortsteil Niederfeld von umfangreicher Mittelspannungsstörung betroffen.
(ir) Bei Bauarbeiten in Niederfeld hat ein Straßenbauunternehmen am heutigen Dienstag um 10:01 Uhr eine 20 kV-Mittelspannungsstromleitung der Ingolstädter Stadtwerke mit einem Eisenstab, der für Pflasterarbeiten eingesetzt wurde, beschädigt. Daraufhin fiel in weiten Teilen des Ingolstädter Gewerbegebietes der Strom aus. Betroffen waren Teile der Eriagstraße, der Manchinger Straße, der Bunsenstraße sowie der Ortsteil Niederfeld.
Obwohl die Stromstörung mit 26 betroffenen Trafostationen äußerst umfangreich ausfiel, konnten die Stadtwerke einen Großteil der Stromversorgung bereits nach 31 Minuten wiederherstellen. Die Stromversorgung für Niederfeld übernahm umgehend ein großes Notstromaggregat der Stadtwerke, die auch die endgültige Schadensbehebung bereits veranlasst haben.
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Neue Diensträume für Ämter der Stadt Ingolstadt.
(ir) Die Kämmerei und das Amt für steuerliche Angelegenheiten ziehen in der Woche vom 3. bis 7. September 2018 in neue Diensträume um. Die genannten Dienststellen der Stadt Ingolstadt sind ab dem 10. September 2018 jeweils von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr in der Theodor-Heuss-Straße 53 für die Ingolstädter Bürgerinnen und Bürger persönlich zu erreichen. Außerhalb dieser Öffnungszeiten können telefonisch Termine vereinbart werden.
Antragsformulare für die Gemeindesteuern sind darüber hinaus, wie bereits bisher, online auf der städtischen Internetseite abrufbar oder im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt erhältlich. Ausgefüllte Formulare können auf dem Postweg an die Stadt Ingolstadt übersandt, in einen der städtischen Briefkästen eingeworfen oder persönlich im Bürgeramt der Stadt Ingolstadt und in den neuen Diensträumen in der Theodor-Heuss-Straße 53 abgegeben werden. Während der Zeit des Umzugs ist nur eine eingeschränkte Erreichbarkeit gegeben. Wir bitten um Verständnis.